Das BND-Gesetz ist verfassungswidrig. Diese Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg, aber noch kein Sieg für die Pressefreiheit. Im Grundsatz hat Karlsruhe die digitale Massenüberwachung nämlich abgesegnet. Und nun?
Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Pressefreiheit und Telekommunikationsgeheimnis gelten nicht nur in Deutschland, deutsche Behörden müssen sich überall daran halten. Das Gesetz muss überarbeitet werden.
Wenn Staaten den Zugang zu Internet und Sozialen Medien einschränken, beeinträchtigt das die Grundrechte ihrer Bürger:innen, sagt die Bundesregierung. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage zeigt jedoch: Für ein großes Thema hält sie die Zunahme der Internetzensur offenbar nicht.
Während eines Support-Auftrags habe ein Mitarbeiter der Cyber-Intelligence-Firma NSO Group laut Berichten von Motherboard versucht, sich Zugriff auf das Smartphone einer Bekannten zu verschaffen. Der Vorgang stellt das Unternehmen, das wegen seiner Verbindungen zu autoritären Regimen in der Kritik stand, vor Herausforderungen.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich heute für eine Tracing-App ausgesprochen – auf freiwilliger Basis und ohne Bewegungsprofile. Doch die Freiwilligkeit ist umstritten.
Zur Überwachung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 nutzen Hessen und Bayern Quadrokopter. In Nordrhein-Westfalen fliegen sie zur Belehrung der Bevölkerung mit einem Lautsprecher über Grünanlagen. Ein neuer, geplanter Einsatz in Frankfurt am Main findet offenbar doch nicht statt.
Corona provoziert eine Reihe politischer Tabubrüche, auch beim Datenschutz. Das alles geschieht unglaublich schnell, die gesellschaftliche Diskussion kann kaum mithalten. Deshalb müssen digitale Grundrechte jetzt auf der Tagesordnung stehen, kommentiert Rainer Mühlhoff.
Eine Kontaktnachverfolgung von möglichen Covid-19-Infizierten mit Handydaten muss nicht zu mehr Überwachung führen, sondern kann auch datenschutzfreundlich ausgestaltet werden. Johannes Abeler, Matthias Bäcker und Ulf Buermeyer skizzieren in einem Gastbeitrag einen grundrechtsfreundlichen Regelungsvorschlag zur aktuellen Debatte.
Weltweit bauen demokratische Staaten Grundrechte ab, um gegen das Coronavirus vorzugehen. Manchen Regierungen scheint das aber nur ein vordergründiges Anliegen zu sein. Leichtfertig abgesegnet könnten temporäre Maßnahmen zur Dauereinrichtung werden – und zum Schuss ins eigene Knie.
Ursprünglich verursachte die geplante Handydatenauswertung in Gesundheitsminister Spahns Vorschlag für eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes Aufregung. Inzwischen ist dieser Ansatz aus dem Entwurf geflogen, die Gesundheitsämter sollen trotzdem umstrittene Daten direkt vom BKA bekommen können.
Eine Situation wie diese haben die wenigsten Menschen in Deutschland jemals erlebt. Dabei gibt es noch keine Ausgangssperren, im internationalen Vergleich halten sich die Grundrechtseingriffe in Grenzen. Das hat Gründe. Wir geben Euch einen Überblick über das, was nach deutscher Rechtslage überhaupt möglich ist – und was nicht.
Staatliche Einrichtungen versprechen sich viel von der Auswertung von Standortdaten, die ihnen Mobilfunkbetreiber zuliefern. Nach der Telekom Deutschland zeigt sich nun auch Telefónica offen für Gespräche, um gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu helfen. Doch weiterhin ist völlig unklar, was mit diesen Daten genau geschehen soll – und ob sie wirklich anonymisiert sind.
Die Cyber-Intelligence-Firma NSO Group behauptet, eine Software entwickelt zu haben, mit der Gesundheitsministerien die Ausbreitung des Corona-Virus verfolgen können. Angeblich nutzen rund ein Dutzend Staaten sie bereits zu Testzwecken. Dabei scheint es heikel, das Unternehmen auch nur in die Nähe sensibler Daten zu lassen.
Die Auswertung von Handy-Standortdaten soll dabei helfen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. In Kürze will das Robert-Koch-Institut einen Plan vorlegen, der mit geltenden Gesetzen vereinbar ist. Andere Länder wie Österreich oder Israel setzen hingegen auf die Holzhammermethode.
Die Bundesregierung möchte künftig auch Portnummern speichern, um Hassposter identifizieren zu können. Doch große wie kleine Netzanbieter protokollieren diese Informationen gar nicht. Das Bundesinnenministerium erhofft sich davon trotzdem Hilfe bei Ermittlungen und hält den Ansatz für „grundrechtsschonender“.
Die chinesische Regierung hofft im Kampf gegen das Corona-Virus auf eine neue App-Funktion, die Menschen einer Kategorie zuordnet – grün, gelb, oder rot. Diese bestimmt darüber, ob und wie sich Betroffene im öffentlichen Raum bewegen können.
Mit dem massenhaften Sammeln und Auswerten von Verbindungsdaten wollen Regierungen in aller Welt gegen Terrorismus und Kriminalität vorgehen. Nun nährt ein Bericht Zweifel an der These, dass anlasslose Massenüberwachung ein sinnvolles Ermittlungsinstrument ist.
Unter dem Codenamen Operation Rubikon half die Crypto AG CIA und BND bei der Spionage, indem sie die von ihr produzierte Verschlüsselungstechnologie manipulierte. So sinnvoll dies im Kalten Krieg gewesen sein mag, so gefährlich ist es in Zeiten der Digitalisierung, meint unser Gastautor Matthias Schulze.
Die Bundesregierung liefert vor dem EU-Gerichtshof Argumente für die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten. Als Begründung zieht sie ausgerechnet die ePrivacy-Richtlinie heran.
Soll die Haiflosse im Firmenlogo die Jägerin oder den Gejagten darstellen? Ein Kunststudent hat sich mit der Ästhetik von Werbevideos der Überwachungsindustrie beschäftigt und zeigt seine Ergebnisse nun in einer Ausstellung in München.