Urheberrechtspapier der Linken-Fraktion

Die Links-Fraktion hat nach SPD-Fraktion und Piratenpartei ebenfalls ein Thesenpapier zum Urheberrecht veröffentlicht und schafft es damit, die aussagekräftigsten und zugleich progressivsten Positionen von allen dreien zu formulieren. Nach dem Lesen weiß man wenigstens, was sie konkret wollen und die Forderungen sind auch alle sinnvoll:

Die Links-Fraktion möchte „die Praxis von „Total-Buy-Out“-Verträgen unterbinden“ und „die rechtliche Stellung von Urheberinnen und Urhebern und ausübenden Künstlerinnen und Künstlern gegenüber den Verwertern in den Vertragsverhandlungen stärken“. Man möchte den „Abmahnwahn beenden“ und wünscht, dass „horrende Abmahnkosten bei unerlaubten Downloads von Musiktiteln, Software, etc. auf den tatsächlich entstandenen Schaden“ begrenzt werden. Was immer der ist. Man will dazu „die Anwaltsgebühren bei Abmahnungen […] deutlich begrenzen“. Man fordert „ein Recht auf Weiterverkauf von digitalen Kulturgütern“ und meint damit dass der Weiterverkauf von MP3s und eBooks ermöglicht werden soll. Die Links-Fraktion will „Open Access-Veröffentlichungen als Bedingung für Forschungsförderung“ machen. „Wissenschaftliche Autorinnen und Autoren sollen darüber hinaus das Recht erhalten, ihre Forschungsergebnisse sechs Monate nach einer Veröffentlichung auf klassischem Wege auch unter Open Access-Bedingungen zu publizieren.“

Die Verbreitung und Nutzung freier Lizenzen will man fördern und „alternative Vergütungssysteme“ sollen „durch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen und eine Reform der Verwertungsgesellschaften“ unterstützen werden. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage lehnt man ab. Keine klare Aussage gibt es zum Thema Urheberrechtslaufzeiten. Allerdings ist eine Tendenz auszumachen, die Schutzfristen als „Erbrecht“ ablehnt, aber über eine genauere Definition als „So lange wie nötig, so kurz wie möglich“, kommt die Linke nicht heraus. Den digitalen Verbraucherschutz will man durch ein durchsetzungsfähiges Recht auf Privatkopie fördern, „Technische Schutzmaßnahmen und Vertragsbedingungen dürfen die Möglichkeit zur Privatkopie und zur uneingeschränkten Nutzung nicht unterlaufen“. Den ACTA-Ratifizierungsprozess will man stoppen, außerdem lehnt man 3-Strikes, Warnhinweise und mehr Überwachung ab.

Die Piraten sind knapp dahinter, aber manche Thesen sind nicht so deutlich ausformuliert (andere einzelne etwas besser), die SPD ist natürlich ganz schön schwammig.

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14 Ergänzungen

  1. Meiner ganz persönlichen Meinung nach, schadet es im Bezug auf die Thematik allerdings auch nie im Blick zu behalten, wie die Stellungnahmen der Lobby denn eigentlich so im Einzelnen aussehen…
    Denn wie sagt man auch schon ‚mal: „Nur wenn man den Feind kennt, kann man die Waffen wählen“ (oder so ähnlich).
    Schließlich ist es kein Geheimnis und für jedermann auch nachlesbar, daß die Stellungnahmen (inkl. diverser Änderungswünsche) sehr stark in die Gesetzestexte der Urheberrechtskörbe eingeflossen sind.
    Außerdem haben die wohl kaum jahrelang Milliardenbeträge für sog. „anti-piracy“-Maßnahmen verpulvert (inkl. allem was so dazu gehört, wie die „schwarzen Köfferchen“ in Brüssel, VIP-Tickets für’s Politikersöhnchen, Ausbildungsstelle zur Medien-Dingsbums für’s Politikertöchterchen… u.s.w), um das Feld kampflos zu verlassen. Doof dabei ist, daß die für sich selbst ’ne Daseinsberechtigung konstruieren müssen, was die Sache sicherlich nicht einfacher macht… Diese Kampagnen mit den „Tatort“-Autoren oder den „Kettenbrief-Künstlern“, zum Beispiel, war doch nur das Vorabendprogramm. Prime time ist noch nicht…
    Naja, wie dem auch sei. Ich fang‘ ‚mal hiermit an:

