Hate-Speech-Gesetz: Schon ausgeweitet, bevor es in Kraft tritt

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll sich nicht mehr nur gegen Hate Speech und Fake News richten, sondern auch gegen pornografische Inhalte und viele andere Straftatbestände. Zusätzlich enthält der neue Entwurf jetzt eine Auskunftsbefugnis gegenüber Privatpersonen, der das Ende der Anonymität im Netz einläuten könnte.

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Das Justizministerium hat einen neuen Referentenentwurf zum Hate-Speech-Gesetz schon vor Ablauf der Frist der Verbändeanhörung bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereicht. Der neue Entwurf (Vergleich) enthält jetzt deutlich mehr Straftatbestände, außerdem ist eine Auskunftsbefugnis gegenüber Privatpersonen hinzugekommen. Damit wird das Gesetz schon ausgeweitet, bevor es überhaupt Gesetz geworden ist.

Einzig die Upload-Filter für die Verhinderung des Uploads einer einmal monierten Datei sind jetzt herausgenommen. Der Entwurf enthält aber weiterhin die Möglichkeit zur Etablierung von Inhaltsfiltern, um bereits existierende Inhalte zu löschen.

Erhebliche Einschränkung von Meinungs- und Kommunikationsfreiheit

Wir haben bereits den älteren Entwurf als problematisch für die Meinungsfreiheit kritisiert und dabei unter anderem die schwammige Definition von sozialen Netzwerken in den Fokus genommen. Andere Stimmen haben vorgeschlagen, die Einrichtung einer Kontaktstelle gesetzlich zu verankern sowie mehr Strafverfolgung der Urheber von strafbarer Hassrede in den Vordergrund zu rücken.

Die Digitale Gesellschaft kritisiert, dass der neue Entwurf soziale Netzwerke faktisch zu einer Inhaltepolizei des Internet mache und einer privatisierten Rechtsdurchsetzung Vorschub leiste. Mit der nun vorgenommenen Ausweitung des Straftatenkatalogs und der Aufnahme eines Auskunftsanspruchs für Privatpersonen würden diese Risiken weiter verschärft. Die im neuen Entwurf hinzugekommene Auskunftsbefugnis gegenüber Privatpersonen beinhaltet die Gefahr eines Klarnamen-Internets durch die Hintertüre.

Für eine Auskunft braucht man immer zwei Rechtsgrundlagen (Doppeltürmodell) – eine für den Anspruch auf Auskunft und eine für die Befugnis zur Auskunft. Der Paragraph 14 Telemediengesetz (TMG) regelt die Befugnis, nicht den Anspruch. Den Anspruch leitet der Bundesgerichtshof bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen aus Treu & Glauben her, eine derartige Auskunftsbefugnis gab es bisher nicht. Wenn diese also in § 14 TMG eingeführt wird, ist der Weg für Auskunftsverlangen frei.

Wenn nun Personen unter dem Vorwand der Verletzung absoluter Rechte und ohne Richtervorbehalt sehr einfach die Identität von Nutzern bei den Plattformen erfragen können, führt der Einschüchterungseffekt zu einer erheblichen Einschränkung der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit und bedroht Whistleblower. Darüber hinaus bietet solch eine Auskunftsbefugnis Missbrauchspotenziale für andere Formen der Hasskriminalität. Nutzer könnten sich zum Beispiel Adressen zur Bedrohung anderer „im echten Leben“ verschaffen. Problem ist dabei, dass kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft überprüft, ob eine solche Rechtsverletzung vorgelegen hat. Das muss der Online-Dienst selbst tun, genau wie bei den Löschverpflichtungen.

Plötzlich auch gegen Pornografie

Neu im Entwurf ist zudem das Vorgehen gegen die Verbreitung von Pornografie. Im alten Gesetzentwurf hieß es noch, Pornografiedelikte würden „bereits effektiv verfolgt“. Das Gesetz will jetzt durch die Erweiterung um § 184 d auch die Löschung von gewöhnlichen Nippeln & Co. vorantreiben. Dabei geht es mitnichten nur um die Verbreitung von Kinderpornografie, die heute schon von allen großen Netzwerken effektiv verhindert und verfolgt wird. Interessant dürften hierbei die Auswirkungen auf Gruppenchats beispielsweise bei WhatsApp sein, die je nach Größe ebenso vom Gesetz betroffen sein könnten. Hier würde teilöffentliche Kommunikation über legale Inhalte wie Pornografie plötzlich in den Fokus von Löschungen rücken können.

