Eine Reihe deutscher und internationaler Menschenrechtsorganisationen und Journalistenverbände unter Federführung von Reporter ohne Grenzen (ROG) hat heute Vormittag eine Kampagne gegen das neue BND-Gesetz gestartet. Mit dem Gesetz, das Anfang Juli in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde, will die Bundesregierung viele bislang illegale Aktivitäten des deutschen Auslandsgeheimdienstes legalisieren. Aus Sicht des Kampagnenbündnisses ist es menschenrechts- und verfassungswidrig. Insbesondere die Möglichkeit zur willkürlichen Überwachung von ausländischen Journalisten durch den BND untergrabe die Pressefreiheit, schwäche die Kontrollfunktion der Medien und gefährde die Demokratie.
Mit einer weltweiten Unterschriftenaktion will das Bündnis deshalb Aufmerksamkeit für das Reformvorhaben schaffen. Im September, für den auch eine Expertenanhörung im Innenausschuss geplant ist, soll die Petition an die Vorsitzenden der Unions- und der SPD-Fraktion im Bundestag übergeben werden. Teil der Initiative sind neben ROG unter anderem Amnesty International, die Europäische Journalisten-Föderation, das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit, der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union und das Netzwerk Recherche.
Die Welt schaut auf Deutschland

Foto: CC-BY 2.0 Christine und Hagen Graf
Auch wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel die NSA-Affäre gut drei Jahre nach Snowden für beendet erklärt hat: Das Kampagnenbündnis befürchtet, dass eine halbherzige Reform der deutschen Auslandsüberwachung weltweite Symbolwirkung haben könnte:
Der NSA-Skandal hat in keinem Land der Welt so langfristige politische Folgen nach sich gezogen wie in Deutschland. Der aktuelle Gesetzgebungsprozess wird daher im Ausland aufmerksam verfolgt. Umso wichtiger ist es, nun menschenrechtskonforme Gesetze zu erlassen und keinen gefährlichen Präzedenzfall zu schaffen, mit dem repressive Regierungen ihre eigenen Überwachungspraktiken rechtfertigen könnten.
Erst im Mai hatte eine Reihe von Menschenrechtsorganisationen unterschiedliche Experten zum Austausch über grund- und menschenrechtliche Anforderungen an eine Reform des BND zusammengebracht. Von den dort gesammelten Anregungen findet sich im aktuellen Gesetzesentwurf so gut wie nichts wieder. Auch auf den geforderten breiten Dialog mit Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen haben Bundesregierung und Regierungsparteien verzichtet. Stattdessen soll das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten – sogar noch, bevor der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages seine Erkenntnisse zusammenfassen und Empfehlungen aussprechen kann.
Pressefreiheit nur für Deutsche?
Die Unterschriftenkampagne der Menschenrechts- und Medienorganisationen fokussiert nun besonders die aus Sicht der Meinungs- und Pressefreiheit schädlichen Aspekte des Gesetzes. Im Begleittext zur Petition heißt es:
Die Pläne für ein neues BND-Gesetzes sind allerdings ein Schock für alle, die Presse- und Medienfreiheit weltweit für ein schützenswertes Grundrecht halten. Reporter ohne Grenzen hat im Jahr 2015 eine Klage eingereicht, weil die Organisation befürchtet, in der Kommunikation mit ausländischen Journalisten vom BND überwacht worden zu sein. Der Gesetzesentwurf legt nahe, dass solche Praktiken nun legalisiert werden sollen.
[…]
Die Bundesregierung will dem BND nun im Zuge einer Massenüberwachung ausdrücklich erlauben, ausländische Journalisten auszuspionieren; insbesondere, wenn sie keine EU-Bürger sind und sich in einem nicht-EU-Land aufhalten. Der BND könnte etwa jedes Gespräch der New York Times oder der Le Monde abhören, wenn damit die „Handlungsfähigkeit“ Deutschlands gewahrt würde.
![Foto: David Masters [CC-BY 2.0]](https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2016/07/who_watches_the_watchmen.jpg)
Foto: CC-BY David Masters
Begleitet wird die Petition von einer ausführlichen rechtlichen Stellungnahme (PDF). Unter Verweis auf die einhellige Expertenmeinung bei einer Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss argumentiert Reporter ohne Grenzen darin, dass der Bundesnachrichtendienst „auch bei Maßnahmen, die im Ausland stattfinden und sich gegen Ausländer richten, an Grundrechte gebunden“ ist, sofern diese nicht explizit als sogenannte „Deutschenrechte“ definiert sind.
Sowohl Artikel 5 (Meinungsfreiheit) als auch Artikel 10 (Schutz des Fernmeldegeheimnisses) des Grundgesetzes seien jedoch sogenannte „Jedermannsrechte“. In einem aktuellen Gutachten für die angekündigte Klage des Internetknoten-Betreibers DE-CIX gegen den BND untermauert der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, diese Sichtweise laut taz erneut.
