Leonhard Dobusch
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: „Am Weg zu einer normalen Partei“: Böll-Stiftung präsentiert Piraten-Studie
: „Am Weg zu einer normalen Partei“: Böll-Stiftung präsentiert Piraten-Studie Heute Abend wird eine von der Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) herausgegebene und von Herbert Hönigsberger und Sven Osterberg von Nautilus Politikberatung verfasste Studie (PDF, CC-BY-NC-ND) mit dem Titel „Diskurs mit den Piraten: Eine sprachbasierte Lageanalyse und Empfehlungen zu einer Diskursstrategie“ im Rahmen einer Podiumsdiskussion der Öffentlichkeit präsentiert. Dem Vorwort von HBS-Vorstand Ralf Fücks und der Koordinatorin „Grüne Akademie“ Anne Ulrich zu Folge stellt die Studie vor allem „die Frage, wovon die Piraten reden. Der Diskurs, der programmatische ‚Schwarm’ der Piraten, wird verglichen mit der politischen Kommunikation der Grünen. Schließlich wird nach möglichen Folgerungen für eine Diskursstrategie gegenüber der Piratenpartei gefragt“ (S.5). Eines der Hauptmotive für Erstellung der Studie ist aber wohl die Angst vor einer weiteren „Aufsplitterung im links-liberal- alternativen Spektrum“ (S. 6).
Den Studienautoren geht es in ihrer Analyse um „Sprache, wie sie die Piraten unter ihren eigenen Konditionen in ihren eigenen Diskursräumen sprechen, Sprache nach ihren eigenen Regeln zwischen Offenheit und Anonymität, also ungeschützten, authentischen O‑Ton, nicht gebrochen durch Interviewerfragen, Talkshow-Ambiente oder Erhebungssituationen.“ Es handelt sich demnach beim untersuchten Material fast ausschließlich um Online-Quellen wie das Piratenwiki, Pressemeldungen, Diskussionsforen, Mailinglisten etc., aus denen Textkorpora für eine eingehendere Untersuchung zusammengestellt wurden.
In diesen Materialen fokussiert die Studie auf den normativen Diskurs, also vor allem jenen um Grundwerte der Partei, und identifizieren dabei „Demokratie, Freiheit, Transparenz“ als den innersten Kern eines Grundwertekonsenses der Piraten (S.19).
Hinsichtlich des wichtigsten Grundwerts Demokratie arbeiten Hönigsberger und Osterberg heraus, dass repräsentative Demokratie skeptisch gesehen und direkte und Basisdemokratie als wünschenswert, die Schweiz als Vorbild betrachtet werden. Auch Transparenz als „das eigentliche Fahnenwort“ (S. 27) wird vor allem im Hinblick auf eine Verbesserung der Demokratie diskutiert – und durchaus auch hinsichtlich der Grenzen von zumutbarer Transparenz in Politik und Wirtschaft. Liquid Feedback wird in diesem Zusammenhang als ein „Testfall“ gesehen, dessen Umsetzung zwei widersprüchliche Ziele der Piraten berührt: „den Wunsch nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Entscheidungen und den Wunsch nach informationeller Selbstbestimmung und Schutz der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer“ (S. 30). Was den Freiheitsbegriff betrifft, so attestiert die Studie, dass die Piraten sich einem egalitären Freiheitsbegriff nähern – nicht zuletzt auch wegen der quer über verschiedene normative Dimensionen hinweg intensiven Diskussion des Bedingungslosen Grundeinkommens. Zur Unterscheidung von anderen Parteien dient dieser Freiheitsbegriff aber weniger bei als die Betonung von Transparenz, die die Piraten als erste zu einem Grundwert erhoben haben: Transparenz ist Grundwert, Kernthema, zentrale Forderung und Markenzeichen in einem.
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: Goteo.org: Crowdfunding für Gemeingüter
: Goteo.org: Crowdfunding für Gemeingüter
Die Berliner Gazette berichtet in einem lesenswerten Artikel über die spanische Crowdfunding-Plattform Goteo.org. Der Artikel basiert auf einem Interview, das Felix Stalder mit den Goteo-Gründern Enric Senabre und Olivier Schulbaum geführt hat. Die Strategie von Goteo weicht in mehreren Punkten bewusst vom dominanten, produkt-orientierten Kickstarter-Modell für Crowdfunding ab:Das Kickstarter-Modell scheint den sozialen Faktor von Projekten zu limitieren, wenn sie die Grenzen zwischen „Künstler/Produzent“ und „Publikum/Konsument“ überschreiten. Wenn sie andere Spenden als in Geldform akzeptieren würden, würde das eine verteilte und kooperative Ökonomie hervorbringen. Und das sind genau die Aspekte, die uns am meisten interessieren. Wir glauben, dass der Crowdfunding-Prozess viel mehr Möglichkeiten zum Lernen, Zusammenarbeiten und für die Gemeinschaft im Allgemeinen bietet.
