Netzpolitischer Wochenrückblick – KW 10: Wir sind Taliban.

(Foto: Michelle Bender, Bat-eared fox>, CC BY-NC-ND 2.0)

Willkommen zu unserem zehnten Wochenrückblick in diesem Jahr. Diese Woche stand nicht nur die Baustelle des BND unter Wasser und bescherte uns die schönen Hashtags #Watergate und #LäuftbeimBND, sondern es ist auch sonst so einiges anderes vorgefallen.

Zu aller erst in eigener Sache: Wir haben die Zahlen des Jahres 2014 aus dem Maschinenraum geholt und in einer Infografik zusammengestellt.  Und weil Bilder etwas schönes sind, hat sich die Redaktion vor die Kamera gewagt und es gibt jetzt einen kleinen Film über und von uns.

In unserem Videowochenrückblick berichtet Markus über Neuigkeiten aus dem Geheimdienst-Untersuchungsauschuss und den aktuellen Entwicklungen rund um die Netzneutralität.

Wer kein Bild braucht kann sich auch die MP3 oder die OGG Version anhören.


 

Kommen wir zu den ersten Themen:

Während in den USA gerade strenge Regeln zum Schutz der Netzneutralität vorgestellt wurden, droht die EU in die andere Richtung zu laufen. Die EU-Staaten haben sich im Europäischen Rat auf eine Position diesbezüglich geeinigt, welche sich eher negativ liest und eine Tendenz in Richtung Netzsperren und Zweiklassen-Netz zeigt. Damit steht der Rat teilweise genau entgegengesetzt zu der guten Position des EU-Parlaments aus dem vergangenen Jahr. In den nun beginnenden Trialog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat soll sich auf eine Position geeinigt werden, aber aufgrund der personellen Aufstellung lässt das auch wenig hoffen.

Die Netzneutralität wird in Deutschland wird in vielen Mobilfunkverträgen massiv verletzt wird. Als Ergebnis einer langen Recherche haben wir in dieser Woche einen Report veröffentlicht. Im Kleingedruckten der Mobilfunkanbieter-AGBs versteckt finden sich unklare Formulierungen dazu, dass IP-Telefonie, Sprach- und Videotelefoniedienste, Peer-to-Peer-Verkehte und/oder Instant-Messaging verboten sind. Tarife, in denen es hierzu keine Verbote gibt, sind teuer. Netzneutralität und damit die Offenheit des Netzes droht zum Luxusprodukt zu werden, das man sich leisten können muss.

Unser Digitalkommissar der Herzen, Günther Oettinger, hat sich erst gestern wieder gegen die Netztneutralität ausgesprochen und kommt mit einem griffigen Beispiel daher: „Was die Netzneutralität betrifft, da haben wir gerade in Deutschland Talbian-artige Entwicklungen. Da ist die Netzgemeinde, da sind die Piraten unterwegs, da gehts um perfekte Gleichmacherei.“  Für Herrn Oettinger geht Aktivismus und fundamentalistischer Extremismus, der tausende Menschenleben auf dem Gewissen hat, scheinbar fließend ineinander über. Er erhofft sich Kompromisse seitens des Parlaments und argumentiert dabei (erneut) mit Autos und eHealth. Das erzählen genauso auch die Chefs der Telko-Konzerne, wenn sie gegen Netzneutralität lobbyieren, wie unser kleines Quiz zeigt.

Um das Urherberrecht ist es auf der EU-Ebene momentan leider auch nicht besser bestellt.

Am Donnerstag fand erneut eine Sitzung des NSA-Untersuchungsausschuss statt, aus der wir live berichteten. Dabei wurde deutlich, dass der BND Rohdaten aus Glasfasern direkt an die NSA weitergegeben hat. Auch wurde das Eikonal-Programm zum ersten mal seit seinem Bekanntwerden offiziell bestätigt. Die britische Regierung ist nicht bereit, dem Untersuchungsausschuss Informationen bezüglich britischen Geheimdienst GCHQ oder dessen Arbeit zu geben. Das machte die britische Regierung in einem Brief an das Kanzleramt deutlich.

