Los ging es mit einem Schenkelklopfer. Die Ausschussvorsitzende Renate Künast (Grüne) forderte alle Journalisten auf, den Raum zu verlassen. Sie meinte natürlich nur die Kamerateams im Sitzungssaal und nicht die Presse auf der Tribüne. Die Zuschauerränge waren übrigens voll besetzt: Neben Journalisten, Interessierten und den Chef-Lobbyisten der sozialen Netzwerke, saß dort dieses Mal rechte und rechtspopulistische B‑Prominenz, die sich in den vergangenen Wochen zunehmend auf das Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz draufgesetzt hatte.
Der Rechtsaussschuss hatte zehn Sachverständige, ausschließlich Männer, zur Anhörung geladen.
- Ulf Bornemann, Deutscher Richterbund (DRB), Staatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
- Dr. iur. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia), Richter am Landgericht Berlin Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin
- Martin Drechsler, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.), Berlin
- Diethelm Gerhold, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Bonn
- Holger Herzog, jugendschutz.net
- Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M. Universität Münster, Institut für Informations‑, Telekommunikations- und Medienrecht
- Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen e. V., Berlin
- Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom e. V.
- Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Universität Hamburg, Hans-Bredow-Institut für Medienforschung, Lehrstuhl für Medienrecht und Öffentliches Recht einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen
- Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Technische Hochschule Köln, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht
So eine Anhörung ist ein stark formalisierter Vorgang: Alphabetisch kommen die Sachverständigen dran, haben jeweils fünf Minuten für ihre Ausführung. Später folgt die Fragerunde, bei der die Abgeordneten oftmals die von ihnen eingeladenen Experten befragen. In den Eingangsstatements machen die Sachverständigen die wichtigen ihrer Stellungnahmen deutlich.
Ulf Bornemann vom Deutschen Richterbund freute sich über den im Gesetz vorgesehenen Zustellungsbevollmächtigten, also die Kontaktstelle für die Strafverfolgung, welche die Arbeit der Praktiker erleichtern würde. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, hingegen hält das Gesetz für gefährlich, aber wenig wirksam. Wichtiger sei eine effektive Strafverfolgung. Hierfür sei die Erreichbarkeit der sozialen Netzwerke zentral.
Schwerwiegende Grundrechtseingriffe
Martin Drechsler von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter hält das Gesetz für verfassungswidrig und plädierte für eine regulierte Selbstregulierung. Diethelm Gerhold, höchster Datenschutzbeamter Deutschlands, sieht in der derzeitigen Version des Gesetzes schwerwiegende Grundrechtseingriffe in die Meinungsfreiheit und in die informationelle Selbstbestimmung. Gerhold warnte zudem vor dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch. Mit diesem könne ein Stalker die Adressdaten seines Opfers erlangen, wenn er mit der Aussage „Hör endlich auf, du Schwein“ bei den Netzwerken eine Auskunft verlange.
Holger Herzog von jugendschutz.net verteidigte den Gesetzentwurf und betonte die Wichtigkeit des Notice and Takedown-Verfahrens. Hart ins Gericht ging mit dem Gesetzentwurf der Medienrechtsprofessor Bernd Holznagel. Der Ausgleich von Freiheit und Schutzpflichten sei nicht gelungen. Der mechanistische Ansatz des Gesetzes gebe keine Anreize, vor Löschung zu prüfen oder fälschlich gelöschte Beiträge auch wiederherzustellen. So müsse dieses Gesetz in Karlsruhe scheitern. Zudem solle der Gesetzgeber den auf 24 Straftaten angewachsenen Deliktekatalog des Gesetzes entrümpeln und alle Straftaten entfernen, die mit der Verunglimpfung des Staates zu tun hätten.
„Bedrohung für Meinungs- und Pressefreiheit“
Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen findet es unerklärlich, warum die Bundesregierung die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung mit diesem Gesetz noch weiter ausbauen will. Er monierte zudem die Vermischung von Hate Speech und Fake News sowie unklare Begriffsbestimmungen. Das Gesetz erinnere an in autoritären Staaten übliche Gesetze und könne missbraucht werden. Es bedrohe die Meinungs- und Pressefreiheit.
Bernhard Rohleder vom Industrieverband Bitkom beschwerte sich einmal mehr über die dünne empirische Grundlage des Gesetzes und sagte, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz „anekdotisch motivierte Politik“ sei. Er forderte mehr Zeit für die Regulierung.
Medienrechtler Wolfgang Schulz kritisierte den Gesetzentwurf. Man habe unterschätzt, welche Effekte das Gesetz auf die Meinungsfreiheit haben könnte. Die Koalition sollte die Stellungnahme des UN-Sonderberichterstatters David Kaye ernst nehmen. Außerdem müsse der Straftatenkatalog überprüft und eine Evaluierungspflicht im Gesetz verankert werden. Schulz plädierte für eine regulierte Selbstregulierung.
Dem pflichtete auch der Medienrechtler Rolf Schwartmann bei. Er sieht die derzeitige Version des Gesetzes als nicht-verfassungsgemäß an und forderte Nachbesserungen in der kurzen verbleibenden Zeit.
Scheitert das Gesetz oder gibt es einen Kompromiss?
Bisher ist geplant, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der letzten Juniwoche in zweiter und dritter Lesung in den Bundestag kommen wird. Es bleibt aber höchst spannend, ob noch größere Änderungen in den Entwurf eingebracht werden oder ob die Zeit am Ende dafür nicht ausreichen wird. Die Union geht weiterhin auf Distanz zum Gesetz und übernimmt in ihrem Sprachgebrauch gar den Duktus der AfD, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als „Zensurgesetz“ bezeichnet.
Bei so viel Uneinigkeit ist nun auch denkbar, dass sich die große Koalition nur noch auf die Kontaktstelle, also einen Zustellungsbevollmächtigten bei den sozialen Netzwerken, verständigen wird. Damit wäre das Gesetz auf seinen Kern zusammengestutzt und um die schweren Grundrechtseingriffe entschärft. Selbst Justizminister Heiko Maas könnte bei dieser Lösung ohne allzu großen Gesichtsverlust das Gesetzesprojekt beenden. Die Kontaktstelle war in dieser Anhörung übrigens der einzige unstrittige Punkt aller Experten.