Die Goteo-Gründer kritisieren beispielweise, dass Kickstarter nach dem (Finanzierungs-) Erfolg des sozialen Netzwerks Diaspora die Regeln dahingehend geändert hat, dass sie die Finanzierung von reinen Softwareprojekten ausschließen – gerade weil dort die Grenzen zwischen dem Spenden von Geld und anderen Dingen weniger starr sind.
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: British Columbia: Offene Lernunterlagen für die 40 populärsten Uni-Kurse
: British Columbia: Offene Lernunterlagen für die 40 populärsten Uni-Kurse Nicht nur in den USA, wo kürzlich Kalifornien ein Gesetz zum Aufbau einer digitalen Lehrbuchbibliothek beschlossen hat, auch in Kanada investiert mit British Columbia (B.C.) eine Provinz massiv in die Erstellung offener Lernunterlagen. Am Rande einer Open-Education-Konferenz in Vancouver verkündete der zuständige Minister John Yap via Pressemeldung, dass für die 40 populärsten Kurse an tertiären Bildungseinrichtungen (Universitäten und Colleges) die Erstellung offen lizenzierter Lehrbücher in Auftrag gegeben wird (meine Übersetzung):
Die offenen Lehrbücher sollen erstellt werden unter Mitwirkung von Lehrkräften, Bildungseinrichtungen und Verlagen aus British Columbia durch eine offene Ausschreibung koordiniert durch BCcampus, einer öffentlich finanzierten Organisation mit dem Ziel höhere Bildung durch die kreative Nutzung kollaborativer IT-Dienste für jeden verfügbar zu machen. Lehrende werden weiterhin die Möglichkeit haben, andere Lernunterlagen bei der Entwicklung ihres Curriculums bzw. im Unterricht zu verwenden.
Die auf diese Weise erstellten Lehrbücher werden als E‑Books kostenlos sowie auch in gedruckter Fassung erhältlich sein. Weil die Creative-Commons-Lizenz – vorgesehen ist die sehr liberale CC-BY-Lizenz – theoretisch jeder Druckerei den Nachdruck erlaubt, sind auch für die gedruckten Fassungen Wettbewerb und damit niedrige Preise wahrscheinlich.
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: Dossier und Veranstaltung zum Thema Open Educational Resources
: Dossier und Veranstaltung zum Thema Open Educational Resources Jöran Muuß-Merholz, Co-Autor eines umfangreichen White Papers zu Open Educational Resources (OER) für Schulen in Deutschland und Jaana Müller, Koordinatorin des Projekts werkstatt.bpb.de, haben für das Portal #PB21 von Bundeszentrale für politische Bildung und DGB-Bildungswerk ein Dossier zum Thema OER zusammengestellt:
Als Alternative entdecken immer mehr Menschen Materialien, deren Lizenzen das Kopieren und Weitergeben, häufig auch das Bearbeiten und bisweilen sogar das Verkaufen ausdrücklich gestatten. Solchen sogenannten OER – Open Educational Resources, also freien oder offenen freien Bildungsmaterialien widmet sich dieses Dossier mit Artikel, Video-Interviews und Podcasts von pb21.de und werkstatt.bpb.de. Neben Einführungen ins Thema, Gesprächen mit Praktikern und Berichten aus anderen Ländern finden Sie darin auch eine Einladung zu einer Veranstaltung.
Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein „SpeedLab“ von werkstatt.bpb.de zum Thema “Open Education – Wem gehört die Bildung?” am 30. November 2012 im Münchner Feierwerk:
Es wird um Fragen rund um die freien Lehr- und Lernmaterialien gehen: Welche Bedeutung haben OER für die Lehre, das Lernen und die Institution Schule? Wie lässt sich die Qualität von OER sicherstellen? Wie steht Deutschland im Vergleich zu Entwicklungen im Bereich OER in anderen Ländern da?
Das Programm der Veranstaltung richtet sich an Lehrende und alle anderen am Thema Interessierten.
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: Buchdigitalisierung von US-Bibliotheken fällt unter Fair Use
: Buchdigitalisierung von US-Bibliotheken fällt unter Fair Use Zahlreiche Universitätsbibliotheken auf der ganzen Welt kooperieren mit Google bei der Digitalisierung ihrer Bestände und wurden dafür sowohl vom Verlagsverband AAP als auch vom Autorenverband, der Authors Guild, verklagt. Nachdem Google vergangene Woche die außergerichtliche Einigung mit den Verlegern bekannt gegeben hatte (vgl. Archivalia), hat gestern der zuständige Bundesbezirksrichter die Klage der Authors Guild unter Verweis auf das Fair-Use-Prinzip des US-Copyrights zurückgewiesen.
