Bitkom

  • : Nationaler IT-Gipfel auch 2014 weitgehend unter Ausschluß der Zivilgesellschaft
    Nationaler IT-Gipfel auch 2014 weitgehend unter Ausschluß der Zivilgesellschaft

    Am 21. Oktober 2014 findet der Nationale IT-Gipfel 2014 der Bundesregierung featuring Bitkom in Hamburg statt. Das Motto ist diesmal kreativ: „Arbeiten und Leben im digitalen Wandel – gemeinsam.innovativ.selbstbestimmt“.

    In der Digitalen Agenda der Bundesregierung wurde versprochen:

    „Wir werden den Nationalen IT-Gipfel als Plattform für die Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft für einen breiten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dialogprozess öffnen. Dazu werden wir den IT-Gipfel auf die Handlungsfelder der Digitalen Agenda ausrichten.“

    Im Programm findet man dieses ambitionierte Vorhaben für dieses Jahr leider noch nicht wieder. Fast alle gesellschaftlichen Vertreter sind von Beruf Politiker, einzig ein Vertreter der IG Metall kann als Zivilgesellschaft durchgehen. Wie immer sind zahlreiche Unternehmensvertreter dabei.

    Also business as usual. Muss man nicht hin.

    24. September 2014 5
  • : Panik! Jeder zweite Deutsche ist Opfer von Cybercrime! (Also Viren und Spam.) (Update)
    CYBER! CYBER! Insgesamt 315 Mal <a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Informationsgesellschaft/cybersicherheitsstrategie-2016.pdf?__blob=publicationFile">auf 46 Seiten</a>. Bild: <a href="https://twitter.com/violetblue/status/498557977763545088/photo/1">@violetblue</a>.
    Panik! Jeder zweite Deutsche ist Opfer von Cybercrime! (Also Viren und Spam.) (Update)

    Fast 30 Millionen Betroffene von Cybercrime gab es im letzten Jahr, über die Hälfte aller Internetnutzer in Deutschland wurde zum Opfer! Diese Zahlen veröffentlichten gestern das Bundeskriminalamt und Branchenverband BITKOM bei der Präsentation des aktuellen Lagebilds „Cybercrime“. Diese horrenden Zahlen kommen zusammen, weil mit dem Panikwort „Cybercrime“ auch Viren und Spam gemeint sind.

    28. August 2014 19
  • : Beschwörung von Bedrohungen aus dem Cyberraum: Lagebericht zu Computer- und Internetkriminalität
    Gefahren aus dem Cyber-Raum (CC BY-SA-NC 2.0 via flickr)
    Beschwörung von Bedrohungen aus dem Cyberraum: Lagebericht zu Computer- und Internetkriminalität

    Auf der heutigen Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz wurde ein Lagebericht zur Computer- und Internetkriminalität 2013/14 – Bundesdeutsch: Cyberkriminalität – vorgestellt. Jörg Ziercke, Präsident des BKA und Dieter Kempf, Präsident des IT-Branchenverbandes BITKOM erläuterten die Lage der Bedrohung.

    Für Ziercke steht unmissverständlich fest: Kriminalität im Internet nimmt beständig zu. Tatsächlich betrug der Anstieg von 2012 mit 63.959 Fällen auf 2013 mit 64.426 nicht einmal ein Prozent. Um seine Aussage dennoch zu unterlegen und „zur Abrundung des Gesamtbildes“ beruft sich Ziercke zusätzlich auf diejenigen Straftaten, die mit Hilfe des Tatmittels Internet begangen wurden. Dort wurde zwar ein Anstieg von 12 Prozent auf 257.486 Fälle beobachtet. Betrachtet man die Aufschlüsselung solcher Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik, sieht man jedoch, dass der beliebte Term „Cyberkriminalität“ für einige der genannten Fälle hochgradig implausibel ist. Denn in der Auflistung befinden sich auch Tatfelder wie: „Einfacher Diebstahl von Fahrrädern“ und „Tankbetrug“. Wir tippen darauf, dass hier jemand Google Maps als Hilfsmittel zum Finden von beliebten Fahrradabstellplätzen oder Tankstellen genutzt hat. Ist das dann Cyber-Fahrraddiebstahl?

    Außerdem beruft sich Ziercke auf ein riesiges „Dunkelfeld“ nicht angezeigter Fälle aus dem Bereich „Cybercrime“. Laut einer Dunkelfeldstudie des LKA Niedersachsen würden lediglich 9 Prozent der Fälle angezeigt. Überträgt man die Schätzung auf die von Ziercke präsentierten Zahlen, hätte es etwa 2,8 Millionen Fälle mit dem Tatmittel Internet geben müssen. Bezieht man das wiederum auf die Einwohnerzahl Deutschlands, in etwa 80,781 Millionen, und nimmt unrealistischerweise ein Fall pro Betroffenem an und lässt Firmen außen vor, kommt man auf 3,4 Prozent betroffener Deutscher.

    Spätesten wenn man dann die von der BITKOM in einer Umfrage ermittelten Zahlen betrachtet, denen zufolge im letzten Jahr 44 Prozent der Internetnutzer Opfer krimineller Vorfälle geworden sind, sollte man stutzig werden. Legen BITKOM und BKA unterschiedliche Maßstäbe an, gelten die 40 Prozent von Viren betroffenen Menschen nicht als strafrechtlich relevant? Man sieht wieder einmal deutlich, wie schwammig die Cyber-Begriffe sind und wie die vorliegenden Zahlen gedehnt werden, um zur gewünschten Argumentation gegen „die Entgrenzung von Kriminalität im Internet“ zu passen.

    Die beinhaltete auch eine Negativdarstellung von Anonymisierungsdiensten wie Tor durch Ziercke:

    Über solche Online-Plattformen werden beispielsweise der illegale Handel mit Drogen, Waffen und Kreditkartendaten betrieben oder illegale Dienstleistungen, wie die Durchführung von DDoS-Attacken, angeboten

    Ebenso problematisch seien digitale Währungen wie Bitcoin, die stellten die Ermittler von Herausforderungen:

    Es wurden 981 Bitcoins sichergestellt. Problem war, die Bitcoins in einer digitalen Geldbörse aufzubewahren – was schließlich auch gelang.

    Es wurde klar, welches Ziel BKA-Präsident Ziercke mit seinem Lagebericht verfolgt: Mehr Ermittlungsinstrumente im Netz, weniger Anonymität und Vertraulichkeit persönlicher Kommunikation. Er sagt das mit unverblümten Worten:

    [Die Zunahme von Cybercrime und mangelnde Aufklärungserfolge] sind auch ein Effekt der fehlenden Verkehrsdatenspeicherung, von Anonymisierung und Kryptieren.

