Ich mag die BrandEins. Bereits seit langem ist das Magazin eines der wenigen Printprodukte, die ich, wenn auch in diesem Fall eher unregelmäßig, am Kiosk kaufe um mich zu informieren. Vor allem über Themen, von denen ich weniger verstehe und wo ich der Redaktion vertraue, mich gut zu informieren. Kurz: Ich schätzte bislang die journalistische Qualität des Magazins. Umso mehr bin ich etwas irritiert von der aktuellen Ausgabe. Unter der Überschrift „Wozu taugt ACTA“ findet sich ein Beitrag, bei dem mir unklar ist, ob es sich um einen Meinungsbeitrag ohne Recherche oder einen schlecht recherchierten journalistischen Beitrag handelt. Ein Ulf J. Froitzheim arbeitet sich dort irgendwie an ACTA-Kritik ab und dieses Blog und der Digitale Gesellschaft e.V. kommen auch prominent vor. Nur: Der Artikel liest sich nicht so, als ob der Autor unbefangen an die Sache herangegangen sei und Argumenten zugänglich sei. Und er verdreht auch bewusst oder unbewusst einige Fakten.
„Wer Blogs wie netzpolitik.org liest, merkt indes schnell, dass nicht Plagiate und Produktpiraterie als Problem gelten, sondern das veralterte Urheberrecht in der Fassung von 2007.“
Durch die gewählte Sprache versucht der Autor zu suggerieren, die Kritik an einem veralterten Urheberrecht wäre ja vollkommen fehl am Platze, weil das ja 2007 reformiert worden sei. Dass das aktuelle Urheberrecht allerdings auf einer EU-Richtlinie besteht, die zehn Jahre alt ist, die wiederum die internationalen TRIPS-Verträge von 1994 als Basis hat und das Gesetz dementsprechend aus dem analogen Zeitalter stammt, wo man sich noch die digitale Zukunft Kabelfernsehen 2.0 mit tollen Settop-Boxen vorstellte, kommt nicht zur Sprache. Auch thematisieren wir hier die negativen Auswirkungen einer unverhältnißmäßgen Durchsetzung von Urheberrechten, die u.a. zu einer riesigen Abmahnindustrie führten, wo sich Anwaltskanzleien eine goldene Nase verdienen, aber Künstler nichts davon abbekommen, außer einem Liebesentzug ihrer abgemahnten Fans. Oder wir kritisieren, wenn in Form von ACTA einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung das Tor geöffnet werden soll, was zu Netzzensur, Echtzeitüberwachung des Datenverkehrs und 3‑Strikes-Lösungen und damit einem Abbau von Grundrechten führen kann.
Aber das wird in dem Artikel nicht erklärt. Wobei es sich der Journalist einfach macht und nur die Kommunikationslinie der ACTA-Befürworter als WahrheitTM beschreibt. Die Kritik sei ungerechtfertigt, „Viel Aufregung um nichts“, dazu gibt es viel Anonymous-Bashing und der ACTA-Vertragstext sei ja schon länger bekannt. Daher alles total transparent. Und überhaupt:
„Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Verpflichtung der Service-Provider, nach der „three-strikes-rule“ den Internetanschluß abzuklemmen, wenn der Nutzer zum dritten Mal eines illegalen Downloads beschuldigt wird.“
Interessant ist die Verdrehung der Tatsache. Dieser Passus mit dem Ausschluß ist nicht im Abkommen zu finden. ACTA-Befürworter erklären immer, dass die 3‑Strikes-Forderung während der Verhandlungen lange im Raum stand, aber bei der finalen Versionen rausgeflogen ist und deshalb alles gut sei. Was aber nicht dazu führt, dass 3‑Strikes-Verfahren nicht angewendet werden, wie die BrandEins suggeriert. Frankreich wird nach Unterzeichnung des ACTA-Abkommens nicht seine Hadopi-Überwachungsbehörde schließen. Und wenn in Irland nach einer freiwilligen Kooperation zwischen Rechteinhabern und Provider letztere genau dieses Verfahren anwenden, dann ist genau das eine unserer Hauptkritikpunkte an ACTA: Sowas soll gefördert und zur Norm erklärt werden. Es steht nur nicht fett drin, sondern man muss es zwischen den Zeilen, mit etwas Fachwissen und der Geschichte der Verhandlungen lesen. Was der Autor wahrscheinlich nicht wollte, weil es ihm nicht passte. Aber dafür meint der Autor verstanden zu haben, wie ich das Urheberrecht verändern möchte (ohne mich gefragt oder sich offensichtlich mit meinen Positionen beschäftigt zu haben).
Am deutschen Urheberrecht würde sich durch ACTA nichts ändern. Genau das stört Aktivisten wie Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft. Sie wollen einen Paradigmenwechsel: weg von einem Gesetz, das den Urheber in den Mittelpunkt stellt und seine Rechte dadurch einschränkt, dass es Privatkopien erlaubt, zu einem Gesetz für Nutzer, das den Urhebern ein paar Zugeständnisse macht.
Vielleicht kann mir ja jemand mal erklären, was der Autor damit meint, ich verstehe es nicht wirklich. Wenn ich mich für eine Reform des Urheberrecht in Richtung eines Kreativnutzerrecht einsetze, dann aus dem Grund, dass mittlerweile jeder zu einem Urheber geworden ist. Wenn ich eine weitere Schrankenregelung für transformative Werke fordere, analog zu den Fair-Use-Regeln, dann ist das genau vergleichbar mit der Privatkopie. Welches Gesetz das sein soll, was den Urhebern ein paar Zugeständnisse macht, weiß wohl nur der Autor. Ich wäre aber interessiert, mehr darüber zu erfahren, um mir eine Meinung zu bilden.
Vielleicht hätte die Redaktion auch einfach mal in ihr Archiv schauen können. Da findet sich ein nur wenige Monate altes und sehr lesenswerte Interview mit dem Rechtswissenschaftler und Richter Karl-Nikolaus Peifer über die Überforderung des Urheberrechts, das Unwesen von Abmahnungen und neue Finanzierungsmöglichkeiten. Dessen Meinung teile ich weitgehend: Das digitale Urheberrecht steht am Abgrund.
Der ACTA-Artikel endet mit den Worten:
Doch die Aufregung um ACTA hat auch für die Kreativen etwas Gutes: Soviel Interesse wie in den vergangenen Monaten hat es für das Urheberrecht und Patente nie gegeben. Darauf könnte man mit einem guten Willen vielleicht einen Dialog aufbauen.
Dialog schätze ich ja immer gerne, aber quasi die Einladung mit einem „Die haben alle keine Ahnung“ und falschen Unterstellungen zu beginnen, lässt einen guten Willen nicht erkennen. Um Patente geht es übrigens bei ACTA gar nicht, aber das ist eine andere Geschichte.
Was wäre das für eine Chance gewesen: Mit der üblichen journalistischen Qualität der BrandEins hätte die Redaktion auch einen der leider wenigen ausgewogenen Beiträge zur ACTA-Debatte bringen können, mit verschiedenen Perspektiven und Positionen und vor allem gut recherchiertem Hintergrund. Vertan. Was aber bleibt ist die Message der BrandEins: ACTA ist vollkommen ungefährlich und die Kritik daran vollkommen unberechtigt. Kritikpunkte, die auch von Nicht-Netzaktiviten wie Reporter ohne Grenzen, Oxfam oder Amnesty International formuliert werden, kommen überhaupt nicht vor. Es wird mir schwer fallen, zukünftig bei Beiträgen in der BrandEins darauf zu verlassen, dass das schon ordentlich recherchiert sei. Schade.