    WARNER BROS.
    ENTERTAINMENT EUROPE
    Christian Sommer
    Executive Director
    EMEA Anti-Piracy Operations
    Unterausschuss Neue Medien
    Öffentliches Gespräch zum Thema
    „Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet“
    21. Mai 2012, 13.00 Uhr
    Stellungnahme zum Fragenkatalog
    Teil 1: Modelle zur Versendung von Warnhinweisen (aktuelle Gutachten)
    Teil 2: Neue Geschäftsmodelle

    Quelle: bundestag.de
    –> http://tinyurl.com/bundestag-3strikes-lobby
    ———————————————————-
    @Markus Beckedahl:
    Mir ist natürlich klar, daß mein Beitrag nicht „exklusiv“ zum eigentlichen Thema „Urheberrechtspapier der Linken-Fraktion“ passt.
    Aber vielleicht haste ja irgendwann auch ‚mal Lust (und natürlich Zeit) einen Beitrag aufzumachen, in dem man dann auch über die Ansichten der Lobby aufklären nebst diskutieren könnte…
    Die Positionen in der Stellungnahme der oben verlinkten Datei böten sich m.E. zum Beispiel hervorragend an, einen Beitrag daraus zu stricken. So wollen „die“ natürlich, daß der -in meinen Augen eigentlich verfassungswidrige- Auskunftanspruch (§101 UrhG) noch weiter ausgebaut wird, daß die ISPs vor den Karren gespannt werden… u.s.w.

    Bitte nicht falsch verstehen: Die Positionen der Parteien sind selbstverständlich interessant und es ist ebenso wichtig diese öffentlich zu diskutieren. Dennoch sollte man m.M.n. -wie oben bereits angedeutet- die Positionen der Lobbyverbände (Vgl. auch „Forum der Rechteinhaber“) ebenfalls im Blick behalten.

    It’s up to you und lediglich konstruktiv gemeint.

    Liebe Grüße aus Kölle, Baxter

  2. Die Forderung nach einem “Recht auf Weiterverkauf von digitalen Kulturgütern” ist Quatsch. Da sich digitale Güter kostenlos vervielfältigen lassen, könnte man eine Kopie beliebig oft verkaufen. Mit Ausnahme von DRM-geschützten Medien. Um sowas durchzusetzen, müsste man also wieder zu DRM zurückkehren.

    1. Nun ja. Echte Träumer können sich auch ein Modell vorstellen, die beim zweiten Verkauf noch einen Betrag an die Ursprungsquelle weiterreicht, ähnlich wie Einkaufspreis/Verkaufspreis am Händler. Dann könnte ich ein eigenes kleines iTunes zum Beispiel namens ReinTunes aufmachen, hole mir beim Produzenten die mp3 ab für 70 Cent und mache noch 29 Cent Gewinn pro Song. Der Nächstverkäufer muss eine kleinere Summe, sagen wir 50 Cent, trotzdem wieder an den Produzenten weiterreichen, nimmt selbst noch 20 Cent und verkauft also die gebrauchte mp3 für 70 Cent insgesamt.

      Problem in dieser Utopie ist dann einfach nur die Gleichzeitigkeit. mp3 erscheint am 1. Januar, 14:00 Uhr, wird eine halbe Stunde später aber schon bei ReinTunes eingestellt und kostet nur noch 70. Dies würde sich umgehen lassen, wenn man nicht runtergeht mit dem Abgabepreis beim Zweitverkauf (ähnlich einer Buchpreisbindung würde jeder mp3 ein Festpreis zugeteilt – aber wirklich JEDER). Wenn es egal ist, bei wem ich die mp3 kaufe, und der Preis beim Zweitverkauf nicht sinkt, dann kann man sich ein solches Modell durchaus auch im Sinne der zu vermeidenden Kartellbildung im Kulturgüterbereich durchaus wenigstens im TRAUM vorstellen oder so.