    Wie die Gewerkschaft der Polizei gestern schon bekanntgegeben hat, will auch Ziercke die Vorratsdatenspeicherung zurück, Identifizierbarkeit im Netz und die Mails von Strafverdächtigen mitlesen. Das passt augenscheinlich nicht zu der von der Bundesregierung vielfach, auch in der Digitalen Agenda vorgestellten, propagierten Förderung Deutschlands als IT-Sicherheitsstandort und der Befürwortung von mehr Verschlüsselung und dem Schutz der Privatsphäre im Netz. Selbst Kempf stellt es positiv dar, dass die Nutzung von Verschlüsselundssoftware für E‑Mails (16%), Dateien (15%) und Anonymisierungsdiensten (16%) im Vergleich zum letzten Jahr deutlich zugenommen hat. Ziercke wehrt den Zielkonflikt damit ab, dass man ja nur in schweren Fällen Anonymisierung und Verschlüsselung aufheben müsse. Wie er das machen will? Bezüglich Tor hat er eine Lösung parat:

    Wir könnten mit verdeckten Ermittlern arbeiten. Tornetzwerke sind ein Problem, aber das ist nicht unüberwindlich

    Der Vorschlag ist offensichtlicher Humbug, verdeckte Ermittlung können keine Anonymität auf Netzwerk- sondern höchstens auf persönlicher Ebene aufheben. Und bezüglich einer Lösung für verschlüsselte Kommunikation schweigt sich Ziercke aus, aber wir kennen Vorschläge aus anderen Ländern: Etwa die Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern wie in Großbritannien, Hintertüren in Verschlüsselungssoftware oder einfach der Einsatz des Bundestrojaners zur Online-Durchsuchung. Der ist ja mittlerweile einsatzbereit.

    Dann können wir uns ja bald wieder sicher im Cyberraum bewegen. Wäre da nicht die NSA und andere Geheimdienste. Die – zusammen mit Cyberkriminellen und Unternehmen – versetzen, glaubt man der BITKOM-Umfrage, 81 Prozent der Internetnutzer in Sorge. Das sind weit mehr als andere Gefahrenquellen wie Mobbing oder Viren. Kempf sieht das anders:

    Ich finde die Gefahr durch Ausspähung durch Geheimdienste für vernachlässigbar.

    Dabei vergisst er, dass der anlasslosen Massenüberwachung die Verletzung von Grundrechten inhärent ist. Und die halten wir keineswegs für vernachlässigbar, sondern für ganz konkret.

    27. August 2014 10
  • : „Sicherheitsgurte für die IT der kritischen Infrastrukturen“ – Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt
    Sicherheit statt Freiheit - CC-BY-NC-SA 2.0 via flickr/Free Press
    „Sicherheitsgurte für die IT der kritischen Infrastrukturen“ – Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt

    Im gestrigen FAZ-Beitrag hat unser Innenminister de Maizière nicht nur kundgetan, dass ihm unsere Agenda-Leaks gegen den Strich gingen, sondern er hat ebenso das geplante IT-Sicherheitsgesetz angesprochen, dessen Entwurf mit Stand von gestern man auf den Seiten des Innenministeriums herunterladen kann. Es ist außerdem ein Ausblick auf die Digitale Agenda der Bundesregierung, die morgen vorgestellt werden wird.

    In dem Entwurf zur Digitalen Agenda heißt es:

    Wir verbessern die IT-Sicherheit durch den Ausbau von Partnerschaften mit Betreibern kritischer Infrastrukturen und durch gesetzliche Vorgaben zu Mindestsicherheitsstandards und eine Meldepflicht für erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle im Rahmen eines IT-Sicherheitsgesetzes.

    De Maiziére spricht in seinem Gastbeitrag davon, die „IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands sollen die sichersten weltweit werden“. Um das zu erreichen, werden im IT-Sicherheitsgesetz diverse Maßnahmen vorgeschlagen. Unter anderem, weg vom Prinzip der Freiwilligkeit bei der Sicherung der IT-Infrastruktur in Unternehmen zu gehen, hin zu stärkeren „ordnungspolitischen Eingriffen“, um Unterschiede zwischen den Branchen zu verringern. Auch für die IT-Systeme des Bundes solle es verbindliche Vorgaben geben. Eine freiwillige Basis reiche nicht mehr aus, stattdessen fordert der Minister eine Anschnallpflicht im Digitalen – „Sicherheitsgurte für die IT der kritischen Infrastrukturen“.

    Nicht der erste Versuch von Regelungen für IT-Sicherheit

    Auf EU-Ebene steht ein mittlerweile im Parlament bestätigter Entwurf für eine Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) seit Längerem im Raum und bereits Ex-Innenminister Friedrich hatte in der letzten Legislaturperiode einen Anlauf für das IT-Sicherheitsgesetz gewagt. Er präsentierte 2013 seinen Entwurf, der von vielen Stimmen kritisiert wurde, unter anderem vom ehemaligen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar, der eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür unter Rechtfertigung durch den Cyber-Abwehrkampf fürchtete und den Aktionismus ohne abgestimmte Strategie bei der Abwehr von Gefahren aus dem Internet anmahnte. Doch nicht nur Datenschützer, vor allem auch Stimmen aus der Wirtschaft zeigten sich unzufrieden. BITKOM beispielsweise nannte „Überregulierung und Überschneidung von Kompetenzen“ als aus deren Sicht Schwachpunkte des Vorschlags. Besonders die Meldepflicht wurde kontrovers diskutiert. Letztlich hat die Industrielobby derart massiven Druck auf das Wirtschaftsministerium ausgeübt, dass eine Verabschiedung des Gesetzes von diesem blockiert wurde.

    Lobbydruck durch Wirtschaft war erfolgreich

    Diesmal soll die Wirtschaft nicht wieder dazwischenfunken, dafür zeigt man schon im Vorfeld massives Entgegenkommen. Es sind Erleichterungen in Form anonymer Meldemöglichkeiten bei noch nicht erfolgtem „gefährlichen Ausfall oder einer Beeinträchtigung der kritischen Infrastruktur“ – wie auch immer das definiert wird – vorgesehen, damit Firmen keine Imageschäden mehr fürchten müssen. Außerdem fallen die zu meldenden Angaben minimal aus. Lediglich die „technischen Rahmenbedingungen, insbesondere der eingesetzten und betroffenen Informationstechnik“ und die Branche müssen ans BSI übermittelt werden. Sinnvoll wäre aber außerdem eine Angabe zu der Schwere von Schäden und der Menge der Betroffenen.

    An diesem Punkt haben die Industrielobbyisten ganze Arbeit geleistet. De Maizière ist darauf bedacht, sie von ihrem Vorteil bei der Sache zu überzeugen. Informationen seien die Währung der heutigen Zeit, der Staat zahle als Gegenleistung für die Meldepflicht „bar zurück“, da alle Unternehmen von Informationen profitierten, die vom BSI gesammelt wurden und sich somit selbst besser schützen können.

    Dabei bleibt aber außer Acht, dass die anonyme Meldepflicht Schlupflöcher lässt, sich der Verantwortung zu entziehen. Denn wenn ein Sicherheitsproblem durch ausschließliche Meldung an eine Behörde keinen öffentlichen Druck für das Unternehmen erzeugt, sondern nur eine anonyme Nachricht erfordert, ist die Motivation gering, proaktiv für genügend Sicherheit zu sorgen. Denn im Zweifel kann man sparen und nimmt Sicherheitslücken im Glauben, es werde schon alles gut gehen, in Kauf.

