Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes basiert auf Bewertungen von Rechtslaien, kritisiert der Medienrechtsprofessor Marc Liesching in einem Blogbeitrag bei Beck. Einzige Erkenntnisgrundlage des Gesetzes sei die Monitoring-Studie von jugendschutz.net, bei der Löschzeiten und Löschverhalten bei zwei Straftatbeständen gemessen wurden. Liesching hatte Details dieser Untersuchung beim Justizministerium erfragt und kommt zu dem Schluss, dass „die Auswahl der vermeintlich strafbaren Beschwerdefälle von Rechtslaien vorgenommen“ wurde. Ziemlich dünn für ein Gesetz von einer solchen Tragweite.
