Gestern hat das Bundesjustizministerium mit einer kleinen Veranstaltung in seinen Räumen in Berlin eine Zwischenbilanz zu einem Jahr Hate-Speech-Taskforce gemacht und dazu die Unternehmen Google (Youtube) und Facebook mit an den Tisch geholt.
Um einen Fortschritt der Arbeit der Taskforce kommunizieren zu können, hatte man jugendschutz.net beauftragt, testweise bei Youtube, Facebook und Twitter über drei verschiedene Wege im August und September insgesamt 622 in Deutschland strafbare Inhalte zu melden und dann zu schauen, ob die Unternehmen und mit welcher Wahrscheinlichkeit reagieren.
Als Erfolg konnte dann kommuniziert werden, dass strafbare Inhalte tatsächlich zu großen Teilen gelöscht werden, wenn man diese sowohl als Nutzer meldet, dazu noch parallel über einen privilegierten Zugang als Organisation wie jugendschutz.net die Inhalte meldet und bei Youtube und Twitter sicherheitshalber nochmal eine weitere Mail verschickt. Klingt wie ein Erfolgsmodell. Da haben die Unternehmen nochmal Glück gehabt, dass sie auf die Mails bzw. privilegierten Meldungen reagiert haben, sonst wäre die Zwischenbilanz kein Erfolg geworden. Um die Unternehmen weiterhin zu motivieren, erklärte unser Justizminister Heiko Maas, dass man soziale Netzwerke auch gern kommendes Jahr im Rahmen der Reform der Audiovisuellen EU-Richtlinie als Medien definieren könnte und sie dann richtig haftbar gemacht werden könnten. Die anwesende EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte später aber, dass man keine konkreten Pläne in diese Richtung habe.
Aus der Pressemitteilung des BMJV: Löschung von strafbaren Hasskommentaren im Netz noch nicht ausreichend:
„Die Verbreitung von Hasskriminalität wird zu einer immer größeren Gefahr für die demokratische Streitkultur im Netz“, betont Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas. „Unternehmen, die mit ihren sozialen Netzwerken viel Geld verdienen, trifft eine gesellschaftliche Verpflichtung: Kein Unternehmen sollte zulassen, dass seine Dienste zur Verbreitung von strafbarem Hass, Rassismus, Antisemitismus oder islamistischen Terrorphantasien missbraucht werden. Der Test zeigt, dass die Lage zwar besser geworden ist, aber noch lange nicht gut ist. Strafbare Inhalte werden insgesamt noch immer zu wenig und zu langsam gelöscht. Das größte Problem liegt darin, dass die Beschwerden der Nutzerinnen und Nutzer von den Plattformen nicht ernstgenommen werden. Hier müssen die Unternehmen dringend besser werden.“
Für die Unternehmen sind Nutzermeldungen natürlich eine kleine Herausforderung, denn nicht alles, was gemeldet wird, ist auch justiziabel. Die Vertreterin von Youtube brachte als Beispiel Justin-Bieber-Videos, die auf ihrer Plattform am meisten gemeldet würden, aber wohl in keinem Land illegal seien. Facebook wiederum erklärte, man habe doch im August 100.000 Kommentare aus Deutschland gelöscht. Es gab dazu aber keine detaillierteren Informationen, ob es sich dabei um strafbare Inhalte oder um Inhalte handelt, die gegen die Community-Regeln von Facebook verstoßen, aber sonst von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Auf der Pressekonferenz konnte ich Heiko Maas fragen, wie viele der 622 strafbaren Inhalte denn zu einer Anzeige geführt hätten und wie viele Verurteilungen er nennen könne. Leider hatte er keine Antwort auf diese Frage parat und verwies auf jugendschutz.net. Hier hätte ich zu einem späteren Zeitpunkt noch gern eine Antwort, denn wenn es sich um strafbare Inhalte handelt, dann sollte auch unser Recht durchgesetzt und die Inhalte nicht einfach nur gelöscht werden.
Staatssekretär Gerd Billen forderte beim Abschluss der Veranstaltung die Unternehmen auf, über ihre Löschpraktiken einen Transparenz-Report zu erstellen. Richard Allen von Facebook erwiderte nur, dass es als Unternehmen schwierig sei, gegenüber jemandem transparent zu werden, der einen mit Regulierung bedrohe.
Wir lassen uns mal überraschen, was zum Abschluss der Arbeit der Taskforce präsentiert wird.