Wie Heise unter Bezug auf Wired berichtet, ging es in der Entscheidung um das Projekt Hathitrust, das gemeinsam die Bestände der Bibliotheken einer ganzen Reihe von Universitäten (University of California, University of Wisconsin, Indiana University, Cornell University and University of Michigan) in Kooperation mit Google digitalisiert hat. Von den 10 Millionen Werken, die im Rahmen von Hathitrust digitalisiert wurden, sind noch ca. 73 Prozent vom Copyright erfasst.
Allerdings bietet die Seite eine Volltextsuche in diesen Werken nur bei Zustimmung der Rechteinhaber sowie für Menschen mit nachgewiesener Sehbehinderung an. Dieser Umstand dürfte wohl maßgeblich für die Entscheidung des Richters gewesen sein. Heise:
Richter Baer schreibt in seiner Begründung, er könne sich keine Definition von Fair use vorstellen, unter die die Nutzung der Universitäten und Google nicht fallen würde. Würde er dem Ansinnen der Kläger folgen, müsste er außerdem einen unbezahlbaren Beitrag zum Fortschritt von Wissenschaft und Kultur beenden, der gleichzeitig Menschen mit Behinderungen helfe.
Das Beispiel macht deutlich, worin die Unterschiede zwischen der flexiblen Fair-Use-Schranke des US-Copyrights und dem starren Schranken-Katalog des europäischen Urheberrechts liegen. Innovative Dienstleistungen im öffentlichen Interesse, die einer herkömmlichen Verwertung des Werkes nicht im Wege stehen, können ohne gesetzliche Anpassungen ermöglicht werden. In Europa sind vergleichbare Digitalisierungsprojekte erst nach Umsetzung der kürzlich beschlossenen EU-Richtlinie zu verwaisten Werken in nationales Recht denkbar und auch dann nur für einen Teil der Buchbestände. Ob solche Projekte dann auch in Europa tatsächlich realisiert werden, steht wieder auf einem anderen Blatt – nicht zuletzt, weil die erforderliche „sorgfältige Suche“ nach Rechteinhabern in jedem Einzelfall teuer ist.
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: APuZ zum Thema ‚Zukunft des Publizierens’ mit Schwerpunkt Urheberrecht
: APuZ zum Thema ‚Zukunft des Publizierens’ mit Schwerpunkt Urheberrecht
Die aktuelle und im Volltext online zugängliche Ausgabe von Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) der Bundeszentrale für politische Bildung widmet sich – wohl anlässlich der Frankfurter Buchmesse – der „Zukunft des Publizierens“. Bezeichnend für den Stand der Debatte: Neben zwei allgemeinen Essays und einem faktenreichen Überblicksartikel von Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen gibt es einen Artikel zum Thema „Social Reading“, aber gleich drei zum Thema Urheberrecht. Bereiche wie „Enhanced E‑Books“ oder Self-Publishing werden deshalb nur vereinzelt kurz angerissen.Wie immer bei APuZ wurde versucht, auf Ausgewogenheit zu achten. Die Beiträge zum Urheberrecht liefern deshalb sehr unterschiedliche Positionen. In dem Essay „Das Urheberrecht und die Zukunft des Verlegens“ fordert Campus-Verleger Thomas Carl Schwoerer im Namen von „Autoren und [der] Buchbranche“ die Mitwirkung von Internet-Providern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Form von Warnhinweis-Modellen. Konsequenterweise trauert Schwoerer auch dem gescheiterten ACTA-Abkommen nach und verteufelt in seinem Rundumschlag nicht nur die Kulturflatrate sondern auch die Einführung einer Bagatellgrenze bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Im Bereich von Open Access – dem besseren Zugang zu wissenschaftlichem Wissen – steht Schwoerer ebenfalls auf der Bremse, wenn es darum geht, öffentlich finanzierte Beiträge zu Zeitschriften und Sammelwerken nach Ablauf eines bestimmten Embargozeitraums frei online zugänglich zu machen. Alles in allem eine schöne Zusammenschau maximalistischer Positionen der Verlagslobby.
Im Gegensatz dazu ist die Juristin Anne Lauber-Rönsberg in ihrem Beitrag „Raubkopierer und Content-Mafia: Die Debatte um das Urheberrecht“ sehr um Neutralität bemüht und betont die Notwendigkeit eines Interessenausgleichs im Urheberrecht:
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: Private Rechtsdurchsetzung mittels Content ID: neue Regeln, neuer Algorithmus
: Private Rechtsdurchsetzung mittels Content ID: neue Regeln, neuer Algorithmus Ein zentrales Instrument sowohl zur Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen als auch zur Monetarisierung auf YouTube ist das sogenannte Content-ID-Verfahren. Dabei hinterlegen Rechteinhaber Referenzdateien, die YouTube automatisch mit hochgeladenen Dateien abgleicht. Wird eine Übereinstimmung festgestellt, kann das entweder die Sperrung der Datei zur Folge haben oder die Beteiligung an mit dem Video verdienten Anzeigenerlösen.
