Hate-Speech-Gesetz: Strafverfolgung und Kontaktstelle statt Lösch-Regime

Der Entwurf zum so genannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat eine breite Debatte ausgelöst. Ulf Buermeyer hat sich das Gesetz mit etwas Abstand angeschaut und für die Legal Tribune Online analysiert.

Welche Maßnahme ist bei der Bekämpfung von Hate Speech wirkungsvoll? CC-BY-NC-SA 2.0 vincos

Ulf Buermeyer, Strafrichter am Landgericht Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), hat den Entwurf für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bei der Legal Tribune Online analysiert.

Auch er sieht Probleme für die Meinungsfreiheit im aktuellen Entwurf:

Der Entwurf des NetzDG hätte absehbar erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, insbesondere auf völlig legale, aber unpopuläre Meinungsäußerungen, die schnell mutwillige Lösch-Begehren auf sich ziehen. Damit schafft der Entwurf massive Anreize für „Overblocking“ in sozialen Netzwerken. Dem könnte der Entwurf begegnen, indem er verlangt, dass zwar rechtswidrige Inhalte gelöscht werden, rechtmäßige aber nicht.

Buermeyer schreibt, dass der Schwerpunkt der Bemühungen auf der Strafverfolgung der Täter liegen müsse:

Deswegen müsste eine effektive Bekämpfung von Hate Speech und Fake News vor allem bei deren Urhebern ansetzen: Die Verantwortlichen müssen wirksam strafrechtlich verfolgt werden. Dies scheitert bisher von allem an der fehlenden Kooperation zwischen sozialen Netzwerken und Strafverfolgungsbehörden: Auskünfte zu den Urhebern mutmaßlich strafbarer Inhalte müssten zwar gem. §§ 14, 15 des Telemediengesetzes eigentlich heute schon erteilt werden, in der Praxis funktioniert dies jedoch allenfalls bei Delikten der Schwerstkriminalität. Insbesondere in Fällen von Äußerungsdelikten versanden Anfragen, weil die Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben, nicht freiwillig kooperieren und der Rechtshilfeweg nicht praktikabel ist.

Buermeyer macht sich deswegen für eine Kontaktstelle stark, welche „ein Netzwerk mit erheblichem Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung“ in Deutschland einrichten müsse. Er empfiehlt deswegen:

Letztlich wäre der Gesetzgeber wohl gut beraten, in dieser Legislaturperiode alleine § 5 des Gesetzentwurfs (inländische Kontaktstelle für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden) in Kraft zu setzen, ergänzt um kurze Reaktionsfristen und harte Bußgelder. Ob es eines rechtsstaatlich bedenklichen Lösch-Regimes in sozialen Netzwerken überhaupt noch bedarf, wenn zivil- wie strafrechtlich endlich wirksam gegen „Hass-Prediger“ vorgegangen werden kann, sollte nach der Bundestagswahl zunächst in Ruhe evaluiert werden.

Vor zu viel Regulierung warnten auch Sachverständige in einem Fachgespräch des Kulturausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Fake News. Dort sprachen sich die Sachverständigen, zu denen auch unser Redakteur Markus Reuter gehörte, gegen neue Straftatbestände und für ein System der Selbstregulierung bei Falschnachrichten aus. Insbesondere bei nicht strafbaren Falschmeldungen wurde ein System von unabhängigen Fact-Checkern für gut geheißen, mit dem Falschmeldungen markiert, aber nicht gelöscht werden. Facebook hat mit einem solchen System in den USA begonnen, in Deutschland steht es in den Startlöchern.

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4 Ergänzungen

  1. Damit schafft der Entwurf massive Anreize für „Overblocking“ in sozialen Netzwerken. Dem könnte der Entwurf begegnen, indem er verlangt, dass zwar rechtswidrige Inhalte gelöscht werden, rechtmäßige aber nicht.

    Rechtswidriger Inhalt muss doch bereits nach gegenwärtiger Gesetzeslage gelöscht werden. Dazu bräuchte es kein weiteres Gesetz. „Uberblocking“ ist DAS Ziel dieses Gesetzes. Da dürfen wir uns von Herrn Maas nichts vorlügen lassen.

  2. Vielleicht sollte man das etwas positiv sehen.
    Der Rechtsweg zur Wahrheit! ;-)
    Der Horst schreibt irgendwo, daß die Geheimdienste knietief in JFK- und NSU-Morden, am Maidan usw verstrickt sind. Der Kevin kommt daher und meint, daß das Fake wär.
    Jetzt kommt die Justiz und nicht irgendwelche parlamentarische UAs.
    Gut, kleiner Fehler in der Phantasie. Das würde unabhängige Justiz voraussetzen.
    Ich wünsche dem Wahrheitsministerium viel Glück! :p

  3. „[…] sollte nach der Bundestagswahl zunächst in Ruhe evaluiert werden.“
    Ein wunderbar vernunftbasierter Ansatz. Nur lässt sich damit leider kein Wahlkampf machen.

  4. Da gerade die Qualitätsmedien mit alternativen Wahrheiten (fake news) und Lügen über Trump (hate speak) glänzen, gibt es keinen Grund für „neue Gesetze“. Sonst müsste man diverse sich hinter der Meinungsfreiheit versteckende Medien von morgens bis abends jeden Tag im Jahr verklagen. Die einfachste Lösung besteht darin, Internet Internet sein zu lassen. Dem wird ja heute nicht einmal mehr netzpolitik gerecht. Da soll nichts anderes verbreitet werden als die politisch festgelegte Monopolmeinung. Aber auch „soziale kommerzielle Monopolmedien“ wie Google oder Facebook und wie sie noch alle heißen, sind für die weitere Existenz des Internet eine Gefahr. Das Internet wurde erschaffen, um freie Meinungsäußerung (JEDER ART) zu ermöglichen. Dass es dabei Auswüchse gibt, ist schon klar, liegt aber in der Natur der Sache. Das Internet heißt INTERnet und nicht DEUTSCH- oder EOROnet, mit den beiden letztgenannten würde NIEMAND etwas zu tun haben wollen. Was hier angezettelt wird, dient dem Machterhalt politischer Gruppierungen, dazu ist das Netz nicht da. Da haben Politclowns jeder Coleur keinerlei Mitspracherecht.

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