Gegenüber dem Entwurf, den Bundesjustizminister Maas jüngst auf der Pressekonferenz vorstellte, sind jetzt viele weitere Straftatbestände hinzugekommen:

Wen das Gesetz betrifft, ist nicht genau geklärt

Der Gesetzentwurf enthält weiterhin die schon kritisierte Definition von sozialen Netzwerken, die im Zweifelsfall auch E-Mail-Plattformen und andere Dienste umfassen könnte. Im neuen Entwurf heißt es jetzt bezüglich der Nutzergrenze von zwei Millionen, dass es sich nicht um „registrierte Nutzer“, sondern nur um Nutzer handeln muss. Hier ist unklar, ob damit nicht viel mehr Plattformen unter die Regelung fallen, wenn zusätzlich gewöhnliche Nutzer als Grundlage gelten, die beispielsweise bei einem Netzwerk vorbeisurfen. Der Entwurf lässt hier deutlichen Interpretationsspielraum, auch wenn ein Sprecher des BMJV gegenüber netzpolitik.org von „angemeldeten Benutzern“ sprach. Durch solche vagen Definitionen könnte das Gesetz, neben den schädlichen Implikationen für die Meinungsfreiheit, für große Rechtsunsicherheit bei Unternehmen sorgen.

Ungewöhnlich am Gesetzgebungsprozess ist auch, dass die Stellungnahmen von Verbänden nicht wie sonst üblich in das Gesetz einfließen können, weil das BMJV den Entwurf hastig bei der EU-Kommission notifizierte. Die Mitgliedstaaten müssen Rechtsetzungsvorhaben zu Erzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft vor ihrem Erlass bei der EU-Kommission notifizieren. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Gesetze mit dem europäischen Binnenmarkt und dem EU-Recht vereinbar sind.

Dieses Galopp-Verfahren kritisiert auch die Digitale Gesellschaft: „Durch dieses Vorgehen entsteht der Eindruck, dass eventuelle Einwände seitens der Verbände im Haus von Justizminister Maas ohnehin auf taube Ohren treffen würden und das Vorhaben in der nun notifizierten Form bereits beschlossene Sache ist.“

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32 Ergänzungen

  1. Zurück in die verstaubte Adenauer Republik. Es lebe die Prüderie und Spießigkeit. Irgendwann wird es auch verboten Babys zu stillen, denn ein Kleinkind darf doch keine nackte Frauenbrust zu sehen bekommen!

    Dieses Vorgehen zeigt eindeutig, was diese Regierung unter der ehem. FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda für das SED-Unrechtsregime der DDR-Diktatur als Kanzlerin vom Parlament hält. Nämlich nicht mehr, als die DDR Politiker von der Volkskammer.

    Nur leider ist dieser Trend nicht nur in Deutschland so.

  2. Die SPD muss halt schnell noch alles an Kontrollgesetzen und Privatisierungsgesetzen verabschieden, solange Martin Schulz sich irgendwie als Alternative zur Regierung Merkel praesentieren laesst.

    Wenn die Leute erstmal gemerkt haben, dass die SPD Teil der Regierung ist, waehlt natuerlich keiner mehr Schulz. Entweder das Original, Merkel, oder was anderes.

  3. Man sollte das Gesetz einfach ignorieren, wenn es denn kommt. Es ist schlicht und ergreifend nichtig.

    1. Das elegante ist die private Rechtdurchsetzung dabei, die eine privatwirtschaftliche Rechtsdurchsetzung zur Gewinnerzielung erzeugen wird, siehe bestehendes Abmahnwesen. Der Staat braucht sich da nicht die Finger direkt dreckig zu machen, das erledigt dann „der Markt“.

      Von den Unterzeichnern der „digitalen Grundrechteagenda“ hoert man uebrigens nichts mehr, dabei waren die so stolz auf ihr Werk und ihren Martin.

    2. Man kann es aber als Betreiber einer Webseite nicht ignorieren, weil damit Tür und Tor geöffnet wird, Personendaten herausgeben zu müssen, wenn dem „Kläger“ etwas nicht passt.

      Das ist ein totales Unding, wie die Freiheit in dem Land eingeschränkt wird.
      Es passt in eine lange Reihe von Versuchen Bürger zu kontrollieren und die eigene Macht zu sichern (Vorratsdatenspeicherung, Whistleblower Gesetz, die Art der TTIP/CETA Verhandlungen, fehlende Folgen aus dem NSA/GHCQ Skandal, Wlan Störer Haftung usw.)
      Ich möchte nicht von solchen Menschen regiert werden.