Wie David Pachali auf Arbeit 2.0 berichtet, stand dieses Verfahren aber heftig in der Kritik, u.a. von Seiten der Electronic Frontier Foundation (meine Übersetzung):
Content ID ist ein undurchsichtiges und proprietäres System, wo der Ankläger gleichzeitig als Richter, Jury und Henker fungieren kann. […] Das Content-ID-System kippt jede Balance, die im Rahmen des Digital Millennium Copyright Acts (DMCA) vorgesehen ist, und erlaubt noch schädlichere Formen der Manipulation und des Missbrauchs.
Letzteres spielt darauf an, dass neben betrügerischen Falschmeldungen um an Werbung mitzuverdienen insbesondere im Bereich von Fair Use bzw. urheberrechtlichen Schranken (z.B. Parodie) Videos fälschlicherweise blockiert, stumm geschaltet oder monetarisiert werden.
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: Open Education: Milliarden in den USA, Fragen in Deutschland
: Open Education: Milliarden in den USA, Fragen in Deutschland Kürzlich durfte ich für das Projekt werkstatt.bpb.de – Digitale Bildung in der Praxis einen kurzen Beitrag zum Thema Open Education in den USA verfassen. Dort war mein Fazit, dass Deutschland verglichen mit den USA noch in der Open-Education-Steinzeit ist:
Ohne Investitionen und damit zumindest kurzfristige Mehraufwände werden sich aber die langfristigen Potentiale von Open Education nicht heben lassen. Es ist also hoch an der Zeit, dass auf die mit Milliarden ausgestattete „Exzellenzinitiative“ eine „Open-Education-Initiative“ folgt.
In den USA bewegt sich die Förderung von offenen Lernunterlagen („Open Educational Resources“, OER) bereits in diesen Dimensionen. Nachdem der kalifornische Governor Jerry Brown mit seiner Unterschrift das Gesetz zum Aufbau einer digitalen Lehrbuchbibliothek in Kraft gesetzt hatte, gab Arbeitsministerin Hilda L. Solis die bislang größte OER-Initiative auf Bundesebene bekannt (vgl. Redemanuskript). Binnen vier Jahren werden 2 Milliarden Dollar in Community Colleges investiert (500 Millionen sind bereits ausgeschüttet), wobei sämtliche damit finanzierten Lernunterlagen unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen (meine Übersetzung):
[Community Colleges] können in Personal und Lernunterlagen investieren und Studierende mit freiem Zugang zu digitalen Lernmaterialen ausstatten. Alle mit Hilfe dieser Förderungen entwickelten Kursunterlagen werden für andere Bildungseinrichtungen verfügbar sein dank Creative-Commons-Lizenzierung.
Schön langsam steigt aber auch in Deutschland das politische Interesse an Open Education. Mitte September lud das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz zu einer Anhörung zum Thema „Open Educational Resources“ und verschickte mit der Einladung einen umfangreichen Fragenkatalog (DOC). Ich bin schon gespannt, wer noch aller als Experte zur Beantwortung dieser Fragen eingeladen wurde – und vor allem, wie sich die Schulbuchverlage zu diesen Fragen positionieren werden. Am 8. November, dem Termin der Anhörung, wissen wir mehr.
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: Private Rechtsdurchsetzung via Google: Noch mehr Löschungen, Sperrung von Adsense
: Private Rechtsdurchsetzung via Google: Noch mehr Löschungen, Sperrung von Adsense Schön langsam bietet sich die Einführung einer eigenen Rubrik an zum Thema private Rechtsdurchsetzung via Google. Im vergangenen Monat wurden knapp 6,8 Millionen Ergebnisse wegen (vermeintlicher) Copyright-Verstöße aus Googles Suchergebnissen entfernt (vgl. „Transparenz-Report“ bzw. Abbildung), eine neuerliche Steigerung um 50 Prozent verglichen mit Juli. Wieder stieg die Anzahl der Organisationen, die eine Löschung beantragt haben, nur leicht, von 1.264 auf 1.405.
Zur Löschung von Suchergebnissen kommen offenbar aber inzwischen auch andere Formen der Rechtsdurchsetzung. So berichtet techdirt von der (vorübergehenden) Sperrung des Google-Anzeigenprogramms Adsense auf einem Blog, auf dem der Autor sein eigenes, unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichtes Buch als Torrent zum Download angeboten hatte. Ursache für die Sperrung war scheinbar, so die Vermutung des Autors Cody Jackson, dass die legalen Torrent-Files seines Python-Programmierhandbuchs auf Servern von The Pirate Bay lagen. Die tatsächliche Ursache der Sperrung herauszufinden bzw. diese rückgängig zu machen erwies sich in der Folge als äußerst zeitaufwändig.