    Die eigentlichen Betroffenen werden im Unklaren gelassen

    Die eigentlich Betroffenen – die Verbraucher – erfahren bei einer anonymen Meldemöglichkeit nichts, daran krankten bereits der vorige Entwurf des Gesetzes sowie die geplante EU-Richtlinie. Mit einer bloßen Benachrichtigung von Behörden kann die „besondere Verantwortung für das Gemeinwohl“, von dem im Entwurf die Rede ist, nicht durchgesetzt werden. Diejenigen, die qua Gesetzentwurf zukünftig Verbraucher informieren müssten, sind Telekommunikationsanbieter. Dafür sollen ihnen im Gegenzug Bestands- und Verkehrsdaten seiner Kunden zum „Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen“ zur Verfügung stehen. Wer hier eine Hintertür-Vorratsdatenspeicherung wittert, liegt richtig. Außerdem fragt man sich, warum nur die Telekommunikationsanbieter in die Benachrichtigungspflicht genommen werden? Warum nicht alle, die personenbezogene und ‑beziehbare Daten speichern, Onlineshops beispielsweise?

    Es gibt noch weitere Appetit-Häppchen für die Wirtschaftsvertreter. De Maizière betont, wie wichtig ihm die Beteiligung von Unternehmen trotz zunehmender Außenregulierung sei und wie er sie einbeziehen will:

    Betreiber Kritischer Infrastrukturen und ihre Branchenverbände können branchenspezifische Sicherheitsstandards vorschlagen.

    Daraus ergebe sich durch die Vorreiterrolle Deutschlands ebenso eine Stärkung der Wirtschaft, Exportchancen für Sicherheitsunternehmen würden verbessert. Tatsächlich bietet sich aber ein offenes Tor für die Bestrebungen, möglichst wirtschaftliche, sprich minimale, Anforderungen zu formulieren und tatsächliche Sicherheit und vor allem Datenschutz zu schwächen. Der gesamte Entwurf ist durch die Lobbyarbeit der IT-Branche beim letzten Versuch verwässert worden.

    Mehr Geld und Kompetenzen für BKA, BSI, BBK und Verfassungsschutz

    Neben IT-Sicherheit bei Unternehmen soll eine Ausweitung der Kompetenzen des BKA auf dem Gebiet der „Cybercrime-Bekämpfung“ Abhilfe schaffen. „Cyberdelikte“ fielen dann nicht mehr unter die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer sondern würden zentral dem BKA zugeordnet. Dafür gebe es extra Gelder, auch für BSI, den Bundesverfassungsschutz und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Insgesamt sollen etwa 270 neue Stellen entstehen. Dafür seien 20 Millionen Euro eingeplant, was in Widerspruch zu den von anderer Stelle bekanntgegebenen Sparmaßnahmen beim BSI steht. Das IT-Sicherheitsgesetz enthält übrigens auch eine Änderung des BSI-Gesetzes, das die Forderungen der SPD nach Unabhängigkeit der Behörde vom Innenministerium hinfällig macht:

    Der Bund unterhält ein Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als nationale Informationssicherheitsbehörde. Es untersteht als Bundesoberbehörde dem Bundesministerium des Innern.

    Fazit

    Der Journalist Thorsten Kleinz kommentiert einen Aspekt des Entwurfs treffend:

    Das Problem: Das IT-Sicherheitsgesetz definiert das Internet selbst als Problem. Würde man so eine Problembeschreibung beginnen, die sich um Verkehr oder das Energienetz dreht? „Der Straßenverkehr durchdringt Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in immer größerem Maße.“ Oder: „Quer durch alle Branchen ist heute schon mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland von Elektrizität abhängig.“

    Das Internet ist immer noch Neuland und aus Angst vor diesem setzt man stets auf mehr Durchregulierung, Kontrolle und Sicherheit, man militarisiert das Internet. Freiheit und Datenschutz bleiben dabei auf der Strecke. Von Datenminimierung beispielsweise ist keine Rede. Dabei könnte die dabei helfen, die Schäden von Datenlecks einzudämmen. Denn wenn sensible persönliche Daten gar nicht erst erhoben oder zeitnah gelöscht werden werden, soweit sie nicht dringend nötig sind, können sie auch nicht in die falschen Hände geraten. Doch der Einfluss der IT-Industrie zählt mehr als der Schutz der Bevölkerung. Nach den NSA-Skandalen ist der Schutz vor Wirtschaftsspionage vor den Schutz der Normalnutzer gerückt.

    Der Entwurf wurde heute in die Ressortabstimmung der beteiligten Ministerien gegeben. Dem soll eine Debatte „mit den beteiligten Kreisen aus Wirtschaft und Gesellschaft“ folgen. Danach bleiben die Unternehmen zwei Jahre Zeit, beschlossene Standards umzusetzen. Wir finden, das ist die falsche Reihenfolge. Die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen, um ihnen dann die Illusion von Mitsprache zu geben, reicht nicht. Wir würden uns deshalb freuen, wenn ihr uns mitteilt, wie ihr den Entwurf einschätzt und wo ihr die kritischen Punkte sehr. Verweise auf andere aufschlussreiche Analysen dürft ihr auch gern in den Kommentaren posten.

    19. August 2014 4
  • : Bitkom streitet über Antworten zum NSA-Skandal
    Bitkom streitet über Antworten zum NSA-Skandal

    Der IT-Unternehmensverband Bitkom erlebt momentan laut einem Bericht der Wirtschaftswoche einen Richtungsstreit. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung über die richtigen Maßnahmen als Antwort auf den NSA-Skandal. Dabei kam es wohl zu Auseinandersetzungen zwischen den US-Mitgliedsunternehmen wie Google und Microsoft, sowie deutschen Unternehmen, die auf IT-Sicherheit „Made in Germany“ setzen wollen oder wie die Deutsche Telekom ein Schengenrouting bevorzugen.

    Die Wirtschaftswoche zitiert aus internen Protokollen:

    Aus geheimen, dem Magazin vorliegenden Protokollen geht hervor, dass sich die amerikanischen Mitglieder des Verbandes vehement gegen den Vorschlag deutscher IT-Unternehmen gewehrt haben, sichere Hard‑, Soft- und Kommunikationsware „Made in Germany“ zu forcieren. Insbesondere die Forderung der Deutschen Telekom, dass Datenpakete von und nach Deutschland nicht mehr über die in Verruf geratenen ausländische Server in den USA und Großbritannien verschickt werden sollten, die von der NSA und dem britischen Geheimdienst GCHQ angezapft werden, wurde von den Amerikanern blockiert. Obwohl es solch ein nationales Routing in den USA gibt, lehnten vor allem Microsoft, Google, Oracle, Amazon und Ebay ein deutsches Routing ab und setzten einen weichen Prüfauftrag durch.

    Wir freuen uns natürlich über Zusendungen der zitierten Protokolle.

    19. Februar 2014 3
  • : PRISM: Google und Microsoft liefern deutschen Ministerien „mehr offene Fragen als Antworten“
    PRISM: Google und Microsoft liefern deutschen Ministerien „mehr offene Fragen als Antworten“

    Die Firmen, auf deren Rechner der amerikanische Geheimdienst PRISM „direkten Zugriff“ hatte, wussten davon nichts. Das gaben deutsche Vertreter von Google und Microsoft auf einem „Krisengespäch“ von Justiz- und Wirtschafts-Ministerien an. Auch das Innenministerium hat Fragen an die Firmen und schickt einen Brief.

