Gestern hat die Bundesregierung das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Die Regierung plant mit dem Entwurf, Hassrede und Fake News im Internet zu bekämpfen. Die Oppositionsfraktionen im Bundestag warnen vor privatisierten Rechtsdurchsetzung durch Soziale Netzwerke, wie es der Entwurf momentan vorsieht. Ein Kommentar in der Süddeutschen Zeitung fürchtet Zensur.
Rechtsunsicherheit im Rechtsstaat?
Die Grünen greifen Justizminister Heiko Maas (SPD) direkt an. Bisher sei der Minister nicht ausreichend gegen Hassrede und Fake News im Internet vorgegangen. Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, sagt gegenüber netzpolitik.org:
Nachdem der Justizminister monatelang außer PR-Aktionen nichts vorlegte, kommt er nun auf den letzten Metern vorm Wahlkampf mit einem unausgegorenen Gesetzesentwurf daher. So sind die aufgezählten Straftatbestände völlig eklektisch mit vielen Lücken und Wertungswidersprüchen zusammengestückelt, daran ändern die jüngsten Ergänzungen im Grundsatz nichts.
Laut von Notz gehören „hochkomplexe Abwägungsfälle zwischen Grundrechten der Meinungsfreiheit und der Persönlichkeitsrechte […] vor Gericht und nicht zwischen drei Privaten geklärt“.
Die Linke weist darauf hin, dass Soziale Netzwerke eben deswegen unter Umständen zu Overblocking neigen könnten. Plattformen löschen dann Inhalte proaktiv, ohne den vorgeworfenen Tatbestand genau zu prüfen. Die netzpolitische Sprecherin der Linken, Halina Wawzyniak, sagt dazu explizit:
Bei der üblen Nachrede und der Verleumdung von Personen wird [die Überprüfung von „offensichtlich rechtwidrigen“ Inhalten] für die sozialen Netzwerke so gut wie unmöglich. Denn bei diesen muss es um Tatsachen gehen, die erweislich nicht wahr sind bzw. um unwahre Tatsachen. Wie soll das ein soziales Netzwerk in der angegebenen Frist prüfen? Diese Regelung wird also dazu führen, dass die Betreiber sozialer Netzwerke auch auf Verdacht löschen werden.
Wie wichtig das Überlassen einer solchen Prüfung den Gerichten ist, untermauert Wawzyniak an einem juristischen Knackpunkt: „Die Betreiber sozialer Netzwerke [unterliegen] zwar einer Informationspflicht […], nicht aber einer sogenannten Rechtsbelehrungspflicht“. Personen, deren Inhalte gelöscht werden oder denen der Zugang zu einem Netzwerk untersagt wird, werden also nicht belehrt.
Medienkompetenz!
Um die von Maas anvisierten Problemfelder wirklich effektiv zu bearbeiten, fordert von Notz Bürger und Gesetzgeber zu mehr aufklärerischer Haltung auf:
Weder der Rechtsstaat noch die milliardenschweren Anbieter dürfen es sich hier zu billig machen. Nicht zuletzt aber kommt es auf aufgeklärte und kritische Nutzerinnen sowie eine wache Zivilgesellschaft im Netz an: Nur so gelingt eine freie und durchaus kontroverse aber nicht hasserfüllte Diskurskultur im Digitalen. Da braucht es Medienkompetenz, Beratungsangebote sowie Transparenz z.B. beim Einsatz von Social Bots.
„Die Justiz muss entscheiden, nicht Facebook“
In einem Kommentar findet Heribert Prantl, Ressortleiter bei der Süddeutschen Zeitung, klare Worte bezüglich den Plänen der Regierung: „Hoheitliche Tätigkeiten“ wie Rechtsprechung dürfen nicht in private Hand fallen. Außerdem sollen keine Äußerungen unterdrückt werden:
Bei alledem aber gilt: Nachrichten dürfen nicht einfach deshalb als Fake oder Beleidigung eingestuft werden, weil sie unliebsam sind. Es darf keine Zensur geben.
Zuvor kritisierten bereits Verbände und Pressevertreter das geplante Gesetz. Durch den Beschluss der Bundesregierung und eine schnelle Notifizierung bei der EU ist nun für Maas der Weg frei, Bundestag und Bundesrat den Gesetzesentwurf vorzulegen. Die Große Koalition im Bundestag will das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließen, die Ende Juni beginnt.
Update 17:57: Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion kritisieren in einer heutigen Pressemitteilung den Gesetzesentwurf ihres Ministers. Lars Klingbeil und Johannes Fechner betonen die Notwendigkeit eines Richtervorbehalts beim Auskunftsrecht:
Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist ein Auskunftsanspruch bei strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsverletzungen mit zwingendem Richtervorbehalt notwendig. Der nun im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Auskunftsanspruch geht weit darüber hinaus. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der Auskunftsanspruch […] von einem Richter angeordnet sein muss.
