Bitkom
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: Reaktionen auf die Datenskandale – staatliche Datensammelei verbieten!
: Reaktionen auf die Datenskandale – staatliche Datensammelei verbieten! Die in letzter Zeit aufgeflogenen Datendealereien, Überwachungen, Memory-Stick-Verlierereien und so weiter haben in der offiziellen Politik und ihrem Umfeld bereits zu hektischen Reaktionen geführt.
Meine Prognose: In der aktuellen Debatte um den Datenschutz wird es absehbar viel Getöse um die Stammtischhoheit geben, Leute werden sich profilieren, ein paar Gesetzesänderungen werden ins BDSG eingepflegt werden und eventuell gibt es ein wenig mehr Geld für die Aufsichtsbehörden, während die Unternehmen versichern, das seien nur Ausnahmen gewesen, die hart verfolgt gehören. Insgesamt werden alle den Eindruck erwecken wollen, jetzt mal hart durchzugreifen. Dabei ist der zentrale Konflikt hier in den nächsten Wochen und Monaten, ob sich die Diskussion auf die Kundendaten beschränkt oder ob klar wird, dass auch staatliche Datenhalden eine große Gefahr darstellen. Hier noch mehr Druck gegen den Überwachungsstaat zu machen, wird sicherlich eine der Aufgaben der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 11. Oktober in Berlin sein.
Im Einzelnen ist das Gewusel durchaus interessant anzusehen:
Wolfgang Schäuble (CDU) klaut Sebastian Edathy (SPD) dessen Idee eines Datenkrisengipfels. Wenn man nicht mehr weiter weiss, dann gründet man nen Arbeitskreis. Macht sich aber sicher gut in der Tagesschau. Worum es da gehen soll, wie die Umsetzung eventueller Ergebnisse ausgeführt werden soll, wie der mit den im Bundesrat vorliegenden Änderungsvorschlägen zum Bundesdatenschutzgesetz verkoppelt werden soll, dazu war bisher nichts zu hören. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern arbeiten immerhin an einem Forderungskatalog.
Die Computerbranche rät, technische Lösungen für den Datenschutz (Privacy-Enhancing Technologies) stärker zu nutzen. Überraschung. Auch Verbraucherminister Seehofer will technische Hürden gegen Datenmissbrauch vorschreiben, hat aber das Prinzip von PETs noch nicht verstanden:
„Damit es nicht zu ungewollten Online-Bestellungen kommt, soll künftig vor Vertragsabschluss ein Extra-Bestätigungsfeld erscheinen“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Der Kunde müsse dann mit einem Klick bestätigen, „dass er weiß, was er tut“.
Herr Seehofer, PETs sind kein „One Click“-Datenstriptease, sondern sorgen dafür, dass erst gar keine unnötigen personenbezogenen Daten anfallen. Immerhin unterstützt die IT-Industrie
den Vorschlag des Bundesdatenschutzbeauftragten, dessen personelle und finanzielle Ausstattung zu verbessern. Bei den derzeit kursierenden, weiteren Vorschlägen würden meist die damit einhergehenden Kosten und die dadurch entstehende Bürokratie vergessen.
Die Grünen wollen dies auch, stellen sich aber vor allem auf die politische Bühne mit ihrer Forderung, den Datenschutz ins Grundgesetz zu schreiben. Welchen Eindruck so eine symbolische und potenziell gefährliche Änderung auf kriminelle Leute in Call-Centern machen soll, ist dabei noch erläuterungsbedürftig.
Dann doch lieber „Datenfahnder“ einführen, wie es der Bund Deutscher Kriminalbeamter nach Vorbild der Steuerfahndung fordert? Strategisch ist das ja nicht blöd – falls es wirklich in den Haushaltsberatungen für 2009 mehr Geld für die Datenschutz-Aufsicht geben sollte, dann kann man es so im Budget des Innenministeriums für Polizeistellen halten und muss es nicht an die lästigen Datenschutzbehörden weiter reichen.
