Finanzbehörde mit GeheimdienstbefugnissenZoll soll bei „drohender Gefahr“ überwachen dürfen

Der Zoll gehört zur Finanzverwaltung, seine wichtigste Aufgabe ist die Kontrolle von Waren und Geldströmen. Doch die Bundesregierung will ihn noch stärker in das Netz der Sicherheitsbehörden verankern. Dafür hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Handschrift der neuen Polizeigesetze trägt.

Zollkontrolle
Die Aufgaben des Zolls verschieben sich von der klassischen Gepäckkontrolle, hier ein Bild von 1973, immer weiter in den präventiven und geheimdienstlichen Bereich. CC-BY-NC 2.0 Heinrich Klaffs

Der Entwurf für ein überarbeitetes Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) trägt die deutliche Handschrift der neuen Polizeigesetze. Teilweise sind Formulierungen im Wortlaut übernommen, etwa die zur „drohenden Gefahr“. Dabei geraten Personen in den Fokus, die keiner konkreten Straftat verdächtigt werden, sondern aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich gelten sollen.

Der Bundestag berät nun über das Gesetz, es könnte noch dieses Jahr verabschiedet werden. Zukünftig dürfte der Zoll dann Spähsoftware zum Ausleiten von Chat-Nachrichten einsetzen und Mitarbeiter:innen unter falschen Namen ermitteln lassen. Es ist ein weiterer Schritt in die Richtung, dass Polizei, Geheimdienste und Zoll sich immer ähnlicher werden.

Prognosen über gefährliche Personen

Der Zoll soll herausfinden, wie unversteuertes Geld, illegale Drogen und Chemikalien sowie Waffen über die deutsche Grenze gebracht werden. Früher war das Ziel, genügend Informationen über den Ort und die Zeit beispielsweise eines geplanten Drogenschmuggels zu sammeln, um dann gezielt Zollbeamt:innen dorthin zu schicken – und die Beteiligten festzunehmen.

In den letzten Jahren ist der Wunsch entstanden, solche Ereignisse bereits vor ihrer Planung vorherzusagen. Dabei geraten „gefährliche“ Personen in den Fokus staatlicher Überwachung, und zwar unabhängig von einer konkreten Straftat. Aus Sicht des Zolls muss dann gar kein Drogenschmuggel mehr geplant sein. Um eine Überwachungsmaßnahme zu begründen, würde es genügen, dass die Zollbeamt:innen es angesichts der von ihnen erhobenen Daten für wahrscheinlich halten, dass eine Person in der Zukunft daran beteiligt sein würde.

Polizeigesetze als Vorlage für den Zoll

Übernommen ist die Formulierung zur „drohenden Gefahr“ aus den neuen Polizeigesetzen der letzten zwei Jahre. Dass die Polizei bereits im Vorfeld einer Gefahr eingreifen kann, wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz erstmals möglich. Die Innenminister der Länder haben seither die Vorverlagerung der Eingriffsbefugnis verschieden weit ausgelegt.

Im Zollgesetz überrascht die „drohende Gefahr“ allerdings. Zuständig ist hier das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz (SPD), – und nicht das Bundesinnenministerium, von dem man weitreichende Vorschläge zur Überwachung gewohnt ist. Begründet wird die Entscheidung im Gesetzentwurf nicht. Dort steht lediglich, es handle sich um „erforderliche, jedoch bislang fehlende Regelungen“ zur „effektiven Kriminalitätsbekämpfung“.

Befugnisse des Zolls sollen ausgebaut werden

Der Zoll war immer schon eine Mischung aus Finanzbehörde und Polizei. So übernehmen Zoll und Bundespolizei regelmäßig gegenseitig Aufgaben. Das heißt: Eine Zollbeamtin kontrolliert an der Grenze nicht nur Waren, sondern eben auch Personen. In dem Moment, wo die Zollbeamtin für ihre Kollegen von der Polizei einspringt, ist sie ihnen in den Befugnissen nahezu gleichgestellt.

Die Kontrolle von Personen, beispielsweise auf sicheren Aufenthaltsstatus, steht bislang nicht im Vordergrund beim Zoll. Der jetzige Gesetzentwurf kippt dieses Verhältnis, zukünftig lägen mehr Aufgaben des Zolls im Bereich der Straftatenverhütung. Diese Annäherung von Polizei und Zoll ist dabei durchaus gewollt.

