Das Gesetz, das unter dem Kürzel NetzDG bekannt ist, soll noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren: Heiko Maas’ Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Der Konzern Facebook ist besonders betroffen von den geplanten Regelungen, die Hassreden und sogenannte Fake News eindämmen sollen. Insofern überrascht es nicht, dass sich das Unternehmen nun in einer Stellungnahme zu Wort meldet, in der auf die „gravierenden Folgen“ hingewiesen wird. Facebook fordert darin vom Bundesjustizminister, auf das Gesetz zu verzichten. Grund sei die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens. Der Staat könne sich nicht so einfach aus der Verantwortung ziehen und das Problem der Hassrede an Private delegieren. Man schaffe mit dem Gesetz vor allem Rechtsunsicherheit und zudem einen „nationalen Alleingang“, daher sei das Gesetz abzulehnen. Außerdem seien die Pläne ungeeignet, das anvisierte Ziel überhaupt zu erreichen.
Die Stellungnahme (pdf) hat kaum neue Argumente, sondern greift inhaltlich vieles auf, was in den letzten Wochen schon diskutiert wurde. Dennoch ist die Tatsache bemerkenswert, dass sich der Konzern überhaupt schriftlich zu Wort meldet. Es unterstreicht die Bedeutung der deutschen NetzDG-Diskussion für das international tätige Unternehmen, denn in so manchem Staat ernten die Regierungen nur ein Achselzucken, wenn sie Forderungen an den Werbekonzern stellen. In Deutschland jedoch positioniert sich Facebook klar: dagegen.
Die geplanten Bußgelder sind Facebook natürlich ein Dorn im Auge. Deren Höhe sei schlichtweg inakzeptabel:
Die Höhe der Bußgelder steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten. Soziale Netzwerke sollen für formelle Verstöße nach dem Gesetzentwurf höhere Bußgelder zahlen als die Geldstrafe für einen Täter ausfallen könnte.
Man biete schließlich nur eine Plattform an, hier sei keine strafrechtliche oder gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit per se vorhanden. Die Befürchtung in der öffentlichen Diskussion um das Gesetz ist allerdings vor allem, dass es sich aus unternehmerischer Sicht besser rechnen könnte, wenn wegen der Bußgelder lieber mehr als weniger Inhalte gelöscht werden.
Bestimmtheitsgebot
Besonders heftig kritisiert Facebook auch die mangelnde Bestimmtheit des Gesetzes:
Das NetzDG‑E ist mit dem verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgrundsatz unvereinbar. Die wichtigsten unbestimmten Regelungen betreffen den Anwendungsbereich des Gesetzes, die Anknüpfung und den Inhalt der bußgeldbewehrten Pflichten. Diese Unbestimmtheit macht das NetzDG‑E weder für die betroffenen sozialen Netzwerke umsetzbar noch für die zuständigen Behörden und Gerichte vollziehbar.
Das Bestimmtheitsgebot ist keine Kleinigkeit, sondern eine im Grundgesetz festgeschriebene Regel, die jedes Gesetz zu erfüllen hat. Der Gesetzgeber hat schlicht die Pflicht, eine verständliche Norm zu schaffen, die Betroffene und den Anwendungsrahmen klar werden lässt. Daher fordert der Konzern, zunächst diese Unklarheiten auszuräumen.
Besonders der Begriff des „offensichtlich rechtswidrigen Inhalts“ ist ein Streitpunkt. Denn was „offensichtlich rechtswidrig“ ist, muss innerhalb von 24 Stunden geprüft und gegebenenfalls gelöscht werden. Doch wenige Inhalte sind so einfach zu definieren, dass sie darunter fielen. Man denke nur an Satire und Humor, auch an Kunst und damit zusammenhängende Provokation, vor allem aber an grenzwertige Inhalte bei Beleidigungen oder hitzigen Diskussionen, die vielleicht strafbar sein könnten, vielleicht aber auch noch nicht die Grenze zur Strafbarkeit überschritten haben.
Umstritten ist zudem die sogenannte Bagatellgrenze von zwei Millionen Nutzern (§ 1 Abs. 2 NetzDG‑E), ab der ein Unternehmen betroffen ist. Facebook moniert, dass die Gesetzesbegründung zwar angibt, dass „höchstens zehn soziale Netze“ gemeint seien. Dennoch bleibe der Anwendungsbereich unklar, denn die Frage von Parlamentariern, welche konkreten zehn Netzwerke dies denn seien, beantwortete die Bundesregierung nicht.
Die Folgen der neuen Pflichten für Facebook
Klar scheint aber eines: Facebook ist eine der betroffenen Plattformen. Es werden daher sieben wesentliche Folgen aufgelistet, die durch das Gesetz aus der Sicht des Werbekonzerns bewirkt werden:
- erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit der Nutzer,
- Ungewissheit bei den geplanten gesetzlichen Pflichten, beim dafür benötigten Aufwand sowie bei den Bußgeldern,
- Anzahl und Umfang der Beschwerden schwer abschätzbar und damit keine realistische Personalplanung möglich,
- kurzfristige Ergänzung und Überarbeitung der konzerninternen Richtlinien,
- Schulung der Mitarbeiter (juristisch, psychologisch, sprachlich, sozialwissenschaftlich) und deren psychologische Betreuung,
- Einrichtung eines umfangreichen Berichts- und Dokumentationswesens,
- Rückstellung von mehrstelligen Millionenbeträgen wegen unternehmerischer Risiken durch das Gesetz.
Dass der Konzern natürlich nicht begeistert ist, wenn der Gesetzgeber ihm Pflichten aufbrummt, überrascht nicht. Wichtiger als der bemängelte unternehmerische und finanzielle Aufwand bleiben daher die Fragen zur Meinungsfreiheit, die immerhin an Platz eins der Facebook-Liste gelandet sind.
Zusätzlich kritisiert der Werbekonzern einen Rückzug des Staats von seinen Pflichten und die Übertragung seiner Aufgaben an Private:
Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf.
Damit greift er die bekannte Kritik an der privaten Rechtsdurchsetzung auf, die aus dem Munde des Konzerns allerdings etwas deplaziert wirkt. Denn auch wenn die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Fake News eine staatliche Aufgabe ist, heißt das im Umkehrschluss noch nicht, dass ein wesentlicher kommerzieller Player im Markt der Meinungen und Berichterstattungen keinerlei Verantwortung dafür hätte. Die abstoßende Kultur, die in Teilen von Facebook vorherrscht, muss sich der Konzern auch selbst zurechnen.
Kritik an nationalen gesetzlichen Pflichten
Auch eine Vertreterin des Konzern Facebook hatte sich zu der anhaltenden Diskussion um Heiko Maas’ Netzwerkdurchsetzungsgesetz geäußert und „Widerstand“ dagegen ankündigt. Das meldet die Wirtschaftswoche. Der Werbekonzern setzt sich nach Angaben einer Facebook-Lobbyistin für eine europäische Lösung ein, die nationalen gesetzlichen Pflichten vorzuziehen sei. Das deckt sich auch mit dem Tenor der schriftlichen Facebook-Stellungnahme.
