Leonhard Dobusch

Leonhard Dobusch, Betriebswirt und Jurist, forscht als Universitätsprofessor für Organisation an der Universität Innsbruck u.a. zum Management digitaler Gemeinschaften und Offenheit als Organisationsprinzip. Er ist als @leonido im Fediverse unterwegs und bloggt privat als Leonido sowie gemeinsam mit anderen bei governance across borders bzw. am OS ConJunction Blog und ist Mitgründer und wissenschaftlicher Leiter des Momentum Instituts sowie der Momentum-Kongressreihe. Mail: leonhard@netzpolitik.org

  • : iBookstore sperrt Czernin-Sammelband als ‚zu explizit’
    iBookstore sperrt Czernin-Sammelband als ‚zu explizit’

    Der österreichische Qualitätsverlag Czernin hat heute via Facebook folgende Nachricht des deutschsprachigen iBookstore geteilt:

    „Porno wird als zu explizit betrachtet und wurde daher nicht freigeschaltet. Wir bitten um Verständnis.
    Herzliche Grüße,
    iBookstore Germany, Austria, Switzerland“

    Bei dem Buch „Porno“ handelt es sich um einen von Ela Angerer herausgegebenen Sammelband mit Beiträgen einer Reihe prominenter Schriftsteller (z.B. Thomas Glavinic oder Julya Rabinowich), der auf der Verlagshomepage wie folgt beschrieben wird:

    Postemanzipation, Konsumterror und immer neue Krisenbewältigungsstrategien – wie stehen Männer und Frauen in Zeiten wie diesen zu Liebe und Sex? Können sie sich leichter begegnen, ineinander verwickeln, erlösen und wieder lösen? Jetzt, da theoretisch alles möglich und alles erlaubt ist: Funktioniert es besser, befriedigt es mehr?

    Schön, wenn ein Computerhersteller Nanny für seine potentiellen Kunden spielt. Und neben dem restriktiven DRM ein weiterer Grund, keine Inhalte in Apples iOS-Gefängnis sondern bei anderen Anbietern zu kaufen. Denn zumindest das ist derzeit noch ohne weiteres möglich, solange nicht wie in Großbritannien angedacht, derartige Inhalte gleich providerseitig aussortiert werden (vgl. Internet-Sperren in Großbritannien: Nach Missbrauch jetzt standardmäßig auch Pornografie und “schädliche Inhalte”).

    5. Juli 2012
  • : DRadio Wissen zu ‚No Copyright’
    DRadio Wissen zu ‚No Copyright’

    Am Samstag war mit Christoph Keese vom Springer Verlag, Blogger Michael Seemann (@mspro) und irights.info-Urheberrechtsexperte  Till Kreutzer eine illustre und in ihren Positionen diverse Runde zu Gast bei DRadio Wissen zum Thema „No Copyright“:

    Gema und Leistungsschutzrecht, CC-Lizenz und Kostenloskultur oder Abmahnwelle, Kulturflatrate und Contentkommunismus. Die Reihe der Kampfbegriffe in der Urheberrechtsdebatte ist endlos. Kann man die Diskussion eigentlich noch ideologiefrei führen? Wir versuchen es.

    Und obwohl sich der Meinungsbogen von Urheberrecht mit DRM durchsetzen (Keese) über Urheberrecht stark reformieren (Kreutzer) bis hin zu Urheberrecht abschaffen (Seemann) spannte, war die Diskussion außerordentlich sachlich und differenziert. Vielleicht tritt die Urheberrechtsdebatte inzwischen wirklich in eine neue, konstruktive Phase? Nachhören lohnt sich, die Sendung steht auch als MP3-Download zur Verfügung.

    Anlass und titelgebend für die Sendung war das Buch „No Copyright“ von Jost Smiers und Marieke van Schijndel, über das ich mit dem Erstautor bei einer Buchvorstellung in Berlin vergangene Woche diskutieren durfte (auch diese Diskussion gibt es zum Nachhören) und das ich auf diesem Blog rezensiert habe.

