Bereits seit 2008 (vgl. „EU verhindert Urheberrechtsschranken für Blinde“) gibt es Versuche im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einen Vertrag abzuschließen, der Sehbehinderten und Blinden besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken und hier vor allem Büchern ermöglichen würde. Denn obwohl es gerade bei E‑Books prinzipiell leichter wäre, Bücher auch sehbehinderten Menschen zugänglich zu machen, sorgen rechtliche und technologische Vorgaben für künstliche Beschränkungen dieser Funktionalität. So musste beispielsweise Amazon seine Text-to-Speech-Funktion, mit der Texte von einer Computerstimme vorgelesen werden konnten, für die Mehrzahl urheberrechtlich geschützter Werke wieder deaktivieren (vgl. „The Kindle Controversy“).
Dem Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit zu Folge sind wegen solcher und ähnlicher Einschränkungen immer noch über 95 Prozent aller veröffentlichten Werke in Europa nicht barrierefrei verfügbar. Der WIPO-Vertrag würde dem BKB zu Folge
Ausnahmeregelungen im internationalen Urheberrecht schaffen und den grenzüberschreitenden Austausch von Büchern ermöglichen, die für blinde und sehbehinderte Menschen speziell aufbereitet wurden.
Während das EU-Parlamant kürzlich einstimmig einer Resolution des Europäischen Blindenverbands (EBU) zugestimmt hat, den entsprechenden WIPO-Vertrag zu unterstützen, gibt es auf Ebene der EU-Mitgliedsländer immer noch starke Widerstände. Der EBU hat deshalb eine interaktive Karte mit der Position der einzelnen Staaten veröffentlicht und bittet darum, in Blockierer-Ländern den jeweiligen WIPO-Vertreter zu kontaktieren. Für Deutschland wäre das laut WIPO-Homepage Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz.