  4. Würden sie es wenigstens darauf ausweiten, dass die Mainstreammedien keinen Schwachsinn mehr verbreiten dürfen, würde ich dieses Gesetz vielleicht begrüßen, aber es trifft ja wieder nur die kleinen (unbedeutenden) Leute und nicht die wahren Übeltäter, die uns ihr Gedankengift (sogar gegen Cash) auch danach noch einimpfen dürfen.

    1. Keiner zwingt Dich irgendetwas zu glauben oder für Nachrichten zu bezahlen, die Du nicht lesen/hören/sehen/fühlen möchtest. Wenn Du es darauf anlegst, kannst Du in Deiner Filterblase bleiben solange Du möchtest.

  5. Zum Vergleich finde ich diesen kurzen Artikel über das spanische „Gesetz zur Sicherheit der Bürger“ und dessen Auswirkungen zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten interessant: Spanischer Maulkorb

    [..] „Ständige Repression auf niedriger Ebene“, nennt Hidalgo das, was da geschieht. Alleine in den ersten sieben Monaten nach Inkrafttreten des „Knebelgesetzes“ wurden 40.000 Bussgelder verhängt. Und Dutzende Spanier mussten wegen ihrer online-Aktivitäten vor Gericht. [..]

  6. Sieh an, sieh an. Da wird aber fleissig an der Gedankenpolizei gebastelt. Ich fürchte, dass es mit der Meinungsfreiheit hier langsam den Bach runtergehen wird. Herr Maas, das Maß ist voll. Wir wollen eine freie Gesellschaft ohne Meinungsdiktatur bleiben, bzw. wieder eine freie Gesellschaft werden. Dieser Referendenentwurf geht eindeutig zu weit.

  7. Da kann man nur sagen: Mistet eure Online-Profile aus. Wo keine Daten stehen, können auch keine Daten heraus gegeben werden.

  8. „Für eine Auskunft braucht man immer zwei Rechtsgrundlagen (Doppeltürmodell) – eine für den Anspruch auf Auskunft und eine für die Befugnis zur Auskunft. Der Paragraph 14 Telemediengesetz (TMG) regelt die Befugnis, nicht den Anspruch. Den Anspruch leitet der Bundesgerichtshof bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen aus Treu & Glauben her, eine Auskunftsbefugnis [einen Auskunftsanspruch] gab es bisher nicht. Wenn diese[r] also in § 14 TMG eingeführt wird, ist der Weg für Auskunftsverlangen frei. “
    M.E. liegt hier ein Schreibfehler vor. Die Aussage widerspricht sich mMn. Wenn die Auskunftsbefugnis im TMG bereits geregelt ist, kann es nicht weiter unten heißen, diese „gab es bisher nicht“.

    1. Die Auskunftsbefugnis wird im Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch den Zusatz „oder anderer absolut geschützter Rechte“ im §14 TMG erweitert. Diesen Zusatz gab es bisher nicht, weswegen durch den Zusatz der Weg für die Auskunftsverlangen frei wird.

      1. Danke! Ich glaube jetzt habe ich es begriffen. Die bisherige beschränkte Befugnis der Diensteanbieter zur Auskunft nur gegenüber Justiz und Geheimdiensten wurde erweitert auf Auskunftsersuchen wegen Persönlichkeitsrechten, also von Privatpersonen. Der Unterschied war mir nicht klar geworden. Danke für die Antwort.

  9. Und wer beurteilt, was den Tatbestand des StGB § 90 b erfüllt, … –
    doch nicht etwa die Richterinnen, die auch die third-party-rule (BND-NSA) wichtiger fanden als die parlamentarische Geheimdienstkontrolle, obwohl diese zuerst da war, oder das BGH mit dieser absurden 25%Regel für Zeugenschutz eines Zeugen, der mit 100% des Untersuchungsausschusses bestimmt war ???
    Da bin ich ja jetzt schon mit einem Bein im Gefängnis:
    „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

  10. Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass die Politclowns vor irgendetwas unglaubliches Muffensausen haben. Immerhin war es die Bundesregierung, die so ziemlich jedes Recht in den vergangenen 10 Jahren permanent in den Dreck trat. Schlichter formuliert, es ist und bleibt eine kriminelle Vereinigung. Da ändert kein neues Gesetz was dran.

  11. Porno verbieten?????
    DAS schaffen die Jungs nicht mehr!
    JEDER hat das Recht, sich anzusehen WAS und WANN er will!
    (KiPo ausgeschlossen!)

  12. Ist eigentlich der Begriff „Homepage“ juristisch einwandfrei definiert? Paragraph 2 Absatz 1 macht nämlich in einer Weise davon Gebrauch, dass es mich schaudert.

