Bitkom
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: Upload-Filter: Breites Bündnis warnt vor „gefährlichem Irrweg“
Die Venus von Willendorf entstand vor knapp 30.000 Jahren und ist eines der ältesten bekannten Kunstwerke. Dennoch wurde die Statue als angebliche Pornographie <a href="https://futurezone.at/netzpolitik/nackte-brueste-facebook-loescht-foto-der-venus-von-willendorf/400005275"> kürzlich wohl Opfer des Uploadfilters von Facebook </a>. : Upload-Filter: Breites Bündnis warnt vor „gefährlichem Irrweg“ In einem offenen Brief appelliert ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft, Internetwirtschaft und Verbraucherschützern an deutsche und europäische Politiker, von der Idee der Upload-Filter abzurücken. Diese seien nicht dazu geeignet, gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorzugehen, und würden die Meinungsfreiheit bedrohen.
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: Studie: Viele IT-Angriffe, hohe Dunkelziffer
Hacker bei der Arbeit (Symbolbild). : Studie: Viele IT-Angriffe, hohe Dunkelziffer Mehr als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (53 Prozent) sind laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom in den vergangenen beiden Jahren Opfer von Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl geworden. An der Spitze steht der Diebstahl von Notebooks oder Smartphones, wobei oft unbekannt bleibt, ob die Täter es auf die Hardware oder auf die darauf gespeicherten Daten abgesehen haben. Zu kurz kommen letztere jedoch nicht:
In jedem sechsten Unternehmen (17 Prozent) wurden in den vergangenen zwei Jahren demnach sensible digitale Daten gestohlen. Vor allem Kommunikationsdaten wie E‑Mails (41 Prozent) oder Finanzdaten (36 Prozent) fielen dabei häufig in die Hände der Angreifer. In 17 Prozent der Fälle von Datendiebstahl wurden Kundendaten entwendet, in 11 Prozent Patente oder Informationen aus Forschung und Entwicklung, in 10 Prozent Mitarbeiterdaten.
Die Dunkelziffer dürfte allerdings deutlich höher liegen, da nur jedes dritte betroffene Unternehmen (31 Prozent) staatliche Stellen einschaltet. Hintergrund ist meist die Angst vor Imageschäden.
Verfassungsschutz: Mehr melden!
Bei der Vorstellung der Studie war im Übrigen auch Hans-Georg Maaßen dabei, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Er kritisierte die Vertuschung durch die Unternehmen, denn nur wenn sie Angriffe melden würden, könne man Abwehrstrategien entwickeln: „Es gilt der Grundsatz ‚Need to share’, wenn wir gemeinsam die deutsche Volkswirtschaft widerstandsfähiger gegen Wirtschaftsspionage machen wollen.“
Dabei scheint Maaßen entfallen zu sein, dass deutsche Behörden gezielt nach Sicherheitslücken suchen – aber nicht etwa, um sie umgehend dem Hersteller zu melden und damit zur IT-Sicherheit beizutragen. Sondern dazu, sie möglichst lang geheim zu halten, damit der Staatstrojaner genügend Einfallstore vorfindet. Schade, dass Maaßen keine ählich klaren Worte gefunden hat, als der Bundestag kürzlich den Einsatz der staatlichen Schadsoftware massiv ausgeweitet hat.
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: Vorratsdatenspeicherung: Große Provider speichern erstmal nicht
Kunden von Providern, die trotzdem Vorratsdaten speichern, könnten klagen oder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sagen Juristen. : Vorratsdatenspeicherung: Große Provider speichern erstmal nicht Die Vorratsdatenspeicherung kippelt. Nachdem die Bundesnetzagentur jetzt die Speicherung auf Eis gelegt hat, kündigen große Provider an, erst einmal keine Daten vorzuhalten. Verbände und Unternehmen fordern, dass der Gesetzgeber die Rechtsunsicherheit beendet. Bürgerrechtsorganisationen haben schon das Ende des ungeliebten Überwachungsgesetzes vor Augen.
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: re:publica 2017: Vortrag und Diskussion zur ePrivacy-Reform
The Lobby of the House of Commons, 1886 : re:publica 2017: Vortrag und Diskussion zur ePrivacy-Reform An welche Regeln sollen sich Kommunikationsdienste künftig halten müssen, um die Privatsphäre ihrer Nutzer zu schützen? Wie wollen und können wir Tracking sinnvoll begrenzen? Welche Entscheidungsmöglichkeiten brauchen Nutzer? Darüber diskutierten auf der re:publica unter anderem Europa-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht und Bitkom-Vertreterin Susanne Dehmel.
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: BigBrotherAwards für Bitkom, DİTİB und Ursula von der Leyen
Bei den BigBrotherAwards werden Negativpreise für besondere Verdienste gegen den Datenschutz verliehen. (Archivbild) : BigBrotherAwards für Bitkom, DİTİB und Ursula von der Leyen Mit einer großen Gala werden in Bielefeld die Datenschutz-Negativpreise verliehen. Mit der DİTİB will sich ein Preisträger offenbar sogar gerichtlich gegen den Award wehren.