Michael Glos (CSU) hält bisher die Populismus-Bestmarke, indem er ein komplettes Verbot des privaten Datenhandels ins Spiel bringt.
„Wenn wir die Verbraucher anders vor kriminellen Machenschaften nicht schützen können, müssen wir überlegen, ob wir den Handel mit persönlichen Daten generell verbieten“.
Natürlich weiss Wirtschaftsminister Glos genau, dass so etwas nicht durch kommt, und seine Mitarbeiter werden das der Informationswirtschaft vermutlich auch schon versichert haben, aber vor der Bayern-Wahl macht es sich offenbar ganz gut, damit in der Bild-Zeitung zu stehen.
Wir setzen noch eins drauf mit der einzig konsequenten Forderung: Wenn schon ein Verbot von Datensammlung und Datendealerei, dann aber auch für den staatlichen Bereich!
Die konservativen haben hier schon eine offene Flanke entdeckt und versuchen mühsam, sie zu schließen. Kanzleramtschef Thomas de Maiziére (CDU) macht dazu erstmal Wähler-Bashing. Hat er wohl von der Musikindustrie abgeschaut. Er
rügte den Internet-Umgang vieler Bürger und lobte den Umgang mit Daten durch den Staat. Ihm sei schon lange klar, dass beim Datenschutz die größere Gefahr vom Privatsektor ausgehe und nicht vom Staat. „Wie wir jetzt sehen, sind Daten beim Staat allemal besser aufgehoben als bei Privaten“, sagte der Minister. Die beste Sofortmaßnahme gegen Datenmissbrauch hätten die Bürger selbst in der Hand, indem sie nicht so viele Daten über sich ins Internet stellen. „Es ist schon sehr erstaunlich, dass besonders Jüngere große Angst vor Überwachung durch den Staat haben, aber freiwillig Bilder, Briefe und andere intime Daten ins allgemein zugängliche Internet bringen“, kritisierte de Maiziére.
Herr de Maisiére, die Leute stellen auch bei StudiVZ nicht ihre Kontonummern online. Bitte erst das Problem verstehen, dann antworten. Staatliche Datenhalden werden außerdem von den Bürgern nicht freiwillig gefüttert. Hier bleibt als Sofortmaßnahme des Selbstschutzes oft nur die Verfassungsklage. Die Urteile aus Karlsruhe haben allerdings in den letzten Jahren nie zum Vertrauen in staatliche Datenhalden beigetragen, sondern regelmäßig ihre Grundgesetzwidrigkeit bestätigt.
Auch Dieter Wiefelspütz (SPD), der jahrelang Projekte wie die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung offensiv unterstützt hatte, reagierte zunächst ähnlich und dichtete dem Staat eine weiße Weste an:
Mangelnder Datenschutz sei vor allem ein Problem der Privatwirtschaft, während der Staat sauber sei, meint der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.
Diese Position scheint allerdings in der SPD-Fraktion keine Mehrheit mehr zu finden. Als erstes Opfer zeichnet sich das zentrale Melderegister ab, das von Justizministerin Brigitte Zypries und der SPD-Fraktion für tot erklärt wurde. Auch Dieter Wiefelspütz gestand nun ein,
gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Datenmissbrauch „sollte auch der Staat sich hüten, verzichtbare neue Datensammlungen anzulegen“.
Dann mal los, es gibt da viel zu tun: Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten, ELENA-Arbeitnehmerdatenregister, „Gefährder“-Dateien, DNA-Datenbanken, Passagierdaten, Kontendaten, KFZ-Nummernschilder, und und und. Die sind alle verzichtbar. Wir haben immerhin seit Gründung der Bundesrepublik mehr als 50 Jahre gut ohne sie gelebt.
Update: Die SPD beginnt mit Schäuble-Bashing. Man sollte vielleicht aus aktuellem Anlass mal Wiefelspütz und Zypries mit „Stasi 2.0“ breitflächig streuen, um dieser Geschichtsklitterung „SPD=Datenschützer“ vorzubeugen.
