Hintergrund der Anfrage war der mehrmalige Aufenthalt des britischen Polizeispitzels Mark Kennedy in Berlin, der nach offizieller Darstellung lediglich einer „Legendenbildung“ gedient haben soll. Der verdeckte Ermittler hatte hingegen der britischen Presse erklärt, auch Beweismaterial zu seinen Polizeiführern nach London geschafft zu haben.
Über mehrere Jahre hinweg besuchte Kennedy in Berlin Treffen der linken Szene, betrat Privatwohnungen und beging auch Straftaten. Nach Inbrandsetzen einer Mülltonne am Rande einer Demonstration wurde er festgenommen, kurz darauf aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegenüber der Festnahmeeinheit und der Staatsanwaltschaft hielt Kennedy seine wahre Identität geheim und wies sich als „Mark Stone“ aus.
Das Verfahren wurde schließlich mangels öffentlichem Interesse nach § 153 StPO eingestellt, ob Kennedy eine Geldbuße zahlen musste, ist nicht bekannt. Die Entscheidung blieb auch bestehen, nachdem die wahre Identität des Spitzels öffentlich wurde. Etwaige Vorstrafen für Taten, die er als Polizist oder in seiner Freizeit beging, wurden bei der Einstellung des Verfahrens also nicht berücksichtigt. Die Entscheidung ist endgültig, alle Akten zu Kennedy bzw. „Mark Stone“ wurden vernichtet.
Wann entschuldigt sich das Hamburger LKA?
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag kommt zu dem Schluss, dass Verurteilungen von Polizeispitzeln unter falscher Identität Bestand haben. Dies gelte auch für ausländische BeamtInnen. Das Bundesinnenministerium teilt diese Einschätzung.
Straftaten werden am Ort der Tat geahndet, disziplinarrechtliche Verstöße jedoch durch die verantwortliche Behörde. Die in diesem Fall zuständige Metropolitan Police hat jedoch kein Interesse an der Untersuchung etwaiger Rechtsbrüche. So wurde zum Beispiel bekannt, dass der Einsatz von Kennedy in Berlin nicht wie vorgeschrieben beim Berliner Senat angekündigt wurde. Auch auf das Verbot des Eingehens von Sexualität oder tiefgehender, emotionaler Beziehungen wurde Kennedy nicht hingewiesen.
In Großbritannien haben acht Frauen deshalb kürzlich eine offizielle Entschuldigung der Polizei und finanzielle Kompensationen erstritten. Das Verfahren betraf Einsätze mehrerer Polizeispitzel in den vergangenen Jahrzehnten, bei denen Beamte nach ihrem Abtauchen sogar Kinder hinterließen, ohne für diese Unterhalt zu bezahlen. Sechs Jahre nach Auffliegen von Mark Kennedy hat das Bundesinnenministerium nun verlangt, dass Einsätze britischer Polizeispitzel in Deutschland Gegenstand einer richterlichen Untersuchung werden.
Auch in Hamburg wurden zuletzt Fälle bekannt, in denen verdeckte Ermittlerinnen in der linken Szene Sexualität praktizierten und intime Beziehungen eingingen. Eine Entschuldigung oder Entschädigung hält das verantwortliche Landeskriminalamt nicht für nötig.
Keine Zahlen zu vergebenen Tarnidentitäten
In den Anfragen beim Berliner Senat für Inneres und Sport sowie beim Bundesinnenministerium ging es auch um die allgemeine Praxis zur Vergabe von Tarnidentitäten. Mehrere Bundes- und Landesbehörden sind zur Ausstellung befugt. Hierzu gehören die Verfassungsschutz- und Kriminalämter, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, die Bundespolizei und das Zollkriminalamt.
Zahlen wollten beide Ministerien aber nicht nennen, vermutlich liegen diese (ohne Zeugenschutz) bundesweit im höheren vierstelligen Bereich.
