Am gestrigen Donnerstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Webseitenbetreiber keine Urheberrechte verletzt, „wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des ‚Framing‘ in seine eigene Internetseite einbindet.“ Das heißt im Beispiel: Wir betten auf netzpolitik.org ein Youtube-Video ein, das vom […]