    2. Juli 2012 9
  • : BrandEins ‚zum kollektiven Wahnsinn namens Urheberrechtsdebatte’
    BrandEins ‚zum kollektiven Wahnsinn namens Urheberrechtsdebatte’

    Vor kurzem bekannte Markus an dieser Stelle, „BrandEins nicht mehr zu vertrauen“ anlässlich einer eher tendenziösen Einlassung zu ACTA. Die aktuelle Ausgabe von BrandEins widmet sich in einem Schwerpunkt zu „Digitale Wirtschaft“ ganz allgemein dem Thema „Geld verdienen im Netz.“ Das Urheberrecht spielt dabei natürlich auch eine Rolle und so finden sich „Sieben Anmerkungen zum kollektiven Wahnsinn namens Urheberrechtsdebatte“ von Peter Lau im Heft.

    Er versucht sich an einer ausgewogenen (Meta-)Betrachtung der Debatte und macht dabei ein paar ziemlich gute Beobachtungen, zum Beispiel diese hier:

    Tatsächlich verläuft die Debatte, von den Extremisten mal abgesehen, durchaus sinnvoll. Es wird viel Quatsch geredet, doch das ist völlig okay, denn keiner weiß so recht Bescheid, auch wenn jeder eine Meinung hat, und um diese Meinungen gegeneinander abzuwägen, bis so etwas wie ein realistischer Gedanke entsteht – genau dafür sind Debatten da. Es gibt Stimmen der Vernunft (danke, Frank Schirrmacher), und es gibt Stimmen der Ignoranz, aber selbst aus dem Falschen kann man lernen.

    Und neben Anmerkungen wie „Früher war nicht alles besser“ und „Der Einzelhandel ist nicht die einzige Möglichkeit, Geld zu verdienen“ ist vor allem die Feststellung zu unterstreichen, dass die interessantesten Bereiche der Debatte rund um Immaterialgüterrechte viel zu wenig Aufmerksamkeit abbekommen:

    Und dort, wo die Idee der Commons interessant ist, wird die Diskussion leider bei Weitem nicht so aufgeregt geführt. Für ein Recht auf Sampling, also die Nutzung von fremden Aufnahmen für eigene Tracks, engagieren sich noch vergleichsweise viele Menschen. Die Diskussion über freie Software wird zumindest in Fachkreisen breit geführt. Wenn es um die Nutzung medizinischen Wissens zur Entwicklung von Medikamenten oder neuer Heilmethoden geht, stehen sich aber meist nur Konzerne und Nichtregierungsorganisationen gegenüber. Ganz zu schweigen etwa von dem weiten Feld der Biopatente.

    Lesenswert.

    29. Juni 2012 20
  • : Video-Wettbewerb ‚Why Open Education Matters’: Start des Publikumsvotings
    Video-Wettbewerb ‚Why Open Education Matters’: Start des Publikumsvotings

    Anfang März startete das US-Bildungsministerium gemeinsam mit Creative Commons und der Open Society Foundation einen Wettbewerb zur Gestaltung von Videos zum Thema „Why Open Education Matters“. Die Videos durften nicht länger als drei Minuten sein und mussten unter einer Creative Commons Attribution 3.0 Unported license (“CC BY”) auf irgendeiner Videoplattform zugänglich gemacht werden.

    Insgesamt 61 Videos wurden innerhalb der Frist eingereicht und stehen ab sofort zur Abstimmung für den Publikumspreis bereit. Außerdem besteht bei den meisten Videos die Möglichkeit Untertitel in anderen Sprachen beizusteuern. Nach einem ersten raschen Durchzappen kann ich zumindest drei Dinge sagen:

    1. Es ist erstaunlich, aus wievielen Teilen der Welt Videos eingereicht wurden. Alle Kontinente scheinen vertreten zu sein. Umso bedauerlicher, dass scheinbar wieder einmal beim Thema offene Lernunterlagen („Open Educational Resources“, OER) kein Beitrag aus einem deutschsprachigen Land eingereicht wurde (falls ich ein solches Video nicht übersehen haben sollte).
    2. Die Mehrzahl der Videos sind, nun ja, langweilig. Aber warum sollte Sturgeon’s Law nicht auch für Videos zum Thema OER gelten?
    3. Mein persönlicher Favorit ist der OER-Rap der Crew „Smashing Cameras“:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    25. Juni 2012 4
  • : Neuer Prototyp für visuellen Wikipedia-Editor
    Neuer Prototyp für visuellen Wikipedia-Editor

