PrivatsphärePortland verbietet Videoüberwachung mit Gesichtserkennung

Immer mehr US-Städte verbieten Videoüberwachung mit Gesichtserkennung. Nun untersagt mit Portland erstmals eine große Stadt auch privaten Unternehmen die Nutzung dieser umstrittenen Technik. Lokalpolitiker hoffen, damit eine Blaupause für den Rest des Landes geschaffen zu haben.

Jo Ann Hardesty Videoüberwachung
Die Abgeordnete Jo Ann Hardesty, links im Bild, war die treibende Kraft hinter dem Verbot von Gesichtserkennung. CC-BY 2.0 K. Kendall

Mit Portland hat eine weitere US-Stadt Videoüberwachung mit Gesichtserkennung verboten. Außergewöhnlich ist der Fall, weil das Verbot nicht nur für öffentliche Stellen, sondern erstmals auch für private Unternehmen gelten wird.

In den vergangenen Jahren haben immer mehr US-Städte die Technik verbannt, unter anderem Boston oder San Francisco. Allerdings ließen die Städte Schlupflöcher offen, die Ermittlungsbehörden etwa den Zugriff auf zunehmend engmaschige private Kameranetzwerke erlauben.

Dies will der einstimmig gefasste Entschluss des Stadtrats von Portland verhindern. Für öffentliche Einrichtungen gilt das Verbot ab sofort, private Stellen haben bis Ende des Jahres Zeit, die Technik abzuklemmen. Ihnen ist künftig verboten, biometrische Daten zu sammeln, zu speichern und auszuwerten. Vom Gesetz ausgenommen sind bestimmte Anwendungen, etwa das Entsperren eines Handys per Gesichtsabdruck.

Die Grundrechte-NGO ACLU begrüßte die Entscheidung. „Gesichtserkennung ist eine invasive Gefahr für unsere Privatsphäre, insbesondere für Frauen und schwarze, braune sowie indigene Menschen, die von der Technologie oft irrtümlich identifiziert werden“, sagte der lokale ACLU-Chef Jann Carson.

Neben dem diskriminierenden Potenzial birgt Videoüberwachung mit Gesichtserkennung die Gefahr, auf lange Sicht die Privatsphäre abzuschaffen. Jede Bewegung im öffentlichen Raum könnte einzelnen Menschen zuordenbare Datenspuren hinterlassen, die sich für eine anlasslose Überwachung nutzen ließen.

Umkämpftes Portland

Der Hintergrund für die Entscheidung in Portland dürfte der Stellvertreterkrieg sein, in dem sich die Stadt seit geraumer Zeit befindet. Aus historischen Gründen gilt der umliegende US-Bundesstaat Oregon als Hochburg für rechte Milizen und Neonazis, während sich dessen größte Stadt, Portland, zuletzt zu einem linksalternativen Mekka entwickelte.

Das sorgt für anhaltende Spannungen zwischen rechten und linken Aktivist:innen, die sich regelmäßig und öffentlichkeitswirksam in gewalttätigen Auseinandersetzungen entladen. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die Gemengelage vor wenigen Wochen, als ein Mitglied einer Rechtsaußen-Miliz von einem Black-Lives-Matter-Sympathisanten erschossen wurde.

In diesem Licht ist auch die Entscheidung der Trump-Administration vom Juli zu sehen, als Reaktion auf Proteste gegen systemischen Rassismus militarisierte Bundesbehörden nach Portland zu schicken: Anstatt die Lage zu entschärfen, gingen die Truppen erst recht mit brutaler Gewalt gegen Black-Lives-Matter-Aktivist:innen vor.

Das provozierende Auftreten der Polizeieinheiten sorgte nicht nur für eine landesweite Diskussion über die bewusst herbeigeführte Eskalation, sondern erhöhte auch den politischen Druck auf Ted Wheeler, den Bürgermeister von Portland.

„Tear Gas Teddy“

Wheeler hatte seit Beginn der BLM-Proteste eine unglückliche Figur abgegeben. Wie in weiten Teilen des Landes reagierte die lokale Polizei mit Gewaltexzessen auf überwiegend friedlich Protestierende, was Wheeler schließlich den Spitznamen „Tear Gas Teddy“ (tear gas, engl. Tränengas) einhandelte. Die Bundestruppen taten den Rest. Jüngsten Umfragen zufolge sehen ihn beinahe zwei Drittel der Wähler in Portland in einem ungünstigen Licht.

Wheeler, der sich im November der Wiederwahl stellen will, musste also handeln. Seit gut einem Jahr stand ein Verbot der Gesichtserkennung zur Debatte, zuletzt ging es aber sehr schnell: Gemeinsam mit der progressiven Stadträtin und langjährigen Bürgerrechtsaktivistin Jo Ann Hardesty brachte Wheeler am Mittwoch den Antrag auf das Verbot ein, der umgehend abgesegnet wurde.

„Unsere Privatsphäre gehört uns“, sagte Hardesty vor der Abstimmung. „Es ist unsere Pflicht sicherzustellen, dass sie nicht einfach so von anderen heimlich gehortet und dann für Profite oder Angstpolitik verkauft wird.“ Die Abgeordnete hofft nun, dass das Gesetz wegweisend für den Rest des Landes wird.

Europa uneins

In Europa zeichnet sich indes keine klare Linie gegen die invasive Technik ab. Zwar stand eine Zeit lang ein mögliches Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zur Debatte. In der aktuellen Strategie der EU-Kommission findet sich eine derart deutliche Ansage allerdings nicht wieder. Erwähnung finden lediglich „ernsthafte Grundrechtsbedenken“ beim Einsatz biometrischer Identifizierungssysteme.

Einzelne europäische Länder testen die Technik auf eigene Faust, in Deutschland etwa beim inzwischen wieder eingestampften Pilotprojekt auf dem Berliner Bahnhof Südkreuz. In Wales wiederum erklärte jüngst ein Gericht die Nutzung von automatisierter Gesichtserkennung durch die Polizei für illegal.

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