Neue PolizeigesetzeBerlin und Bremen sind besser als Bayern

In Berlin und in Bremen soll die Polizei neue Überwachungs-Werkzeuge an die Hand bekommen. Mit dem exzessiven Aufrüsten der letzten Jahre haben diese Gesetze wenig zu tun. Sie schlagen einen anderen Weg ein.

Berlin und Bremen durchbrechen die Spirale der Aufrüstung aller Länderpolizeien. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Norbu Gyachung

In Berlin wird voraussichtlich in den nächsten Wochen ein neues Polizeigesetz verabschiedet, ebenso in Bremen. Polizist:innen in beiden Städten sollen neue technische Werkzeuge wie Taser und Bodycams in die Hand bekommen.

Rund die Hälfte der deutschen Bundesländer haben in den vergangenen drei Jahren neue Polizeigesetze geschaffen. Dabei wurde die Befugnisse der Polizei stets stark ausgeweitet, in Bayern darf sie seither etwa Handgranaten verwenden und noch nicht verurteilten Personen elektronische Fußfesseln anlegen.

In Berlin und Bremen hingegen sind die geplanten Befugnisse vergleichsweise maßvoll und überschaubar. Die rot-rot-grünen Landesregierungen schlagen damit einen neuen Pflock in der Debatte um ein zukünftiges Musterpolizeigesetz ein.

Behutsame Erweiterung der Telefon-Überwachung

In beiden Städten soll die Schwelle zur präventiven Überwachung von Telefonaten und unverschlüsselten E-Mails herabgesetzt werden. Das war erwartbar, da Berlin und Bremen die letzten Bundesländer sind, die die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nicht im Polizeigesetz haben.

Was nicht heißt, dass die TKÜ dort nicht längst möglich wäre. Es ist schlicht so, dass Polizist:innen in Berlin und Bremen bislang zuerst ein Ermittlungsverfahren eröffnen müssen, bevor sie Telefongespräche abhören können. Mit der geplanten Übernahme in das Polizeigesetz wäre das nicht mehr nötig.

Den darüber hinausgehenden Einsatz von Trojaner-Software zum Auslesen von verschlüsselten Messenger-Nachrichten im präventiven Bereich lehnen die Berliner und die Bremer Regierung weiterhin ab. Um dieses besonders invasive und folgenschwere Instrument einzusetzen, müssten Polizist:innen –wie bisher– genug in der Hand haben, um zunächst ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.

Abgrenzung zur „ersten Welle“ der Polizeigesetze

In der medialen Berichterstattung über die Reform in Berlin und Bremen liest es sich zum Teil so, als stünde Trojaner-Software den Ermittler:innen in den beiden Städten gar nicht zur Verfügung. Das ist falsch, die Hürde für den Einsatz ist nur höher.

Bei den geplanten Maßnahmen in Berlin und Bremen handelt es sich um ein gezieltes Ausbrechen aus dem Wettrüsten zwischen den Länderpolizeien der letzten Jahre. Seit 2017 treiben vor allem die Innenminister aus der CDU/CSU die Ausweitung des Einsatzes von Trojaner-Software und mehrwöchigen Gewahrsam im präventiven Bereich voran.

Den vorläufigen Höhepunkt erreichte diese Entwicklung im bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Seither genügen im Freistaat bereits geringfügige Verstöße, um eine Person präventiv in Gewahrsam zu nehmen. In zwei Jahren wurden dort 19 Personen mehrere Wochen ohne ordentliches Verfahren eingesperrt. Den Betroffenen, fast alle ohne deutschen Pass, wurde „Trunksucht“ verbunden mit „Aggressivität“ und „Zechbetrügereien“ vorgeworfen, einige wurden anschließend abgeschoben.

Der darauf folgende massive Protest auf der Straße und die Klagen vor den Verfassungsgerichten haben ihre Spuren hinterlassen. In mehreren Bundesländern grenzen sich Abgeordnete heute deutlich von der Gesetzgebung in Bayern und NRW ab. Niklas Schrader von der Berliner Linksfraktion sagt bei einer Aussprache im Plenum, es seien „zu Recht viele Menschen auf die Straßen gegangen, und ich bin heilfroh, dass wir in Berlin mit R2G einen anderen Weg gehen“.

Bremen hat Berlin bei Eindämmung von Racial Profiling links überholt

Die Vorreiter-Rolle, die Teile der Berliner Regierungskoalition gerne für eine progressive Sicherheitspolitik einnehmen wollten, geht nun wohl an Bremen. Während in Berlin lediglich festgeschrieben werden soll, dass die bloße Anwesenheit von Sexarbeiter:innen in Zukunft nicht mehr genügt, um von einem „gefährlichen Ort“ zu sprechen und Anwesende anlasslos zu kontrollieren, geht Bremen hier einen Schritt weiter.

In Bremen sollen Sonderkontrollzonen mit dem Polizeigesetz komplett abgeschafft werden. Jede Person dürfte dann jederzeit erfahren, warum sie kontrolliert wurde und das auf Wunsch in einer „Quittung“ ausgehändigt bekommen. Unter anderem die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland und Verbände von Sexarbeiter:innen haben die Abschaffung von anlasslosen Kontrollen seit längerem gefordert.