    Im Dezember 2011 hatte die Wikimedia Foundation einen ersten Prototypen für einen  WYSIWYG-Editor veröffentlicht, um die Schwelle für Beiträge zur Wikipedia zu senken. Seit gestern steht ein neuer und stark überarbeiteter Prototyp auf Mediawiki in einer Testumgebung bereit. Wichtige Funktionen wie das Einfügen von Bildern sowie die Erstellung von Tabellen fehlen allerdings immer noch, weshalb es bis zu einer Implementation in Wikipedia selbst noch etwas dauern dürfte.

    Jimmy Wales feiert den neuen Prototypen spricht hinsichtlich der Entwicklung eines visuellen Editors via Twitter von „epischer“ Bedeutung:

    Details und die Bitte um Feedback und Bugreports finden sich am offiziellen Blog der Wikimedia Foundation.

    22. Juni 2012 7
  • : Wikipedia Academy in Berlin: Finales Programm
    Wikipedia Academy in Berlin: Finales Programm

    Die als englischsprachige Forschungskonferenz neu konzeptionalisierte Wikipedia Academy findet von 29. Juni bis 1. Juli unter dem Motto „Research and Free Knowledge“ in Berlin statt und richtet sich an alle jene, die an Forschung um und mit Wikipedia und freiem Wissen interessiert sind. Im Programm finden sich neben Vorträgen aus laufenden Forschungsprojekten und Podiumsdiskussionen auch alternative Formate wie Speed Geeking, Lightning Talks und Workshops (u.a.zu Wikipedia-Datenanalyse), die zum Mitmachen einladen.

    Außerdem gibt es Keynotes von MIT-Forscher und Free-Software-Aktivist Benjamin Mako Hill sowie von Sarah Stierch, die derzeit als als „Wikipedian in Residence“ am Smithsonian zur Frage der Geschlechterungleichheit in der Wikipedia forscht. Ihre Keynote bildet am Sonntag, 1. Juli, die Überleitung zu einem „Free Culture Brunch“ mit anschließender Verleihung des Zedler-Preises für Freies Wissen im SUPERMARKT Wedding. Davor ist die Wikipedia Academy von 29.-30 Juni zu Gast am wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereich der Freien Universität Berlin.

    Die Registrierung für die Teilnahme ist noch bis Mitte nächster Woche geöffnet. Eine Teilnahme nur an den Workshops (Freitag Vormittag) oder dem sonntäglichen Free Culture Brunch ist ebenfalls möglich. Ausführlichere Informationen finden sich am Blog von Wikimedia Deutschland.

    Disclaimer: Ich bin selbst als Teil des Organizing Committee in die Organisation der Veranstaltung involviert.

    20. Juni 2012 1
  • : Buch: „Kein Copyright“ von Joost Smiers und Marieke van Schijndel
    Buch: „Kein Copyright“ von Joost Smiers und Marieke van Schijndel

    In Auseinandersetzungen um bestehende gesellschaftliche Institutionen gibt es neben unterschiedlich gerichteten Reformbestrebungen häufig auch abolitionistische Positionen. Erfolgreich waren diese beispielsweise im Fall der Sklaverei, weniger erfolgreich im Bereich der globalisierungskritischen Bewegung hinsichtlich der Abschaffung von IWF und WTO. Und auch im Streit um die Ausgestaltung des Urheberrechts gibt es eine wachsende Minderheit von Verfechtern einer Totalabschaffung des Urheberrechts.

    In den USA sind es vor allem libertäre Ökonomen wie Michele Boldrin, Kevin Levine oder Stephan Kinsella, die geistiges Eigentum als staatlich geschaffenes Monopolrecht prinzipiell ablehnen. Ihr beim renommierten Cambridge University Press Verlag erschienenes Buch zum Thema nennen Boldrin und Levine deshalb auch konsequenterweise „Against Intellectual Monopoly“. In der deutschen Urheberrechtsdebatte spielten derart radikale Positionen abgesehen von einem SpOn-Gastbeitrag des Bloggers Michael Seemann (@mspro) bislang keine Rolle. Mit der Übersetzung der Streitschrift „No Copyright“ der niederländischen Politik- bzw. Medienwissenschaftler Joost Smiers und Marieke van Schijndel könnte sich das ändern.