Von Gesetzes wegen darf der BND momentan internationale Telekommunikationsbeziehungen abhören – allerdings „nur“ auf 20 % der zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität. Bis heute ist unklar, wie diese zwanzig Prozent zu interpretieren sind. Aus einem geheimen BSI-Prüfbericht geht hervor, dass der BND sich nicht einmal an diese vereinbarte Obergrenze hält. Wir haben den Bericht in vollem Umfang veröffentlicht.

Unsere zweite Live-Berichterstattung kam in dieser Woche aus dem Rechtsausschuss des Bundestags, wo eine Anhörung zu einem Gesetzesentwurf der beiden Oppositionsfraktionen stattfand: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll endlich wieder aufgehoben werden. Die Veranstaltung fand, wie etwa auch alle Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses, nur unter Saalöffentlichkeit statt. Die Mehrheit der Experten sprach sich dort für eine schnellstmögliche Abschaffung der momentanen Form des Leistungsschutzrechtes aus, da sie in ihrer jetzigen Form nur Ärger bereitet und den Verlagen keinen Cent Mehreinnahmen gebracht hat. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass der Gesetzesentwurf durchkommt, wie auf einer vorab stattfindenden Diskussionsveranstaltung deutlich wurde: Die große Koalition wird, wie bei jedem Oppositionsantrag, gegen eine Annahme stimmen. Es ist trotzdem wichtig, dass die Debatte erneut angestoßen wurde und nun Taten folgen.

Nachdem wir die Verzögerung der EU-Datenschutzreform bereits in der Vergangenheit kritisierten, wurden nun neue Erkenntnisse zum Verhandlungsstand veröffentlicht. Dabei wurde bekannt, dass unter anderem die sogenannte Zweckbindungspflicht gegenüber Kundendaten aufgeweicht werden soll und Daten sollen zukünftig nicht nur dann erhoben werden können, wenn es notwendig ist, sondern auch, wenn die Erhebung nicht „exzessiv“ stattfinde. Gleichzeitig soll jedoch die Informationspflicht gegenüber den NutzerInnen gesenkt werden.

Aber nicht nur derlei Vorgänge öffnen Datenkraken Tür und Tor: Auch Smart-TVs sind de facto kaum anonym nutzbar, wie eine Studie des Bayrischen Landesamts für Datenschutzaufsicht zeigt. Denn bei fast jeder Nutzung während bestehender Internetverbindung werden persönliche Daten an Server der Hersteller, Fernsehsender und Drittanbieter weitergeleitet. Dies beginnt bereits beim Einschalten des Gerätes und auch bei der Nutzung externer Speichermedien und nicht nur, wenn Apps oder Zusatzdienste verwendet werden.

In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für die Digitale Agenda wurde darüber diskutiert, ob Datenschutz ein Hindernis oder einen Wettbewerbsvorteil für deutsche Unternehmen darstellt. Die Meinungen darüber gingen auseinenader.

In den USA gibt es kein allgemeines Datenschutzgesetz aber letzte Woche legte die Regierung einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der Privatsphäre von US-Amerikanern gegenüber privaten Datenverarbeitern vor. Warum dieser jedoch völlig unzureichend ist, erklärt der folgende Beitrag.

Europol plant ihre Fähigkeiten zur Verarbeitung von Gesichtsbildern auszuweiten und fragte das BKA nach einem „Fotovergleichs/-identifizierungswerkzeug“. Hintergrund sind steigende Datenmengen auf Seiten Europols. Hintergrund ist vermutlich das Analysprojekt „Travellers“, dass in Kooperation mit dem BKA umgesetzt wird. Außerdem nutzt das BKA auch Software um Bildinhalte abzugleichen. Der Bundesregierung ist nicht beknannt, welche Anwendungen Europol wofür nutzt und ob es Verfahren wie Data Mining und Mustererkennung, welche dem BKA nicht erlaubt sind, zur Vorhersage von Szenarien verwenden würde.