„Der BND muss daher auch im Ausland die Pressefreiheit achten und Journalisten gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen Mindestschutz vor staatlichen Eingriffen gewähren“, so ROG. Das BND-Gesetz in seiner aktuellen Form sehe jedoch weder ein Zeugnisverweigerungsrecht vor, wie es deutschen Journalisten zusteht, noch setze es der Überwachung effektive Schranken. Zwar enthalte das Gesetz drei vermeintlich einschränkende Rechtfertigungsgrundlagen für die Telekommunikationsüberwachung von Ausländern im Ausland. Diese sind jedoch so undifferenziert, dass sie kaum als Einschränkung der Willkür gelten können. Besonders deutlich wird dies bei der Voraussetzung, dass „sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ gewonnen werden können müssen – dies kann praktisch alles bedeuten.
BND-Reform braucht mehr als kleine Nachbesserungen
Die Petition fordert deshalb, Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger von der Auslandsüberwachung auszunehmen bzw. ihnen den vom Grundgesetz vorgeschriebenen Mindestschutz zu gewährleisten. Bei einer Vorstellung der Kampagne auf dem jüngsten Netzpolitischen Abend des Digitale Gesellschaft e. V. erklärte Daniel Moßbrucker, Referent für Informationsfreiheit im Internet bei Reporter ohne Grenzen, dass dies ein erster Schritt sein könnte, grund- und menschenrechtliche Standards in das Gesetz zu bringen.
![Die neue BND-Zentrale in Berlin. Foto: thornet_ (Flickr) [CC BY-SA 2.0]](https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/bnd-cc-by-sa-thornet_.jpg)
Foto: thornet_ (Flickr) [CC BY-SA 2.0]
Mit der notwendigen Nachbesserung beim Thema Pressefreiheit ist es aber noch lange nicht getan. Unsere Autorin Constanze Kurz schrieb in ihrem Kommentar zur BND-Reform:
Dass die Dienste weitgehend ohne verlässliche Regeln operieren konnten, sich ihre Auslegung der sie bindenden Gesetze selbst zurechtlegten (etwa die ominöse „Weltraumtheorie“) und im Ausschuss mit teils großer Arroganz gegenüber den Parlamentariern Einblicke in ihre Arbeit verweigerten, kann sich ohne ein prinzipielles politisches Umdenken nicht ändern. Doch das ist auch drei Jahre nach Beginn der Snowden-Veröffentlichungen in der Großen Koalition nirgends zu sehen.
Wir haben in einem ausführlichen Artikel anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes Ende Juni viele kritische Punkte hervorgehoben. Die wichtigsten sind hier nochmal zusammengefasst:
- Inland: Bisher durfte der Auslandsgeheimdienst BND innerhalb Deutschlands eigentlich nicht abhören. Der Internet-Knoten DE-CIX klagt dagegen, dass er seit 2009 vom BND abgehört wird. Das wird jetzt einfach legalisiert, der BND bekommt einen Vollzugriff.
- Masse: Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören, z. B. eine Glasfaser der Telekom zwischen Luxemburg und Wien – und davon eigentlich nur 20 Prozent der Kapazität. Jetzt fallen beide Grenzen, und der BND darf ganze Telekommunikationsnetze abhören, also sämtliche Leitungen von Telekom und DE-CIX. Damit wird das „Ausmaß der Überwachung erheblich steigen“.
- Anlass: Die Überwachung wird immer mit Terror, Krieg und Proliferation begründet. Das waren schon bisher nur einige von insgesamt acht Abhör-Zielen, inklusive „Cyber-Gefahren“ wie DDoS-Angriffen. Aber auch diese „Beschränkung“ gilt nur für EU-Bürger. Den Rest der Welt darf der BND abhören, um „die Handlungsfähigkeit der BRD zu wahren“ und „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen. Das „erlaubt die Überwachung zu annähernd beliebigen Zielen“.
- Metadaten: Die „beliebigen Überwachungsziele“ gelten nur für Inhaltsdaten. Metadaten darf der BND von allen sammeln, die nicht eindeutig als Deutsche erkennbar sind – also im Zweifel immer. Der BND selbst soll Metadaten nur ein halbes Jahr speichern dürfen. Aber der BND darf Metadaten auch massenhaft und automatisch an „Partner“ wie die NSA geben. Schon bisher gibt der BND der NSA mindestens 1.300.000.000 Metadaten – jeden Monat. Das wird jetzt legalisiert.
- Kontrolle: Die Kontrolle der Geheimdienste ist bisher zersplittert in drei Gremien, die jeweils nur einen Ausschnitt sehen. Jetzt wird ein viertes Gremium geschaffen, das als „unabhängig“ bezeichnet wird, aber von der Regierung ernannt wird. Auch weiterhin gibt es keine Kontrollinstanz, die ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des BND hat. Effektive Kontrolle ist so unmöglich.
