Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Maas stellt härtere Regulierungen für soziale Netzwerke vor

Das Bundesjustizministerium hat seinen lang angekündigten Entwurf eines Gesetzes gegen „Hate Speech“ und „Fake News“ vorgestellt. Demnach müssen soziale Netzwerke eine Kontaktstelle in Deutschland einrichten und offensichtliche rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen. Ein erster Überblick.

Foto: CC-0 William Iven

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat heute auf einer Pressekonferenz den Gesetzentwurf zur Regulierung von Sozialen Netzwerken vorgestellt. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ verlangt von kommerziellen sozialen Netzwerken mit mehr als zwei Millionen Nutzern

  • einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen,
  • offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu sperren oder löschen, andere rechtswidrige Inhalte innerhalb von 7 Tagen,
  • gelöschte Inhalte zu Beweiszwecken zu sichern,
  • Nutzer über das Vorgehen zu informieren,
  • Kopien des betreffenden Inhalts auf der Plattform ebenfalls unverzüglich zu löschen und
  • einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen.

Zuwiderhandlungen können Entwurf zufolge mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro gegen verantwortliche Personen und bis zu 50 Millionen gegen das Unternehmen selbst geahndet werden.

Unter das Gesetz fallen entsprechend der Zwei-Millionen-Grenze zum Beispiel die sozialen Netzwerke Facebook, Twitter, Xing, Instagram, Pinterest, Snapchat und Youtube. Das Gesetz definiert soziale Netzwerke aber so weit, dass auch Messenger wie WhatsApp, Skype und Apples iMessage betroffen sind. Sogar Speicherdienste wie Dropbox und One-Click-Hoster könnten unter die Regulierung fallen. Ob auch auch kommerzielle Webmaildienste betroffen sein werden, hat das Bundesjustizministerium auf unsere kurzfristige Anfrage noch nicht beantwortet.

Der Referentenentwurf des Justizministeriums ist noch nicht mit dem Bundeskabinett abgestimmt.

Grundsätzlich problematisch erscheint beim Gesetzentwurf die weite Definition, was ein soziales Netzwerk ist. Hinzu kommen eine Ausweitung der privatisierten Rechtsdurchsetzung und die Möglichkeit der Einführung von Upload-/Contentfiltern zur Löschung von Kopien der beanstandeten Inhalte.

Wir arbeiten an einer detaillierten Analyse des Gesetzentwurfes und seiner Auswirkungen auf Grund- und Freiheitsrechte, die wir später hier veröffentlichen. 

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14 Ergänzungen

  1. Zensur mit unverhältnismäßigem Bußgeld. Ein Arzt oder Mörder,der schadet, zahlt in D gar nichts.
    Vergleichsweise harmlose, da physisch nicht schadende, Botschaften werden mit abstrusen Summen belegt.
    Ist dies rechtens, Herr Justizminister?

    Politik und Gesundheitswesen wollen keine kritische Öffentlichkeit.

    1. Es geht hier eben um Macht und nicht um einzelne Kriminelle.Die wollen IHRE MACHT absichern und das so breitgefächert wie nur möglich.Es soll eben uns alle treffen und nicht nur ein paar „echte Verbrecher“.Darin unterscheidet sich Verbrechensbekämpfung von Griffen nach der Macht.Man geht gezielt gegen die ganze Bevölkerung vor.Immer unter einem logischen Vorwand,damit man Menschen mit wenig Lebenserfahrung und wenig Wissen einfach täuschen kann.Bis die meisten kapieren was wirklich geschieht,ist es schon zu Spät,so wie es gerade geschieht.Nur die wenigsten erkennen was das wirklich bedeutet,und noch weniger Menschen haben den Mut es zu sagen.Das zusammen mit Zensur ist ein gefährlicher Mix,der den Staat noch sehr viel stärker macht und das Volk sehr schwächt.

