Zollkriminalamt
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Nach Pfändung: Staatstrojaner-Hersteller FinFisher „ist geschlossen und bleibt es auch“
FinFisher ist tot. (Symbolbild) Nach Pfändung: Staatstrojaner-Hersteller FinFisher „ist geschlossen und bleibt es auch“ Drei Unternehmen der Staatstrojaner-Firmengruppe FinFisher sind insolvent. Das Büro ist aufgelöst, die Mitarbeiter entlassen und der Geschäftsbetrieb eingestellt. Im Zuge von Ermittlungen wegen möglicher illegaler Exporte des Staatstrojaners hat die Staatsanwaltschaft Konten gepfändet.
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Unsere Strafanzeige: Razzia bei Staatstrojaner-Firma FinFisher in München
Ehemaliges Büro von FinFisher in München. Unsere Strafanzeige: Razzia bei Staatstrojaner-Firma FinFisher in München Die Staatsanwaltschaft hat Geschäftsräume der Firmengruppe FinFisher in München und Rumänien durchsucht. Es geht um den Verdacht, Staatstrojaner-Software ohne erforderliche Genehmigung exportiert zu haben. Das Ermittlungsverfahren wurde nach einer Strafanzeige eingeleitet, die wir gemeinsam mit anderen NGOs gestellt hatten.
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Finanzbehörde mit Geheimdienstbefugnissen: Zoll soll bei „drohender Gefahr“ überwachen dürfen
Die Aufgaben des Zolls verschieben sich von der klassischen Gepäckkontrolle, hier ein Bild von 1973, immer weiter in den präventiven und geheimdienstlichen Bereich. Finanzbehörde mit Geheimdienstbefugnissen: Zoll soll bei „drohender Gefahr“ überwachen dürfen Der Zoll gehört zur Finanzverwaltung, seine wichtigste Aufgabe ist die Kontrolle von Waren und Geldströmen. Doch die Bundesregierung will ihn noch stärker in das Netz der Sicherheitsbehörden verankern. Dafür hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Handschrift der neuen Polizeigesetze trägt.
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: Projekt SMILE: Arbeit an europäischer Abhörschnittstelle schreitet voran
Ein Forschungsprojekt unter Beteiligung von Interpol und der Leibniz-Universität Hannover entwarf einen Fahrplan mit Leitlinien, Empfehlungen, technischen Standards und einer „Forschungsagenda“ für elektronische Beweismittel. (Bild: EU-Forschungsprojekt „EVIDENCE“) : Projekt SMILE: Arbeit an europäischer Abhörschnittstelle schreitet voran Bald können nationale Justizbehörden die Erhebung von Beweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten anordnen. Ermöglicht wird auch die grenzüberschreitende Überwachung des Telekommunikationsverkehrs. Die Standardisierungsbehörde ETSI arbeitet deshalb an Schnittstellen zum Ausleiten abgehörter Telefonate.
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: Spitzeln durch Europa: Kaum Auskunft über Tarnidentitäten von Polizeien und Geheimdiensten
Den britischen verdeckten Ermittler Mark Kennedy nennt der Berliner Senat nun Mr. "X". Im Auftrag der Metropolitan Police spitzelte "X" in mindestens zehn europäischen Ländern sowie in den USA. : Spitzeln durch Europa: Kaum Auskunft über Tarnidentitäten von Polizeien und Geheimdiensten Urteile gegen Polizeispitzel, die vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht ihre wahre Identität geheim halten, haben Bestand. Diese Einschätzung vertritt der Berliner Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer. Gegenstand war der Einsatz des britischen verdeckten Ermittlers Mark Kennedy, den der Senat als Mr. „X“ bezeichnet.
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: Bundesinnenministerium beauskunftet 30 Arbeitsgruppen zur Zusammenarbeit von Polizeien, Geheimdiensten und Überwachungsherstellern
: Bundesinnenministerium beauskunftet 30 Arbeitsgruppen zur Zusammenarbeit von Polizeien, Geheimdiensten und Überwachungsherstellern Unter dem Titel „Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im zweiten Halbjahr 2013“ hat das Bundesinnenministerium eine umfangreiche Antwort zu grenzüberschreitenden Zusammenarbeitsformen geben müssen. Abgefragt wurden beispielsweise die Inhalte und Teilnehmenden von Treffen jener 18 „Expertengruppen“, die auf Ebene der Europäischen Union der „Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung“ zuarbeiten. Die Antwort hat 70 Seiten, hinzu kommt ein umfangreicher Anhang. Deutlich wird: Das Bundeskriminalamt (BKA) ist in vielen internationalen Netzwerken ganz vorn mit dabei, richtet diese aus oder leitet entsprechende Unterarbeitsgruppen.
Angaben macht der Staatssekretär Günter Krings etwa zur „Cross-Border Surveillance Working Group“ (CSW). In dem informellen Netzwerk organisieren sich Mobile Einsatzkommandos, die für die Observation von Personen und Fahrzeugen zuständig sind. Um ihre Beobachtung auch über Grenzen hinweg zu erleichtern, müssen technische Einsatzmittel der jeweiligen Länder synchronisiert werden. Dies betrifft beispielsweise Peilsender oder Systeme zur automatischen Nummernschilderkennung (ANPR). Das deutsche BKA gehört neben Polizeibehörden aus Großbritannien, Frankreich sowie der EU-Polizeiagentur Europol zu den federführenden Teilnehmern der CSW. Immer wieder werden auch Hersteller neuer Überwachungstechnologie zu Treffen der CSW eingeladen.