    Inhaltlich ist das natürlich eine Nebensache. Ist aber vielleicht ein Indiz dafür, mit wie viel Sorgfalt und Sachverstand hier gearbeitet wird.

  13. Wenn ich die Nachrichten über diesen Gesetzesentwurf lese, wird mir einfach nur übel. Die Erweiterung auf „oder anderer absolut geschützter Rechte“ entkräftet jede Art von Anoymität und Privatssphäre. (als hätte es der vorherige Entwurf schon nicht getan)…
    Es muss doch Möglichkeiten geben, die Ausbreitung eines BigBrother-Staates zu stoppen, außer Sammelklagen etc.
    Hoffentlich rückt dieses Thema in den Mittelpunkt der politischen Debatte!

    1. Bei dem gequirlten rechten Bullshit, den du auf der verlinkten Seite schreibst, könnte ich jeden verstehen, der dir dafür keine Plattform bieten will.

      Merke zudem: Nicht alles ist immer gleich Zensur. Zensur ist erstmal staatlich oder bei Markt dominierenden Plattformen, hier beim kleinen Netzpolitik bist du quasi an einen Stammtisch, wo die Hausherren dich vor die Tür setzen können, wenn du ihnen nicht passt. Ich finde das richtig so, obwohl ich gegen Zensur bin.

      1. Ich bin mit Sicherheit kein Rechter. Das kann ich als Mitglied der Linken gar nicht sein und wer mein Blog bei fast 3000 Artikeln liest, wird das auch sehen. Ich schreibe lediglich zornig, provokativ und verzichte auf hochtrabendes Gelaber, weil ich die Menschen erreichen möchte, die es betrifft und die sprechen nun mal kein „Akademisch“. Das kann nämlich auch ein Grund dafür sein, daß so viele nicht auf die Warnungen von netzpolitik.org hören bzw. gar nicht erst auf die Seite gehen. Wer die Menschen erreichen will, muß auch in deren Sprache sprechen und diese ist im Alltag nun mal nicht angereichert mit lateinischem Hochschulsprech.

        1. Welche Gesinnung auch immer – sowas wie „Da unterstellt mir eine selten dämliche Flitzpiepe mit dem Hirn voller Scheiße in der Kommentarfunktion von „netzpolitik.org“[…]‘ ist einfach nur beleidigend. So nen Müll brauchen weder Leute mit noch ohne Universitätsabschluss.

  14. Vorhersage: Dieses Gesetz wird tausende “Reputation-Management” Kanzleien erschaffen… von den gleichen schmierigen Typen, die sich bisher mit File-Sharing oder Kommafehlern in den AGBs kleiner Web-Shops beschäftigt haben.

    Da gibt es dann angebotene „Verträge“ (Unterlassungserklärungen), in denen sich Leute „freiwillig“ zu völligem Schnauzehalten verpflichten können, und zwar immer gern auch weit über jedes gesetzliche Maß und bei „freiwillig“ vereinbarten Strafen von etlichen Monatsgehältern, damit man auch bloß nie, nie wieder was sagt, in unserem hochliberalen Rechtsstaat.

    Im Gegenzug (so läuft das bei den anderen Abmahnmafia ja auch) für etwas weniger „Kosten“… — wie wir in unserem Feudalen Rechtsstaat diese privat ausgesprochenen und privat einkassierten Strafen nennen… hat sich ja „bewährt“, nicht wahr, Genossin Zypries?

    Heikochen Mielkes Gesetz erlaubt sogar das Doppelpack: Sofortiges Löschen bei Facebook und dank einfachster Datenherausgabe abmahnmafia-en. Chilling Effects wie in den letzten Banananrepubliken. Ob das jetzt schon „Verfassungsfeindliche Verunglimpfung“ nach §90b ist? Oder wenn man unseren Eikonal-Präsidenten als solchen bezeichnet?

    Im Hintergrund sitzt wieder einmal die CDU, und kichert, daß die besonders dreckigen Dinge von der SPD durchgeführt werden. Weswegen diese die nächsten 20 Jahre auch in der Opposition keine Opposition wird machen können.

    Die Parallelen zum Heimtückegesetz von 1933 sind übrigens frappierend…
    https://medium.com/@eigentlichHH/das-abmahngestapo-durchsetzungsgesetz-netzdg-hatespeech-gesetz-socialmediastasi-maas-bfb3ad38c687

  15. Stalker dürften sich dann ja freuen, wenn sie dann mittels Auskunftsersuchen „ganz einfach“ die Adresse ihrer Opfer herausfinden können, habe ich das richtig verstanden?

