Recherchen des gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv zeigen, dass es bei den Ermittlungen nicht nur um einen Einschüchterungsversuch in unsere Richtung ging, sondern man auch auf das Parlament zielte.
Im vergangenen Sommer waren wir Opfer von Ermittlungen wegen Landesverrats gegen uns und unsere Quellen. Nachdem wir das Schreiben des Generalbundesanwalts direkt nach Erhalt am 30. Juli 2015 veröffentlichten, gab es eine massive Solidarisierungswelle und eine große öffentliche Debatte. Diese führte innerhalb von zehn Tagen zur Entlassung des Generalbundesanwaltes und zur Einstellung des Verfahrens.
Bis heute ist nicht wirklich klar, warum es zu diesen Ermittlungen kam, wer genau darin verwickelt war und vor allem, warum zum dritten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik mit Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Journalisten vorgegangen wurde und warum wir damit in unserer Existenz und unserer Arbeit bedroht wurden.
Eine Erklärung ist, dass die Ermittlungen ein Einschüchterungsversuch gegenüber allen Journalisten und ihren Quellen waren, die Licht ins Dunkeln bringen, wie tief BND und Verfassungsschutz ins Überwachungsnetzwerk von NSA & Co eingebunden sind, was durch die Snowden-Enthüllungen sichtbar wurde. Gerade für Whistleblower, die unter weniger Schutz stehen als wir Journalisten, ist der Wink mit dem Landesverrats-Zaunpfahl eine noch größere Einschüchterung. Immerhin stehen bei einer Verurteilung Haftstrafen ab mindestens einem Jahr bis lebenslänglich im Raum.
Sollte #Landesverrat die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ausschalten?
Correctiv hat eine neue These aufgestellt: Demnach war alles bewusst so inszeniert, um mittels Ermittlungen gegen uns und einem daraus folgenden Gerichtsverfahren bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht nebenbei die parlamentarische Kontrolle auszuschalten. Damit wollte man zukünftig verhindern, dass man Dokumente an Parlamentarier weiterleiten muss. Das sei auch im Kontext des Rechtsstreits um die Selektorenliste zu sehen. Dahinter sollen Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen und der Nachrichtendienst-Beauftragte im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, stehen. Dieser Plan sei dadurch gescheitert, weil Bundeskanzlerin Angela Merkel die Ermittlungen habe stoppen lassen.
„Maaßen wollte über den Netzpolitik-Fall vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen, dass der Geheimschutz der Regierung nicht derselbe sei wie der Geheimschutz des Parlaments“, sagte der Ex-BND-Präsident August Hanning gegenüber Correctiv.
Diese Informationen sind neu. Falls daran etwas dran ist, ist das deshalb pikant, weil Angela Merkel Ermittlungen im Fall Böhmermann wegen § 103 Majestätsbeleidigung ausdrücklich damit begründet hatte, dass man als Bundesregierung in einem Rechtsstaat nicht in Verfahren eingreifen dürfte. Das Kanzleramt dementierte zwar, aber Correctiv beruft sich auf Aussagen des ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning.
Correctiv hat auch herausgefunden, dass das Bundesinnenministerium seit 2014 ein eigenes Referat für „Spionageabwehr, Landesverrat und Co.“ hat. Das Referat wurde aus einer Stabsstelle heraus offensichtlich als Reaktion auf Leaks bei Wikileaks & Co. gegründet. Zeitlich passt die Einrichtung auch zu dem Schreiben des Kanzleramtsministers Peter Altmaier, der im Herbst 2014 den Bundestagsabgeordneten im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss mit Strafanzeige und Ermittlungen drohte, wenn diese weiterhin Dokumente an den Spiegel, die Süddeutsche Zeitung und uns weiterleiten würden.
Verfassungsschutzpräsident Maaßen sieht ganz klar die Whistleblower im Parlament, obwohl sein Amt zugeben musste, dass dort eine dreistellige Zahl an Mitarbeitern Zugriff auf die Dokumente hatte. Dazu kommt noch eine dreistellige Zahl in Ministerien und weiteren Behörden. Der Kreis möglicher Quellen ist daher nicht so einfach eingrenzbar. Das sehen auch die Ermittler so, die schrieben, dass „der tatsächliche Kreis derer, die das Konzept ‚EFI‘ im BfV erhalten haben könnten, im Grunde nicht einschränkbar“ sei. Dafür wurde letztes Jahr bekannt, dass Hans-Georg Maaßen gern auch als Whistleblower auftritt, um für positive PR in eigener Sache auch mal geheime Informationen an befreundete Medien weiterzuleiten.
Wie glaubwürdig ist das Dementi vom Bundesinnenministerium?
Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage von Correctiv: „Die Sachverhaltsannahme ist unzutreffend.“ Wir können den Aussagen des Innenministeriums in der Sache nicht mehr vertrauen, nachdem dieses seinerzeit gegenüber Medien mehrfach die Unwahrheit gesagt hatte, nämlich dass man nur von den Strafanzeigen und nicht von den Ermittlungen gewusst habe. Das musste man später korrigieren, als es nicht mehr zu halten war und rauskam, dass einige Abteilungen im Ministerium darin involviert und über alle Schritte der Ermittlungen im Bilde waren.
Es spricht einiges dafür, dass die These von Correctiv stimmt. Falls das so ist, dann haben Bundesregierung und Geheimdienste mit dem Angriff auf uns unsere Existenz als Privatpersonen und als unabhängiges Medium aufs Spiel gesetzt, um darüber auch eine Ausschaltung demokratischer Kontrollgremien zu erreichen. Das wäre dann der noch größere Skandal.
Aber möglicherweise ist der Hintergrund noch viel größer und komplexer. Wir sind weiterhin an Inneneinsichten und Dokumenten zum Fall auf den üblichen Kanälen interessiert.
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