    Die FDP-geführten Justiz- und Wirtschafts-Ministerien haben heute ein „Krisengespäch zur Sicherheit von Daten deutscher Nutzer in den USA“ veranstaltet. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Wirtschaftsminister Philipp Rösler wollten von Google, Microsoft, eco und Bitkom wissen, was PRISM ist und wer davon betroffen ist. Das wenig überraschende Ergebnis:

    „Es hat keine konkreten Antworten unserer jetzt hier anwesenden Gesprächspartner über das Programm PRISM gegeben, weil sie davon nicht Kenntnis hatten“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Anschluss an das Treffen. Somit bleiben „mehr offene Fragen als Antworten“, stellte der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto fest.

    Stefan Krempl berichtet auf heise online, dass die Firmen „total überrascht“ waren.

    Das CSU-geführte Innenministerium hat am Dienstag zwei Briefe an die amerikanische Botschaft und die beteiligten Firmen geschickt, in denen sie mal offiziel anfragen, wie viele Deutsche von PRISM betroffen sind:

    14. Juni 2013 5
  • : IT-Sicherheitsgesetz vor dem Aus: Wirtschaft verhindert Meldepflicht über Sicherheitsvorfälle
    IT-Sicherheitsgesetz vor dem Aus: Wirtschaft verhindert Meldepflicht über Sicherheitsvorfälle

    Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ sollen nicht zeitnah verpflichtet werden, IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden. Durch Druck von Wirtschaftsverbänden blockiert das Wirtschaftsministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf des Innenministeriums. Statt einer Meldepflicht an den Staat sollten aber immer die Betroffenen davon erfahren, wenn ihre Daten abhanden gekommen sind.

    Anfang März berichteten wir über das IT-Sicherheitsgesetz, nach dem Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet werden sollten, erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Schon damals meldete Wirtschaftsminister Rösler Bedenken an und forderte „weitere Abstimmungen“.

    Manuel Bewarder berichtet jetzt in der Welt vom Aus des Projekts:

    Allerdings gilt es nach Informationen der „Welt“ als ausgeschlossen, dass die Cyber-Abwehr noch vor der Bundestagswahl in Gesetzesform gegossen wird. Zu tief sind die Gräben zwischen dem Innen- und dem Bundeswirtschaftsministerium. Am 14. Juni werden die wichtigsten Verbände zwar noch einmal angehört – viel mehr wird allerdings nicht passieren.

    Grund ist wohl massiver Lobby-Druck der Wirtschaftsverbände, die Kosten und Image-Schäden fürchten:

    Matthias Wachter vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) etwa lehnt den Gesetzentwurf ab, „weil er nicht zielführend ist und mit einem hohen finanziellen und bürokratischen Aufwand“ für die Unternehmen daher komme. „Einen zusätzlichen gesetzlichen Regelungsbedarf sehen wir nicht“, sagte Wachter der „Welt“.

    5. Juni 2013 5
  • : BITKOM will das Grundrecht auf Datenschutz privatisieren – Union macht mit
    BITKOM will das Grundrecht auf Datenschutz privatisieren – Union macht mit

    Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dessen hauseigener Fanclub zur Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, der Verein „Selbstregulierung Informationswirtschaft“ (SRIW), haben keinen Bock auf die EU-Datenschutzverordnung. Deshalb wollen sie hohen und verbindlichen Standards aus Brüssel zuvorkommen. Statt offener Ablehnung des Kommissionsvorschlags setzen sie allerdings auf seine Zersetzung von innen: Die darin vorgesehenen Artikel zu „Verhaltensregeln und Zertifizierungen“ blähen BITKOM/SRIW bis zur Unkenntlichkeit auf. Wenn es nach ihnen geht, kümmern sich zukünftig Unternehmensverbände um das Grundrecht auf Datenschutz. Wie es aussieht, sind die Vertreter der Union auch nicht abgeneigt.

    Einklagbare Privatisierung der Rechtsdurchsetzung

    In ihrer Stellungnahme „Verankerung von Selbstregulierung im Datenschutz in der EU-Datenschutz-Grundverordnung“ vom 14. März malen sie bunte Bildchen  schlagen BITKOM/SRIW vor, wie Unternehmensverbände am besten an der Setzung und Durchsetzung [sic!] von Datenschutzregeln beteiligt werden können. Die Anerkennung eines Verhaltenskodex soll sogar einklagbar werden:

    Die vorlegende Vereinigung kann nun ihren Anspruch auf Anerkennung des Kodex in einem (evtl. beschleunigten) gerichtlichen Verfahren geltend machen. Sieht das Gericht den Anspruch als gegeben an, bindet das Urteil die Aufsichtsbehörde. Sie kann jedoch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

    16. März 2013 8
  • : EU-Ministerrat reitet auf Trojanischen Pferden Richtung Datenschutzreform
    EU-Ministerrat reitet auf Trojanischen Pferden Richtung Datenschutzreform

    trojanhorseAm vergangenen Freitag haben die Innen- und Justizminister der EU über die Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung debattiert. Wir hatten im Vorfeld über die Statements von Innenminister Friedrich und Justizkommissarin Reding berichtet. Die Ergebnisse der Debatte nehmen sich bescheiden aus. Sie zeugen von der Absicht hinter das Datenschutzniveau des Kommissionsvorschlags zurückzugehen. Im Rahmen eines „risikobasierten Ansatzes“ sollen die Datenschutzvorschriften bei pseudonymisiert vorliegenden Daten sowie der Einhaltung von Verhaltenscodices gelockert werden.

    Riskoorientierung und Verhaltenscodices statt verbindlich hoher Vorgaben

    the application of approved codes of conduct and the use of approved data protection certification mechanisms should be incentivised by establishing linkages with the risk assessment process; work on the risk-based approach should be continued by further developing criteria for enabling the controller and processor to distinguish risk levels and further exploring the use of  pseudonymous

    Der Ministerrat will die Einigung auf Zertifizierungsmechanismen und Verhaltenscodices anregen und mit der Risikobewertung von Datenverarbeitung verbinden. Auch im Kommissionsvorschlag ist im Artikel 38 und 39 von „Verhaltensregeln“ und „Zertifizierungen“ die Rede. Die Verhaltenscodices sollen allerdings lediglich „zur ordnungsgemäßen Anwendung“ der Verordnung beitragen und nicht explizit zur Risikobewertung einer Datenverarbeitung.

    Die Idee der Minister: Mit der Zertifizierung einer Datenverarbeitung als risikoarm, soll eine Lockerung bestimmter Vorschriften der Verordnung einhergehen. Dies könnte etwa den umkämpften Bereich der Einwilligung durch die Nutzer/in in die Datenverarbeitung treffen. Die Anforderungen an eine Zustimmung könnten mit dem Hinweis auf die geringe Sensibilität der zu verarbeitenden Daten abgesenkt werden.

    11. März 2013 2
  • : IT-Gipfel: Mehr Bitkom wagen
    IT-Gipfel: Mehr Bitkom wagen

    Diese Woche ist wieder IT-Gipfel der Bundesregierung. Und wie jedes Jahr zeigt die Bundesregierung mit dieser Veranstaltung wieder anschaulich, was sie für Netzpolitik hält: Mehr Bitkom wagen. Wie jedes Jahr erhalten einige IT-Branchen wieder neue Wirtschaftsförderung und es werden neue eGovernment-Großprojekte gestartet, wo man drauf wetten kann, dass die Hälfte davon mittelfristig als teure Bauruine enden wird.