Mit dem neuen Gesetz dürfte der Zoll dann so ziemlich alles, was eine Sicherheitsbehörde sich wünschen könnte: Telefonate abhören, Post öffnen, Bewegungsbilder aus Verbindungsdaten erstellen, Chat-Nachrichten mittels Spähsoftware auslesen, die Wohnungen von Verdächtigten durchsuchen und verdeckte Ermittler:innen einsetzen.

Mehr Datenanalyse

Im Zentrum der Umgestaltung des Zoll stehen Datenbanken. Das Zollinformationssystem (ZIS) umfasst heute Daten zu mehr als 160.000 Personen. Zukünftig sollen alle Informationen zu einer Person auf einen Blick verfügbar sein. Bisher waren Einträge nach Gruppen und Delikten unterteilt. Auch der Zugriff für den Zollfahndungsdienst und andere europäische Mitgliedsstaaten soll erleichtert werden.

Bereits heute gibt es Bestrebungen die verfügbaren Daten umfassend zu analysieren und EU-weit zu teilen. In einem Bericht der europäischen Anti-Betrugs-Behörde (OLAF) heißt es, einige europäische Mitgliedsstaaten würden bereits „statthafte Summen in Datenanalyse investieren und wichtige Ergebnisse erlangen“.

Obwohl der Zoll selten in der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, ist er eine mächtige Behörde. In seiner Jahresbilanz rühmt sich der Zoll damit, insgesamt 1.700 Jahre Freiheitsstrafe erwirkt zu haben. Der Bärenanteil hat mit illegaler Beschäftigung zu tun.

Zollkriminalamt (ZKA) in Köln
Zollkriminalamt (ZKA) in Köln - CC-BY-SA 3.0 Nicola

Der Arbeitsschwerpunkt des Zolls verschiebt sich in den letzten Jahren weg von der Straße hin zum Computer. Wichtiger noch als bisher wird der Hauptsitz des Zollkriminalamts (ZKA) in Köln. Dort werden heimliche Überwachungsmaßnahmen koordiniert und Daten ausgewertet. Die dort erstellten Risikoprognosen gehen an die Beamt:innen an den Grenzkontrollen auf Straßen und Häfen.

Staatstrojaner im zweiten Anlauf

Mit dem neuen Gesetz wird das Aufgabenfeld des Zollkriminalamts darüber hinaus ausgeweitet. Den Staatstrojaner als neue Befugnis würde der Zoll mit dem Gesetz im zweiten Anlauf bekommen. Anfang der 00er-Jahre war der Zoll eine der ersten deutschen Behörden, die Spähsoftware zum Ausleiten von verschlüsselten Telefonaten einkauften. Eingesetzt wurde die Überwachungstechnologie in mindestens 16 Fällen zwischen 2007 und 2011, damals ohne eigene Gesetzesgrundlage. Nach einigen Pannen und darauf folgender Regulierung, gab es seit 2012 keine weiteren Einkäufe von Spähsoftware durch den Zoll.

Bis jetzt: Zwölf Jahre nach dem ersten Einsatz würde mit dem geplanten Zollgesetz eine eigene Gesetzesgrundlage für das heimliche Hacken geschaffen.

Kontrolliert wird der Zoll von einem Gremium im Bundestag. Die Informationen dort fallen allerdings eher spärlich aus. Ohnehin hat das Gremium keine Befugnis, die ergriffenen Maßnahmen des Zolls zu unterbinden. In der Vergangenheit gab der Zoll auf schriftliche Fragen zur Anwendung seiner Befugnisse keine Auskunft. Dort wo Zahlen bekannt sind, haben wir in den letzten Jahren über Funkzellenabfragen und Bestandsdatenauskunft durch den Zoll berichtet.

Ein Netz aus Sicherheitsbehörden

Seit einem Jahr liegt der Entwurf für ein neues Zollgesetz im Bundesfinanzministerium. Der Bundesrat hat bereits grünes Licht gegeben, nun diskutiert der Bundestag. Insgesamt reiht sich der Zoll somit in das immer dichter werdende staatliche Überwachungsnetz ein. Das Vorhaben bietet in diesem Sinne auch einen Ausblick auf das bevorstehende bundesweite Musterpolizeigesetz.

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