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: Hate-Speech-Gesetz: Geteilte Reaktionen auf den Entwurf des Justizministers
Der Gesetzentwurf des Justizministers ruft ein geteiltes Echo hervor. (Symbolbild) Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0 1.0</a> <a href="https://unsplash.com/collections/218092/minimal?photo=0S9ePdJG6Og">Mari Pi</a> : Hate-Speech-Gesetz: Geteilte Reaktionen auf den Entwurf des Justizministers Ist der Gesetzentwurf, der Hate Speech und Fake News in sozialen Netzwerken eindämmen soll, nur „ein erster, kleiner Schritt“ oder führt er zu einer „Löschorgie, die auch viele nicht rechtswidrige Inhalte betreffen wird“? Die Meinungen zum Hate-Speech-Gesetz sind geteilt – wir haben einen Überblick.
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: Störerhaftung und Netzsperren: Verbände fordern Nachbesserungen bei der Nachbesserung am WLAN-Gesetz
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/nnova/">Nicolas Nova</a> : Störerhaftung und Netzsperren: Verbände fordern Nachbesserungen bei der Nachbesserung am WLAN-Gesetz Verbraucherschützer, Bürgerrechtler und Wirtschaftsverbände reagieren auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Störerhaftung. Tenor: Dass Betreiber offener Netze jetzt tatsächlich vor kostenpflichtigen Abmahnungen geschützt werden sollen, ist gut – neue Rechtsunsicherheiten durch Netzsperren lehnen sie jedoch ab.
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: Gesellschaftliches Bündnis gegen Datenschutzabbau der Bundesregierung
Foto: <a href="https://unsplash.com/search/stop?photo=iC2imdhnPac">Michael Mroczek</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via <a href="https://unsplash.com/" target="_blank">unsplash</a> : Gesellschaftliches Bündnis gegen Datenschutzabbau der Bundesregierung Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen stellen sich gegen das geplante neue Datenschutzgesetz. In einer Stellungnahme verwehren sie sich gegen Versuche, Datenschutz und Wirtschaft gegeneinander auszuspielen und fordern konkrete Kurskorrekturen.
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: Umfrage: Zwei Drittel aller Deutschen haben schon einmal eine Fake News gesehen – und erkannt
Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0 1.0</a> <a href="https://unsplash.com/collections/289648/eye-see-you?photo=EKwqr0eLYpM">William Carson</a> : Umfrage: Zwei Drittel aller Deutschen haben schon einmal eine Fake News gesehen – und erkannt Die meisten von den Deutschen wahrgenommenen Fake News haben mit den Themen Flüchtlinge und Zuwanderung sowie mit dem US-Präsidentschaftswahlkampf zu tun. Eine repräsentative Umfrage zum Thema gibt Einblicke ins Thema – und zeigt, dass nur sehr wenige Menschen Fake News auch selbst teilen.
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: Umfrage: Digitalisierung jetzt auch im Kuhstall angekommen
Den Kuhstall 4.0 finden auch die Tiere toll (Symbolbild). - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/30478819@N08/20134178700/">Marco Verch</a> : Umfrage: Digitalisierung jetzt auch im Kuhstall angekommen Robotik im Stall, Drohnen über den Feldern und alle wichtigen Daten aufs Smartphone. Knapp mehr als die Hälfte aller Landwirte arbeitet mittlerweile mit mindestens einer dieser Methoden. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom mit dem Titel „Kuhstall 4.0: Gut für die Tiere“ hervor. In der vom Deutschen Bauernverband unterstützten Umfrage wurden 521 Landwirte und Lohnunternehmer aus der Branche befragt.
Am weitesten verbreitet sind demnach digital gestützte Fütterungsautomaten, die von 51 Prozent der Befragten genutzt werden. Auch Sensoren werden mittlerweile auf dem Bauernhof eingesetzt, um dem Landwirt wichtige Daten zu liefern, beispielsweise das Gewicht oder die Vitaldaten der Tiere. Ein Viertel der Befragten gab an, diese Technik bereits zu nutzen. Von Drohnen machen hingegen nur vier Prozent Gebrauch.
Datenschutz wird als Hindernis empfunden
In der Umfrage wurde auch nach einer Prognose für das Jahr 2030 gefragt. Zwischen 40 und 50 Prozent der Befragten sehen den Einsatz von autonomen Feldrobotern, Drohnen oder fahrerlosen Traktoren als wahrscheinlich an.
Interessant ist, dass 42 Prozent der Befragten den Datenschutz als Hindernis im Kuhstall 4.0 empfinden. Auch stärkere staatliche Kontrollmöglichkeiten werden als Gefahr wahrgenommen. 53 Prozent gaben an, dass die Digitalisierung dem Staat mehr Macht über sie geben könnte.
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: Bitkom-Umfrage: Kunden wollen Sprachassistenten nicht nutzen, weil sie Unternehmen nicht vertrauen
ohr-cc-by-20-ky_olsen : Bitkom-Umfrage: Kunden wollen Sprachassistenten nicht nutzen, weil sie Unternehmen nicht vertrauen Unter dem Titel „Digitale Sprachassistenten als intelligente Haushaltshelfer“ hat der IT-Branchenverband Bitkom Ergebnisse einer Umfrage zur Akzeptanz von Systemen wie Google Home oder Amazon Echo veröffentlicht. Auch wenn der Verband versucht, sie anders zu vermarkten – die gewonnenen Erkenntnisse dürften kaum im Sinne der Internetwirtschaft sein.