Das Beispiel ist instruktiv aus zwei Gründen:
- Private Rechtsdurchsetzung wird im gesamten Googleversum Einzug halten und sich nicht nur auf die Entfernung von Suchergebnissen beschränken und verschiedenste Formen von Sanktionen – wie eben den Rauswurf aus Googles Adesense-Programm – zur Folge haben.
- Die technologischen Algorithmen zur privaten Rechtsdurchsetzung werden immer auch legale Inhalte betreffen. Umso entscheidender ist eine effektive und schnelle Möglichkeit, solche Sperrungen wieder rückgängig zu machen. Mit der rasant steigenden Zahl an Sperrungen wird die Bedeutung der Freischaltung ebenfalls massiv zunehmen.
Es bleibt jedenfalls spannend, wo in Googles weitverzweigtem Netzwerk als nächstes die Copyright-Schrauben angezogen werden.
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: Geheimes Gutachten zu Open Source auch in Freiburg
: Geheimes Gutachten zu Open Source auch in Freiburg Nachdem sich die Stadtverwaltung in Helsinki kürzlich weigerte, jene Berechnungsmethoden offenzulegen, mit der die (vermeintlichen) Kosten einer Migration hin zu Freier/Open Source Software angesetzt wurden (vgl. „Freie Software in Stadtverwaltungen“), gibt es in Deutschland mit der Stadtverwaltung Freiburg einen ähnlich gelagerten Fall. Dort hatte der Gemeinderat 2007 beschlossen, auf das offene Dokumentenformat ODF sowie auf OpenOffice als Standardtextverarbeitung umzusteigen. Mittlerweile ist aber scheinbar eine Rückmigration auf ein proprietäres Office-System geplant. Ein diesbezüglich erstelltes Gutachten wird allerdings ebenfalls unter Verschluss gehalten.
In einem offenen Brief forderten deshalb vergangene Woche die Open Source Business Alliance, die Free Software Foundation Europe und der Bundesverbands Informations- und Kommunikationstechnologie die Verantwortlichen auf, zu folgenden zwei Fragen Stellung zu nehmen:
- Warum das den jetzigen Wechsel stützende Gutachten nicht öffentlich gemacht wird?
- Wie vor dem Hintergrund einer Umstellung auf Microsoft Office die Umsetzung des Gemeindaratsbeschlussses von 2007 zum Open Document Format sichergestellt sein wird?
Interessant ist der Fall auch deshalb, weil die Rückmigration im Widerspruch zum Gemeinderatsbeschluss aus 2007 steht, ohne dass es einen neuen diesbezüglichen Gemeinderatsbeschluss gegeben hätte. Eine Stellungnahme der Stadtverwaltung ist bislang ebenso ausständig wie eine Veröffentlichung des Gutachtens.
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: Lasst tausende Jon Stewarts blühen? Internet Archive startet gigantisches TV-News-Portal
: Lasst tausende Jon Stewarts blühen? Internet Archive startet gigantisches TV-News-Portal Auch in Deutschland erfreut sich die satirische Nachrichtensendung „The Daily Show“ mit Jon Stewart ständig wachsender Beliebtheit. Gerade in Wahlkampfzeiten ist die Sendung eine äußerst unterhaltsame Möglichkeit über aktuelle politische Entwicklungen in den USA am Laufenden zu bleiben. Kernstück der Daily Show ist etwas, das der österreichische Journalist Robert Hochner einmal als „die Rache der Journalisten an den Politikern“ bezeichnet hat: die Konfrontation aktueller Aussagen und Behauptungen mit dem Nachrichtenarchiv.
Die New York Times berichtet nun von einem neuen und hierzulande mit 7‑Tage-Depuplikationspflicht für öffentlich-rechtliche Inhalte utopisch anmutenden Service: Das von Brewster Kahle 1996 gegründete Internet Archive startet ab sofort ein TV-News-Portal, in dem sich sämtliche Nachrichtensendungen der vergangen drei Jahre von über 20 Kanälen nach Inhalten durchsuchen und Ausschnitte daraus ansehen lassen. Und Kahle begründet diese Initiative gegenüber der New York Times unter Verweis auf Jon Stewart:
„Let a thousand Jon Stewarts bloom.“
Passenderweise gehört Jon Stewarts Daily Show genauso zu den archivierten Inhalten wie die komplette 24/7‑Berichterstattung von CNN der letzten sowie der kommenden Jahre. Denn neue Inhalte sollen künftig 24 Stunden nach Ausstrahlung zum Archiv hinzugefügt werden. Außerdem sollen schrittweise und Jahr für Jahr auch die vergangenen Nachrichtensendung zurück bis zum Beginn des Fernsehens digitalisiert und durchsuchbar gemacht werden.