    18. Juni 2012 11
  • : Niggemeier über das Leistungsschutzrecht
    Niggemeier über das Leistungsschutzrecht

    Im folgenden ein Hinweis auf einen sehr lesenswerten Blogeintrag zum Thema Leistungschutzrecht von Stefan Niggemeier, der die These aufstellt, dass dieses „selten so tot [war] wie heute“. Sein Fazit:

    Wie die Verleger glauben können, dass es ihnen nützen wird und nicht schaden, Hinweise auf ihre Artikel zu erschweren, ist eines der zentralen Rätsel dieser ganzen Angelegenheit und Ausweis des Irrsinns, in den sich die Branche in ihrem Überlebenskampf geflüchtet hat.

    Und zur Illustration: Wäre Niggemeiers Artikel in einem Online-Medium in einer Onlinepublikation eines großen Verlages erschienen, ein Hinweis wie dieser wäre für netzpolitik.org unter einem Leistungsschutzrecht wohl kostenpflichtig.

    17. Juni 2012 6
  • : Pirateriestudie des Medienboards Berlin-Brandenburg: suggestiv, verkürzt, oberflächlich
    Pirateriestudie des Medienboards Berlin-Brandenburg: suggestiv, verkürzt, oberflächlich

    Gemeinsame Argumentationsgrundlage sämtlicher Pro-Urheberrechtskampagnen der vergangenen Monate war und ist die Behauptung substantieller wirtschaftlicher Schäden auf Grund illegaler Downloads sowohl für die Verwertungsindustrie als auch für die Kunst- und Kulturschaffenden selbst. Dass diese Schäden allerdings empirisch alles andere als einfach nachzuweisen sind, lässt sich auch an der jüngst vom Medienboard Berlin-Brandenburg veröffentlichten „Metastudie zu Auswirkungen digitaler Piraterie auf die regionale Medienwirtschaft“ demonstrieren.

    Der Wiener Musikwirtschaftsforscher Peter Tschmuck hat auf seinem Blog die Studie im Detail seziert um nachzuvollziehen, wie die Studienautoren zu dem für die Musikindustrie in Deutschland behaupteten Schaden von 524 Millionen Euro sowie dem errechneten Verlust von 5.537 Beschäftigen kommen.

    Erster Kritikpunkt Tschmucks ist, dass vorweg der gesamte boomende Live-Musiksektor ausgeklammert wird, es sich also nicht um eine Analyse der Auswirkungen auf die Musikindustrie im allgemeinen handelt sondern „sich die Studie lediglich auf Tonträger und digitale Musikprodukte bezieht“. Das ist deshalb relevant, weil potentielle Substitionseffekte – Menschen geben weniger für CDs, dafür aber mehr für Konzerte aus – auf diese Art systematisch unberücksichtigt bleiben. Die Zahl der Beschäftigtenverluste wiederum ergibt sich, bei Ausklammerung einer möglichen Zunahme des Anteils von Selbstständigen, aus einem Vergleich der 8.099 Beschäftigten im Jahr 2010 mit der fiktiven Zahl von 13.636 Beschäftigten, die es einer „gesamtmarktkonformen“ Entwicklung nach hätten sein müssen. Wie diese Zahl zu Stande kommt und ob so ein Vergleich für stark von technologischem Wandel betroffene Sektoren überhaupt sinnvoll durchgeführt werde kann, bleibt unerklärt.

    15. Juni 2012 5
  • : EU-Kommission startet Konsultation zu Urheberrechtsdurchsetzung im Internet
    EU-Kommission startet Konsultation zu Urheberrechtsdurchsetzung im Internet

    Ab sofort bittet die Europäische Kommission um Bürgerbeteiligung zu Fragen rund um Urheberrechtsverletzungen auf Webseiten. Unter dem Titel „A clean and open Internet“ wird ein öffentlicher Konsultationsprozess über Verfahren zur Mitteilung und Verfolgung von illegalen Inhalten auf Seiten von Online-Intermediären durchgeführt. Konkret können Organisationen und Einzelpersonen sich mittels eines relativ kompakten, derzeit allerdings nur auf Englisch verfügbaren Online-Fragebogens einbringen.

