Wir veröffentlichen: Satire-Schranke für „Fake-News“-Gesetz

Eine Änderung am sogenannten Fake-News-Gesetz soll Satire-Produktionen und die Tradition des 1. April wahren. Medienverlage haben entsprechende Lücken im Gesetz zuvor moniert.

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz will Justizminister Heiko Maas in sozialen Netzwerken gegen „Hate Speech“ und „Fake News“ vorgehen. Nun gibt es aber Sorge in den Medienhäusern: Satire-Redaktionen fürchten, Plattformen wie Facebook & Co. ins Visier der Abmahner geraten zu lassen. Eine Änderung im Beratungsprozesss des Deutschen Bundestages soll dies klarstellen.

Wir veröffentlichen den Wortlaut der Gesetzesänderung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG), wie er im Justizausschuss diskutiert wird:

Nach Paragraph 1 Absatz 3 werden der folgenden Nummern §1(3) angefügt:

„Diese Pflichten gelten ebenfalls nicht, wenn die betreffenden Inhalte
a) am 1. April eines Kalenderjahres veröffentlicht werden oder
b) wenn die Veröffentlichung klar als Satire zu verstehen ist.“

In der Begründung des Gesetzesentwurfs soll angefügt werden:

Um gesellschaftlichen Traditionen wie Karneval, Satire-Sendungen, sogenannten „Zeitungsenten“ und auch breiteren sozialen Phänomenen (Stichwort „1. April“) weiterhin eine Handlungssicherheit zu gewährleisten, wird die Einschränkungen der Pflichten von Anbietern soziale Netze in §1(3) weiter gefasst: Sowohl etwa Unterhaltungssendungen mit politischem Bezug sowie allgemeine Scherze am 1. April eines Jahres sollen, im Rahmen des gesellschaftlichen Friedens, erlaubt bleiben.

Insbesondere Satiresendungen der öffentlich-rechtlichen Sender haben zwischenzeitig in den Fluren der Hauptstadt Bedenken im Rahmen ihrer Online-Tätigkeiten angemeldet, heißt es aus den Kreisen des ZDF-Fernsehrats.

Nachtrag: Dieser Artikel ist ein Aprilscherz und Teil der 1.-April-Ausgabe 2017.

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