Kennzeichnungspflicht für Polizist:innen in Berlin ausbaufähig

Auch bei der geplanten Kennzeichnungspflicht im Berliner Polizeigesetz besteht noch Nachbesserungsbedarf. Der aktuelle Gesetzentwurf bietet ein Schlupfloch bei Einsätzen bei denen eine Identifizierung der Beamt:innen „im Hinblick auf die Amtshandlung nicht erforderlich“ scheint.

Der Deutsche Anwaltsverein und Amnesty International fordern zudem, dass die Namen der Beamt:innen ausreichend lange gespeichert werden, um eine reale Chance der Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Maria Scharlau, Referentin bei Amnesty International, sagt gegenüber netzpolitik.org:

Die kurze Speicherzeit der zur Kennzeichnung gehörigen Personaldaten von drei Monaten sollte erweitert werden. Angesichts der Dauer von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Polizist:innen besteht die Gefahr, dass die Daten zu entscheidenden Zeitpunkt nicht mehr vorhanden sind – wie das zum Beispiel bei den Ermittlungen zu Polizeigewalt nach dem G20-Gipfel in Hamburg der Fall war.

Ein Gegenpol in der Debatte um das Musterpolizeigesetz

Die Bedeutung dieser liberalen Polizeigesetzentwürfe reicht weit über die beiden Städte hinaus. Die rot-rot-grünen Regierungen bringen damit einen Gegenpol in die bundesweite Debatte um ein standardisiertes Musterpolizeigesetz ein, an dem sich in Zukunft alle Bundesländer orientieren würden.

Just diese Woche war die Entwicklung eines solchen Musterpolizeigesetzes auf Herbst 2021 verschoben worden.

Offenlegung: Ich war am Montag als Sachverständige im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses geladen und habe vorab eine Stellungnahme zum Berliner Polizeigesetz verfasst.

6 Ergänzungen

  1. Gruen-Schwarz in BaWue ist uebrigens ganz auf Linie der CDU/CSU-Laender. Nur, falls sich jemand Illusionen bezueglich des konservativen Fluegels der Gruenen oder deren moeglicher Koalition mit der Union auf Bundesebene hingeben sollte…

    1. In Hessen ist es nicht groß anders. Die Zeit der Grünen als Partei für Bürger- und Freiheitsrechte endet scheinbar immer dann, sobald sie irgendwo nicht mehr in der Opposition sind. Dann scheinen anlasslose Massenüberwachung ebenso wie Aufrüstung und Bemächtigung für Polizei und Dienste akzeptabel und wichtiger zu sein, als das Anmahnen von Polizeigewalt und das Ablehnen von Seehofers Überwachungsstaatsfantasien. Schade. Aber von Schwarz-Grün oder Grün-Schwarz darf man sich wohl nicht viel mehr erhoffen als von der jetzigen Groko, was das Thema Bürger- und Freiheitsrechte angeht.

  2. Nur weil die Vorschläge weniger scharf als in Bayern sind, kann man sie doch nicht „liberale Polizeigesetzentwürfe“ nennen!

  3. Schleichende Erosion der Grundrechte schränkt am Ende unsere Handlungsfreiheit ein! Was passiert, wenn wir eine rechte Regierung bekommen sollten? Die lachen sich ins Fäustchen, die Gesetze sind ja schon so, wie die sie haben wollen…

  4. Bevor die übliche Kritik an der Polizei hier Überhand nimmt, sollte eine nüchterne Betrachtung erfolgen:
    Eine vorläufige In-Gewahrsam-Nahme durch die Polizei dient in erster Linie dem Schutz der Bürger (wie bei aggressiver Trunkenheit durchaus sinnvoll) sowie de m Schutz der Polizisten selbst.

    Weiter darf nicht vergessen werden, dass die TKÜ ein wichtiges Instrument ist. Während durch „klassische“ Ermittlungen zwar Kleinkriminelle gefasst werden können, weichen die Drahtzieher hinter Drogenhandel und der Clankriminalität oft auf digitale Wege aus: Dort gilt es diese schnell und präzise zu erwischen.

    Eine nachträgliche Kontrolle der Ermittlungswege sowie eine ausreichende gesetzliche Schutzstellung der erhobenen Daten ist ausreichend; Der Generalverdacht der Polizei gegenüber schränkt lediglich ihre Handlungsfähigkeit ein und führt zu einem reduzierten Schutzgefühl der Bevölkerung.

    1. „Weiter darf nicht vergessen werden, dass die TKÜ ein wichtiges Instrument ist. Während durch „klassische“ Ermittlungen zwar Kleinkriminelle gefasst werden können, weichen die Drahtzieher hinter Drogenhandel und der Clankriminalität oft auf digitale Wege aus: Dort gilt es diese schnell und präzise zu erwischen.“

      Nur gibt es keinerlei Evidenz, dass die Q-TKÜ überhaupt ein sinnvoller Ansatz ist. Im Gegenteil, die wneigen Studien die es dazu gibt, können diese Verbindung nciht herstellen. Zumal die Kriminellen im Hintergrund sowieso nicht doof sind, sondern entsprechend ausweichen.

      „Der Generalverdacht der Polizei gegenüber schränkt lediglich ihre Handlungsfähigkeit ein“

      Sehr gut!

      „und führt zu einem reduzierten Schutzgefühl der Bevölkerung.“

      Es gibt Menschen die fühlen sich vom Staat und damit von der Polizei bedroht. Und das sind nicht wenige.

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