    Die Ergebnisse dieser Befragung wiederum werden wohl in die geplante Novellierung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) einfließen, die auf Grund der ACTA-Proteste nicht mehr für den ursprünglich geplanten Beschlusszeitpunkt September 2012 (vgl. Roadmap-PDF)  sondern inzwischen frühestens für 2013 angedacht ist.

    6. Juni 2012 13
  • : 10 Jahre Open Educational Resources: Kongress und Deklaration
    10 Jahre Open Educational Resources: Kongress und Deklaration

    Vor zehn Jahren hat sich ein UNESCO-Forum quasi offiziell auf den Begriff „Open Educational Resources“ (OER) zur Bezeichnung offener – im Sinne von offen lizenzierter – Lehr- und Lernunterlagen geeinigt. Diesen Monat findet in Paris der „World Open Educational Resources Congress“ statt, in dessen Rahmen auch eine Deklaration („Paris Declaration“) verabschiedet werden soll, die Regierungen zur Entwicklung und Nutzung offener Lernunterlagen auffordert. Ein Entwurf der Deklaration (PDF) liegt nun in englischer Sprache mit der Bitte zur Kommentierung vor.

    Nach einer Präambel, die Bildung als Menschenrecht ausweist und eine Reihe vorhergehender Erklärungen anführt, geht es im Kern der Deklaration um einen zehn Punkte umfassenden Forderungskatalog an die UNSECO-Mitgliedsländer, den ich im folgenden leicht gekürzt übersetzt habe:

    5. Juni 2012
  • : Bücher für Blinde: Deutschland zählt zu Blockierer-Ländern
    Bücher für Blinde: Deutschland zählt zu Blockierer-Ländern

    Bereits seit 2008 (vgl. „EU verhindert Urheberrechtsschranken für Blinde“) gibt es Versuche im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einen Vertrag abzuschließen, der Sehbehinderten und Blinden besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken und hier vor allem Büchern ermöglichen würde. Denn obwohl es gerade bei E‑Books prinzipiell leichter wäre, Bücher auch sehbehinderten Menschen zugänglich zu machen, sorgen rechtliche und technologische Vorgaben für künstliche Beschränkungen dieser Funktionalität. So musste beispielsweise Amazon seine Text-to-Speech-Funktion, mit der Texte von einer Computerstimme vorgelesen werden konnten, für die Mehrzahl urheberrechtlich geschützter Werke wieder deaktivieren (vgl. „The Kindle Controversy“).

    Dem Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit zu Folge sind wegen solcher und ähnlicher Einschränkungen immer noch über 95 Prozent aller veröffentlichten Werke in Europa nicht barrierefrei verfügbar. Der WIPO-Vertrag würde dem BKB zu Folge 

    4. Juni 2012 11
  • : WDR über Karl Valentin und den Fluch des Internets
    WDR über Karl Valentin und den Fluch des Internets

    Bereits vor zwei Jahren hat Thomas Stadler auf seinem Blog berichtet, dass die Erbin Karl Valentins Webseiten abmahnt, die Karl-Valentin-Sprüche wiedergeben. Anlässlich seines 130. Geburtstags hat nun Insa Moog für den WDR eine längere Reportage zu diesem Thema veröffentlicht. Realsatire sind die dort berichteten Klagen der Abmahnanwälte der Valentin-Erbin über den „Fluch des Internets“:

    „Mittlerweile registrieren wir bis zu drei Rechtsverstöße pro Woche“, erklärt Gunter Fette. Seit 1970 ist der Anwalt der Verwalter des urheberrechtlichen Nachlasses von Karl Valentin. Gemeinsam mit seinem Kanzlei-Kollegen Peter Reinke vertritt Fette die Valentin-Enkelin Anneliese Kühn. In den vergangenen sechs bis acht Jahren habe die ungenehmigte Verwendung von Valentin-Sinnsprüchen, Texten oder Aufnahmen stark zugenommen, sagen die Anwälte. „Das ist der Fluch des Internets. Das Publikum meint offenbar, was man im Internet findet, könne man auch benutzen.“ Der Anwalt erkennt darin ein schwindendes Rechtsbewusstsein. „Das merken wir auch an den Reaktionen, die wir dann bekommen.“

    In Abwandlung eines Valentin-Spruchs über das Wetter, ließe sich gerade angesichts der aktuellen Debatte resümieren: Alle reden vom Urheberrecht, aber keiner unternimmt was dagegen.

