Die umstrittene Monitoring-Studie von jugendschutz.net, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Bundesregierung mit wissenschaftlichen Fakten unterfüttern sollte, sei nicht mit dem Ziel durchgeführt worden, eine „empirische Grundlage für gesetzliche Regelungen zu schaffen, sondern um Defizite und Potenziale zur Verbesserung der Beschwerdesysteme zu ermitteln“. In einer Stellungnahme wehrt sich das Bund-Länder-Kompetenzzentrum gegen die scharfe Kritik des Medienrechtsprofessors Marc […]