    Ich hab ja mittlerweile aufgegeben, mich darüber aufzuregen. Netzpolitik ist für die Bundesregierung Wirtschaftspolitik und das ganze Gedöns abseits von potentiellen neuen Arbeitsplätzen ist uninteressant. Ist halt so.

    Und wie jedes Jahr vor dem IT-Gipfel hat unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel mal wieder am Samstag übers Internet ins Internet geredet. Das kann man sich anschauen, aber viel erfährt man nicht.

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    Das klingt dann so:

    Was hat sich daran bewährt? Bewährt hat sich, dass die Gesetzesentwicklung zum Beispiel, die wir ja diesem Bereich noch ganz neu haben, die Rechtssetzung, der der Rechtsrahmen, eigentlich frühzeitig diskutiert wird – mit denen, die die Anwendung machen, die sich in den neuesten Technologien sehr gut auskennen. Und so ist es eigentlich ein Prozess des wirklichen Dialogs zwischen Wissenschaftlern, zwischen den Wirtschaftsbereichen – also den Firmen – und der Politik.

    Da fehlt natürlich eine Gruppe, die Verbraucher aka Nutzer, aber das ist ja normal. Ist ja der IT-Gipfel, da geht es um Wirtschaft, weil das Wirtschaftsministerium das organisiert. Dumm nur, dass das auch die einzige Initiative der Bundesregierung in diese Richtung ist. Und das mit der Rechtssetzung auch nicht so klappt, siehe z.B. die Datenschutzreform.

    Ansonsten sagt Merkel noch mehr in diesem Podcast, aber eigentlich sagt sie auch wieder nichts. Etwas mehr Gründen und Gründer fördern (Was ja positiv ist, hätte man aber auch früher schon machen können) und Telemedizin ist das neueste Renner. In diese Richtung werden dann dieses Jahr wohl die Fördergelder verteilt.

    Es ist eigentlich traurig, dass die Bundesregierung unter Netzpolitik nur Wirtschaftspolitik sieht und das mit der Gesellschaftspolitik übersieht.

    12. November 2012 3
  • : Konferenz „Mobiles Internet: Ja, sicher!“
    Konferenz „Mobiles Internet: Ja, sicher!“

    Zum fünften Mal hat das Verbraucherschutzministerium zusammen mit dem Branchenverband BITKOM anlässlich des „Safer Internet Days“ zur gemeinsamen Konferenz geladen. Der Schwerpunkt sollte dabei „Mobiles Internet aus Verbrauchersicht“ sein. Ministerin Ilse Aigner startete die Veranstaltung mit einem Vortrag, in dem sie die Aufgabe der Politik gegenüber dem Verbraucher mit dem Gewährleisten von sowohl Sicherheit wie auch Selbstbestimmung umriss und erneut die Neufassung der europäischen Datenschutzverordnung lobte. Als grundsätzliche Regeln des reformierten Datenschutzes nannte sie die Einwilligung in die Datenverarbeitung durch den Konsumenten, das right to be forgotten und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Durch die Harmonisierung des europäischen Rechts ergäben sich für Unternehmen Einsparungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Auch die Button-Lösung, die gestern bei einer Expertenanhörung im Bundestag Anklang gefunden hatte, wurde von ihr gelobt.

    BITKOM-Präsident Dieter Kempf warnte vor Überregulierung und gab sowohl in seinem Vortrag wie auch später in einer Podiumsdiskussion zu verstehen, dass er sich wenig Schlimmeres vorstellen kann als dass nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch andere Unternehmen auf Wunsch des Kunden portierbare Daten herausrücken müssten. Mir ist ehrlich gesagt nicht so richtig klar, was der Anlass für diese Befürchtungen ist, ein entsprechendes Gesetzesvorhaben ist mir jedenfalls nicht bekannt. Außerdem klingt die Idee für den Verbraucher eigentlich ganz nett, auch wenn das für die von Kempf vertretenen Unternehmen natürlich Mehraufwand bedeutet.

    Ein bißchen ins Kreuzfeuer geriet Wieland Holfelder, seines Zeichens Engineering Director & Site Lead von Google, der sich sehr bemühte, das Publikum davon zu überzeugen, dass seine Firma immernoch nicht „evil“ sei.

    Vermisst wurde bei der Veranstaltung übrigens Wiglaf Droste, der als satirischer Zwischenrufer vorgesehen war, aber nicht auftauchte.

    7. Februar 2012 2
  • : Aber Technology und Content, das wird sicher True Love
    Aber Technology und Content, das wird sicher True Love

    Bei irights.info gibt es einen schönen Bericht zu einem Fachgespräch, zu dem die Frankfurter Buchmesse und Bitkom heute eingeladen haben:

    Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und die Frankfurter Buchmesse haben heute vormittag in Berlin zum Expertengespräch geladen. Thema: Die Zukunft, der Markt, die Digitalisierung. Deshalb möchten Herr Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, und Herr Boos, Direktor der Frankfurter Buchmesse, nun auch ganz eng zusammenarbeiten, damit das nicht so läuft wie mit der Musikbranche und dem Internet. “Content is king”, sagt Herr Rohleder, “aber Technology is queen.” Da sind sich die beiden einig.

    17. August 2011 1
  • : Bitkom-Diskussion zu Netzneutralität
    Bitkom-Diskussion zu Netzneutralität

    Vergangene Woche hat der Bitkom die das „Forum Kommunikations- und Medienpolitik“ zum Thema Netzneutralität veranstaltet. Dabei gab es auch eine Podiumsdiskussion mit Dr. Holger Enßlin, Vorstand Legal & Regulatory Affairs Sky Deutschland; Markus Haas, Managing Director Corporate & Legal Affairs Telefónica o2 Germany und Vorsitzender BITKOM Arbeitskreis Telekommunikationspolitik; Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor Institut für Wettbewerbsökonomie Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Vorsitzender der Monopolkommission; Dr. Hans Hege, Direktor Medienanstalt Berlin-Brandenburg; Dr. Jeanette Hofmann, Wissenschaftszentrum Berlin; Mitglied der Enquête-Kommission Internet & digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages; Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und Herbert Merz, Head of Operations und Mitglied des Executive Board Nokia Siemens Networks.

    Für mehr Teilnehmer gab es offensichtlich keinen Platz auf dem Podium. Die Befürworter eines Abbaus von Netzneutralität waren auch deutlich in der Überzahl.

    Davon gibt es ein Video:

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    14. Februar 2011 10
  • : Spaßumfrage von Bitkom zur Netzpolitik-Kompetenz
    Spaßumfrage von Bitkom zur Netzpolitik-Kompetenz

    Bitkom hat eine Umfrage zur Netzpolitik machen lassen, die zumindest nach dem Lesen der Pressemitteilung eher wie eine Spaß-Umfrage aussieht, weil man nicht genau weiß, ob die Befragten überhaupt dazu in der Lage waren, Netzpolitik zu definieren, bzw. die politische Situation einschätzen zu können. Aber ansonsten liest sich sowas natürlich gut:

    In Sachen Internet haben die Bundesbürger offenbar weiterhin massive Zweifel am Sachverstand der politischen Parteien. Jeder sechste Wahlberechtigte ist der Meinung, dass keine der größeren Parteien überhaupt etwas vom Internet oder der Netzpolitik versteht. Jeder zweite sieht sich nicht in der Lage, einer Partei besondere Sachkenntnis zuzuschreiben. Nur jeder Dritte kann bei einer politischen Partei Internetkompetenz erkennen.