     

    4. Juni 2012 17
  • : Reaktionen auf Leutheusser-Schnarrenbergers FAZ-Beitrag zum Urheberrecht
    Reaktionen auf Leutheusser-Schnarrenbergers FAZ-Beitrag zum Urheberrecht

    Zur Urheberrechtspositionierung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Form eines Namensbeitrags in der FAZ gibt es mittlerweile die ersten ausführlicheren Reaktionen im Netz. An ihnen wird deutlich, wie sehr gerade im Internet gilt, dass es aus ihm zurückschallt, wie hineingerufen wird. Der differenzierte Beitrag von Leutheusser-Schnarrenberger lädt zu ebensolchen Reaktionen ein und hebt sich damit wohltuend davon ab, was im Artikel richtig als der „inszenierte urheberrechtliche Showdown der vergangenen Wochen“ bezeichnet wird.

    Überhaupt stehen viele richtige Dinge im Beitrag der Justizministerin, z.B. wenn das Urheberrecht als „Wirtschaftsordnung des Internetzeitalters“ bezeichnet, Warnhinweisen oder Netzsperren eine klare Absage erteilt oder Kopierschutztechnologie als Problem für die Privatkopie erkannt werden. Auch die Forderung nach einer Öffnung des urheberrechtlichen Schrankenkatalogs auf europäischer Ebene in Richtung einer Fair-Use-Klausel ist in dieser Deutlichkeit richtungsweisend.

    In anderer Hinsicht erntet der Beitrag aber auch einiges an berechtigter Kritik, zum Beispiel von Jan Engelmann, der am Blog von Wikimedia Deutschland schreibt:

    31. Mai 2012 8
  • : Urheberrechtsdebatte, Schauplatz Schweiz: Europas „Urheberrechts-Guantanamo“?
    Urheberrechtsdebatte, Schauplatz Schweiz: Europas „Urheberrechts-Guantanamo“?

    Dass die aktuelle Urheberrechtsdebatte ebenso grenzüberschreitend ist wie die anlassgebenden digitalen Technologien, zeigen nicht nur europaweite Anti-ACTA-Proteste sondern auch ähnliche Vorstöße von Rechteinhabern im gesamten deutschen Sprachraum. Nach der österreichischen Kampagne „Kunst hat Recht“ hat sich nun in der Schweiz der „Verein Musikschaffende Schweiz“ gegründet und mit einer Erklärung zu Wort gemeldet, die sich in fünf Teile gliedert:

    1. Kulturflate, die „keine Lösung für unser Anliegen [ist], welches darin besteht, selbst über die Verwendung und den Preis unserer Werke bestimmen zu können.“
    2. YouTube, Streaming usw., deren momentane Vergütungssysteme „für die Künstler eine Katastrophe“ seien.
    3. Urheberrecht, zu dem es in voller Länge wie folgt heißt: „Die Schweiz ist das Urheberrechts-Guantanamo in Europa. Wir verlangen die Anpassung an das Recht unserer Nachbarländer. Sprich: Download und Verbreitung unrechtmässig verfügbar gemachter Inhalte sollen illegal sein. Zudem wünschen wir uns rechtliche Werkzeuge,  um gegen Anbieter und Verbreiter von illegalem Content vorgehen zu können. Z.B. via Provider die Schliessung/Sperrung von Anbietern, die aus illegalem Content Gewinn schlagen.“
    4. Leerträgervergütung, die „keine Downloads aus unrechtmässigen Quellen“ entschädige und an der festzuhalten sei.
    5. Verantwortung Provider, die zu „den Gewinnern gehören“, weshalb es die InitiatorInnen „gerecht und notwendig [finden], an diesen Gewinnen beteiligt zu werden“ und fordern, Provider sollten bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützen.