Nur 27 Prozent der Befragten gaben an, sich vorstellen zu können, Sprachsteuerung außerhalb des Smartphones einzusetzen. Lediglich jede*r Zehnte plant demnach konkret, solche stationären Sprachassistenten einzusetzen. Etwa ein Drittel gab an, sie auf keinen Fall nutzen wollen, und 23,6 Prozent sagten, dass sie es sich eher nicht vorstellen können. Die vielleicht wichtigste Erkenntnis aber lautet, dass fast dreiviertel (73 Prozent) derjenigen, die die Technologie eher oder gar nicht nutzen wollen, dies damit begründen, dass sie Unternehmen ihre Daten nicht anvertrauen wollen.
Auch wenn Bundeskanzlerin Merkel jüngst beim Tag der Deutschen Industrie wieder mal in bester neoliberaler Manier proklamierte, „dass Daten der Rohstoff der Zukunft sind und dass das uns einst vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Prinzip der Datensparsamkeit nicht mehr zur heutigen Wertschöpfung passt“: Die Menschen sehen das offenbar ganz anders. Gerade weil sie das Gefühl haben, dass Unternehmen ihre Privatsphäre nicht respektieren und sie politisch nicht wirksam vor der kommerziellen Verwertung ihrer Daten geschützt werden, vertrauen sie vermeintlicher Zukunftstechnologie nicht und wollen von deren Nutzung absehen. Ganz unabhängig davon, dass sie nicht an Grundrechten oder sozialer Gerechtigkeit orientiert ist, stellt sich die kurzsichtige Datenschutzpolitik der Bundesregierung also auch als echtes Wirtschaftshemmnis heraus.
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: Auflistung: Beziehungen von Telekommunikationsunternehmen zur Bundesregierung
: Auflistung: Beziehungen von Telekommunikationsunternehmen zur Bundesregierung Die Bundestagsfraktion Die Linke hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung über ihre Beziehungen zu Telekommunikationsunternehmen befragt. Die Bundesregierung hat eine lange Liste geschickt, wann sich Vertreter der Bundesregierung offiziell mit Vertretern von Deutsche Telekom & Co, sowie explizit dem Bitkom getroffen haben. Aber vorsichtshalber musste man dazu schreiben, dass es eine große Dunkelziffer gibt, denn viele Lobby-Gespräche am Rande von Festen, Veranstaltungen und sonstigen Anlässen werden leider nicht registriert.
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: Schon 15% nutzen E‑Mailverschlüsselung in Deutschland
: Schon 15% nutzen E‑Mailverschlüsselung in Deutschland
Mailverschlüsselung wird immer populärer. Das hat Bitkom rausgefunden, indem 1.009 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt wurden, die privat einen Computer nutzen. Die Frage lautete: „Welche der folgenden Sicherheitsprogramme oder ‑dienste nutzen Sie auf Ihrem privaten Computer?“ Zu den Antwortmöglichkeiten steht nichts in der Pressemitteilung, dafür aber Statistiken zur E‑Mailnutzung.Demnach verschlüsselten im vergangenen Jahr 15 Prozent der deutschen Internetnutzer E‑Mails. Zum Vergleich: Im Jahr davor waren es mit 14 Prozent ähnlich viele. Allerdings verschlüsselten im Juli 2013, als die NSA-Affäre ins Rollen kam, laut einer Bitkom-Umfrage nur 6 Prozent der Internetnutzer ihre E‑Mails. […] Als Grund für den Verzicht auf Verschlüsselungssoftware geben 64 Prozent an, dass sie sich damit nicht auskennen. 59 Prozent sagen, dass ihre Kommunikationspartner keine Verschlüsselung einsetzen. Ein Viertel (26 Prozent) hält Verschlüsselung grundsätzlich für zu aufwändig. Neben der Verschlüsselung von E‑Mails können Verbraucher auch Dateien auf ihrem Computer mit Hilfe einer Kryptografie-Software sichern. Davon machten im vergangenen Jahr 12 Prozent der Internetnutzer Gebrauch. Im Jahr 2014 waren es 11 Prozent und im Jahr davor 8 Prozent.
Wer jetzt sagt, dass 15% noch wenig ist, hat insofern Recht als dass mehr sicher gut sein könnten. Aber man muss auch berücksichtigen, dass weit weniger Bundestagsabgeordnete Verschlüsselung auf ihren Arbeitsrechnern einsetzen.
Wo bleibt die Verschlüsselung für die Massen?
Die Bundesregierung könnte endlich mal Worten Taten folgen lassen und sich für mehr IT-Sicherheit einsetzen, indem einfach zu nutzende offene E‑Mailverschlüsselungswerkzeuge gefördert werden. Und wo bleibt eine große Aufklärungskampagne, mit der die 85 Prozent aufgeklärt werden, dass Mails verschlüsseln echt sinnvoll ist? Aber auch der Bitkom mit seinen zahlreichen Mitgliedsunternehmen ist gefragt: Wo bleiben die Verschlüsselungswerkzeuge für die Massen?
Dass der Bedarf da ist, sieht Bitkom ähnlich, wie der Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärt: „Mit der Verschlüsselung von E‑Mails und Dateien können sich die Nutzer gut vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten schützen. Die Anwendung ist aber häufig noch zu kompliziert.“
Apropos kompliziert: Bitkom.de dürfte gerade für 85 Prozent der Internetnutzer auch etwas kompliziert anzusurfen sein:
Update: Der Bitkom weist daraufhin, dass er unter bitkom.org zu erreichen sei. 100% unserer Redakteure hätten aber intuitiv erstmal bitkom.de ausprobiert.