Update 2: Eine interessante Diskussion entwickelt sich hier: „Teilrückzug aus dem Web 2.0“
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: Erfolgreiche Blockade: Keine legalen Klingeltöne in Deutschland?
: Erfolgreiche Blockade: Keine legalen Klingeltöne in Deutschland? Heise vermeldet: GEMA kündigt Musik-Rahmenverträge für Handy-Klingeltöne und Online-Plattformen.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat im andauernden Streit über die Nutzung musikalischer Werke auf Mobiltelefonen und im Internet zu einem scharfen Mittel gegriffen: Mit Wirkung zum 30. Juni hat die Musikverwertungsgesellschaft die Rahmenverträge für Ruftonmelodien, Downloads und Streaming mit dem Branchenverband Bitkom gekündigt. Die im Januar geschlossenen Vereinbarungen sollten eigentlich für den Zeitraum zwischen 2003 und Ende 2007 gelten, wobei offene Tarif- und Abrechnungsfragen im ersten Halbjahr gemeinsam geklärt werden sollten. Bei der GEMA heißt es, dass bei diesen beiden entscheidenden Punkten keine Einigung erzielt werden konnte. Deswegen habe man von dem sich vorbehaltenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Die De:Bug vermutet schon zu Recht: „Darf ich daraus folgern, dass – zumindest heute – kein bezahlter Download in Deutschland mehr legal ist?“
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: Teste deine IT-Skillz mit dem BITKOM
: Teste deine IT-Skillz mit dem BITKOM Anfang der Woche im Radio, im Nachlauf zu Cebit: ein Sprecher der bitkom preist den it-fitness-Test an, mit dem man, so schien es, seine IT-Fertigkeiten prüfen kann. Sinngemäße Pointe: Wenn man nicht weiß was Internet ist braucht man den Test auch nicht. Wenn man das Multiple Choice-Verfahren durchsteht winkt eine Urkunde zum Ausdrucken und an die Wand hängen.
Zu den Initiatoren jedenfalls gehören, wen wunderts, Microsoft Deutschland und andere Größen, die einen neutralen, vielseitigen und aussagekräftigen Test versprechen könnten, dabei aber versagen. Hier ein Auszug:
Das Internet steht grundsätzlich ALLEN zur Verfügung.
[ ] WAHR
[ ] FALSCHFür die 42 Fragen hat man geschlagene 90 Minuten Zeit, so niedrigschwellig ist das gedacht. Und man darf anhand von Screenshots die Bedienoberflächen von allzu bekannten Office-Produkten kennenlernen – teilweise. Auf meinem Bildschirm blieben manche Fragestellungen einfach auch einfach unsichtbar, wenn man „auf die richtige Stelle auf der Grafik“ klicken sollte (wohl eher krudes JavaScript im Hintergrund). Zum Gück liegt das Kompetenzmonopol für Computerwissen nicht alleine beim Bitkom.
UPDATE: Hihi, ich hab mich mal launisch durch die sichtbaren Fragen durchgeklickt und absichtlich manches falsch beantwortet – und lande dennoch „ganz oben“:
(Klick für Originalgröße)
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: Der Lacher des Tages: Bitkom macht einen Witz
: Der Lacher des Tages: Bitkom macht einen Witz Der Lacher des Tages: Bitkom: Illegale Tauschbörsen haben ihren Reiz verloren
„Illegale Tauschbörsen haben endgültig ihren Reiz verloren. Immer mehr Deutsche erkennen die praktischen Vorteile legaler Downloads. Die Qualität ist besser, die Geschwindigkeit beim Herunterladen höher“, sagt der Vizepräsident des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), Jörg Menno Harms. Der Markt werde vor allem durch schnelle Internetanschlüsse getrieben.
Vermutlich meinen sie die legalen Tauschbörsen, wo man urheberrechtlich geschütztes Material auch ohne Genehmigung der Rechteinhaber noch „nicht illegal“ heruntergeladen kann. Aber man kann sich die eigene Realität auch prima mit Pressemitteilungen zusammen konstruieren.