    29. Mai 2012 27
  • : VG Wort und das Schutzfristenproblem im Urheberrecht
    VG Wort und das Schutzfristenproblem im Urheberrecht

    Auf heise wurde die Stellungnahme der VG Wort (PDF) zur aktuellen Urheberrechtsdebatte schon als das bezeichnet was, was sie ist, nämlich „Öl ins Feuer“. Ich habe gerade keine Zeit, die einzelnen Punkte der Stellungnahme im Detail zu kommentieren, ihr Neuigkeitswert ist ohnehin gering. Bestes Beispiel dafür ist das beharrliche Wiederholen des falschen Arguments, dass die überlangen Schutzfristen im Urheberrecht keine Nachteile für die Allgemeinheit bedeuten würden:

    Eine Schutzfristenverkürzung würde das geistige Eigentum der Urheber deutlich entwerten ohne von wirklichem Vorteil für die Allgemeinheit zu sein.

    Erst vor kurzem haben wir an dieser Stelle auf eine schöne Visualisierung des Schutzfristenproblems gerade im Bereich von Büchern hingewiesen (vgl. auch Artikel bei Spiegel Online). Der Wikipedianer „Finanzer“ hat nun auf seinem Blog eine Reihe weiterer, konkreter Beispiele angeführt, warum die überlangen Schutzfristen ein Problem für die Allgemeinheit und deren Zugang zu unserem gemeinsamen kulturellen Erbe darstellen:

    11. Mai 2012 13
  • : Nochmal 100 Köpfe, diesmal in der Zeit
    Nochmal 100 Köpfe, diesmal in der Zeit

    Nach der Handelsblattkampagne „Mein Kopf gehört mir“ verwendet heute auch DIE ZEIT die Titelseite ihres Feuilletons für Kampagnenjournalismus zum Thema Urheberrecht. Und wieder werden 100 prominente Erstunterzeichner, unter denen sich Leute wie Sven Regener, Charlotte Roche und Roger Willemsen befinden, aufgelistet. Unter der Überschrift „Wir sind die Urheber“ findet sich die Unterzeile „Ein Aufruf gegen den Diebstahl geistigen Eigentums“.

    Kernargument sowohl des Aufrufs als auch des „journalistischen“ Begleittexts von Adam Soboczynski ist die Leugnung von Interessengegensätzen zwischen Urhebern und Verwertern:

    „Der in diesem Zusammenhang behauptete Interessengegensatz zwischen Urhebern und ‚Verwertern’ entwirft ein abwegiges Bild unserer Arbeitsrealität. In einer arbeitsteiligen Gesellschaft geben Künstler die Vermarktung ihrer Werke in die Hände von Verlagen, Galerien, Produzenten oder Verwertungsgesellschaften, wenn diese ihre Interessen bestmöglich vertreten und verteidigen.“

    Dieser bemühte Versuch, eine Einheitsfront zwischen Urhebern und Verwertern zu suggerieren, ist wohl der beste Beweis dafür, dass ebendiese Front am Bröckeln ist. Wie schon in meiner Antwort auf den Brief der 51 Tatort-Autoren ausgeführt, gibt es zwischen Urhebern und Verwertern sowohl gleich- als auch gegenläufige Interessen, analog zur Unterscheidung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das zahnlose Urhebervertragsrecht in Deutschland ist der beste Beweis dafür. 

    10. Mai 2012 183
  • : Buch: Open Initiatives
    Buch: Open Initiatives

    Ein Nachtrag noch zur Reihe der rund um die re:publica erschienen Druckwerke zum netzpolitischen Themen: Ulrich Herb von der Wissenschaftsberatung scinoptica hat einen Sammelband mit dem Titel „Open Initiatives: Offenheit in der digitalen Welt und Wissenschaft“ herausgegeben, der versucht die wachsende Vielfalt an Open-Bewegungen zu erschließen. Im Vorwort heißt es dazu:

