Im Bundestag gab es klare Meinungsunterschiede zum neuen BND-Gesetz. Während die Regierungskoalition von der „bedeutendsten und weitreichendsten Reform seit Jahrzehnten (Peter Altmaier)“ sprach, gab es heftige Kritik von Seiten der Opposition. Diese erkennt zwar ebenso die Wichtigkeit einer Reform an, redet in vielen Teilen aber von einer Verschlimmbesserung der heutigen Zustände. Bereits im Vorfeld hatten wir hier ausführlich über diesen Gesetzentwurf berichtet und die Folgen analysiert.
Die Eckpunkte der Reform beinhalten eine Legalisierung der Inlandsaktivität des Auslandsgeheimdienstes BND und eine Erweiterung der Abhörmöglichkeiten. Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören, fortan soll er ganze Telekommunikationsnetze überwachen dürfen. Ebenso soll die automatische Speicherung von Metadaten von allen, die nicht „eindeutig als Deutsche zu erkennen sind“, legalisiert werden. Der BND darf diese Daten auch an andere Geheimdienste, wie die NSA, weitergeben. Momentan werden die Aktivitäten der Geheimdienste von drei Gremien, die jeweils einen Ausschnitt sehen, überwacht. Nun soll ein viertes sogenanntes „unabhängiges Richtergremium“ hinzukommen, welches aber von der Regierung selbst benannt werden.
„Ein klares Bekenntnis für die gute Arbeit des BND“
Grundtenor der Reden aus den Regierungsfraktionen war die Betonung der Wichtigkeit eines starken BND auf einer klaren Rechtsgrundlage. Dass der Gesetzentwurf einfach rechtswidrige Praxen des BND nun legalisiert, wird so als Stärkung des Rechtsstaates deklariert. Die harsche Kritik von André Hahn (Die LINKE), der beispielsweise über eine Aushebelung der Presse- und Informantenschutzes im Ausland klagte, wies die SPD-Fraktion mit den Worten zurück: „Wir hätten nicht damit gerechnet, dass sie zustimmen, aber es geht doch auch eine Nummer kleiner.“
Dies spielte auf den grundlegenden Meinungsunterschied zwischen den beiden Seiten an. Für Peter Altmaier „ist [es] wichtig, dass wir uns als Regierung und Parlament zu diesem Nachrichtendienst bekennen“. Und auch Patrick Sensburg (CDU) fand, dass „das Gesetz ein klares Bekenntnis für die gute Arbeit des BND [sei]“. Burkhard Lischka (SPD) stimmte dem zu und sagte, dass sich der BND nicht für seine Arbeit schämen müsse. Patrick Sensburgs einziger Verbesserungswunsch dazu ist, dass man langfristig eine gesetzliche Trennung von BfV und BND vornimmt.
Vertiefung von verfassungsrechtlichen Problemen
Dem widersprach Konstantin von Notz, indem er die bisherige Praxis in vielen Teilen als offenkundig rechtswidrig bezeichnete und sich damit auf den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, bezog. Des Weiteren benannte er die „ganze Nummer damals“ als klare Lügenkampagne der Bundesregierung. Damit meinte er die „gespielte Unwissenheit der Bundesregierung“ gegenüber den Überwachungsvorwürfen, das Statement der Kanzlerin „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ und die Aussicht auf den Abschluss eines No-Spy-Abkommens mit den USA. Anstatt einen Fortschritt in dem Gesetzentwurf zu erkennen, sprach er von einer Vertiefung der verfassungsrechtlichen Probleme.
Kleine Kritik am Gesetzentwurf kam aber auch innerhalb der SPD-Fraktion auf. So kritisierte Eva Högl, dass Kontrolle vom Parlament (in diesem Fall dem G10-Gremium) in ein unabhängiges Richtergremium verlagert würde. Hierzu konnte Konstantin von Notz auch eine Zwischenfrage an Patrick Sensburg stellen. Er wollte wissen, was an einem Gremium, dass die Bundesregierung benennt, unabhängig sei. In seiner Antwort führte Patrick Sensburg aus, dass das Ringen der Gewaltenteilung diesem Gremium innewohne und es dem parlamentarischen Kontrollgremium berichte. Außerdem könne die Kontrolle der Nachrichtendienste nicht ausschließlich dem Parlament aufgebürdet werden.
Den BND nicht an die Kette legen
Ein anscheinend besonderes Anliegen der Regierungskoalition ist, die „Schlagfertigkeit“ des BNDs nicht einzuschränken. So versicherte Patrick Sensburg, dass der „BND […] nicht an die Kette gelegt [wird].“ Burkhard Lischka pflichtete dem bei, indem er vor „alltäglichen Cyberattacken“ warnte und darauf verwies, dass wir in einer Zeit leben, in der Terroristen keine Brieftauben mehr benutzen würden. So ist es für Patrick Sensburg eine Selbstverständlichkeit, dass „wir starke Nachrichtendienste“ brauchen. Kein vernünftiger Mensch, so Patrick Sensburg, glaube doch, dass wir keine Nachrichtendienste bräuchten. Er verwies zudem darauf, dass sich der Gesetzentwurf aus den Erkenntnissen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss ergeben hat – dabei ist anzumerken, dass dieser seine Arbeit noch lange nicht beendet hat.
Burkhard Lischka hob besonders hervor, dass ein Verbot der Wirtschaftsspionage weltweit einmalig sei und – sollten Gesetze ähnlich wie diesem auch in anderen Ländern eingeführt werden – dieser Tag zu einem Festtag für Grund- und Bürgerrechte würde. André Hahn widersprach dieser Einschätzung in seiner Rede klar. Er merkte an, dass das Ausspähen von EU-Bürgern und ‑Institutionen nicht etwa verboten, sondern ausdrücklich erlaubt werden solle. Konstantin von Notz sagte hierzu, dass die Kernfrage für die digitale Gesellschaft der Grundrechtsschutz im Internet sei, Artikel 10 (Post- und Fernmeldegeheimnis) auf der Glasfaser, diesen Schutz würde die Bundesregierung verweigern.
Der Abgeordnete Lischka entgegnete der Kritik, indem er meinte, dass manche die Nachrichtendienste sowieso lieber heute als morgen abschaffen würden und diese Kritik einer objektiven Beurteilung des Entwurfes nicht standhalten würde. Konstantin von Notz hielt dagegen und sprach von einem „Affront gegen den Deutschen Bundestag“ und einer „Selbstverzwergung des Parlamentes“. Massenüberwachung würde legalisiert, neue Kontrollgremien geschaffen und das Parlament vor die Tür gesetzt. Dass man diesen historischen Entwurf innerhalb 38 Minuten am letzten Tag vor der Sommerpause diskutierte, passte in dieses Bild.
Update: Hier kann man sich die Videoaufzeichnung und das Protokoll der Sitzung ansehen.
