Ulf Buermeyer, Strafrichter am Landgericht Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), hat den Entwurf für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bei der Legal Tribune Online analysiert.
Auch er sieht Probleme für die Meinungsfreiheit im aktuellen Entwurf:
Der Entwurf des NetzDG hätte absehbar erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, insbesondere auf völlig legale, aber unpopuläre Meinungsäußerungen, die schnell mutwillige Lösch-Begehren auf sich ziehen. Damit schafft der Entwurf massive Anreize für „Overblocking“ in sozialen Netzwerken. Dem könnte der Entwurf begegnen, indem er verlangt, dass zwar rechtswidrige Inhalte gelöscht werden, rechtmäßige aber nicht.
Buermeyer schreibt, dass der Schwerpunkt der Bemühungen auf der Strafverfolgung der Täter liegen müsse:
Deswegen müsste eine effektive Bekämpfung von Hate Speech und Fake News vor allem bei deren Urhebern ansetzen: Die Verantwortlichen müssen wirksam strafrechtlich verfolgt werden. Dies scheitert bisher von allem an der fehlenden Kooperation zwischen sozialen Netzwerken und Strafverfolgungsbehörden: Auskünfte zu den Urhebern mutmaßlich strafbarer Inhalte müssten zwar gem. §§ 14, 15 des Telemediengesetzes eigentlich heute schon erteilt werden, in der Praxis funktioniert dies jedoch allenfalls bei Delikten der Schwerstkriminalität. Insbesondere in Fällen von Äußerungsdelikten versanden Anfragen, weil die Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben, nicht freiwillig kooperieren und der Rechtshilfeweg nicht praktikabel ist.
Buermeyer macht sich deswegen für eine Kontaktstelle stark, welche „ein Netzwerk mit erheblichem Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung“ in Deutschland einrichten müsse. Er empfiehlt deswegen:
Letztlich wäre der Gesetzgeber wohl gut beraten, in dieser Legislaturperiode alleine § 5 des Gesetzentwurfs (inländische Kontaktstelle für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden) in Kraft zu setzen, ergänzt um kurze Reaktionsfristen und harte Bußgelder. Ob es eines rechtsstaatlich bedenklichen Lösch-Regimes in sozialen Netzwerken überhaupt noch bedarf, wenn zivil- wie strafrechtlich endlich wirksam gegen „Hass-Prediger“ vorgegangen werden kann, sollte nach der Bundestagswahl zunächst in Ruhe evaluiert werden.
Vor zu viel Regulierung warnten auch Sachverständige in einem Fachgespräch des Kulturausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Fake News. Dort sprachen sich die Sachverständigen, zu denen auch unser Redakteur Markus Reuter gehörte, gegen neue Straftatbestände und für ein System der Selbstregulierung bei Falschnachrichten aus. Insbesondere bei nicht strafbaren Falschmeldungen wurde ein System von unabhängigen Fact-Checkern für gut geheißen, mit dem Falschmeldungen markiert, aber nicht gelöscht werden. Facebook hat mit einem solchen System in den USA begonnen, in Deutschland steht es in den Startlöchern.