    Die Vorteile des offenen Zugangs zu Informationen liegen für Rufus Pollock von der Open Knowledge Foundation in gesteigerter Innovation, Effizienz und Transparenz. Obwohl alle der in diesem Buch vorgestellten Offenheitsinitiativen diese Prämisse weitgehend teilen, unterscheiden sie sich doch, teils ganz wesentlich, und dies sogar im Hinblick auf das Ausmaß an Offenheit, das sie zulassen wollen. Einige Artikel stellen Konzepte einzelner Initiativen für mehr Offenheit dar und illustrieren sie mit praktischen Anwendungen, andere diskutieren die rechtlichen Fesseln, die, wider den Willen der Informationsproduzenten, den Fluss der Informationen behindern. Andere Beiträge wiederum loten die Grenzen der Offenheit aus und versuchen die hagiographische Selbstbeschreibungen der Offenheitskonzepte zu relativieren oder analysieren Phänomene radikaler Offenheit wie WikiLeaks oder Anonymous.

    Unter den Autorinnen und Autoren der Beiträge finden sich unter anderem Creative-Commons-Jurist und netzpolitik.org-Kollege John Hendrik Weitzmann, IT-Journalistin Christiane Schulzki-Haddouti und der Historiker Eckhard Höffner, Autor von „Geschichte und Wesen des Urheberrechts“.

    Das Buch ist im Volltext online als PDF zugänglich, lässt sich aber auch auf Papier bestellen.

    6. Mai 2012 2
  • : Reader: Öffentlichkeit im Wandel – Medien, Internet, Journalismus
    Reader: Öffentlichkeit im Wandel – Medien, Internet, Journalismus

    Die re:publica entwickelt sich mehr und mehr zur jährlichen Deadline für netzpolitische Veröffentlichungen. Abgesehen vom Buch „Die digitale Gesellschaft“ von Markus Beckedahl und Falk Lüke, aus dem heute noch vorgelesen wird, und einer noch nicht online verfügbaren Broschüre über Freie Lizenzen (PDF) von Wikimedia Deutschland, Creative Commons und iRights, hat die Heinrich-Böll-Stiftung einen Reader zum Thema „Öffentlichkeit im Wandel – Medien, Internet, Journalismus“ herausgegeben:

    Das veränderte Medienverhalten und der Schwund der Werbeeinnahmen in den Printmedien führen bei den Verlagen und den Sendern zu einer intensiven Suche nach neuen Verwertungs- und Distributionsmodellen. Die Öffentlichkeit ist im Wandel – nicht ohne gravierende Folgen für den Journalismus. Neue Akteure – meist ohne Zertifikat der Journalistenschulen – treten im Internet auf und verändern den professionellen Journalismus durch neue Formen. Die vierte Gewalt demokratisiert sich. Auf Kosten der Qualität?
    Über zwanzig Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage nach und beschreiben den Wandel und die neuen Chancen unserer Öffentlichkeit.

    Der Reader steht unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-SA) und ist deshalb auch als PDF im Volltext online verfügbar.

    Disclaimer: Ich bin einer dieser „über zwanzig Autorinnen und Autoren“ mit einem Beitrag zum Thema „Informationsmärkte und Öffentlichkeit: Jenseits von «Free» und «Free Ride»

    3. Mai 2012 5
  • : Broschüre: Arbeitsalltag Digital
    Broschüre: Arbeitsalltag Digital

    Die Landesanstalt für Medien NRW und iRights.info haben kürzlich eine Creative-Commons-lizenzierte Broschüre zum Thema Rechtsfragen im digitalen Arbeitsalltag veröffentlicht (PDF). In der Erklärung zur Veröffentlichung heißt es dazu:

    Das Internet und digitale Medien prägen die Arbeit. Allerdings herrscht Verunsicherung, was erlaubt ist und was nicht. Darf eine Präsentation aus fremden Texten aus dem Netz zusammenkopiert werden? Welche Rechte behalten Urheber an Texten, die sie während der Arbeit erstellen?

    Die 50-seitige Broschüre gliedert sich grob in zwei Teile. Der erste beschäftigt sich mit urheberrechtlichen Fragen (inkl. Urhebervertragsrecht), im zweiten Teil geht es um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.

    Eine gedruckte Fassung der Broschüre kann kostenlos auf der Webseite der Landesanstalt bestelt werden.

    26. April 2012 2