SPD-Netzpolitiker: Die Störerhaftung muss weg!

Laut einem noch nicht abgestimmten Referentenentwurf aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) soll es bei der Lösung des Problems der Störerhaftung für offene WLANs eine Verschlimm-Besserung zugunsten der Abmahnindustrie geben. Aber nicht alle in der SPD sind damit einverstanden. Der Vorsitzende der Medien- und Netzpolitischen Kommission der SPD, Marc Jan Eumann, sowie das für Netzpolitik zuständige Vorstandsmitglied Lars Klingbeil fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung: Die Störerhaftung muss weg!

Die Medien- und Netzpolitische Kommission der SPD fordert deshalb eine Änderung des Telemediengesetzes, die klarstellt, dass WLAN-Anbieter über die Störerhaftung nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden können. Dabei sollten wir nicht zwischen gewerblichen, geschäftsmäßigen oder nichtgewerblichen und privaten Anbietern unterscheiden. Vielmehr sollten alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Funknetzen als so genannte Accessprovider gleichgestellt werden mit großen Kommunikationsanbietern, die nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können. Klar lehnen wir es ab, die Haftungsbefreiung auf einen namentlich im Voraus bestimmten Nutzerkreis zu beschränken oder private WLAN-Netze verpflichtend zu registrieren.

Wir wünschen viel Erfolg, dass Gabriel und de Maiziere noch daran gehindert werden, einen solchen Unsinn in Gesetzesform zu gießen.

3 Ergänzungen

  1. Die Debatte ist total sinnlos!

    Stellen wir uns nun einmal vor, dass jeder private Haushalt (im Großteil keine IT-Experten) einen freien Internetzugang anbieten würde. Zum einen würden die Preise sicherlich durch die hohen Kündigungsraten extrem steigen, denn es braucht ja nun nicht mehr jeder einen Internetanschluss. Zum anderen ist kaum möglich über so einen privaten Anschluss jemanden zu finden, der illegale Software bereit stellt oder schlimmer noch Kinderpornos veröffentlicht.

    Heute ist für JEDEN, der einen Hotspot bereit stellen will dies schon im Bereich zwischen 9-19 Euro monatlich möglich. Dann ist wenigstens das private Netzwerk gesichert UND es kümmern sich IT-Experten um die Administration! Anders ist dies natürlich bei Hotel, welche nur Zugang zum Internet über die Zimmernummer anbieten. Hier ist ein Namensabgleich mit den Buchungsdaten möglich und nachvollziehbar.

    P.S.: Liebe Freifunk-Gemeinde. In den AGB für Privatkunden-Anschlüssen von eigentlich allen Internet-Anbieter ist verfasst, dass eine Nutzung durch Dritte nicht gestattet ist…

  2. @Ben: Mich würde interessieren, wie denn der von dir angesprochene Hotspot für 9-19 € monatlich sicherstellt, dass der jeweils Verantwortliche für Urheberrechtsverletzungen und schlimmere illegale Inhalte zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ich weiß wirklich nicht, was du meinst. Die von der Telekom geplanten Hotspots in Privathaushalten sind jedenfalls keine Lösung, da diese m.W. ausschließlich für Telekom-Kunden angedacht sind. Im übrigen ist es für Kriminelle auch ohne Freifunk möglich ihre Herkunft zu verschleiern, z. B. über VPN-Tunnel. Oder sehe ich das falsch?
    Richtig ist allerdings leider dein Einwand, dass Internet-Anbieter eine Nutzung durch Dritte nicht gestatten. Das ist in der Tat ein Problem, dass die Freifunker anscheinend noch nicht erkannt haben.

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