Auch die Datenbestände von Europol werden beauskunftet. Obwohl hierfür gar nicht zuständig, speichert die Agentur etwa Daten zu „illegaler Einwanderung“. Deutschland zählt weiterhin zu den Power Usern von Europol. Außer dem BKA nutzen 13 weitere Länder mittlerweile den automatisierten „Data Loader“, um Informationen aus den jeweiligen nationalen Datenbeständen an Europol zu liefern.
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: Staatswohl: Bundesregierung verweigert Auskunft, ob deutsche Geheimdienste Verschlüsselung knacken können
: Staatswohl: Bundesregierung verweigert Auskunft, ob deutsche Geheimdienste Verschlüsselung knacken können Die Öffentlichkeit darf nicht erfahren, ob deutsche Behörden Verschlüsselungsverfahren knacken können, weil sonst das Staatswohl gefährdet wird. Mit dieser Begründung lehnt die Bundesregierung eine Auskunft über diese Frage ab. Mindestens Bundesamt für Verfassungsschutz und Zollkriminalamt setzen sich aber mit der Frage auseinander, das Bundeskriminalamt umgeht Verschlüsselung mit Staatstrojanern.
Vor zwei Wochen erhielten wir einen kleinen Einblick, wie die anglo-amerikanischen Geheimdienste verbreitete Verschlüsselungs-Technologien knacken und umgehen. Der Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko hat das zum Anlass genommen, die deutsche Bundesregierug mal zu fragen, auf welchem Stand deutsche Behörden bei der Überwindung von Verschlüsselung sind. Jetzt ist die Antwort da.
Also, wenn man das Wort „Antwort“ gelten lässt. Auf mehr als zwei Seiten führt die Bundesregierung zunächst aus, dass „im Hinblick auf das Staatswohl“ die eigentliche Antwort geheim ist. Das Geheimhaltungsinteresse der Behörden ist hier größer als das Fragerecht der Abgeordneten. Die Häppchen für die gemeine Öffentlichkeit lassen sich in etwa so zusammenfassen:
Bundeskriminalamt
Die Bundesoberbehörde kann Verschlüsselung nicht selbst brechen bzw. dechiffrieren. Sehr wohl jedoch haben sie mit Staatstrojanern die Verschlüsselung umgangen und wollen das auch weiterhin tun. Über weitergehende Mittel tauschen sie sich mit anderen Staaten in der „Remote Forensic Software User Group“ aus.
Militärischer Abschirmdienst
Der Nachrichtendienst der Bundeswehr hat sich mit der Fragestellung noch nicht befasst.
Bundesamt für Verfassungsschutz
Der Inlandsnachrichtendienst beschäftigt sich mit dem Thema. Alles andere ist geheim.
Zollkriminalamt
Die Bundesmittelbehörde hat sich „auch mit dem Überwinden von verschlüsselten Verfahren befasst.“ Zudem führt man „Marktbeobachtungen“ durch, welche Produkte das können. Schließlich hat man sich auch in multilateralen Standardisierungsgremien damit befasst, hier wird „insbesondere“ das Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) genannt.
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Oberlandesgericht Köln: Zollkriminalamt und DigiTask-Software wegen rechtswidriger Schnüffelei verurteilt
Oberlandesgericht Köln: Zollkriminalamt und DigiTask-Software wegen rechtswidriger Schnüffelei verurteilt Kann eine staatliche Überwachungsmaßname besonders geschützte Kommunikation nicht unverzüglich löschen, darf diese nicht eingesetzt werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln letzte Woche entschieden. Das Zollkriminalamt hatte Kommunikation mit einem Anwalt mitgeschnitten, aber ihre veraltete DigiTask-Software hatte noch keine Funktion zum selektiven Löschen.
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: Polizeibehörden nutzen immer mehr „computergestützte Ermittlungsmethoden“, Details sind aber geheim
: Polizeibehörden nutzen immer mehr „computergestützte Ermittlungsmethoden“, Details sind aber geheim Wie Evgeny Morozov in seinem Buch The Net Delusion ausgeführt hat, eignet sich die schöne neue Digitalwelt auch hervorragend zur Überwachung und Repression.
Auch die deutschen Polizeibehörden und Geheimdienste nutzen immer mehr „computergestützte Kriminaltechnik“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion der Linkspartei hervor.
Damit gibt es erstmals einen systematischen Einblick, wie die Behörden des Bundes mit den neuen Überwachungsmöglichkeiten umgehen. Darunter fallen Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Generalbundesanwalt und Bundesnetzagentur.
Zur Erinnerung: Abgeordnete haben das Recht, über kleine Anfragen Auskunft von der Regierung zu erhalten. Sie sind ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch das Parlament. Daher ist es bemerkenswert, dass die Antworten auf ganze 31 der Fragen geheim gehalten werden:
Die Informationen, die in den Antworten zu den Fragen [lange Liste, Red.] enthalten sind, sind geheimhaltungsbedürftig und wurden von den Verfassern daher mit dem Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft, da durch das Bekanntwerden dieser Information das Staatswohl gefährdet werden könnte oder den Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines der Länder schwerer Schaden zugefügt werden kann.
Die Antwort enthält demnach nur die Informationen, die uns die Regierung auch zugesteht. Dennoch findet sich auch darin so manch Interessantes: