Das Parlament des Landes Berlin lässt sich jährlich von der Regierung über die Telefonüberwachung der Polizei informieren. Vor kurzem hat der Senat den aktuellen Jahresbericht an das Abgeordnetenhaus übermittelt. Wir haben die Daten aus dem PDF befreit, visualisiert und mit den Zahlen der letzten Jahre verglichen.
Halbe Million Gespräche
Die Berliner Polizei hat im letzten Jahr über eine halbe Million Telefonate abgehört, das ist ziemlich genau jede Minute eins. Im Verlauf der Jahre ist ein Rückgang zu verzeichnen (Diagramm als PNG):
Diese Zahlen entsprechen in etwa der allgemeinen Entwicklung von Telefonie und SMS. Klassische Telekommunikation wird immer weniger genutzt, also kann auch weniger abgehört werden.
Ein Viertel wegen Drogen
In den meisten Fällen geht es um Drogen, über ein Viertel aller Anordnungen betraf das Betäubungsmittelgesetz. Das entspricht anderen Befugnissen und Statistiken, in ganz Deutschland überwacht die Polizei meist wegen Drogen. (Diagramm als PNG)
Danach folgen Eigentums- und Vermögensdelikte wie Betrug und Diebstahl. Neu ist das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt mit acht Abhörmaßnahmen.
Relativ konstante Personenanzahl
Die Anzahl der überwachten Personen bleibt über die Jahre relativ konstant, auch wenn diese Personen immer weniger telefonieren und immer weniger Telefonanschlüsse haben (Diagramm als PNG):
Unterschiedliche Regierungen, vergleichbare Überwachung
Auch die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit Telekommunikationsüberwachung bleibt ungefähr gleich, gegenüber letztem Jahr ist die Zahl der Verfahren sogar leicht gestiegen (Diagramm als PNG):
Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag „starken Datenschutz“ auch bei der Telekommunikationsüberwachung und eine „liberale Drogenpolitik“ angekündigt. In der Überwachungs-Statistik ist das nicht erkennbar, vielmehr bleiben die Zahlen auf dem hohen Niveau der rot-schwarzen Vorgängerregierung.
Kein Überwachungs-Antrag abgelehnt
Pikant ist, dass auch letztes Jahr kein einziger Antrag auf Telekommunikationsüberwachung von einem Richter oder einer Richterin abgelehnt wurde. Die letzte Ablehnung gab es 2007 – das Jahr, in dem das iPhone vorgestellt wurde.
Schon 2003 sagte der Rechtswissenschaftler Professor Gusy: „Wenn die Polizei einen Antrag anregt und die Staatsanwaltschaft diesen Antrag stellt, so bekommt sie ihn mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit durch.“ Ein Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht fand heraus, dass damals nur 0,4 % der Anträge abgelehnt wurden. Die Zahlen aus Berlin sind noch weit unter diesem Wert.
Kommunikationsart nicht mehr aufgeschlüsselt
Die bisherigen Jahresberichte hatten aufgeschlüsselt, welche Kommunikationsarten überwacht wurden (Diagramm als PNG):
Diese Einteilung ist im aktuellen Bericht nicht mehr vorhanden, weil der Bundestag die Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geändert hat.
Kein Staatstrojaner in Berlin – noch
Dafür wird jetzt auch über den Staatstrojaner berichtet. Laut einem weiteren Bericht hat die Berliner Polizei letztes Jahr weder Quellen-TKÜ noch Online-Durchsuchung durchgeführt. Der Landesverfassungsschutz darf laut Gesetz den Staatstrojaner noch nicht nutzen.
Demnach wurde in Berlin noch kein Staatstrojaner eingesetzt, obwohl die Regierung zwischenzeitlich den berüchtigten Trojaner FinFisher gekauft hatte.
Zitat: “(…) Schon 2003 sagte der Rechtswissenschaftler Professor Gusy: „Wenn die Polizei einen Antrag anregt und die Staatsanwaltschaft diesen Antrag stellt, so bekommt sie ihn mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit durch.“ Ein Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht fand heraus, dass damals nur 0,4 % der Anträge abgelehnt wurden. Die Zahlen aus Berlin sind noch weit unter diesem Wert. (…)“
Auch aus anderen Bundesländern ist bekannt, dass die Ermittlungsbehörde Polizei zuweilen richterliche Beschlüsse „erschummelt“ in dem die Voraussetzungen im Beschlussantrag „passgenau formuliert“ werden (so wurde bspw. im Aug. ’18 die Durchsuchung der “Augsburger Zwiebelfreunde“ gerichtlich für rechtswidrig erklärt, netzpolitik.org berichtete); hinzu kommt noch, dass Ermittlungsrichter hierbei unter Zeitdruck stehen, um die von der Polizei über die Staatsanwaltschaften eingereichten Maßnahme-Anträge ausreichend zu prüfen fehlt schlicht die Zeit (zudem herrscht hier ein Vertrauensprinzip gegenüber den Ermittlungsbehörden).
Kritisiert wird außerdem, dass Polizisten, Staatsanwälte und Ermittlungsrichter in einem Beziehungsgeflecht zu einander stehen, weil sie über lange Zeiträume häufig mit einander zu tun haben.
Unabhängig davon, das ‚zuviel‘ Überwachung natürlich ein Problem darstellt und meistens ein Effizienzproblem ist d.h. für den Aufwand/Grundrechtseingriff zu geringe Beweissammlung.
Rein formal; „liberale Drogenpolitik“ muss nicht heißen weniger Ermittlungen, eher fühere Einstellung wegen Geringfügigkeit. Ein „starker Datenschutz“ muss nicht heißen weniger Überwachung, eher verantwortliches Umgehen mit den erhobenen Daten. Weniger Daten zu erheben macht das leicher.
Zitat: „Wir haben die Daten aus dem PDF befreit, visualisiert und mit den Zahlen der letzten Jahre verglichen.“
Und wo ist diese „Visualisierung“ zu finden? Und wo eine Tabelle mit den genauen Zahlen?
Im Artikel sind 5 Diagramme. Werden die in deinem Browser nicht angezeigt? Die brauchen JavaScript und SVG.
Die Diagramme werden auch in einem neu angelegten Firefox-Profil (ohne Addons etc.) nicht angezeigt. Fehler im source code?
Also prinzipiell habe ich nichts weltbewegendes im Firefox abgeschaltet. JS ist aktiv. Aber auch ich bekomme keine Diagramme angezeigt…
Ich hab hier FF 79.0 (64-bit) und MS Edge Version 84.0.522.52 (Official build) (64-bit), die beide nix anzeigen.
… und im nächsten Zimmer, Android10 Chrome und MacOS10.14 Safari auch nix …
Ich hab’s dem Techniker weitergeleitet. Ich hoffe, er kommt zeitnah dazu, sich das anzuschauen. Ohne die Diagramme ist der Artikel in der Tat nicht so aussagekräftig.
Bis dahin hier die Diagramme als PNG:
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2020/08/2020-08-04_TKUE-Berlin_Abgehoerte-Gespraeche.png
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2020/08/2020-08-04_TKUE-Berlin_Straftaten.png
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2020/08/2020-08-04_TKUE-Berlin_Betroffene-Anschluesse.png
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2020/08/2020-08-04_TKUE-Berlin_Verfahren-Anordnungen.png
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2020/08/2020-08-04_TKUE-Berlin_TK-Art.png
Unser Admin hat ein Plugin ausgeschaltet. Damit sollten die Diagramme wieder überall angezeigt werden. Bitte um Feedback: Funktioniert’s?
Yupp! Funktioniert.
Vielleicht sollte man den Posten des „Ermittlungsrichters“ durch den einer „Grundrechtswächterin“ ersetzen. Oft hat die Bezeichnung eines Beamtenpostens einen nicht unerheblichen Effekt auf die Selbstwahrnehmung.
Ein Richter hat angemerkt, dass man praktisch nie eine Ablehnung formuliere, da das als Beschluss arbeitsaufwendiger sein. Man merke Bedenken an, und die StA ziehe dann die Anfrage zurueck (und stellt sie uU woanders oder spaeter neu).
Das wuerde die direkte Auswertung der Ablehnungen allerdings unmoeglich machen. Gibt es einen Vergleich von initialen Beantragungen zu Genehmigungen?
Wenn Anträge vom Gericht selten abgelehnt werden, könnte das ja auch bedeuten, dass sie rechtsstaatlich nicht zu beanstanden sind, also die Polizei sauber arbeitet, die Staatsanwaltschaft exakt prüft und nur solche Anträge bei Gericht landen, die unbedingt weiter verfolgt werden müssen.
Warum wird diese Option nicht in dem Aufsatz behandelt, sondern – wie so oft – grundsätzlich erst mal Rechtswidrigkeit und Manipulation unterstellt?
Welcher Satz „unterstellt […] Rechtswidrigkeit und Manipulation“?
Na das Wort „pikant“ und der Kommentar von Prof. Gusy lassen sich kaum anders deuten. Und die Beiträge von hs, und timk verstärken das noch.