Im Februar haben wir über die Datenschutzbestimmungen von Samsung berichtet, in denen davor gewarnt wurde nichts Privates in Anwesenheit von Smart-TVs zu sagen, wenn man die Sprachsteuerung nutzt. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat nun im Rahmen einer bundesweiten Prüfaktion Smart-TVs von 13 Herstellern hinsichtlich datenschutzrelevanter Datenverarbeitungsprozesse untersucht. Dabei ging es weniger um die Nutzung von Sprachsteuerungen, als vielmehr um ganz „normales“ Fernsehgucken. Die Ergebnisse (Zusammenfassung) wurden am 27.02 auf einer Pressekonferenz präsentiert: Bei nahezu jedem Vorgang auf dem TV-Gerät bei bestehender Internetverbindung werden persönliche Daten an Server der TV-Hersteller, Fernsehsender und Drittanbieter gesendet.
Daten werden nicht nur bei der Nutzung von Apps und Zusatzdiensten übermittelt, für die eine Internetverbindung notwendig ist. Auch bei einfachen Vorgängen wie der Inbetriebnahme des Gerätes, der Wiedergabe von externen Inhalten über Speichermedien oder das Wechseln des TV-Senders werden Nutzerinformationen an Server übertragen. Die unterschiedlichen Verbindungen werden dabei nur teilweise verschlüsselt: Lediglich bei sechs der dreizehn Herstellern erhält der Nutzer überhaupt einen Hinweis auf die Datenschutzbestimmungen. Aus diesen geht dann allerdings in der Regel nicht hervor, welche Daten wann genau an welche Server übertragen werden.
Eine anonyme Nutzung von Angeboten sollte jedoch nach Ansicht von Datenschützern auch bei Smart-TVs möglich sein. Leider wurde der komplette 40-seitige Prüfbericht der Datenschutzbehörde laut heise aus Wettbewerbsgründen und aufgrund des Schutzes von Betriebsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Wir müssen uns daher mit der Zusammenfassung der Ergebnisse zufriedengeben.