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: Bitkom: Kein Supergrundrecht auf Datenschutz
Der neue Bitkom-Chef befürchtet, dass effektive Datenschutzregeln neue Geschäftsmodelle verhindern. Quelle: Pressefoto : Bitkom: Kein Supergrundrecht auf Datenschutz „Wir wollen kein Supergrundrecht auf Datenschutz“ erklärte der neue Bitkom-Präsident Thorsten Dirks in einer Bilanz über das erste Jahr der Digitalen Agenda der Bundesregierung. Dabei bezog er sich auf die laufenden Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform, die seiner Meinung nach zu restriktiv ausfallen könnte. „Das Prinzip der Datensparsamkeit hat sich in fast allen Lebensbereichen überholt“ zitiert Heise Online den Branchenvertreter, der gleichzeitig dem Vorstand von Telefónica Deutschland vorsitzt.
Konkret wirke sich Datensparsamkeit derzeit etwa auf Startups im Bereich digitaler Finanzdienstleistungen und E‑Health negativ aus, erläuterte Dirks. Über Smart Watches und Fitness-Tracker würden personenbezogene Informationen verstärkt mehr oder weniger beiläufig erhoben und zentral gespeichert. Europa sei bei den darauf basierenden Diensten aber noch „nicht an dem Punkt wie Amerika“, wo weniger strenge Datenschutzregeln gelten.
Regeln aus der analogen Welt dürften nicht eins zu eins auf die digitale Wirtschaft übertragen werden, heißt es in einer Bitkom-Pressemitteilung, und die EU-Datenschutzverordnung nicht zu restriktiv ausfallen. Sonst drohe, dass der Aufbau neuer Geschäftsmodelle in Europa erschwert oder gar verhindert würde.
„Wir dürfen Regeln der analogen Welt nicht eins zu eins auf die digitale Wirtschaft übertragen. In Zeiten, in denen nahezu alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft digitalisiert werden, muss das Konzept der Datensparsamkeit überdacht werden“, so Dirks. Und: „Der Datenschutz muss abgewogen werden gegenüber der Informationsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, etwa wenn man an Big-Data-Anwendungen in der Medizin denkt.“ Ähnliches gilt Bitkom zufolge auch für das E‑Health-Gesetz. Es bringt Verbesserungen für Patienten, bleibt aber hinter den Möglichkeiten zurück. „Wir müssen mutiger werden und weiter nach vorne denken. Gesetze müssen Technologien eine Richtung und einen Rahmen geben, sie dürfen Einsatz und Entwicklung von Technologien nicht verhindern“, sagte Dirks.
Abgesehen davon stellt Dirks der Umsetzung der Digitalen Agenda ein überwiegend positives Zeugnis aus. 36 von 121 in der Agenda vorgestellten Maßnahmen seien bereits umgesetzt, bei 60 hätte die Arbeit bereits begonnen. Ausdrücklich lobte er die schnelle Versteigerung der 700-Mhz-Frequenzen. Die daraus erlösten Mittel in der Höhe von 1,3 Milliarden Euro sollen dem Breitbandausbau zugutekommen, der laut einer Umfrage in der Branche mit 49 % die höchste Priorität genieße. Um wie angekündigt tatsächlich flächendeckend 50 MBit/s bereitzustellen, werden Bund und Länder jedoch deutlich mehr Geld in die Hand nehmen müssen. In der Bitkom-Analyse heißt es demnach etwas differenzierter und weniger lobend:
Zum Ausbau leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur hat die Bundesregierung nur Ankündigungen gemacht, keine konkreten Vorschläge.
Sowie
Nur die Länder, nicht aber der Bund, haben Förderprogramme für IKT-Infrastrukturen und Breitband eingerichtet.
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: Digitale Agenda: Fachgespräch zu Netzneutralität im Bundestag
Gesetzlich verankerte Netzneutralität würde bezahlte Überholspuren im Internet verbieten. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/notionscapital/14216382643/">Mike Licht</a> : Digitale Agenda: Fachgespräch zu Netzneutralität im Bundestag Heute findet im Bundestag ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Gesetzgebung zur Netzneutralität – aktuelle Entwicklung“ statt. Die Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ wird im Bundestags-TV live übertragen und beginnt um 16h. [Update: Die Sitzung ist mittlerweile in voller Länge in der Bundestags-Mediathek verfügbar.]
Als Sachverständige geladen sind Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Bernhard Rohleder vom IT-Branchenverband Bitkom, Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit, Alexander Sander von Digitale Gesellschaft e.V. und Ben Scott von der Stiftung neue Verantwortung.
Im Vorfeld haben einige der geladenen Sachverständigen schriftlich Stellung zum vorab verteilten Fragenkatalog genommen. Allzu überraschend fielen die Aussagen nicht aus, versprechen jedoch eine zumindest stellenweise amüsante Sitzung. Bitkom etwa kritisiert die Haltung des EU-Parlaments, das strenge Netzneutralitätsregeln einfordert: „Gesetzliche Regelungen der gegenwärtig im Europäischen Parlament diskutierten Art würden das Internet, wie wir es kennen, gefährden,“ heißt es in der Stellungnahme. Überhaupt sei der Begriff „Netzneutralität“ wissenschaftlich umstritten und nicht im Sinne eines einheitlichen Verständnisses geklärt:
Ein absolutes und dogmatisches Verständnis von Netzneutralität geht an den tatsächlichen Gegebenheiten in den Netzen vorbei und würde im Falle der Umsetzung die Aufrechterhaltung der verschiedenen Netzfunktionalitäten erschweren sowie die Integrität und Sicherheit der Netze gefährden. Besonders kritisch ist die Festschreibung eines dogmatischen Verständnisses von Netzneutralität.
