Die Freifunk-Community hat ineiner gemeinsamen Stellungnahme den „WLAN-Gesetzesentwurf der Bundesregierung (§ 8 TMG)“ scharf kritisiert, den wir vergangene Woche veröffentlicht haben. Dieser „würde zu mehr Rechtsunsicherheit und einem negativen Effekt auf die Verbreitung von Funknetzwerken führen“.
Der Entwurf sieht vor, dass „nicht geschäftsmäßige“ WLAN-Betreiber, (1) verschlüsseln, (2) die Nutzer einwilligen lassen und (3) die Nutzer beim Namen kennen sollen. Diese Ungleichbehandlung von geschäftsmäßigen oder nichtgewerblichen Anbietern ist nicht akzeptabel und bedeutet eine weitere Verkomplizierung der ohnehin schon schwierigen Argumentationslage zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen, aber womöglich kostendeckend betriebenen Zugängen. Wir zweifeln aus den oben genannten Gründen an der Praktikabilität der im Entwurf festgehaltenen Punkte für öffentliche WLANs in Deutschland […]
Und:
Die Verabschiedung eines solchen Gesetzesvorschlags würde zu mehr Rechtsunsicherheit und mehr Bürokratie bei der Rechtsdurchsetzung als bisher bei einem negativen Effekt auf die Verbreitung von Funknetzwerken führen. Entgegen der Auffassung der Verfasser des Entwurfes, würde der Entwurf auch erhebliche zusätzliche Investitionen seitens der Wirtschaft und Verwaltung nach sich ziehen.