Corona provoziert eine Reihe politischer Tabubrüche, auch beim Datenschutz. Das alles geschieht unglaublich schnell, die gesellschaftliche Diskussion kann kaum mithalten. Deshalb müssen digitale Grundrechte jetzt auf der Tagesordnung stehen, kommentiert Rainer Mühlhoff.
Eine Kontaktnachverfolgung von möglichen Covid-19-Infizierten mit Handydaten muss nicht zu mehr Überwachung führen, sondern kann auch datenschutzfreundlich ausgestaltet werden. Johannes Abeler, Matthias Bäcker und Ulf Buermeyer skizzieren in einem Gastbeitrag einen grundrechtsfreundlichen Regelungsvorschlag zur aktuellen Debatte.
Weltweit bauen demokratische Staaten Grundrechte ab, um gegen das Coronavirus vorzugehen. Manchen Regierungen scheint das aber nur ein vordergründiges Anliegen zu sein. Leichtfertig abgesegnet könnten temporäre Maßnahmen zur Dauereinrichtung werden – und zum Schuss ins eigene Knie.
Ursprünglich verursachte die geplante Handydatenauswertung in Gesundheitsminister Spahns Vorschlag für eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes Aufregung. Inzwischen ist dieser Ansatz aus dem Entwurf geflogen, die Gesundheitsämter sollen trotzdem umstrittene Daten direkt vom BKA bekommen können.
Eine Situation wie diese haben die wenigsten Menschen in Deutschland jemals erlebt. Dabei gibt es noch keine Ausgangssperren, im internationalen Vergleich halten sich die Grundrechtseingriffe in Grenzen. Das hat Gründe. Wir geben Euch einen Überblick über das, was nach deutscher Rechtslage überhaupt möglich ist – und was nicht.
Staatliche Einrichtungen versprechen sich viel von der Auswertung von Standortdaten, die ihnen Mobilfunkbetreiber zuliefern. Nach der Telekom Deutschland zeigt sich nun auch Telefónica offen für Gespräche, um gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu helfen. Doch weiterhin ist völlig unklar, was mit diesen Daten genau geschehen soll – und ob sie wirklich anonymisiert sind.
Die Cyber-Intelligence-Firma NSO Group behauptet, eine Software entwickelt zu haben, mit der Gesundheitsministerien die Ausbreitung des Corona-Virus verfolgen können. Angeblich nutzen rund ein Dutzend Staaten sie bereits zu Testzwecken. Dabei scheint es heikel, das Unternehmen auch nur in die Nähe sensibler Daten zu lassen.
Die Auswertung von Handy-Standortdaten soll dabei helfen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. In Kürze will das Robert-Koch-Institut einen Plan vorlegen, der mit geltenden Gesetzen vereinbar ist. Andere Länder wie Österreich oder Israel setzen hingegen auf die Holzhammermethode.
Die Bundesregierung möchte künftig auch Portnummern speichern, um Hassposter identifizieren zu können. Doch große wie kleine Netzanbieter protokollieren diese Informationen gar nicht. Das Bundesinnenministerium erhofft sich davon trotzdem Hilfe bei Ermittlungen und hält den Ansatz für „grundrechtsschonender“.
Die chinesische Regierung hofft im Kampf gegen das Corona-Virus auf eine neue App-Funktion, die Menschen einer Kategorie zuordnet – grün, gelb, oder rot. Diese bestimmt darüber, ob und wie sich Betroffene im öffentlichen Raum bewegen können.
Mit dem massenhaften Sammeln und Auswerten von Verbindungsdaten wollen Regierungen in aller Welt gegen Terrorismus und Kriminalität vorgehen. Nun nährt ein Bericht Zweifel an der These, dass anlasslose Massenüberwachung ein sinnvolles Ermittlungsinstrument ist.
Unter dem Codenamen Operation Rubikon half die Crypto AG CIA und BND bei der Spionage, indem sie die von ihr produzierte Verschlüsselungstechnologie manipulierte. So sinnvoll dies im Kalten Krieg gewesen sein mag, so gefährlich ist es in Zeiten der Digitalisierung, meint unser Gastautor Matthias Schulze.
Die Bundesregierung liefert vor dem EU-Gerichtshof Argumente für die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten. Als Begründung zieht sie ausgerechnet die ePrivacy-Richtlinie heran.
Soll die Haiflosse im Firmenlogo die Jägerin oder den Gejagten darstellen? Ein Kunststudent hat sich mit der Ästhetik von Werbevideos der Überwachungsindustrie beschäftigt und zeigt seine Ergebnisse nun in einer Ausstellung in München.
Eine forensische Untersuchung legt nahe, dass das Smartphone von Jeff Bezos mit Schadsoftware gehackt wurde. Den Trojaner soll der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman höchstpersönlich eingeschleust haben. UN-Experten fordern nun einen Vertriebsstopp für solche Werkzeuge.
Der Europäische Gerichtshof wird sich die anlasslose Massenüberwachung von Fluggastdaten genauer ansehen müssen. Während das Kölner Amtsgericht überprüfen lassen möchte, ob die „Rasterfahndung am Himmel“ mit Grundrechten vereinbar ist, mauert die EU-Kommission. Sie will Statistiken der Mitgliedstaaten nicht öffentlich machen – aufgrund des „heiklen Charakters“ der Zahlen.
Die New York Times zerrte ein Start-up an die Öffentlichkeit, das Gesichtserkennung an US-Behörden verkauft. Drei Milliarden Bilder soll es dafür aus dem Netz gesaugt haben. Das wäre auch in der EU möglich, trotz strengerer Datenschutzregeln.
Bei der Verhandlung in Karlsruhe gab sich der Bundesnachrichtendienst längst nicht so selbstbewusst wie sonst. Im Vergleich zum NSA-Untersuchungsausschuss wirkte der Geheimdienst vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu handzahm. Ein Kommentar.
Die NGO „Human Rights Watch“ kritisiert die Bemühungen Chinas, weltweit Menschenrechte zu untergraben. Zudem würden sich autoritäre Systeme auf das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz berufen, um ihre Bürger zu unterdrücken.
Darf der Bundesnachrichtendienst im Ausland machen, was er will? Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit einer Beschwerde gegen das BND-Gesetz. Ein Liveblog.