Der Branchenverband möchte das Best-Effort-Prinzip erhalten, aber gleichzeitig bevorzugt behandelte Spezialdienste zulassen, um die Innovationsfähigkeit und „Investitionskraft der TK-Industrie“ nicht zu gefährden. Als Beispiel führt Bitkom „E‑Health-Anwendungen in der Notfallmedizin“ an und meint ferner:
Grundsätzlich müssen mögliche Vorgaben zu Traffic Management und Volumengrenzen für Daten flexibel genug bleiben, um differenzierte Angebote im Einklang mit den Anforderungen der Kunden zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für Angebote wie Zero-Rating und damit Shared-Cost-Dienste. Eine abschließende Aufzählung von Ausnahmen erweist sich daher grundsätzlich als kritisch. Insbesondere eine Verpflichtung der Netzbetreiber Datenverkehr nicht zu verändern erweist sich als zu strikt, um Endkunden eine optimale Leistung zu bieten. Beispielsweise wäre es damit nicht möglich Endkunden für die jeweils genutzt Bildschirmgröße optimierte Darstellungen zur Verfügung zu stellen. Eine solche Optimierung würde den Inhalt als solchen nicht verändern, jedoch eine Änderung der Daten voraussetzen.
Offenbar soll es Aufgabe des Netzbetreibers sein, das richtige Format und die richtige Auflösung für die Nutzer auszuwählen, anstatt das wie bisher der Server-Anwendung zu überlassen, die sich mit dem Client auf eine sinnvolle Übertragung einigt. Jedenfalls wäre es nicht das erste Mal, dass Gegner von Netzneutralität Beispiele an den Haaren herbeiziehen, um ihre Position zu untermauern. In Wirklichkeit geht es natürlich darum, Geld zu verdienen, wie Ben Scott schreibt:
Die Netzbetreiber haben ganz eindeutig ihre Absicht kundgetan, für bestimmte besonders bevorzugte Inhalte Bezahlmodelle zu entwickeln. Und dies wird auch passieren, sofern die betreffenden Aufsichtsgremien die Änderung im zugrundeliegenden Prinzip der Gleichbehandlung zulassen, das eine der Grundfesten des Internets darstellt, so wie wir es kennen. Es gibt keinen Grund an ihrem Wort zu zweifeln, denn diese Firmen sind an ihre unternehmerischen Verpflichtungen gebunden, ihre Einnahmen und Gewinne zu steigern und das Aktionärsvermögen zu mehren. Jede andere Vorgehensweise – sofern die Regulierung sie denn zuließe – wäre eine unerwartete Wendung.
Er verweist auf konkrete Erfahrungen mit solchen Modellen, die sich besonders im mobilen Bereich breit gemacht hätten, wo „diskriminierende Routing- und Preisfestlegungsverfahren“ häufig anzutreffen seien. Zahlreiche Betreiber hätten bereits in der Vergangenheit VoIP- oder Peer-to-Peer-Anwendungen sowie andere Dienste mit hoher Bandbreite und niedriger Latenz blockiert oder gedrosselt – und verstecken solche Regelungen gerne im Kleingedruckten. Gegen Spezialdienste würde im Prinzip nichts sprechen, solange sie über physikalisch oder logisch getrennte Zugangskanäle angeboten werden:
Sie dürfen dann aber nicht als Internetzugang oder als Paket zusammen mit einem Internetzugang angeboten oder in einer Art und Weise verwendet werden, in der das Prinzip der Netzneutralität eines Internetzugangsprodukts vorsätzlich oder ursächlich verletzt würde. Diese Spezialdienste sollten einer wachsamen Beaufsichtigung und strenger Transparenz unterliegen, falls und wann immer sie auf den Markt kommen.
Das würde das Problem lösen, dass es technische keine Möglichkeit gebe, für bestimmte Datenströme im Internet eine priorisierte Servicequalität anzubieten, ohne andere Datenströme einzuschränken. Denn technisch betrachtet gehe es in der Debatte um Netzneutralität darum, „wie in einer Netzwerkverbindung zwischen einem Inhalte-/Diensteanbieter und einem Endbenutzer bei bestimmten Routern oder über bestimmte Links hinweg auf Datenengpässe oder Paketverluste reagiert werden soll.“ Solange der gesamte Verkehr auf demselben Medium übertragen wird, gebe es nur zwei Wege, um Qualitätsprobleme zu umgehen: Entweder eine Erhöhung der Kapazität für alle, um einen höheren Datendurchsatz zu ermöglichen und somit Datenengpässe zu verringern; oder – wie es die TK-Branche, der EU-Rat und Kommission gerne regeln würden – Datenengpässe durch den Verkauf von Prioritätszugängen zu monetarisieren. Als Konsequenz bedeutet das freilich eine gleichzeitige Verschlechterung der Leitungsqualität für alle anderen:
Jede Priorisierung von Paketen an Engstellen im Netzwerk, mit der diese Anforderung an eine höhere Servicequalität honoriert werden soll, führt aber automatisch zu einer Verringerung der verfügbaren Bandbreite aller anderen Datenströme in der Warteschlange und damit zu einer Einschränkung (oder Unterbrechung) bei der Bereitstellung nicht priorisierter Daten.