  2. Das Gesetz betrifft mit Sicherheit auch web.de, wenn man den Wortlaut der Definition in Paragraph 1 anschaut – »beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen«. Da steht „oder“, das heißt, „Öffentlichkeit“ ist optional.

  3. Heiko Maas will offenbar den Rechtsstaat abschaffen. Juristische Laien sollen Recht sprechen. Ohne rechtliches Gehör für den Beschuldigten, ohne Richter. „offensichtlich“ strafbare Handlungen gibt es nicht. Es gibt nur strafbare Handlungen, bei denen ein Richter im Einzelfall Strafbarkeit feststellen muss. Wir haben bei Edathy gesehen, dass sich Staatsanwalt (Volljurist) und Richter über Anwendbarkeit des § 184 StGB nicht einige waren. Es zählte aber nur das Urteil des Richters.
    Diese Rechtsstaatlichkeit will Maas jetzt aus den Angeln heben und die Rechtsprechung auf juristische Laien verlagern, da ihm offenbar ein richtiger Rechtsstaat mit Richtern bei echten strafbaren Handlungen und nicht „offensichtlichen“ zu teuer ist und der Hass in der SPD auf Facebook so groß ist, dass die Abschaffung des Rechtsstaates meint durch zu bekommen. Maas gebärdet sich wie Erdogan in seinem Facebookhass.
    Die SPD ist offenbar gewillt, das Internet so wie wir es kennen zu zerstören: mehrfacher Versuch autokratisch zu sperren (bei Zensursula im Erdogan Modus geheim Rechtsprechung durch Polizei statt öffentlicher durch Richter), E-Government wird durch deutschnationale Technik blockiert, WLAN, werden durch bescheuerte Gesetze und deutschnationale Störerhaftung boykottiert, die Vorratsdatenspeicherung ist wahrscheinlich wieder verfassungswidrig wie immer bei der SPD, bei der Spionage für fremde Mächte wird die Strafverfolgung vereitelt, Beihilfe zur Spionage für fremde Mächte durch SPD-Mitglieder wird nicht geahndet DE-CIX).
    So wie es aussieht scheint der Hass bei der SPD auf Rechtsstaat, Demokratie und Internet unermesslich. Wir werden uns wohl entscheiden müssen: Internet oder SPD.

  4. Angenommen ich verschicke fakenews per fax. Gilt das netz der deutschen telekom dann als soziales netzwerk? Und: muss die telekom dann zu jedem der ein fax bekommen hat einen Mitarbeiter schicken der das Dokument vernichtet /löscht? XD

  5. Grundwissen zu facebook und co,
    diese erheben den Anspruch mittels Gesichtsgrossaufnahmen den nationalen und internationalen Sicherheitsvorgaben zu folgen. Tatsächlich wurde diesen sogenannten „Freien Unternehmen“ dies auch durch die nationalen und internationalen Rechtsinstanzen zur Auflage gemacht. —– Dadurch wurden diese aber zu Sicherheitsorganen der jeweiligen Nation gemacht. Hier berufe ich mich auf den „Act oft religious freedom“ in den “ Bill oft rights“ welche eben nach den „Bill of rights“ weltweit für alle Menschen Gültigkeit haben. Auf diesen Gesetzen beruhen alle amerikanischen Gesetze und auch die internationalen Sicherheitspassgesetze. Diese sehen aber vor dass je nach religiöser Grundeinstellung einer Person das Gesicht nur vom Kinn bis zur Mitte der Stirn und von einer Wange zur Anderen zu sehen sein muss. Da facebook und co quo rechtsdefinition zu Sicherheitsorganen der Nationen wurden haben diese sich demnach auch an das Passrecht zu halten. —- Facebook und wie Ihr alle heißer, weshalb nehmt Ihr Euch ein Recht heraus welches weltweit jedes gültige Gesetz und dessen Anwendung bricht? Das ist kriminell. That‘ s a crime.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.