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: Berichte vom IT-Gipfel der Bundesregierung
: Berichte vom IT-Gipfel der Bundesregierung Hier ist der Live-Stream von den öffentlichen Teilen (der nächste um 15:00). Phoenix wird um 17:00 berichten, u.a. von Merkels Rede und der Diskussion mit den Studenten.
Die studentischen Podcasts vom Hasso-Plattner-Institut scheinen vor allem die Firmenbosse wiederzugeben und ansonsten ihr Institut zu vermarkten – es gibt massig Einträge mit dem Titel „HPI-Studenten richten ein persönliches Statement an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel“. Die Kanzlerin kommt allerdings selber erst am Mittag nach Potsdam.
Heise berichtet von der Eröffnung. Angela Merkel hat offenbar nichts verpasst. Kurz die schlimmsten Highlights: Hasso Plattner (SAP) fordert Atomkraft für Serverfarmen und dass Reichtum als cool angesehen wird. Matthias Platzeck sagt, dass wir uns wieder „in den Fortschritt verlieben“ müssen. Bitkom-Präsident Willi Berchtold will Embedded Systems, Biometrie, IT-Services, mobiles Fernsehen und DRM, dazu von der Bundesregierung die „verstärkte Bereitstellung von Finanzmitteln“. Bei den Nenngrößen für die Branche nannte er „die Anzahl an Patenten“. Michael Glos will den Mittelstand fördern (der allerdings nicht eingeladen wurde).
Die FSFE hat fix auf die DRM-Vorschläge der BITKOM reagiert.
Nach den Grünen haben auch die anderen Oppositionsfraktionen im Bundestag das Thema jetzt entdeckt. Der Linkspartei-Abgeordnete Michael Leutert kritisiert,
dass “ wieder mal nur ein elitärer Kreis aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik eingeladen wurde“. Spätestens mit dem Erfolg von web 2.0 müsste auch der Bundesregierung klar sein, dass erfolgreiche Innovationen in der Informationsgesellschaft nicht durch eine Politik im kleinen Zirkel befördert werden.
Die technologiepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Ulrike Flach, hält den IT-Gipfel für „reine Show“, ist sich aber offenbar nicht sicher, was man besser machen sollte. Einerseits wird der Gipfel als „Staatsaktivismus“ kritisiert, andererseits endet sie mit der Forderung, dass „der IT-Gipfel vor allem zu Vereinbarungen mit den Ländern und Kommunen über die Modernisierung der Schulen und Verwaltungen führen“ müsse.
Die dpa-Meldung zum Gipfel geht ebenfalls kaum auf Inhalte ein. Erwähnt werden lediglich der Fachkräfte-Mangel in Deutschland, die geplante Milliardenföderung der Bundesregierung und die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten. Zum letzten Punkt: Noch mehr Datenschützer beschweren sich darüber, dass sie nicht einbezogen wurden.
Die Pressemitteilung der Bundesregierung ist noch inhaltsleerer: „Ziel ist es, den Technologie-Standort Deutschland zu stärken und die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu stellen.“
Die Welt geht kurz auf das Gezerre hinter den Kulissen im Vorfeld des Gipfels ein, „inwieweit politische Versäumnisse der Bundesregierung beim Namen genannt werden dürfen“, und schließt ganz trocken mit der Feststellung:
Der IT-Gipfel findet am Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam statt. Es ist das bisher einzige deutsche Uni-Institut, das sich vollständig privat finanziert. Möglicherweise ist dies das wichtigste Signal, das die Bundesregierung senden will.
Ein konkretes Projekt wurde am Rande des Gipfels angekündigt: Angela Merkel plant einen einheitlichen Notruf 115 bei Behördenärger. Ob man da auch fragen kann, warum die Vorbereitung des IT-Gipfels so abgeschottet gelaufen ist und sich auf wenig innovative Themen bezieht?