Ähnlich sieht das auch Thomas Lohninger, der zudem den dann möglichen doppelten Markt für Provider ins Feld führt, sollten Spezialdienste auf demselben Medium erlaubt werden:
Diese Reklassifizierung würde es Telekomanbietern ermöglichen einen doppelten Markt zu eröffnen, in welchem Online-Diensteanbieter sich von diesen einen bevorzugten Zugang zu dessen Kunden kaufen könnten. Damit wäre das Zwei-Klassen-Internet festgeschrieben und das Prinzip der Netzneutralität Geschichte. Durch einen solchen doppelten Markt wären die Anbieter von Online-Diensten in der Situation, entweder ihre Dienste in minderer Qualität als ihre Konkurrenz anbieten zu müssen oder mit jedem Telekomanbieter eigene Verträge über den Zugang zu dessen Kunden aus zu verhandeln.
Davon würden Marktführer profitieren, die es sich leisten könnten, für den bevorzugten Zugang zum Kunden zu bezahlen, im Unterschied zu Neuankömmlingen am Markt. In weiterer Folge würde das zu einer Konsolidierung des gesamten Marktes führen, und neue Anbieter von Online-Diensten, die innovative Idee voran bringen, könnten sich schwer bis gar nicht auf dem europäischen Markt etablieren.
Von der Bundesnetzagentur und von Digitale Gesellschaft e.V. liegen derzeit keine schriftlichen Stellungnahmen vor. Die aktuelle Position der Regulierungsbehörde ist insbesondere vor dem Hintergrund der letzte Woche in Kraft getretenen Regeln für Netzneutralität in den USA spannend. In den laufenden Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene vertritt Deutschland im Ministerrat bekanntlich weitgehend die Wünsche der Providerlobby, während unser Digitalkommissar Günther Oettinger vor der Einführung des Sozialismus durch die Tür der Netzneutralität warnt.
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: Realitätscheck: BITKOM-Position zu Digitaler Souveränität – An Open Source denkt leider keiner
via <a href="http://www.bitkom.org/files/documents/150508_Souveraenitaet.jpg">bitkom.org</a> : Realitätscheck: BITKOM-Position zu Digitaler Souveränität – An Open Source denkt leider keiner Der Branchenverband BITKOM hat am gestrigen Montag ein Positionspapier zur „Digitalen Souveränität“ vorgestellt. BITKOM-Präsident Dieter Kempf kommentierte:
Wir müssen unsere digitale Handlungsfähigkeit wiederherstellen. Die digitale Revolution erfordert Digitale Souveränität für Deutschland und Europa. Wir müssen bei digitalen Schlüsseltechnologien, Diensten und Plattformen internationales Spitzenniveau erreichen und gleichzeitig in der Lage sein, selbstbestimmt und selbstbewusst zwischen Alternativen vertrauenswürdiger Partner zu entscheiden […] Die Politik, aber auch alle relevanten Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft, müssen dem Ziel der Digitalen Souveränität oberste Priorität einräumen. Derzeit spielen Deutschland und Europa im internationalen Vergleich der digitalen Leistungsfähigkeit nur im Mittelfeld.
Digitale Souveränität – eine schöne Vorstellung. Vor allem wenn man sich den Vertrauenszusammenbruch der letzten zwei Jahre bei Hard- und Software ansieht. Und so ist die Forderung nach digitaler Souveränität allgegenwärtig, auch die Digitale Agenda will unsere „technologische Souveränität“ erhalten (so sie denn jemals bestand). Das Wirtschaftministerium hat überdies ein eigenes Referat „Ökonomische Fragen der Digitalen Agenda und gesellschaftliche Entwicklungen, Digitale Souveränität“ eingerichtet.
Digitale Souveränität – was ist das eigentlich?
Doch was steckt überhaupt hinter dem blumigen Ausdruck? Fragt man Wikipedia, passt die Definition erst einmal nicht zum Erwarteten:
Digitale Souveränität bezeichnet im Allgemeinen die Möglichkeit eines Menschen, digitale Medien souverän nutzen zu können.
Klingt eher nach Medienkompetenz, doch das ist kaum das, was BITKOM hier meint. BITKOM siedelt Digitale Souveränität zwischen Fremdbestimmung und Autarkie an, als Fähigkeit „selbstbestimmt und
selbstbewusst zwischen Alternativen leistungsfähiger und vertrauenswürdiger Partner zu entscheiden, sie bewusst und verantwortungsvoll einzusetzen und sie im Bedarfsfall weiterzuentwickeln und zu veredeln.“Also am Beispiel: Nicht darauf angewiesen sein müssen, Technologie von US-Firmen zu beziehen, in der sich potentiell Backdoors zu US-Geheimdiensten befinden – ohne Alternative.
Der Weg zum Ziel laut BITKOM
BITKOM zählt acht Maßnahmen auf, die beim Erlangen digitaler Souveränität zum Ziel führen sollen. „Deutschland muss Motor einer digital souveränen EU sein,“ heißt die erste und es soll Standards für den Weltmarkt setzen. Als Nachteil in Europa sieht BITKOM die Zerfaserung des europäischen Marktes in viele nationale Märkte und fordert einen „echten“ digitalen Binnenmarkt. Ganz in GroKo-Sprechweise will BITKOM auch Start-Ups, Start-Ups und noch mehr Start-Ups. „Gründen, wachsen und internationalisieren“ heißt die Devise. Bürokratie wird bemängelt.
