Wem gehört eine Telefonnummer? Das können über 100 staatliche Stellen von 117 Telekommunikations-Anbietern erfahren, ohne dass die Unternehmen davon mitbekommen. Dieses automatisierte Auskunftsverfahren wird von der Bundesnetzagentur betrieben und ist auch bekannt als „Behördentelefonbuch“ oder Bestandsdatenauskunft.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht darüber jährliche Statistiken, neben einem Absatz im Jahresbericht auch auf ihrer Webseite. Dort heißt es:
Dem Trend der letzten Jahre folgend, konnte auch 2018 ein Anstieg der gestellten Ersuchen im automatisierten Auskunftsverfahren festgestellt werden.
Im Jahr 2018 wurden 13,94 Millionen Ersuchen über das [Automatisierte Auskunftsverfahren] bei der Bundesnetzagentur beauskunftet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit rund 1,2 Millionen Ersuchen mehr an die Bundesnetzagentur gestellt und von dieser beantwortet.
Wir haben die Zahlen wie jedes Jahr aufbereitet und visualisiert.
13,9 Millionen: Wem gehört diese Telefonnummer?
Insgesamt 13,94 Millionen Mal haben deutsche Behörden im letzten Jahr gefragt, wer eine Telefonnummer registriert hat. Staatliche Stellen wie Polizei, Geheimdienste, Zoll und andere haben also im Schnitt alle 2,3 Sekunden einen Datensatz mit Name, Anschrift und weiteren Bestandsdaten erhalten. Statistisch gesehen von jedem sechsten Einwohner.
Diese Rufnummernabfragen haben innerhalb der letzten zwei Jahre um 60 Prozent zugenommen. An mehreren Tagen wurde „ein Spitzenwert von annähernd 120.000 Ersuchen erreicht“.
Welche Telefonnummern gehören dieser Person?
Die Abfragen gehen aber auch anders herum: Welche Telefonnummern gehören einer bereits bekannten Person? Diese Namensersuchen bleiben mit 270.000 relativ konstant, etwa alle zwei Minuten eine.
Bei einem personenbasierten Ersuchen ist es notwendig, dass dieses von der Bundesnetzagentur an alle am Verfahren teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen weitergeleitet wird, da unbekannt ist, bei wem eine Person welche und wie viele Rufnummern innehat.
Somit erzeugen verhältnismäßig wenige personenbasierte Ersuchen (0,27 Mio. im Jahr 2018) eine große Anzahl von Weiterleitungen an die TK-Unternehmen (26 Mio. im Jahr 2018).
Seit zwei Jahren müssen auch Prepaid-SIM-Karten mit einem amtlichen Ausweisdokument registriert werden. Das sind genau die Daten, die alle zwei Sekunden abgefragt werden. Mit dem neuen Geheimdienst-Gesetz von Horst Seehofer sollen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst noch einfacher auf diese Daten zugreifen können.
Statistik über IP-Adressen wäre „erhebliche Belastung“
Seit 2013 umfasst die Bestandsdatenauskunft neben Telefonnummern auch Internetdaten wie IP-Adressen und E‑Mail-Postfächer. Damit erfahren Behörden, wem eine IP-Adresse zugewiesen ist oder welche IP-Adressen eine Zielperson nutzt – ebenfalls ohne Richterbeschluss.
Über diese Abfragen gibt es leider keine Statistiken, weil die Behörden nicht bei der Bundesnetzagentur anfragen sondern direkt bei den Internet-Zugangs-Anbietern. Die Bundesnetzagentur könnte zwar auch diese Statistiken sammeln, doch dazu fehlt der politische Wille.
Das zuständige Wirtschaftsministerium beantwortet unsere Anfrage wortgleich wie letztes Jahr:
Eine Statistik darüber, in wie vielen Fällen von den berechtigten Stellen Bestandsdaten zu einem unbekannten Anschlussinhaber anhand einer bekannten IP-Adresse abgefragt wurden, würde aus Sicht des BMWi zu einer nicht unerheblichen zusätzlichen Belastung der TK-Unternehmen führen.
Dies stünde dem Bestreben der Bundesregierung entgegen, die Informationspflichten für die Wirtschaft auf ein zwingend erforderliches Maß zu reduzieren.
Wirtschaftsminister Altmaier sieht Transparenz und Kontrollierbarkeit staatlichen Handelns offenkundig als Bürokratie und Belastung.
Opposition: Weniger Abfragen, mehr Transparenz
Die Opposition im Bundestag kritisiert den Anstieg der Abfragen und schließt sich unserer Forderung nach Statistiken über Auskünfte von IP-Adressen an.
Konstantin Kuhle, Sprecher der FDP im Innenausschuss des Bundestags, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Wir müssen davon ausgehen, dass neben Telefondaten auch Millionen IP-Adressen von den Behörden bei den Telekommunikationsanbietern abgefragt werden. Es ist deshalb dringend nötig, dass diese Anfragen statistisch erfasst werden.
Martina Renner, Mitglied der Linken im Innenausschuss des Bundestags, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Der stete Anstieg von Auskünften und deren lückenhafte Erfassung sind ein Alarmzeichen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der so entstandene Dschungel der sogenannten Sicherheitsgesetze kaum noch durchschaubar. Und auch die kritischen Stimmen der Zivilgesellschaft oder in den Medien sind so kaum in der Lage, Sinn und Nutzen dieser Befugnisse zu hinterfragen. Es bleibt eine dringliche Aufgabe für DIE LINKE, hier genau hinzuschauen und diese Regeln zu hinterfragen.
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Die Abfragen von Bestandsdaten steigen seit Jahren kontinuierlich. Diese Entwicklung sehen wir kritisch. Wir brauchen weiterhin mehr Transparenz und neue Berichtspflichten, auch und gerade bezüglich der Abfrage von IP-Adressen, sowie höhere rechtliche Hürden für die Zulässigkeit entsprechender Abfragen.
Das haben Linke und Grüne auch in der Vergangenheit angekündigt, einen Gesetzesvorschlag gibt es immer noch nicht.