      Beste Grüße
      Reiner

    2. Quatsch? Also entweder ist eine illegale Kopie Raub, das kopierte Gut also ein Gegenstand, den man rauben, wie auch veräußern kann oder die illegale Kopie ist kein Raub sondern ein Lizensverstoß. Nach der letzten Lesart müsste auch der Verkauf gebrauchter Platten verboten werden. Denn die kaufe ich nicht wegen der schwarzen Farbe des Trägers sondern wegen des nichtphysikalischem Inhalts.

      Quatsch oder nicht, der Träger spielt einfach keine Rolle. Mit genügend Aufwand kann man wirklich alles kopieren. Ist nur eine Frage der Technik.

    3. Beim „Recht auf Weiterverkauf von digitalen Kulturgütern“ geht es vor allem um eine Anpassung des sogenannten Erschöpfungsgrundsatzes.

      Bislang ist es so, dass nach einer Verbreitung (z.B. Verkauf oder Schenkung) eines Werkes oder seines Vervielfältungsstückes eine Weiterverbreitung ohne Zustimmung des Urhebers frei vorgenommen werden darf (Erschöpfungsgrundsatz). Wenn ich mir also ein Buch kaufe, darf ich es frei weiterverschenken oder als gebrauchtes Buch weiterverkaufen.

      Der Erschöpfungsgrundsatz gilt jedoch nur für verbreitete Werke und eine Verbreitung setzt eine körperliche Form voraus (Buch, CD, DVD, sonstiges). Bei eBooks und MP3-Dateien, die aus dem Internet bezogen werden, findet aber keine Verbreitung statt, denn der Anbieter macht die Werke nur öffentlich zugänglich, während der Konsument sie hingegen durch Downloading vervielfältigt. Damit kann ein DRM-System legal die Weiterveräußerung unterbinden.

      In diesem Sinne muss der Erschöpfungsgrundsatz aber an die heutigen Bedingungen des Internet-Shopping angepasst werden, denn von der verständigen Sache her ist es egal, ob ein Werk als Datei auf einem materiellen Datenträger angeboten oder über ein Download erworben wird.

  3. Auffällig ist, dass sie nichts zu einer Legalisierung von Filesharing sagen, sondern nur die Abmahngebühren irgendwie „begrenzen“ wollen, was mir sehr unausgegoren erscheint. Nichtkommerzielles Filesharing soll unter den Linken also weiter strafbar bleiben, und damit weiter der Datenschutz der Filesharing-Nutzer ignoriert werden und rechtliches Vorgehen gegen sie möglich bleiben.

    Das Weiterverkaufsrecht von MP3s und ebooks halte ich auch für bedenktlich, denn das ist quasi ein Beipflichen der von den Geistigen-Eigentums-Gläubigen angestrebten Gleichsetzung von immateriellen Daten (genauer gesagt eines zu ihrer Nutzung vermeintlich notwendigen „Rezeptionsrechts“) mit verkaufbaren Waren.

    1. @dapi: Stimmt, das umgehen sie dadurch geschickt, dass sie eine Tendenz in Richtung „alternativer Vergütungssysteme“ erkennen lassen, um z.B. mit einer wie auch immer gearteten Kulturflatrate oder Kulturwertmark das Problem zu lösen. Aber eindeutig ist das nicht. Für mich einer der wunden Punkte des Papiers.

  4. auf den tatsächlich entstandenen Schaden” begrenzt werden. Was immer der ist.
    Ganz einfach: es gibt keinen, jedenfalls nicht im klassischen zivilrechtlichen Sinne. Die Rechtsprechung behilft sich seit Jahr und Tag mit einer Lizenzanalogie: wie stände der Urheber (oder Verwerter), wenn die Nutzung ordnungsgemäß lizensiert worden wäre?
    Da gibts auch nichts zu rütteln dran, das ist absolute Praxis. Diesen Punkt also in Zukunft bitte weglassen, da rechtlich nicht relevant.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.