Bis zum 22. Mai müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (EEA) umsetzen. Die Richtlinie bestimmt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Justizbehörden, darunter Gerichte, ErmittlungsrichterInnen oder Staatsanwaltschaften. So kann künftig ein „Anordnungsstaat“ einen „Vollstreckungsstaat“ zur Erhebung von Beweisen in einem Strafverfahren verpflichten oder ihn anweisen, Ermittlungen durchzuführen.
Eine Behörde in Spanien könnte beispielsweise in Dänemark anordnen, die Telefone mutmaßlicher HackerInnen abzuhören. Die Überwachung ist nicht auf den Inhalt des Telekommunikationsverkehrs beschränkt, sondern schließt die Erhebung von Verkehrs- und Standortdaten ein. Zudem kann die Anordnungsbehörde die „Dekodierung oder eine Entschlüsselung“ der Aufzeichnung anfragen. Einige Mitgliedstaaten hatten sich gegen eine solche Verpflichtung ausgesprochen, weshalb im Text der Richtlinie die schwächere Formulierung „ersuchen“ gewählt wurde.
Standardisierungsinstitut ETSI arbeitet an Spezifikationen
Für die Ausleitung elektronischer Beweismittel braucht es entsprechende Schnittstellen, die einheitlich gestaltet und möglichst international anwendbar sein müssen. Die Entwicklung technischer und rechtlicher Spezifikationen für solche Schnittstellen übernimmt deshalb das European Telecom Standards Institute (ETSI). In diesem europäischen Standardisierungsgremium organisieren sich Telekommunikationsdienstleister, Anbieter von Überwachungselektronik und Sicherheitsbehörden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe „Gesetzmäßiges Abhören“ („Lawful Interception“). Aus Deutschland beteiligen sich darin etwa die Firma Utimaco aus Aachen, das Zollkriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Auch für die Ermittlungsanordnung in Strafsachen ist das ETSI derzeit mit einem Spezifikationsentwurf für eine solche Schnittstelle befasst. Zwar hält die Bundesregierung alle Angaben dazu unter Verschluss, einer der Beteiligten hat jedoch hierzu Details veröffentlicht. Demnach ist das ETSI seit Mitte letzten Jahres damit beschäftigt, wie die Ausleitung vom Vollstreckungsstaat an den Anordnungsstaat umgesetzt werden kann.
Schnittstelle mit dem Akronym „SMILE“
Grundsätzlich soll der Vollstreckungsstaat die Anfrage wie eine nationale Abhörmaßnahme behandeln und abgehörte Telefonate nahezu in Echtzeit an den Anordnungsstaat ausleiten. Hierzu arbeitet das ETSI an einem „Interface”, das unter dem Akronym „SMILE” („Smart Handover Interface between Law Enforcement Agencies“) bis Mitte des Jahres zur Verfügung stehen soll.
Die Anstrengungen des ETSI bauen vermutlich auf dem Forschungsprojekt „EVIDENCE“ auf, das unter Beteiligung von Interpol und der Leibniz-Universität Hannover einen Fahrplan mit Leitlinien, Empfehlungen und technischen Standards sowie eine „Forschungsagenda“ entwarf. Als weitere konkrete Ergebnisse von EVIDENCE nennt das Projekt „ein elektronisches Werkzeug zur Beweismittelkategorisierung, eine elektronische Beweismittelkarte der Akteure und einen digitalen Katalog der Forensikinstrumente“.
Kommission prüft Ausweitung
Zukünftig könnten diese technischen Arbeiten für die Ermittlungsanordnung in Strafsachen eine größere Bedeutung erlangen. So prüft die Europäische Kommission beispielsweise, inwiefern die Richtlinie auch genutzt werden könnte, um Internetfirmen aus den USA zur Herausgabe elektronischer Beweismittel zu zwingen. Ein entsprechender Regelungsvorschlag stammt aus der Feder der Bundesregierung. Vorschläge der Europäischen Kommission werden im Sommer dieses Jahres erwartet.
Durchgesickert ist schon jetzt die Einrichtung eines Internetportals, mit dem sich in einem ersten Schritt die Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften in der Europäischen Union vernetzen. Derzeit wird geprüft, ob ein solches Portal zentral (also bei der Europäischen Kommission oder ihren Agenturen) oder dezentral (also in den Mitgliedstaaten) angelegt werden soll. Spätestens in 30 Monaten könnte das System in Betrieb gehen.
Cybercrime-Konvention erhält Zusatzprotokoll
Für den Zugriff auf außerhalb der EU liegende Daten muss jedoch eine internationale Vereinbarung geschlossen werden. Hierzu hat die Europäische Kommission eine Million Euro ausgelobt, um in Studien „Maßnahmen im Bereich der EU-US-Kooperation betreffend elektronische Beweismittel“ zu suchen. Von besonderem Interesse ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Rechtshilfeverfahren. Gesucht werden auch Verfahren, um den physischen Speicherort von Daten zu bestimmen.
Sicher ist mittlerweile, dass die Cybercrime-Konvention des Europarates um ein Zusatzprotokoll zur Erlangung elektronischer Beweismittel ergänzt wird. Eine eigens eingerichtete „Cloud Evidence Group“ hat bereits einen Entwurf zu den möglichen Inhalten vorgelegt. Vorgesehen ist, die Arbeiten an dem Entwurf für das Zusatzprotokoll bis Dezember 2019 abzuschließen.
