Heise vermeldet: GEMA kündigt Musik-Rahmenverträge für Handy-Klingeltöne und Online-Plattformen.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat im andauernden Streit über die Nutzung musikalischer Werke auf Mobiltelefonen und im Internet zu einem scharfen Mittel gegriffen: Mit Wirkung zum 30. Juni hat die Musikverwertungsgesellschaft die Rahmenverträge für Ruftonmelodien, Downloads und Streaming mit dem Branchenverband Bitkom gekündigt. Die im Januar geschlossenen Vereinbarungen sollten eigentlich für den Zeitraum zwischen 2003 und Ende 2007 gelten, wobei offene Tarif- und Abrechnungsfragen im ersten Halbjahr gemeinsam geklärt werden sollten. Bei der GEMA heißt es, dass bei diesen beiden entscheidenden Punkten keine Einigung erzielt werden konnte. Deswegen habe man von dem sich vorbehaltenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Die De:Bug vermutet schon zu Recht: „Darf ich daraus folgern, dass – zumindest heute – kein bezahlter Download in Deutschland mehr legal ist?“
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5 Kommentare zu „Erfolgreiche Blockade: Keine legalen Klingeltöne in Deutschland?“
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Klingt zwar jetzt nicht sachdienlich, aber:
Blieben wir dann vor der nervigen Jamba&Co-Werbung verschont? ;)
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Glaub ich nicht – das wäre zu schön um war zu sein. Da gibt es bestimmt noch einen juristischen Schwanz und Instanzen und so.
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Die Frage ist bei Heise doch beantwortet:
Sprich: nach wie vor sind legale Donload-Klingeltöne möglich. Es ist für die Anbieter halt etwas unbequemer und teurer.
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Das bedeutet dann wohl das es mehr so Eigenproduktionen wie den besoffenen Elch oder Crazy Frog als Klingelton geben wird. Grausam!!!
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[…] BITKOM über die Nutzung von musikalischen Werken im Internet und auf Mobiltelefonen. Die Blockade entstand da sich die beiden Parteien nicht bei offenen Abrechnungs- und Tariffragen einigen konnten […]
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