    Richtig lustig und aussagekräftig sind dann die statistischen Daten:

    In der Einschätzung der Parteien zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede hinsichtlich Alter und Geschlecht. So haben die Netzpolitiker der Grünen verglichen mit anderen Parteien bei den über 65-jährigen mit 11 Prozent die mit Abstand meisten Anhänger. Die Netzpolitiker von Union und SPD schneiden mit 5 bzw. 3 Prozent in der Gruppe der Senioren besonders schlecht ab. Die Piratenpartei polarisiert am stärksten. Die Internetpolitik der Piraten wird zwar nur von 2 Prozent der Frauen bevorzugt, gleichzeitig messen ihr aber 32 Prozent der Männer unter 30 Jahren die höchste Internetkompetenz zu. Die Grünen erzielen in dieser Altersgruppe ihren schlechtesten Wert und kommen nur auf sechs Prozent.

    Insgesamt landet die CDU/CSU übrigens auf dem zweiten Platz hinter den Grünen. Das sagt schon alles.

    23. November 2010 7
  • : Bitkom findet Debatte um Netzneutralität zu politisch
    Bitkom findet Debatte um Netzneutralität zu politisch

    Der IT-Industrieverband Bitkom findet die Debatte um Netzneutralität nicht so gelungen und möchte lieber über etwas anderes reden: Deutsche IT-Branche ringt um Position zur Netzneutralität. Dass die Deutsche Telekom bei Bitkom eines der einflußreichsten Mitglieder ist, wenn nicht sogar das einflußreichste, dürfte damit sicher überhaupt nichts zu tun haben.

    1. September 2010 12
  • : Senioren finden Zensur gut
    Senioren finden Zensur gut

    Wer sich immer fragt, warum die CDU/CSU eine schlechte Netz- und Bürgerrechtspolitik macht, hat hier eine der Antworten: Die Zielgruppe ist Schuld. Wenn man sich die Wählerschichten anschaut, so werden CDU/CSU vor allem von den älteren Bürgern gewählt und haben laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage ein anderes Verständnis von Freiheit:

    Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit gibt es Generationenunterschiede. Die Jüngeren bis 29 Jahre sprechen sich am stärksten für Freiheit aus, zu 77 Prozent. Ältere ab 65 Jahren haben hingegen weniger Bedenken gegen staatliche Eingriffe – nur 31 Prozent sind gegen staatliche Zensur. In den Altersgruppen bis 49 Jahre lehnt dies demgegenüber jeder Zweite klar ab

    Das kann natürlich auch daran liegen, dass die mediale Berichterstattung über das Internet in den Zielgruppen-Medien immer etwas erschreckend ist. Da denkt man sicher als Unbeteiligter vom Fernsehsessel aus, dass im Netz nur Sodom und Gomorrha herrscht und der Staat was dagegen tun müsste. Andererseits sind die CDU/CSU-Politiker an der Berichterstattung auch nicht ganz unschuldig. Wahrscheinlich ließe sich der Teufelskreis beseitigen, wenn man mal die Chancen des Internets in den Vordergrund stellen würde.

    Bei solchen Umfragen kommen dann auch Diskrepanzen heraus:

    So sagen zwei Drittel (65 Prozent) der Bürger, die Freiheit im Internet müsse erhalten bleiben. Gleichzeitig fordern 61 Prozent vom Staat strengere Regeln und 55 Prozent eine stärkere Überwachung des Datenverkehrs.

    An die mitlesenden Bitkom-Mitarbeiter: Ist es vielleicht möglich, die ganzen Zahlen als Rohdaten zu bekommen?

    Update: Uns erreichte der Hinweis, dass die Zahlen mit Vorsicht zu genießen seien, weil sie vom Forschungsinstitut ARIS kommen, die schon bei einer Umfrage zur elektronischen Gesundheitskarte methologische Fehler gemacht haben.

    11. April 2010 34
  • : Internet-Enquete: Union gibt weitere Sachverständige bekannt
    Internet-Enquete: Union gibt weitere Sachverständige bekannt

    Inzwischen hat die CDU/CSU-Fraktion auch ihre weiteren Sachverständigen für die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” in ihrem Fraktionsblog offiziell benannt. Wolf-Dieter Ring von der KJM und BITKOM-Chef Bernhard Rohleder wurden bereits im Vorfeld als Kandidaten gehandelt. Auch die Berufung eines ausgewiesenen Lobbyisten und Befürworters von Internet-Sperren wie Dieter Gorny (Gründer von VIVA) kann nur wenig überraschen:

    • Nicole Simon: Nicole Simon ist Social Media Consultant. Sie publiziert insbesondere in ihrem Blog „cruel to be kind“ und unter @nicolesimon auf Twitter.
    • Dieter Gorny: Professor Dieter Gorny ist Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie e. V.
    • Harald Lemke: Harald Lemke war Staatssekretär im hessischen Innenministerium und verantwortlich für E‑Government und Informationstechnologie. Er war bundesweit der erste  „Chief Information Officer“ einer deutschen Landesregierung.
    • Bernhard Rohleder: Dr. Bernhard Rohleder ist seit 1999 Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) e.V.
    • Wolf-Dieter Ring: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring ist Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz.
    • Christof Weinhard Prof. Dr. Christof Weinhardt vom Karlsruhe Institute of Technology (KIT) ist Mitgründer und Leiter des Instituts für Informationswirtschaft und ‑management (IISM) der Universität Karlsruhe (TH). Außerdem ist er Direktor am FZI – Forschungszentrum Informatik an der Universität Karlsruhe.

    Mehr zum Thema (mehrfach aktualisiert):

    Und natürlich der subtile Poldi-Aprilscherz: Eklat wg. Lobo: Lammert sagt Enquete ab

    Einige Leser schrieben uns, dass sie zwar den Scherz erkannt haben, den Inhalt der Meldung aber dennoch für realistisch halten. Wir enthalten uns hierzu eines Kommentars und wünschen der Enquete-Kommission einen guten Start und zwei lehrreiche Jahre für alle Beteiligten.

    2. April 2010 54
  • : Die Vorteile eines freien Netzes überwiegen seine Nachteile
    Die Vorteile eines freien Netzes überwiegen seine Nachteile

    Christian Stöcker von Spiegel-Online hat am Montag auf dem „Bitkom Forum Kommunikations- und Medienpolitik“ eine 13-Minuten lange Rede gehalten. Carta hat diese dokumentiert:

    In diesem Fenster soll der Inhalt eines Drittanbieters wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an diesen Anbieter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

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    Zur Datenschutzerklärung von Vimeo

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Christian Stöcker: „Die Vorteile des freien Netzes überwiegen seine Nachteile“ from Carta on Vimeo.

    Hier sind die 7 Thesen von Stöcker:

    1. Das Internet ist dumm und das ist auch gut so.

    2. An vielem, was das Netz gefährlich macht, sind die Nutzer selbst schuld.

    3. Die Staaten dieser Welt werden sich nicht darüber einigen, wie das Netz sein sollte. Aber ein Minimalkonsens in Sachen Verbrechensbekämpfung läßt sich herstellen.