Ausserdem berichtet eine dpa-Meldung über die „Jugendschutz“-Erkenntnisse des von AOL gegründeten „Sicherheitsrates“, die heute morgen vorgetragen wurden und mal wieder technische Filterlösungen statt Erhöhung der Medienkompetenz vor sich her tragen.
In eigener Sache: Neben Markus Beckedahl ist heute auch Olga Drossou zur Kritik der Zivilgesellschaft am Gipfel interviewt worden.
Den schönsten Kommentar bringt übrigens die Financial Times Deutschland, die sich grundsätzlich mit dem „Gipfelchen“-Unwesen der deutschen Politik auseinandersetzt:
Merkels Gipfelpolitik produziert nicht nur viele schöne Fototermine, sie setzt auch eine bereits unter ihrem Vorgänger Gerhard Schröder (SPD) erprobte Herrschaftsmethode auf höherer Ebene fort. Während Schröder die Arbeit des Gesetzgebers an Kommissionen und runde Tische ausgliederte, lässt Merkel diese Aufgaben von Arbeitsgruppen und Elefantenrunden erledigen. Die Abgeordneten müssten eigentlich Sturm laufen gegen ihre schleichende Entmachtung. Entscheidungen werden nicht mehr im Parlament getroffen, sondern von der Regierung im Einvernehmen mit Lobbygruppen oder den Koalitionsspitzen. Die Abgeordneten dürfen die Beschlüsse der Spitzentreffen nur noch durchwinken. Eine „Krise des Parlamentarismus“ nannte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, diesen Zustand treffend. Die Abgeordneten scheint es nicht zu stören, sie halten still.
Update: Heise hat jetzt auch eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
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: Bitkom: DRM-Markt ist klein und unbedeutend
: Bitkom: DRM-Markt ist klein und unbedeutend Bitkom hat eine Studie mit sechs Technolgie-Zukunftsfeldern erstellt, die neue Jobs schaffen sollen. Das ist eigentlich nicht weiter interessant, allerdings verwunderte mich gerade folgendes:
6. Digitales Rechtemanagement: Es schützt die Urheberrechte an digitalen medialen Inhalten und ermöglicht ihre individuelle Verwertung und Abrechnung. Dieser Markt wird weltweit von rund 500 Millionen Euro in 2005 auf 2 Milliarden Euro im Jahr 2010 wachsen.
Ob man für einen weltweiten kleinen Markt von zwei Milliarden Euro in 2010 die ganzen Kollateralschäden für eine digitale Umgebung in Kauf nehmen muss?
Hier ist die Studie als PDF.
Ansonsten gibt es noch so schöne Formulierungen wie diese auf Seite 28:
„Als erheblichen Standortnachteil betrachten die Branchenteilnehmer derzeit die hiesigen Bestimmungen zum Datenschutz. Restriktionen ergeben sich hier insbesondere für eine grossflächige zivile Nutzung, beispielsweise im Bereich der Einreisekontrolle oder bei Automatisierungskontrollen für die Kunden privatwirtschaftlicher Unternehmen: Ohne explizite Einwilligung der betreffenden Personen dürfen biometrische Merkmale derzeit nicht genutzt werden.“
Ah ja…
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: Auch Bitkom kritisiert den 202c
: Auch Bitkom kritisiert den 202c Der Bitkom hat sich jetzt auch der allgemeinen Kritik am Paragraphen 202c im Regierungsentwurf zur Änderung des Computerstrafrechts angeschlossen. Dies berichtet Heise: IT-Branchenverband gegen pauschales Verbot von „Hacker-Tools“.