Datenschutz bleibt in den BITKOM-Vorschlägen nicht unerwähnt. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung, eine „Datenpolitik aus einem Guss“ soll entwickelt werden. Weiterhin soll geforscht werden, „denkbar ist ein Mindestanteil von 50 Prozent, der Maßnahmen mit Relevanz für die Digitale Souveränität zu Gute kommt.“
Zuletzt fordert BITKOM, dass alle mit digitalen Technologien umgehen können. Bildung soll verbessert werden, Informatik für alle und Englisch ab der ersten Klasse. Und dann noch à la „Verschlüsselungsstandort Nr. 1“ ein Schutzschild für die digitale Welt!
Realitätsabgleich
Die Forderungen klingen schön und gut, doch was taugen sie? Naturgemäß sind sie zunächst einmal so allgemein gehalten, dass man kaum Angriffspunkte findet, doch ihre Allgemeinheit gibt auch wenig konkrete Handlungsschritte.
Einheitlicher Binnenmarkt schön und gut. Das könnte man mal Günther Oettinger sagen, der sich derzeit noch in Geoblocking-Ideen ergeht, die Europa noch stärker trennen würden.
Den überschwänglichen Start-Up-Optimismus kann man kritisch sehen. In einer Anhörung zum Datenschutz im Mittelstand als Wettbewerbsvorteil oder Hindernis wurde Datenschutz an einigen Stellen als Bremse verantwortlich gemacht. Freiheit „bedeutet eben auch, dass man einfach mal loslegen kann,“ so einer der Eingeladenen. Datenschutzregeln sind da lästig.
Außerdem zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung: Die hätten wir auch gerne, aber wenn, dann richtig. Leider sieht es nicht ganz so rosig aus. Je länger die Verhandlungen im Rat dauern, desto mehr wird echter Datenschutz verwässert. Lobbyisten versuchen auf der Zielgeraden noch, so viel Einfluss wie möglich zu nehmen und die vergleichsweise erfreuliche Position des EU-Parlaments „zurechtzubiegen.“ Noch dazu wissen wir, dass Deutschland nicht gerade ein treibender Motor in der Sache ist und die Verhandlungen im Gegenteil eher bremst.
Forschungsmäßig ist das, was den BITKOM-Forderungen entspricht am ehesten in der Hightech-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. 180 Millionen Forschungsgeld in Richtung IT-Sicherheit und Co. sollen investiert werden. Die Forderung des BITKOM nach einem „Mindestanteil von 50 Prozent, der Maßnahmen mit Relevanz für die Digitale Souveränität zu Gute kommt,“ dürfte jedoch unrealistisch sein.
In Puncto „digitales Bildungsideal“ sieht es noch ziemlich düster aus. Eine aktuelle Experten-Anhörung im Bundestag hat gezeigt, dass es kein übergreifendes Konzept gibt, wie Medienbildung/-Kompetenz vermittelt werden kann. Die Verantwortung wird von Bund auf Länder auf Kommunen auf Schulen auf … geschoben und am Ende bleibt es bei einer fragmentierten Lehrlandschaft ohne Curricula und viel Erkenntnisgewinn. Dass Englischkenntnisse gut sind, kann man kaum kritisieren, dass BITKOM aber Informatik ab der 5. Klasse als Pflichtfach ab der 5. Klasse als Lösung aufführt, greift zu kurz.
Und zum letzten: So lange Politikern im Bundestag nicht ordentlich ermöglicht wird, verschlüsselte Mails zu schreiben und Minister fordern, dass man im Cyberraum Nachrichten von bösen Terroristen entschlüsseln können muss und damit eine Schlüsselhinterlegung für alle wünschen, brauchen wir nicht anfangen, von digitalen Schutzschilden zu reden.
Fazit – What about Open Source?
Die Forderungen des BITKOM sind nicht verwerflich, aber auch nicht besonders konkret. Was uns jedoch stört: Ein Punkt fällt komplett unter den Tisch – die Bedeutung von Open Source für digitale Souveränität. Open Source wird mit keinem einzigen Wort erwähnt und doch gibt es keinen zentraleren Punkt in der Debatte. Freie und Offene Soft- und Hardware sowie Standards helfen Start-Ups, alteingesessener Wirtschaft und Forschung gleichermaßen. Open Source ist DIE notwendige Bedingung, wenn wir uns vertrauenswürdige Systeme und echte Schutzschilde in der digitalen Welt wünschen. Offene Lernmaterialien können auch der Bildung viel Gutes tun und endlich Rechtsunsicherheiten bei Copyright und Co. lösen. Schade, dass das komplett weggelassen wurde.
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Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen: Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf
Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen: Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (PDF) beschlossen.
