Gesetz gegen rechte HetzeSteinmeier lässt Große Koalition nacharbeiten

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verweigert einem Gesetzespaket gegen rechte Hetze die Unterschrift. Mit einem eigentümlichen Ansatz will er der Großen Koalition offenbar eine Blamage ersparen. Doch die stolpert wiederholt über sich selbst.

Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität Steinmeier
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier weigert sich beharrlich, das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität abzusegnen. Nun ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen. CC-BY-SA 2.0 Heinrich-Böll-Stiftung

Das im Juni beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität muss aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken offenbar eine weitere Runde drehen. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge will Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das sogenannte Ausfertigungsverfahren aussetzen. Dieses muss ein Gesetz durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann.

Stattdessen verlangt Steinmeier von der Bundesregierung Nachbesserungen an dem Gesetzespaket, ohne ihm seine Unterschrift gänzlich zu verweigern. In einem Brief an den Bundesrat soll Steinmeier laut SZ darauf drängen, die notwendigen Änderungen „möglichst unverzüglich zu erarbeiten und einzubringen“. Grundsätzlich solle das Gesetz erhalten bleiben, aber eben nicht in der vorliegenden Form.

Dabei ist der von Steinmeier gewählte Weg im Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen, sagt Ulf Buermeyer von der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Offenbar wolle der Bundespräsident die Große Koalition „nicht mehr als nötig blamieren. Statt der punktuellen Nachbesserungen wäre der „saubere Weg“, dass Steinmeier das Gesetz nicht ausfertigt und danach das Parlament ein verfassungsmäßiges Gesetz neu beschließt, so Buermeyer weiter.

Umstrittene Meldepflicht im Fokus

Kern des Streits ist die Meldepflicht für soziale Netzwerke, möglicherweise illegale Postings an das Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln. Im Zuge dessen würden Bestandsdaten abgefragt, etwa die IP-Adresse, der Name oder die Wohnanschrift der jeweiligen Nutzer:in – ohne dass ein handfester Anfangsverdacht vorliegen würde.

Im Juli, rund einen Monat nach der Verabschiedung des Gesetzes, machte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts endgültig klar, dass es für solchen Abfragen gute Gründe geben muss und kippte die bisherige Regelung. Zwar bezog sich das Urteil auf die manuelle Abfrage bei Telefon- und Internetprovidern, es lässt sich jedoch auf Passagen im nun feststeckenden Gesetz übertragen.

Darauf machten jüngst mehrere juristische Einschätzungen aufmerksam, unter anderem ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Demnach seien Teile des Hasskriminalität-Gesetzes unverhältnismäßig, weil es an begrenzenden Eingriffsschwellen fehle.

Zum einen sei es fraglich, ob das BKA „überhaupt die Befugnis dazu hat, anhand der ihm vorliegenden IP-Adresse, die Identität des Nutzers“ bei den Providern abzufragen, heißt es im Gutachten. Zum anderen würde den Telekommunikationsdiensten die Befugnis fehlen, dem BKA oder anderen Stellen die verlangten Daten zu übermitteln. Insgesamt sei dies „nicht verhältnismäßig und daher nicht verfassungsgemäß“.

Lösungsvorschläge liegen seit Monaten auf dem Tisch

Die Kritik an der Meldepflicht ist nicht neu, sie war schon im Entwurfsstadium des Gesetzes laut geworden. So bemängelte etwa Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Gesetz enthalte „erhebliche Eingriffe in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger“.

Der Datenschützer schlug damals vor, dass die Plattformbetreiber zunächst nur den Inhalt eines Postings übermitteln. Sollte sich nach einer Überprüfung durch das BKA der Verdacht eines Gesetzesbruchs erhärten, dann könnten die zwischenzeitlich im „Quick Freeze“-Verfahren gesicherten, weiteren Daten nachgereicht werden.

Auf eine ähliche Lösung wollen auch die Grünen hinwirken, bislang jedoch erfolglos. „Seit März haben wir drei Anträge vorgelegt, die diese Problematik nicht nur thematisieren, sondern auch konkrete Lösungen vorschlagen“, sagt die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast.

Doch jeder Antrag ist im Bundestag abgelehnt worden. „Unser neuester Vorschlag für eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Gesetzes wurde erst gestern im Rechtsausschuss von der Koalition kommentarlos vertagt“, so Künast. Der ganze Vorgang sei ein „Scheitern mit Ansage“.

Womöglich viele Änderungen notwendig

In dieser Art könnte es durchaus weitergehen, mahnt der Bürgerrechtler Buermeyer. Denn das Gesetz betreffe ja bei weitem nicht nur das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es gehe vielmehr um ein dickes Paket, unter anderem mit den Regeln zum Passwortabruf. „Da sind vielfältige Änderungen an x Details erforderlich“, sagt Buermeyer.