In voller Länge lassen sich die gefundenen Sendungen dann kostenpflichtig auf DVD für 30 Tage ausleihen oder kostenlos in der öffentlichen Bibliothek des Internet Archives in San Francisco ansehen. Inwieweit eine Downloadmöglichkeit geplant ist und ob bestimmte Inhalte auch kostenlos angeboten werden können, wurde noch nicht bekannt gegeben. Gleiches gilt für internationale Erweiterungen des derzeit auf US-Nachrichtensendungen beschränkten Angebots.
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: Kurzdossier und FAQ zu verwaisten Werken
: Kurzdossier und FAQ zu verwaisten Werken Im Nachgang zur letztwöchigen Verabschiedung der EU-Richtlinie zu verwaisten Werken hat Wikimedia Deutschland ein Kurzdossier und eine FAQ zum Thema veröffentlicht. Hauptkritikpunkt von Wikimedia an der Richtlinie ist nachvollziehbarer Weise, dass nur öffentlichen Einrichtungen erlaubt sein soll, verwaiste Werke zu digitalisieren und online zugänglich zu machen. Private und gemeinnützige Vereinigungen wie Wikimedia bleiben dadurch Außen vor.
Darüber hinaus warnt Jan Engelmann von Wikimedia Deutschland im Blogeintrag zum Thema vor Begehrlichkeiten der Verwertungsgesellschaften, wenn es um die Implementierung der Richtlinie in deutsches Recht geht:
Bei einem Podiumsgespräch mit Wikimedia in Berlin deutete jüngst ein Vertreter der VG Wort an, die aus dem Lizenzmanagement für verwaiste Werke generierten Einnahmen nicht etwa zweckgebunden für gemeinnützige Digitalisierungsprojekte einsetzen zu wollen, sondern an wahrnehmungsberechtigte Autoren und Verlage auszuschütten. Trotz der spektakulären Archivschäden in Weimar und Köln scheint der Aspekt einer vorsorgenden Kulturpolitik immer noch nicht überall oberste Priorität zu haben.
Diese Gefahr ist umso größer, je mehr das Thema verwaiste Werke nicht „jene Aufmerksamkeit erhält, die ihm eigentlich gebührt.“ Engelmann:
Denn solange ein Rückbau der urheberrechtlichen Schutzfristen auf internationaler Ebene nicht ernsthaft diskutiert wird, sind punktuelle Verbesserungen bei der Übertragung von Nutzungsrechten der einzige Weg, die Wissensallmende zu bereichern.
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: Mehr Licht als Schatten: die EU-Richtlinie zu verwaisten Werken [Update]
: Mehr Licht als Schatten: die EU-Richtlinie zu verwaisten Werken [Update] Im EU-Parlament steht morgen Donnerstag nach langwierigen und teilweise turbulenten Verhandlungen der Beschluss der Richtlinie „über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke“ unmittelbar bevor. Christ- und Sozialdemokraten haben sich auf einen Kompromissentwurf geeinigt. Christian Engström, Piraten-Abgeordneter und Schatten-Berichterstatter der Grünen Fraktion im EU-Parlament, spricht von einer „verpassten Gelegenheit“ und empfiehlt seiner Fraktion die Stimmenthaltung. Und tatsächlich ist die Kompromissfassung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nicht der von manchen erhoffte Befreiungsschlag.
Die Möglichkeit zur Nutzung von verwaisten Werken bleibt dem Entwurf nach nur öffentlichen Einrichtungen, vor allem also Bibliotheken, Museen, Archive und Bildungseinrichtungen vorbehalten. Voraussetzung für Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung ist eine „sorgfältige Suche“ („diligent search“) nach Rechteinhabern.
Positiv zu vermerken ist jedenfalls das Prinzip der „gegenseitigen Anerkennung“ einer sorgfältigen Suche nach den Rechteinhabern in jenem Mitgliedsstaat, „in dem das Werk zuerst veröffentlicht, gesendet, der Öffentlichkeit in anderer Form präsentiert oder in anderer Form an diese verteilt wurde.“ Man muss also nur in einem Mitgliedsstaat eine sorgfältige Suche vornehmen und nicht in der gesamten EU. Entscheidend dafür, ob eine Suche als „sorgfältig“ gilt, ist das „Gebot von Treu und Glauben durch Konsultation der für die betreffende Kategorie des Werks geeigneten Quellen“. Diesbezüglich wird auf ein „Memorandum of Understanding on Diligent Search Guidelines for Orphan Works“ verwiesen.
