Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für eine Reform des Urheberrechts vorgelegt (PDF-Langfassung / PDF-Kurzfassung). Das Papier reizt jedoch nicht einmal jene Gestaltungsspielräume aus, die es laut Einleitung „im Urheberrecht aufgrund der Vorgaben des Grundgesetzes, der EU und internationaler Abkommen aktuell in Deutschland gibt“. Auf Spiegel Online haben Annett Meiritz und Ole Reißmann einige Änderungsvorschläge aufgelistet:
- Werke sollen erst dann geschützt werden, wenn sie das „Durchschnittsschaffen überragen“. Es gebe Werke, die verdienten eben keinen urheberrechtlichen Schutz, sagt Lauer, zum Beispiel wenn „mehrere gleiche oder ähnliche Werke parallel geschaffen werden, deren Form und Inhalt stark durch die Umstände bestimmt waren“.
- Sammlungen von Gerichtsurteilen und Leitsätzen sollen frei zugänglich werden. Bisher ist die Veröffentlichung ein profitables Geschäftskonzept für Firmen, viele Urteile findet man nur in kostenpflichtigen Datenbanken.
- Wenn die Gema mit Online-Diensten wie YouTube oder Spotify verhandelt, sind Beratungen und Verträge regelmäßig geheim. Hier soll laut Papier eine Transparenzpflicht greifen.
- Bei „Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie bei Schulveranstaltungen“ soll ein wenig Geld gesammelt werden können für Unkosten, ohne dass gleich für das Abspielen von Musik Geld an die Urheber abgeführt werden muss. Die Frage der Gema-Gebühren werde allerdings „nicht tangiert“, so Lauer.
Hinzu kommen noch einige weitere, begrüßenswerte Forderungen wie jene nach der Streichung des erst 2008 eingeführten § 53 Abs. 3 UrhG, der für den Bereich von Unterrichtsmaterialien die Online-Zugänglichmachung auch nur kleinster Teile untersagt. Überhaupt haben sich die Piraten eine Menge Gedanken darüber gemacht, wie Ausnahmen („Schranken“) des Urheberrechts zu Gunsten von Bildung und Forschung gestärkt werden können.
Darüber hinaus finden sich im Entwurf Vorschläge, die Abmahngebühren im Bagatellbereich effektiver zu begrenzen sowie die Rechtsposition von Urhebern gegenüber Verwertern zu stärken.
Alles in allem sind die vorgeschlagenen Änderungen aber von solcher Harmlosigkeit, dass viele (auch: alltägliche) Probleme mit dem Urheberrecht weiterhin bestehen blieben. Ohne langes Nachdenken fallen mir beispielsweise auf Anhieb folgende Punkte ein, die sich auch auf nationaler Ebene in Sachen Urheberrecht ändern ließen:
- Ausweitung des Zitatrechts, insbesondere auch im Bereich Musik und Video, um zumindest mehr an transformativer Werknutzung und Remix zu ermöglichen, als das nach der derzeitigen Ausgestaltung des Zitatrechts möglich ist. Das wäre noch kein Fair Use, würde aber die Abmahngefahr reduzieren und viele alltägliche Online-Nutzungsweisen legalisieren.
- Im Bereich der Verwertungsgesellschaften ließe sich über die Einführung von Rechten zur Außenseitervertretung (sog. „Extended Collective Licensing“) ein Beitrag zur Verringerung des Problems verwaister Werke realisieren – das norwegische Bokhylla-Projekt zur Digitalisierung von Büchern basiert auf dieser Rechtsgrundlage.
- Eine Reihe weiterer Vorschläge, die sich ebenfalls am urheberrechtlichen Status quo orientieren, hat bereits die Bundestagsfraktion der Linken vorgelegt (vgl. Progressives Urheberrecht).
Abgesehen davon würde es Sinn machen, Urheberrechtspolitik jenseits des Urheberrechtsgesetzes anzudenken. Mit anderen Worten: So begrüßenswert es ist, ganz konkrete Vorschläge unmittelbar an Hand des Gesetzestextes des bestehenden Urheberrechts zu machen, so sehr versperrt dieser Zugang die Sicht auf Möglichkeiten zur Urheberrechtspolitik jenseits des Urheberrechtsgesetzes. Eine Berücksichtigung der Verwendung von Creative Commons bei der Vergabe von Kulturförderungen bzw. deren Förderung im Bildungsbereich wären solche Maßnahmen jenseits des Urheberrechts selbst.
Daneben liegen Annett Meiritz und Ole Reißmann aber, wenn sie auf Spiegel Online schreiben, dass „vorwiegend Wünsche angerissen [werden], die bei den meisten Parteien Konsens sein dürften.“ Denn das bizarre der aktuellen Urheberrechtsdebatte ist ja, dass selbst die harmlos-braven Vorschläge, die die Piraten in ihrem Papier formulieren, keineswegs einfach durchzusetzen sein werden. Stattdessen droht mit dem Leistungsschutzrecht sogar noch eine weitere Verschlimmerung der Situation.
Warum aber die Berliner Piraten so schnell in der Realpolitik angekommen sind und einen Urheberrechtsreförmchen-Vorschlag ohne große Vision veröffentlichen, muss uns nochmal jemand genauer erklären.