Die schweizerische „Digitale Gesellschaft“ veröffentlichte Anfang der Woche eine interaktive Visualisierung zu Überwachungsmaßnahmen in der Schweiz zwischen 1998 und 2014. Aus dieser geht auch die Anzahl der Vorratsdatenspeicherungen hervor, welche es in der Schweiz seit über zehn Jahren gibt. Wir haben ein kurzes Interview mit Simon Gantenbein, einem Mitglied der Schweizer „Digitalen Gesellschaft“ geführt.

Wie neue Snowden-Leaks zeigen, spionierte der neuseeländische Geheimdienst GCSB, welcher zu den Five Eyes gehört, die Satellitensignale vieler kleiner pazifischer Inseln, wie Tuvalu und Fidschi, aus und teilte die Informationen via XKEYSCORE mit der NSA. Aus den Dokumenten geht hervor, dass der GCSB dabei für die US-Geheimdienste wertvolle Informationen sammelt, die sie anderweitig nicht erhalten könnten.

Die iranische Regierung verschärft Internetkontrollen und lies durch das Center for Investigation of Organized Crime, eine Abteilung der iranischen Geheimdienste, mehrere Facebook-Nutzer verhaften, die als unmoralisch eingestufte Inhalte verbreiteten.

Laut eines Berichts in der New York Times verschickte die frühere US-Außenministerin Hillary Clinton amtliche E-Mails unverschlüsselt über ihren privaten Mailaccount. Dies löste eine Diskussion um den Umgang mit amtlicher Transparenz aus.

Die Medien- und Netzpolitische Kommission der SPD fordert das Ende der Störerhaftung und eine Gleichstellung der der privaten Anbieter mit gewerblichen und geschäftsmäßigen, sowie nichtgewerblichen WLAN-Anbietern. Ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums unter Sigmund Gabriel (SPD) sieht jedoch eine Verschlimm-Besserung zugunsten der Abmahnindustrie vor. Die Digitale Gesellschat hat einen ausführlichen Artikel geschrieben, der erklärt, warum die WLAN-Störerhaftung abgeschafft werden muss.

Auch die Freifunker-Community hat sich in einem gemeinsamen Statement kritisch zu dem Gesetzesentwurf geäußert. In einem Artikel der Berliner Zitty gab es dazu ein schönes Porträt der Freifunkerbewegung.

Wir wünschen ein entspanntes Wochenende und freuen uns wie immer auf die kommende Woche.

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2 Ergänzungen

  1. Der SPIEGEL meldet, dass die Bundesregierung im Alleingang (ohne die EU) die Vorratsdatenspeicherung einführen wird. Ein „Kompromiss“ zwischen CDU/CSU und SPD soll darin bestehen, Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten von der Speicherung auszunehmen.

    Wie soll das denn funktionieren? Diese Politiker haben entweder keine Ahnung von Technik oder wollen uns verarschen!

    Woher weiß der Telekommunikationsanbieter, ob der Kunde Arzt, Rechtsanwalt oder Journalist ist? Soll es dafür neue Register geben? Vor allem bei Journalisten gibt es keine Gewissheit, denn anders als bei Ärzten und Anwälten braucht man keine staatliche Zulassung, um als Journalist zu arbeiten. Journalist kann jeder sein, der eine entsprechende Tätigkeit ausübt, also auch ein Blogger.

    Was ist mit den Kommunikationspartnern? Was nützt es dem Patienten, dem Mandanten oder dem Informanten, wenn die Verbindungs- und Standortdaten zwar nicht beim Arzt, Anwalt oder Journalisten gespeichert werden, aber bei deren Kontaktpartnern?

    Schon jetzt ist klar: Bullshit made in Germany!

  2. In dem Link „wie unser kleines Quiz zeigt“ ist ein Formatierungsfehler (wohl ein Leerzeichen zu viel im CMS), der ihn nicht-klickbar macht.

    href=“/%20https:

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.