Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, hat Geheimnisse an die Bild am Sonntag verraten, um damit von Enthüllungen abzulenken. Konkret geht es um die Berichterstattung über XKeyScore im Sommer 2013. Das hat Kai Biermann für Zeit-Online rausgefunden, der Akten lesen konnte, wo genau diese Information enthalten ist: Whistleblower vom Amt.
In den Akten steht: „Nachdem durch das Nachrichtenmagazin Der Spiegel für den 21. Juli 2013 Veröffentlichungen über den Einsatz von XKeyscore durch deutsche Nachrichtendienste angekündigt worden waren, teilte Herr Dr. Maaßen der Zeitung Bild am Sonntag mit, dass XKeyscore durch das BfV getestet werden würde.“ Er habe damit „missverständlichen Formulierungen“ „pro-aktiv“ entgegentreten wollen, heißt es weiter.
Das ist aus unserer Perspektive natürlich interessant, denn Maaßen hat die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns lanciert und tritt auch sonst als lauter Verfechter davon auf, dass Geheimnisse nicht verraten werden dürfen. Also anscheinend nur von Anderen.
Guter Landesverrat, schlechter Landesverrat?
Erst am vergangenen Wochenende erklärte Verfassungsschutzpräsident Maaßen im Interview der Woche beim Deutschlandfunk
Maaßen: Also wir werden in Zukunft, wie aber auch in der Vergangenheit, in jedem Einzelfall prüfen, ob wir Strafanzeige erstatten, wenn Informationen aus unserer Behörde, die geheimhaltungsbedürftig sind, herausgegeben werden. Das werden wir auch in Zukunft uns vorbehalten, in jedem Einzelfall zu prüfen. Mein Eindruck war, dass in der ganzen Diskussion im Sommer über die Strafanzeigen, die von meinem Haus gestellt worden sind, ein Punkt eigentlich so ziemlich vernachlässigt wurde: Das Weitergeben von geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen ist strafbar. Egal, ob man es als ein Staatsgeheimnis ansieht oder nur als ein Dienstgeheimnis – das ist strafbar!
Das ist auch keine Bagatelle; das ist nicht so, wie einmal zehn Kilometer zu schnell fahren oder ein Parkverstoß. Und ich glaube, das muss man sich einfach auch mal vor Augen führen: Nicht jede Information, die geheimhaltungsbedürftig ist, ist auch gleichzeitig eine Information, die anrüchig ist oder die rechtswidrig ist oder mit der man etwas aufdeckt, was vielleicht ein Missstand ist. Wir haben es in Deutschland regelmäßig zu tun mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen, die staatliche und damit auch Allgemeinwohlinteressen schützen. Und das ist meine Aufgabe, als Leiter einer Behörde, als Leiter des Inlandnachrichtendienstes, dafür zu sorgen, dass diese geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen auch geschützt bleiben und dass ein Verstoß dagegen auch geahndet wird.
Wie sind denn eigentlich die Prozesse beim Verfassungsschutz, um gegen Geheimnisverrat aus den eigenen Reihen vorzugehen. Muss da Maaßen jetzt gegen sich Strafanzeige stellen und wird dann auch gegen ihn wegen Landesverrat ermittelt, so wie er es gegen uns in die Wege geleitet hat? Oder muss das sein Stellvertreter tun?
Interessant ist in diesem Kontext auch, was Maaßen im Mai auf dem Jahressymposium des Verfassungsschutzes erklärte, dass Politiker geheime Dokumente an Medien lancieren würden und dies ein Skandal sei:
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber auch Skandale, die als Skandale kaum wahrgenommen werden. Nämlich, dass geheime und geheimste Unterlagen aus dem Bereich der Nachrichtendienste in die Medien gelangen, sobald sie den politisch-parlamentarischen Bereich erreichen. Es ist ein Skandal, wenn z. B. der geheime Wirtschaftsplan des Bundesverfassungsschutzes sowie geheime Zusatzinformationen hierzu von den Medien abgedruckt und von einem Bundestagsabgeordneten kommentiert werden. Und die Weitergabe dieser Dokumente ist nicht nur ein Skandal, es ist eine Straftat, und es zerstört das Vertrauen in die Aufrichtigkeit der immer wieder eingeforderten parlamentarischen Kontrolle der Dienste und beschädigt unsere Arbeit erheblich.
Wer kontrolliert eigentlich die Arbeit von Hans-Georg Maaßen und muss er sich jetzt auch wegen dem Verrat von Staatsgehimnissen erklären?