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas kommentiert in einer Pressemitteilung:
Unternehmen erheben und verarbeiten immer mehr personenbezogene Daten. Daten sind im Internet eine neue Währung. Egal ob wir surfen, eine App herunterladen oder ein Foto posten, bei nahezu jedem Klick und jeder Aktion werden Daten von Verbrauchern gesammelt. Diese Daten werden nicht nur für die Vertragsabwicklung benötigt, sondern zunehmend auch kommerziell verwertet. Ihre missbräuchliche Verwendung kann zu erheblichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts führen. Deshalb ist es wichtig, dass die Datenschutzregeln auch durchgesetzt werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es schwer, Verstöße der Unternehmen gegen das Datenschutzrecht überhaupt zu erkennen. Viele scheuen zudem die Kosten und Mühen gegen datenschutzrechtliche Verstöße vorzugehen. Viele wagen es nicht, alleine einen Rechtsstreit gegen große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung zu führen. In solchen Situationen brauchen die Verbraucher einen starken Anwalt ihrer Interessen: die Verbraucherorganisationen. Diese werden künftig das Recht haben, Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungsklagen zu erheben. Wir stärken damit die Durchsetzung von Verbraucherrechten – auch und gerade gegenüber marktmächtigen Unternehmen im Internet.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) freut sich: Erweiterte Verbandsklagebefugnis sorgt für besseren Schutz persönlicher Daten
Der vzbv bewertet den Ansatz der Gesetzesnovelle einer nicht abschließenden Regelung grundsätzlich positiv. Der Gesetzentwurf umfasst auch Verstöße, bei denen Unternehmen Daten ohne Angabe eines bestimmten Zwecks unzulässig erheben oder speichern. So lässt der Entwurf damit Spielraum für Klagen bei Verstößen, die heute noch gar nicht vorstellbar sind – etwa durch neue Erhebungsmethoden oder Geschäftspraktiken.
Laut Gesetz wird es eine gesetzliche Anhörungspflicht der Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen der Unterlassungsverfahren geben. Das sieht der vzbv als große Chance, vor allem gegenüber Internetgiganten gemeinsam mit den Behörden zu agieren und so effektiver für die Einhaltung geltender Verbraucher- und Datenschutzvorschriften zu sorgen.
Hinweis: Gerd Billen, seit Dezember 2013 Staatssekretär im BMJV, war bis Ende 2013 Vorstand des vzbv.
Update 1: Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter und Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Die auf Initiative des BMJV beschlossene Erstreckung des Verbandsklagerechts auf datenschutzrechtliche Vorschriften ist überfällig. In meiner früheren Funktion als Bundesdatenschutzbeauftragter habe ich dies gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten der Länder bereits vor Jahren gefordert. So gut es ist, dass nun auch Verbraucher- und Datenschutzverbände die gerichtliche Überprüfung des Umgangs von Unternehmen mit personenbezogenen Daten veranlassen können, so wichtig bleibt die Modernisierung und europaweite Stärkung des Datenschutzrechts. Insbesondere halte ich es für dringend erforderlich, die Transparenz der Datenverarbeitung beim Scoring durch Kreditauskunfteien wie die Schufa zu verbessern und die immer weiter um sich greifende Profilbildung zu besgrenzen. Der Gesetzgeber hat es in der Hand, dafür zu sorgen, dass derartige Verfahren nicht mehr als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse behandelt werden.
Update 2: Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Wir begrüßen, dass sich die Große Koalition dazu durchringen konnte, den Verbänden ein Klagerecht einzuräumen. Dies ist eine seit Jahren von uns verfolgte Forderung. Die Einführung eines Verbandsklagerechts für Datenschutzansprüche war überfällig. Sie wird zu einer weiteren, notwendigen Stärkung des Datenschutzes führen. Den nun zwischen den Ministerien ausgehandelten Kompromiss werden wir genau auf Verwässerung prüfen, auch, um sicherzustellen, dass die Landesdatenschutzbeauftragten weiterhin ungehindert parallel gemäß ihrer eigenen Befugnisse verfolgen können.
Update 3: Der BITKOM ist dagegen, weil Wirtschaft:
Mit dem Aufbau paralleler Strukturen werde die Stellung der Datenschutzbeauftragten geschwächt. Zudem könnten die Verbraucherschützer schon jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Kempf: „Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, wird die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Rechtswege gibt.“
Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat es in den letzten beiden Tagen leider nicht geschafft, auf unsere Presseanfrage zum Thema zu antworten. In der Presestelle geht auch gerade niemand ans Telefon.
Update 4: Jetzt endlich meldet sich Andrea Voßhoff:
Das Ziel der Bundesregierung, dem Datenschutz zu mehr Wirksamkeit zu verhelfen, ist dem Grunde nach zu begrüßen. Dass dazu Verbraucherverbände künftig Zuwiderhandlungen von Unternehmen beim Umgang mit zu kommerziellen Zwecken erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten von Verbrauchern abmahnen und im Wege der Unterlassungsklage verfolgen können, kann hilfreich sein. Nach europäischem Recht ist es allerdings vorrangig Aufgabe der Datenschutzbehörden, über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wachen. Hierfür stehen den in der Regel zuständigen Landesdatenschutzbehörden gegenüber den Unternehmen umfassende Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse zu. Damit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine einheitliche Rechtsverfolgung gewährleistet ist, war mir die im Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung einer Anhörungspflicht der Datenschutzbehörden im Verbandsklageverfahren als Sicherung des gegenseitigen Informationsaustausches ein wichtiges Anliegen.
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen hörten wir, dass Voßhoff ursprünglich gegen das Verbandsklagerecht war. Das passt zum äußerst zurückhaltenden Ton dieser Pressemitteilung.