    4. Wir sollten aufhören, vermeintlichen Exhibitionismus anzuprangern, solange wir den Menschen ins Wohnzimmer starren. Wir brauchen eine neue Definition von Öffentlichkeit.

    5. Jugendschutz ist wichtig, aber nicht wichtiger als alles andere. Mit Providern als Zensor wäre das Ende des freien Netzes gekommen.

    6. Urheberrechte sind wichtig, aber nicht wichtiger als Bürgerrechte.

    7. Die Vorteile des freien Internets überwiegen seine Nachteile. Wer das Internet für überwiegend schädlich hält, muß ein Menschenfeind sein.

    Die Rede hielt er auf dem Bitkom Forum Kommunikations- und Medienpolitik am 8. Februar 2010 in Berlin.

    10. Februar 2010 9
  • : Das Internet wird wahlentscheidend?
    Das Internet wird wahlentscheidend?

    Das Internet wird wahlentscheidend“ überschreibt der Bitkom eine aktuelle Pressemitteilung. Das ist richtig, suggeriert aber gleichzeitig, dass das Internet in diesem Wahlkampf auch schon wahlentscheidend sein wird. Das sehe ich leider nicht, denn da steht der demographische Wandel im Weg. Bitkom hat bei Forsa eine repräsentative Umfrage durchführen lassen zu der Frage, ob eine Partei ohne den Einsatz de Internets heute keine Wahl gewinnen kann. Dabei kommt raus: „44 Prozent der wahlberechtigen Bundesbürger (sagen), dass eine Partei ohne den Einsatz des Internets heute keine Wahl mehr gewinnen kann.“ Klar, ebenso könnte man fragen, ob eine Partei heute mit der Verwendung von Werbeflyern einen Wahlkampf gewinnen könnte. Dafür würde es vermutlich noch mehr Zustimmung geben. Aber eine Überschrift „Papier wird wahlentscheidend“ ist nicht ganz so sexy.

    Wenig verwunderlich ist:

    So ist für die jüngeren Wähler das Internet schon heute das Informationsmedium Nummer eins für politische Themen. Drei Viertel der 18- bis 29-Jährigen informieren sich im Web über Politik. Das Fernsehen nutzen 61 Prozent, persönliche Gespräche 56 Prozent und Tageszeitungen 54 Prozent. In der Gesamtbevölkerung steht dagegen das Internet bislang noch an fünfter Stelle, nach Fernsehen, Tageszeitungen, Radio und persönlichen Gesprächen.

    Eine Pressemitteilung des Bitkom zu Bundestagswahlen darf natürlich auch nicht ohne den Wunsch nach Online-Wahlen auskommen. Immerhin würde sicherlich die Hälfte der (wichtigen) Bitkom-Mitglieder die dazu passende Infrastruktur liefern und/oder Subventionen für die Entwicklung dieser bekommen.

    Die Ergebnisse der BITKOM-Studie zeigen darüber hinaus eine hohe Akzeptanz von Online-Wahlen. Fast die Hälfte der Bundesbürger (47 Prozent) würde ihre Stimme bei Wahlen elektronisch über das Internet abgeben. Unter den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 57 Prozent. Bisher sind Internetwahlen nach dem deutschen Wahlrecht nicht erlaubt. „Online-Wahlen ermöglichen es jedem Bürger, seine Stimme ortsunabhängig und mit geringem Aufwand abzugeben“, sagte Scheer. „Die Mobilisierung der Wähler würde durch Online-Wahlen deutlich er-leichtert.“ Laut BITKOM hätte bei der Europawahl 2009 die sehr niedrige Wahlbeteiligung deutlich gesteigert werden können, da viele Nichtwähler per Internet ihre Stimme abgegeben hätten. Die Wahlbeteiligung wäre laut Studie von 43 Prozent auf 54 Prozent gestiegen.

    Die Einschätzung, dass Online-Wahlen die Mobilisierung erleichtern und somit die Wahlbeteiligung steigern würden, teile ich nicht. Hier haben wir ein Strukturproblem: Wenn viele Bürger Parteien-verdrossen sind, warum sollten sie zur Wahl gehen, nur weil sie online abstimmen können? Vor allem: Es dauert sicherlich noch mindestens ein Jahrzehnt, bis die technischen Lösungen soweit sind, dass die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts für elektronische Wahlen gewährleistet werden können.

    19. August 2009 35
  • : Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz?
    Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz?

    Offenbar wollen die großen Access-Provider in Deutschland durch eine freiwillige Internet-Filterung ein gesellschaftliches Signal gegen Kinderpornografie setzen. Dies wurde in der heutigen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses Neue Medien im Bundestag deutlich. Dr. Guido Brinkel vom Branchenverband BITKOM hat zwar klare Zweifel, dass der kommerzielle Markt für Kinderpornografie damit beeinträchtigt werden kann. Dennoch wollen die großen deutschen Access-Provider mit 95% Marktdurchdringung eine freiwillige vertragliche Vereinbarung mit dem Familienministerium treffen, um Internet-Filter für Kinderpornografie einzuführen.

    Vor der Anhörung fand eine nicht öffentlich angekündigte Veranstaltung mit der Ministerin von der Leyen statt, von der Spiegel Online die Ministerin so zitiert:

    Die Vereinbarung mit den Providern soll laut der Ministerin in den nächsten vier Wochen abgeschlossen werden. Die erste Internet-Seite könne in einigen Monaten geblockt werden.

    Darüber hinaus wird trotzdem eine Änderung des Telemediengesetzes angestrebt. Stefan Krempl berichtet für Heise:

    Nötig sei die Gesetzesänderung, um alle Provider zu erfassen. Die inzwischen an den Gesprächen beteiligten acht Zugangsanbieter würden zwar 95 Prozent des Marktes abdecken, aber eben nicht 100 Prozent.

    Zum zweiten Branchenverband eco gehören 230 ISPs als Mitglieder. Darunter sind einiger der große Provider, die zu den 95% Marktanteil gehören, wie auch die überwiegende Mehrheit der Mitglieder, die zu den übrigen 5% des Marktes gehören. Deren Rechtsanwalt Oliver Süme kritisierte die Maßnahme und bezeichnete sie allenfalls als „ultima ratio“. Er machte deutlich, dass sich die Mitglieder des eco nicht an freiwilligen Sperren per Vertrag beteiligen, sondern auf eine gesetzliche Regelung warten, um Rechtssicherheit zu haben und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Am liebsten wäre ihm ein Spezialgesetz, dass über Kinderpornografie hinausgehende Filterungen verbietet.

    Auch Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey, Autor des Rechtsgutachtens für den Bundesverband Digitale Wirtschaft, betont, dass Sperren nur mit einer gesetzlichen Regelung möglich sind. Seiner Auffassung nach lässt das Telemediengesetz Sperren zwar grundsätzlich zu, diese müssten jedoch spezifiziert werden. DNS-Sperren sind für ihn ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, und diese Eingriffe gehen nur per Gesetz. Vor einem solchen wünscht sich der Anwalt jedoch einen umfassenden demokratischen Willensbildungsprozess. Da in einem Rechtsstaat die Judikative die Exekutive kontrolliert, schlug er eine richterliche Kontrolle der durch das BKA erstellten Liste vor.