Insbesondere erscheint dem Verband der neu zu schaffende Paragraph 202c des Strafgesetzbuches zu schwammig. Dieser soll unter anderem das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hacker-Tools“ kriminalisieren, die schon in ihrem Aufbau darauf angelegt sind, „illegalen Zwecken zu dienen“. Laut Gesetzesbegründung sollen zwar nur echte Hacker-Werkzeuge und nicht etwa „allgemeine Programmier-Tools, ‑sprachen oder sonstige Anwendungsprogramme“ unter den objektiven Tatbestand der Vorschrift fallen. Damit dürften nach Ansicht des Bitkom etwa Antivirensoftware und andere Sicherheitsprogramme zunächst ausgenommen sein. Die derzeitige Formulierung des Tatbestandes stelle aber dennoch ein großes Risiko dar, da die Zweckbestimmung im Tatbestand zu ungenau sei. Die Ausführungen in der Begründung, wonach die objektive Zweckbestimmung zur Kriminalisierung lediglich „auch“ die Begehung einer entsprechenden Straftat zu sein braucht, verstärkt bei dem Verband diese Bedenken. Gerade die Entwicklung der herrschenden Meinung zum unbefugten „Sichverschaffen“ von Daten im geltenden Paragraph 202a des Strafgesetzbuches (StG) zeige, „wie schnell die Rechtsanwendung weit über die Intention des Gesetzgebers hinausgehen kann.“
Mal schauen, wann die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium mal kapieren, dass sie mit ihrer rechtlichen und technischen Einschätzung der Lage alleine sind und vollkommen falsch liegen. Ein klar formulierter Gesetzestext ist das nicht.
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: Bitkom fordert Klarstellung bei Informationspflichten des Telemediengesetzes
: Bitkom fordert Klarstellung bei Informationspflichten des Telemediengesetzes Heise berichtet über ein Positionspapier des Bitkom zum Telemediengesetz: IT-Branchenverband gegen vorauseilende Überwachungspflicht für Provider.
Konkret erscheint der Lobby-Vereinigung eine Klarstellung nötig, dass private Homepages wie Vereinsseiten, Weblogs, Meinungsforen, Fotosites oder Chats nicht den allgemeinen Informationspflichten des TMG unterliegen. Dies müsse auch dann gelten, wenn diese Dienste oder Informationen anbieten, die anderswo nur gegen Entgelt zu erhalten seien. Der Verband denkt dabei auch an Shareware- oder Open-Source-Angebote. Diese würden das Wesen des Internet ausmachen, das laut dem Bitkom „gerade dem freien und ungehinderten Austausch von Informationen zwischen unterschiedlichen Beteiligten dienen soll“, könnten aber auch Alternativen zu kostenpflichtigen Diensten darstellen. Der TMG-Entwurf sieht vor, dass „geschäftsmäßige“ Anbieter von Telemedien ihre Identität preisgeben und etwa die Adresse oder Telefon- und Faxnummern veröffentlichen müssen. Solche Verpflichtungen könnten der Eingabe zufolge gerade Weblog- und Forenbetreiber in ihrer „Kommunikationsfreiheit unangemessen einschränken“.
Diese Klarstellung ist wichtig und notwendig. Beim ersten Anlauf unter der alten Regierung hatten wir dies auch noch kritisiert und Verbesserung gefordert.
Passend dazu sei auch nochmal auf den Chaosradio Express-Podcast Nr 29 verwiesen, wo Tim Pritlove mit Alvar Freude über die Themen “Haftung für Links und das Telemediengesetz” geredet hat.
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: Telepolis über die DRM-Kompetenz von Bitkom
: Telepolis über die DRM-Kompetenz von Bitkom Torsten Kleinz remixed bei Telepolis die Studie über die digitale Medienwelt im Auftrag vom Verbraucherzentrale Bundesverband und die MP3-Partyhinweise von Bitkom, über die ich zuletzt mal geschrieben hatte: Copyright-Verwirrung.