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: Gerichtliche Auseinandersetzungen rund um Fusion von Wikitravel und Wikivoyage
: Gerichtliche Auseinandersetzungen rund um Fusion von Wikitravel und Wikivoyage Die geplante Fusion der Wiki-Reiseführer Wikitravel und Wikivoyage unter dem Dach der Wikimedia Foundation führt nun offenbar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Wikimedia und dem Betreiber von Wikitravel, Internet Brands. Letztere hatten zuerst den Gerichtsweg beschritten, wie Torsten Kleinz auf heise.de berichtet:
Wie die Wikimedia Foundation berichtet, hat Internet Brands wegen dieser Gespräche Ende August zwei WikiTravel-Autoren in Los Angeles verklagt und legt diesen geschäftsschädigendes Verhalten zur Last. „Internet Brands scheint zu versuchen, die Schaffung einen neuen nicht-kommerziellen Wikis zu verhindern, um seine eigene profitorientierte Seite zu schützen“, erklärte Wikimedia-Justiziarin Kelly Kay in einem Blogbeitrag.
Diese Auseinandersetzung dürfte ganz allgemein von Interesse für all jene kollaborativen Projekte sein, die auf Copyleft-Lizenzen zum Schutz ihrer Inhalte setzen und damit die Möglichkeit einer Spaltung („Fork“) einräumen.
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: Berliner Piraten zum Urheberrecht: Fast schon zu brav?
: Berliner Piraten zum Urheberrecht: Fast schon zu brav? Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für eine Reform des Urheberrechts vorgelegt (PDF-Langfassung / PDF-Kurzfassung). Das Papier reizt jedoch nicht einmal jene Gestaltungsspielräume aus, die es laut Einleitung „im Urheberrecht aufgrund der Vorgaben des Grundgesetzes, der EU und internationaler Abkommen aktuell in Deutschland gibt“. Auf Spiegel Online haben Annett Meiritz und Ole Reißmann einige Änderungsvorschläge aufgelistet:
- Werke sollen erst dann geschützt werden, wenn sie das „Durchschnittsschaffen überragen“. Es gebe Werke, die verdienten eben keinen urheberrechtlichen Schutz, sagt Lauer, zum Beispiel wenn „mehrere gleiche oder ähnliche Werke parallel geschaffen werden, deren Form und Inhalt stark durch die Umstände bestimmt waren“.
- Sammlungen von Gerichtsurteilen und Leitsätzen sollen frei zugänglich werden. Bisher ist die Veröffentlichung ein profitables Geschäftskonzept für Firmen, viele Urteile findet man nur in kostenpflichtigen Datenbanken.
- Wenn die Gema mit Online-Diensten wie YouTube oder Spotify verhandelt, sind Beratungen und Verträge regelmäßig geheim. Hier soll laut Papier eine Transparenzpflicht greifen.
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: Bokhylla: Norwegen digitalisiert 250.000 Bücher
: Bokhylla: Norwegen digitalisiert 250.000 Bücher Als Folge der immer längeren urheberrechtlichen Schutzfristen nimmt kontinuierlich die Zahl jener Werke zu, die noch urheberrechtlich geschützt aber nicht mehr kommerziell verwertbar und deshalb nur noch sehr schlecht zugänglich sind. Archivare sprechen in diesem Zusammenhang von der „Lücke des 20. Jahrhunderts“, weil gerade Werke davon betroffen sind, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts veröffentlicht wurden.
In Norwegen hat sich nun die Nationalbibliothek dieses Problems angenommen und bereits 2009 „Bokhylla“ („Bücherregal“) gestartet, um Bücher in norwegischer Sprache zu digitalisieren und zumindest online verfügbar zu machen (vgl. dradio-Kultur). Die dort bereits verfügbaren 50.000 Werke sollen bis 2017 kontinuierlich auf insgesamt 250.000 Bücher ausgebaut werden, womit praktisch alle im 20. Jahrhundert auf Norwegisch erschienenen Bücher erfasst sein werden. Bereits bis Ende diesen Jahres werden 60.000 weitere Bücher via Bokhylla verfügbar sein.