    Dem Abteilungspräsident der „Abteilung SO – Schwere und Organisierte Kriminalität“ beim Bundeskriminalamt, Jürgen Maurer, geht das nicht schnell genug. Seinen Ausführungen zufolge gibt es ein Überangebot an Kinderpornografie im Netz, womit Millionen verdient werden. Dazu gäbe es eine Vielzahl internationaler Staaten, die keinerlei Bereitschaft zeigen, dagegen vorzugehen. Laut Maurer wird Kinderpornografie im Netz per Botnet-Spam beworben, die Links zu entsprechenden Seiten beinhalten. Eine Sperrung der Seiten mittels Stopp-Seite könne User in einer solchen Situation auf die Unrechtsmäßigkeit hinweisen und Access-Versuche gleich noch protokollieren. Auch er schlägt eine freiwillige Vereinbarung von ISPs vor, etwa eine AGB-Anpassung „wir verpflichten uns nicht, Kinderpornografie anzuzeigen.“ Das diskutiert das BKA mit Technikern der Provider seit dem ersten nicht-öffentlichen Spitzengespräch Anfang Januar.

    Per Vertrag oder Gesetz, das BKA soll dann eine Filter-Liste mit Seiten erstellen, die den Providern übergeben wird. Als er nach widersprüchlichen Informationen direkt gefragt wurde, ob es eine solche Liste schon gibt, erteilte Maurer die Auskunft: Eine solche Liste gibt es nicht, aber sie kann innerhalb kürzester Zeit hergestellt werden. Er weiß auch schon, dass diese dann 5.000–10.000 Domains beinhaltet. Nach seinen Vorschlägen schickt schickt das BKA dann täglich 10 Uhr eine Liste mit Domains auf sicherem Weg an ISPs, welche diese dann innerhalb von 6 Stunden in ihr Filter-System pflügen, damit die Seiten spätestens 24 Stunden später für Endnutzer gesperrt sind.

    Die Diskussion ging in großen Teilen um die Sperrung per DNS. IP-Sperren wurden zwar erwähnt, aber immer mit dem Hinweis, dass damit viele unschuldige Seiten auch gesperrt werden können, was bereits geschehen ist. Als hybrides System per IP-Sperrung und Proxy wurde das Cleanfeed-System von British Telecom genannt.

    Prof. Dr. Hannes Federrath vom Lehrstuhl Management der Informationssicherheit der Uni Regensburg erklärte zunächst DNS und DNS-Sperren, aber dann auch praktisch die einfache Umgehung mittels einem anderen der ca. eine Million DNS-Server weltweit. Er ist der Auffassung, dass DNS-Sperren nicht schaden, aber auch nichts helfen. Notfalls werden einschlägige Links dann ohne Domainnamen und stattdessen mit IP in der URL getauscht. Kinderporno-URLs seien eh „so lang“ (er zeigte einen halben Meter Abstand mit den Händen), die werden sowieso nicht abgetippt. Jörg Tauss (SPD) berichtete, dass auch auf der BKA-Herbsttagung am Beispiel Norwegen deutlich wurde, dass DNS-Sperren allenfalls Symbolpolitik sind und niemanden von etwas abhalten. Den Bund Deutscher Kriminalbeamter zitierte er damit, dass „man sich mit Sperrung der Straßen begnügt, statt zum Täter zu fahren.“

    Statt DNS oder IP-Filtering plädiert der Informatiker Federrath für eine Content-Filterung per Hashes. Das BKA hat beispielsweise einen Rechner mit Kinderpornografie, der aus den Medien-Dateien Prüfsummen erstellt. Diese werden zur Zeit auf Live-CDs gebrannt, die dann bei Hausdurchsuchungen zum Einsatz kommen, um damit solche Dateien auf dem Zielrechner zu suchen. So funktionieren auch kommerzielle Produkte wie PERKEO zum Filtern in großen Netzen wie Universitäts-Netzen. Bereits vor zwei Jahren gab es laut Federrath ein Forschungsprojekt mit dem BKA für eine Internet-Filterung per Hash-Verfahren, dies sei aber im Sand verlaufen. Trotz Schwierigkeiten wie schlechter Performance und hohen Kosten plädierte der Informatiker für eine solche Sperrung, da dies die beste Content-Filterung derzeit sei. Er verdeutlichte dies damit, dass ein falscher Hash so unwahrscheinlich sei wie die Zerstörung des Universums durch Außerirdische :)

    Das Offensichtliche wurde auch angesprochen: Ekin Deligöz verwies auf die bereits geleakten Filterlisten von Schweden (von über 1.000 Einträgen sind 7 KiPo), Dänemark (3.600 Einträge, 9 KiPo) und Thailand, unter deren 1.200 Einträgen auch Charlie Chaplin-Filme sind. Eine solche ungewollte, aber schwer verhinderbare Veröffentlichung einer Zensur-Liste ist laut Oliver Süme ein GAU, da dies reinste Werbung für die betroffenen Seiten ist. Süme beklagte auch, dass es über die Jahre eine ganze Reihe an wertvollen Informationen zum Thema in Form von Forschung und Gutachten gibt, diese aber in der bisherigen Debatte leider wenig berücksichtigt wurde.

    Der Vertreter vom eco betonte auch, dass zwar bisher nur über Kinderpornografie geredet wird, aber klar ist, dass eine Reihe weiterer Interessengruppen ähnliche Anforderungen stellen werden. Die Erfahrung zeigt, dass einmal implementierte Filter-Technologie auch für weitere Filter-Interessen genutzt wird.

    Während der gesamten Anhörungen waren sich alle Anwesenden nicht nur einig darüber, dass alle etwas gegen Kinderpornografie im Internet unternehmen wollen, sondern auch, dass die Kosten dabei derzeit keine Rolle spielen. Die Finanzierung sei nach der Auswahl der besten Methode zur Filterung zu klären. Eine Schätzung des Familienministeriums, wonach DNS-Filter in Deutschland nur 40.000 Euro kosten, wurde jedoch vielfach kritisiert. BITKOM schätzt mehrere Hunderttausend bis Millionen für einen großen ISP, auch eco nennt eine Hausnummer von 800.000 Euro.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Debatte leider in großen Teilen nur um das „wie“ lief. Das Resümee von Stefan Krempl, dass die Sperren als „wirkungslos“ betrachtet wurden, teile ich nicht. Die einzelnen Sperr-Methoden wurden zwar jeweils kritisiert, aber nicht nur von den Abgeordneten der großen Koalition durchaus als ziel führend gesehen. Der zweite große Teil der Debatte drehte sich um den rechtlichen Rahmen der Sperren (freiwilliger Vertrag oder verpflichtendes Gesetz). Eine grundsätzliche Kritik an staatlichen Zensur-Maßnahmen fehlte stattdessen völlig, auch von der Opposition. Symptomatisch dafür war, dass das Wort „Zensur“ überhaupt nicht fiel, „Filter“ klingt eben viel besser. Mehr zu diesem Neusprech gibt es in der Ausgabe von Chaosradio zum Thema.

    Derzeit sieht es also so aus, dass Internet-Filter in Deutschland wohl kommen. Unklar ist lediglich noch, wie diese technisch aussehen werden. Sollten, wie angekündigt, wirklich schon bald die ersten ISPs mehr oder wenig freiwillig filtern, wird das den Prozess für ein entsprechendes Gesetz wohl noch beschleunigen. Es bleibt viel zu tun.

    13. Februar 2009 26