In der Sache bedeute das ein „zurück auf Los“, führt der Jurist aus. „Die völlig richtige Entscheidung des Bundespräsidenten ist eine einzige Blamage für Justizministerin Lambrecht, die mit dem komplexen Thema offensichtlich überfordert ist und sich daher grundrechtsfeindliche Überwachungsphantasien aus dem Innenministerium in den Block diktieren lässt.“

Tatsächlich scheinen der SPD-Justizministerin Probleme bewusst gewesen zu sein. Im der SZ vorliegenden Schreiben des Bundespräsidialamts an den Bundesrat soll es heißen, der Amtschef Stephan Steinlein habe mit der Ministerin am Rande einer Kabinettssitzung über das Gesetz gesprochen. „Dabei war die Verfassungswidrigkeit der betreffenden Normen nicht streitig“, heißt es in dem Brief.

Ähnliche Bedenken gebe es zudem beim Zollfahndungsdienstgesetz, das ebenfalls auf Eis liegt, berichtet die SZ. Auch daran ist das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) maßgeblich beteiligt.

„Einseitig und wirkungslos“

Handwerkliche Fehler und Koalitionsstreitigkeiten verhindern, dass einer realen Gefahr effektiv begegnet wird. Das sei umso tragischer, so Buermeyer, als dass „das Gesetzespaket nach wie vor einseitig – und daher absehbar weitgehend wirkungslos – auf die strafrechtliche Bekämpfung der Hasskriminalität setzt“. Schließlich weise das Strafrecht in diesem Bereich strukturelle Defizite auf, die sich auch nicht beheben lassen, beispielsweise bei Tätern im Ausland oder geteilten Accounts.

Stattdessen bräuchte es endlich eine „Regelung für die gerichtliche Sperrung von Accounts, die Hass verbreiten – und zwar ohne Rücksicht darauf, wer diese Accounts betreibt“, sagt Buermeyer. Dann könnte sich die Justizministerin die Sammlung von Datenbergen beim BKA und anderen Behörden sparen.

Die „Unbelehrbarkeit und die handwerkliche Unfähigkeit“ der Bundesregierung seien gefährlich, sagt Renate Künast. Seit Mitte Juli sitze die Bundesregierung schon auf der Prüfung, wie die Verfassungsrechtsprechung denn für dieses Gesetz umzusetzen sei – während jüdische Studenten angegriffen werden oder sich Meldungen über rechte Chatgruppen und Verdachtsfälle in den Sicherheitsbehörden überschlagen.

„Die Opfer und gefährdete Menschen haben ein Recht darauf, dass endlich sorgfältig gearbeitet wird und in einem ordentlichen Bundestagsverfahren in den nächsten Monaten eine Gesetzesänderung erfolgt“, sagt Künast.

6 Ergänzungen

  1. Da muss die GroKo wohl nochmal etwas Getriebeöl am Doppelflansch nachkippen und am Kardankreuz nachjustieren! Die verfassungsgemäße Untersetzung des Gesetzes ist erst dann erwartbar. Solange dürfte es noch lange nach Diesel im Gesetzes-Maschinenraum riechen.

    1. Wird langsam Zeit, dass so etwas wie eine StVO für den Gesetzgeber eingeführt wird. Der Gesetzgebungsprozess darf kein rechtsfreier Raum sein!

      1. Die StVO gibt es ja schon: Sie heißt Grundgesetz. Nur holt sich die Groko ständig neue Punkte in Karlsruhe. Da droht schon lange der Führerschein-Entzug, vor allem im Innenministerium.

      2. Der Gesetzgebungsprozess ist kein rechtsfreier Raum. Und mit Blick auf ihr Wahlergebnis darf die Union behaupten, lediglich den Waehlerwillen maximal moeglich umsetzen zu wollen.

        Politische und damit letztlich gesellschaftliche Kultur kann nicht von Gerichten bestimmt werden, schon garnicht mit dem Strafrecht. Das muessen die Buerger schon selber hinbekommen. Die Faschisten sind sehr aktiv, die Konservativen halten Steigbuegel aus Autoritaetsbegeisterung, die Buergerlichen stehend lamentierend am Rand und gucken zu. Und der Rest?

  2. Steinmeier – Unser Mann, wenn die Interessen der SPD und Union mal wieder über dem Grundgesetz stehen! Schön, dass er dafür sogar inzwischen seine eigenen Regeln macht und sein Amt damit so gewissenhaft ausübt.

    1. Das kann man auch anders sehen: der Bundespraesident muss eine Gesetz unterschreiben oder ablehnen. Steinmeier weigert sich in bester SPD-Manier, einen klaren Bruch des GG abzulehnen und schwaecht damit die Rolle des Bundespraesidenten und letztlich die Stabilitaet und Verlaesslichkeit des ganzen Verfahrens: aus einer definierten und deterministischen Funktion des explizit neutralen Bundespraesidenten wird eine politische Verhandlungsmasse.

      Der GroKo-Bundespraesident greift zu Tricks, um ein klar grundgesetzwidriges GroKo-Gesetz nicht als grundgesetzwidrig ablehnen zu muessen. Das ist das Gegenteil eines vertrauenswuerdigen Bundespraesidenten.

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