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: i‑am-cc.org: Creative Commons für Instagram
: i‑am-cc.org: Creative Commons für Instagram Obwohl via Instagram täglich über 5 Millionen Bilder hochgeladen werden, gibt es bei dem von Facebook gekauften Dienst – im Unterschied zum Fotodienst Flickr – keine Möglichkeit, diese einfach unter eine Creative-Commons-Lizenz zu stellen. Wie Martin Weigert auf netzwertig.com beschreibt, gibt es mit i‑am-cc.org nun einen Workaround. Allerdings nutzen bislang gerade einmal knapp 2.500 von 80 Millionen Instagram-Usern diese Möglichkeit. Gerade bei den im Web veröffentlichten Instagram-Bildern ist das aber ein Problem, wie Weigert erläutert:
Wer ein fremdes Instagram-Foto ohne das vorherige Einholen einer Erlaubnis an anderer Stelle im Netz oder in Printmedien publiziert, bewegt sich in juristisch unsicheren Gewässern. Zumindest theoretisch könnte der Urheber rechtlich gegen diese erneute Veröffentlichung vorgehen. Selbst wenn viele Instagram-Anwender kein Problem mit einer Weiterverwertung ihrer Kreationen haben dürften, fehlt schlicht eine Rechtssicherheit, damit sich Instagram ähnlich wie Flickr zu einem Dreh- und Angelpunkt der Anhänger freier Inhalte entwickelt.
Bislang ist die Creative-Commons-Lizenzierung auf diese Weise allerdings nicht für Einzelbilder, sondern nur für sämtliche in einem bestimmten Zeitraum veröffentlichte Fotos möglich. Das könnte insbesondere dann für Probleme sorgen, wenn es um Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen geht, die einer Verbreitung ihres Bildes widersprechen könnten.
Ganz allgemein bleibt zu hoffen, dass nicht nur Facebook/Instagram sondern ganz allgemein Plattformbetreiber für nutzergenerierte Inhalte bereits von sich aus komfortable Tools zur alternativen Lizenzierung von Inhalten in ihre Dienste einbauen.
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: Abgemahnte an den Internet-Pranger?
: Abgemahnte an den Internet-Pranger? Thomas Stadler und Udo Vetter berichten von Plänen der Regensburger Abmahnkanzlei Urmann & Collegen, einen Internet-Pranger in Form von „Gegnerlisten“ zu etablieren, in denen die Namen von Abgemahnten angeführt werden. Das Regensburger Wochenblatt berichtet demnach von „mehr als 150.000 Namen“, die auf der Homepage veröffentlicht werden sollen. Stadler dazu:
Dieses Vorhaben ist auch deshalb besonders pikant, weil die Betroffenen dadurch nicht nur öffentlich als Urheberrechtsverletzer an den Pranger gestellt werden, sondern in vielen Fällen auch als Konsumenten von Pornofilmen. Denn zahlreiche Abmahnungen der Regensburger Anwaltskanzlei betreffen den Erotiksektor und stammen u.a. von der Fa. DigiProtect.
Ob diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ist, ist zweifelhaft. Die Kanzlei beruft sich zur Rechtfertigung ihres Vorhabens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den gewerblichen Bereich betrifft. Die jüngst im Kontext des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs diskutierte Frage der Gewerbsmäßigkeit könnte also auch in dieser Abmahnfrage der Knackpunkt werden. Vetters diesbezügliche Einschätzung:
Ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung persönlicher Daten mutmaßlicher Filesharer rechtswidrig ist. Wenn ein Anwalt eine Firma oder einen Prominenten als “Gegner” nennen kann, hat das einen Informationswert. Der Name und ggf. die Adresse eines Bürgers, der nicht im Licht der Öffentlichkeit steht, lässt dagegen überhaupt keinen Rückschluss auf die Tätigkeit oder gar die Qualität des Anwalts zu. Bei den Abmahnungen handelt es sich ja auch um standardisierte Schreiben.
Vielleicht ist das ganze aber auch nur Teil einer Imagekampagne deutscher Abmahnanwälte, was auch die jüngste Welle an Facebook-Impressumspflicht-Abmahnungen erklären würde.
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: BGH-Beschluss ein ‚Affront gegen die demokratischen Grundlagen des Grundgesetzes’
: BGH-Beschluss ein ‚Affront gegen die demokratischen Grundlagen des Grundgesetzes’ Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) per Beschluss den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen zuzuerkennen (vgl. Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblicher Urheberrechtsverletzung) sorgt immer noch für heftige Diskussionen, vor allem unter Juristen.
In einem längeren Blogeintrag setzt sich nun Oliver Garcia vom juristischen Informationsdienst dejure.org noch einmal eingehend mit der BGH-Entscheidung auseinander. Garcia spricht von „richterlicher Eigenmacht“ des BGH, weil dieser sich mit seiner Auslegung des §101 UrhG eindeutig gegensätzlich zur Intention des Gesetzgebers verhalten habe und schließt sich damit der Kritik von Udo Vetter und Thomas Stadler an der Entscheidung an. Als Beleg führt er Auszüge aus der Debatte des Gesetzesentwurfs an. So hieß es von Seiten der Bundesregierung (BT-Drs. 16/5048, Seite 49) u.a.:
Auch der in Absatz 2 geregelte Auskunftsanspruch gegenüber Dritten setzt voraus, dass die Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr erfolgt ist.