DRM – digitales Rechtemanagement – sollte eigentlich Klarheit für die Konsumenten bringen, wie sie korrekt mit digitalen Waren umzugehen haben. Doch in der Realität ist die Situation verworrener als je zuvor. Selbst Experten können kaum noch dazu raten, welche Angebote unbedenklich sind und wo Kunden übervorteilt werden
Eigentlich müsste die Überschrift ja „Urheberrechts-Verwirrung“ heissen, oder? :-)
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: Bitkom informiert über legales Brennen
: Bitkom informiert über legales Brennen Bitkom mal wieder mit einer aktuellen Pressemitteilung. Heute gibt es den Tip des Monats: Legales Brennen: Party-Musik ohne Staatsanwalt – BITKOM gibt rechtliche Tipps zu digitalen Medien. Erstmal gibt es einen Abschnitt mit Lob für das tolle Pauschalabgabensystem, was verhindert, dass Verbraucher fürs kopieren kriminalisiert werden. Prima, aber warum ist dann die offizielle Linie des Bitkom, Pauschalabgabensysteme zugunsten von DRM abzuschaffen?
Ohne Verbraucherfehlinformation gehts dann doch nicht:
Kopierschutz darf nicht umgangen werden: Originale, die einen Kopierschutz enthalten, dürfen nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD kopiert werden. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz und macht den Benutzer darauf aufmerksam. Nur wer versucht, diesen Schutz bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen mindestens Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Abgesehen von der Frage, was denn jetzt ein wirksamer Kopierschutz sein soll, und die hier nicht genannt wird, ist die Aussage, dass man sich durch das bewusste Umgehen eines Kopierschutzes strafbar macht, falsch. Nur wer gewerbsmässig handelt, macht sich strafbar, ein Privatnutzer, der für den persönlichen Gebrauch einen Kopierschutz umgeht, macht sich nicht strafbar.
Viel Marktkenntnis offenbart der Bitkom mal wieder beim Thema Online-Stores:
Nutzung kostenpflichtiger Online-Portale: Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote im Netz, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel werden gegen Bezahlung angeboten – oft im MP3-Format – und können auf dem eigenen PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es, wenn die Musik auf andere Datenträger überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf CD gebrannt werden; allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen meist untersagt, sie danach wieder auf einen Rechner zu laden und auf weitere MP3-Player oder CDs zu überspielen.
LIeber Bitkom: Es wäre schön, wenn in den ganzen tollen Online-Stores die Musik als MP3s angeboten werden würden. Dann würden davon auch mehr gekauft werden und die „Musikindustrie“ müsste weniger heulen. Die Regel ist aber leider, dass man meist nur die Musik von sogenannten Indie-Labels bei Plattformen wie finestunes.de und emusic.com als MP3s kaufen kann. Das können die Mitglieder des Bitkom ändern, aber die wollen ja lieber DRM-Systeme verkaufen – die dann wiederum keine MP3s anbieten. Schade auch.
Eine Warnung vor Angeboten wie Tonspion gibts auch:
Vorsicht bei kostenlosen Downloads: Legale Musik-Websites sind leicht zu erkennen: Hier ist der Download meist kostenpflichtig. Steht Musik gratis zur Verfügung, sollte man lieber die Finger davon lassen – besonders, wenn die Lieder anderswo Geld kosten. Häufig ist dann unklar, ob die Songs urheberrechtlich geschützt sind.
Also: Macht lieber nicht bei den Marketingaktionen der Künstler und Plattenfirmen mit, die MP3s als virales Werbeintsrument nutzen.…
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: Die Zeit über kriminalisierte Kunden beim Urheberrecht
: Die Zeit über kriminalisierte Kunden beim Urheberrecht Letzte Woche hatte ich über die Pressemitteilung des Bitkom berichtet, der den Verbraucherzentralen wegen ihrer Abmahnungen von Online-Stores Populismus vorgeworfen hat: Populismus mit dem Bitkom. In der aktuellen Zeit schreibt Torsten Kleinz über die Thematik und hatte deswegen auch mal beim Bitkom wegen der Pressemitteilung angerufen. Und siehe da: Die haben einfach so aus Reflex und unbegründet den Verbraucherzentralen Populismus vorgeworfen, ohne sich mit der Sache zu beschäftigen: Der kriminalisierte Kunde.