  16. Von wem kommt dieser Poltiksondermüll? Doch nicht von Herrn Maas alleine? Der ist doch nur die Schlipspuppe ohne Rückgrat, dem die Folgen seines Tuns ziemlich egal sein dürften.
    Hauptsache gut bezahlt. Eine Anschlußverwendung mit garantiertem Einkommen dürfte ihm damit garantiert sein. Die von ihm gepushten Gesetze sind eine riesige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtaanwälte.

  17. Von wem kommt dieser Poltiksondermüll? Doch nicht von Herrn Maas alleine? Der ist doch nur die Schlipspuppe ohne Rückgrat, dem die Folgen seines Tuns ziemlich egal sein dürften.
    Hauptsache gut bezahlt. Eine Anschlußverwendung mit garantiertem Einkommen dürfte ihm damit garantiert sein. Die von ihm gepushten Gesetze sind eine riesige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte.

  18. „Hier würde teilöffentliche Kommunikation über legale Inhalte wie Pornografie plötzlich in den Fokus von Löschungen rücken können.“

    Das ist sie doch jetzt schon. Ich habe einem Kumpel mal ein Cover von einer Porno-DVD in einem privaten Chat geschickt und daraufhin eine „Ermahnung“ von Facebook bekommen – kein Witz. Was im Klartext bedeutet, dass irgendjemand alle Chats liest und auf anstößige Inhalte überprüft. Seitdem bin ich nicht mehr bei Facebook.

  19. Wir kommen der „gelenkten Demokratie“ Chinas und Russlands verdammt nahe. Man könnte glatt auf die Idee kommen überzulaufen. Das nimmt ganz schöne Ausmaße an.

  20. Konsequenz: Technisch versierte Menschen werden das kommerzielle Internet verlassen und anonym im Darknet ihr Dasein fristen, der Rest ist folglich deanonymisiert unterwegs unter vermeindlicher staatlicher Obhut, somit vollkommen schutzlos gegenüber Cybercrime, Hacking, politischer Verfolgung (weltweit durch welche Interessensgruppe auch immer) und technisch zudem nicht in der Lage sich zu verteidigen, die eigene Identität zu schützen. Somit vollkommen ausgeliefert all der üblen Dinge des www. (Davon gibt es eine ganze Menge nicht nur im Darknet) Und da kann weder BSI noch BND, BFV, noch sonstwer helfen, da nicht national begrenzte Möglichkeiten für Angreifer jeglicher Art bei Identitätspflichten. Viele Leute haben keine Ahnung wie schnell die Daten weg sind und welche Gefahr bei Klarnamenpflichten und Registrierungszwängen besteht. Vom planbaren Wohnungseinbruch bis hin zum Identitätsdiebstahl, Kreditkartenbetrug bei lukrativen transparenten Zielen, Erpressungstrojanern, Veröffentlichung (Somit Erpressbarkeit) von privaten und beruflichen Geheimnissen und so weiter ist da alles drin Herr Maas. Denn jeder kann dann den Namen, den Arbeitgeber, die Vorlieben, das Vermögen, die politische Gesinnung, ausspähen. Von den Seychellen aus, oder Kairo, Ankara, Peking, Moskau, Washington….. Naja.

    Gratulation auf jeden Fall meinerseits zu dieser desaströsen Sichtweise auf eine Technologie, die die Politik anscheinend nicht im Entferntesten verstanden hat. Wenn man etwas nicht versteht, dann sollte man Gesetze lieber genauer prüfen und diese Sachen Fachkräften überlassen, die verstanden haben wie das Internet funktioniert (Sollte z.B. bei Nachrichtendiensten der Fall sein). Die können sicher auch erklären, warum derart viele Informationen aus geknackten Systemen von Unternehmen und anderen sensiblen Infrastrukturen überall auf der Welt im Internet umherkreisen und wie gefährlich das für Betroffene werden kann, insbesondere für Unternehmen und sicherheitskritische Einrichtungen. Für das angedachte „Sicherheitskonzept“ müsste man das gesamte www kontrollieren. Das ist technisch unmöglich und nicht der Sinn des Mediums, da es auf Dezentralisierung basiert. Deanonymisierung ist rein logisch somit vollkommen inakzeptabel und ein enorm hohes Sicherheitsrisiko insbesondere für Leute mit geringem Sachverstand zum Medium.

  21. Mir ist völlig unklar, wie wir nun an Pornofilter kommen Oo. Das klingt wie etwas, was man 1980 im Internet sperren wollte…. schade, dass es da noch kein www gab….

    Zu dem ganzen restlichen Unsinn wurde genug gesagt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.