Offensiver reagierte der Branchenverband Bitkom. Die Abmahnungen seien „reiner Populismus“ erklärte der Verband per Presseerklärung. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sieht gar den Markt in Gefahr: „Hier wird wieder einmal versucht, in einen gerade erst entstehenden, sehr dynamischen und innovativen Markt einzugreifen.“ Auf Nachfrage will der Verband den Musikplattformen aber auch kein Leumundszeugnis ausstellen. Man habe die Geschäftsbedingungen der Anbieter nie überprüft. In der Regel werde auf die AGB hingewiesen – mehr weiß der Branchenverband nicht zu berichten.
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: Populismus mit dem Bitkom
: Populismus mit dem Bitkom Der Bitkom hat sich per Pressemitteilung über den Bundesverband Verbraucherzentrale beschwert: Aus seiner Sicht seien die „Abmahnungen an Musik- und Software-Anbieter durch die Verbraucherzentralen reiner Populismus“. Ich erinnere mich nicht daran, dass der Bitkom auch mal die Musikindustrie wegen ihrer populistischen Klagewellen kritisiert hat. Aber in der „Zuckerbrot und Peitsche Strategie“ der Musikindustrie, mit den Klagewellen als „Peitsche“ und den DRM-Systemen der Bitkom-Mitgliedern als „Zuckerbrote“ ist man selbst nicht gerade unbeteiligt. Da stört natürlich berechtigte Kritik von angesehener Verbraucherschutzseite an Systemen, die nicht mehr so süss verlockend klingen, den Verbraucher in seinem selbstbestimmten Medienkonsum gängeln und kontrollieren wollen, sowie AGBs besitzen, die einfach rechtlich nicht in Ordnung sind.
Gleichzeitig setzt sich der Bitkom massiv auf nationaler und europäischer Ebene gegen Pauschalabgaben ein, und damit explizit gegen Verbraucherrechte wie das Recht auf Privatkopie und gegen gerechte Vergütungen der Urheber.
Etwas belächeln musste ich diese Argumentation in der Pressemitteilung:
Dass Kopierschutz-Techniken nicht umgangen werden dürfen, ist schon seit längerem geltendes Recht – auch darauf weist BITKOM hin. Damit reagiert er auf Forderungen der Verbraucherzentralen, den Kopierschutz bei der anstehenden Reform des Urheberrechts einzuschränken. „Ein zeitgemäßes Urheberrecht muss auch die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigen“, betont BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Der Verband setze sich für faire Bedingungen zwischen Autoren, Technologie-Anbietern und Verbrauchern ein.
Dass Gesetze nicht in Stein gemeisselt sind, dürfte dem Bitkom auch bekannt sein. Nach einem massiven Lobbying bei der ersten Reform des Urheberrechts vor drei Jahren konnte sich der Bitkom durchsetzen und die umstrittenen Absätze zum Thema „Privatkopie theoretisch erlaubt, aber Kopierschutzumgehen ist verboten“ ins Gesetz einbringen. Und auch diesmal scheint es so, dass man sich mit der Vergütungshöhe bei den Pauschalabgaben gegen die Urheberverbände durchsetzen könnte. Immerhin hatte Gerhard Schröder mal auf einer Cebit sein Ehrenwort deswegen gegeben. Ebenso könnte die Politik aber auch sagen, dass die Kritik an den Kopierschutzsystemen gerechtfertigt ist und man als Leitlinie ausnahmsweise mal Verbraucherrechte schützen möchte, um auf diesem Weg die Wirtschaft anzukurbeln. Denn zufriedene Verbraucher konsumieren auch gerne mehr. Macht man aber leider nicht. Ein leichter Hohn springt aus dem letzten Satz heraus, wo man davon spricht, sich für „faire Bedingungen“ einzusetzen. Das Urheberrecht hat schon lange keine faire Balance mehr und Verbände wie der Bitkom sind mit daran schuld.
Was ist jetzt bitte Populismus?
