Zensursula

  • : Die EU will immer noch Netz-Sperren, jetzt sogar weltweit
    Die EU will immer noch Netz-Sperren, jetzt sogar weltweit

    Die EU will weiterhin Netz-Sperren gegen Kindesmissbrauchs-Dokumentation im Internet einsetzen. Nach einem internen Beschluss Anfang des Monats, will man das jetzt auch in einer globalen Allianz durchsetzen.

    Im Beschlussdokument der Justiz- und Innenminster-Konferenz wird gefordert:

    die größtmögliche Reduzierung der Verfügbarkeit von Kinderpornographie online, unter anderem durch die Erleichterung von Maßnahmen zum Entfernen, oder, wo angemessen, auch Sperren von Webseiten.

    Joe McNamee von EDRi hat dazu bereits Anfang des Monats alles gesagt. Hier die Übersetzung, mit freundlicher Genehmigung von unwatched.org:

    22. Juni 2012 34
  • : Jetzt anmelden zum Aktivenkongress Netzgesellschaft 2011 (#AKtiVCongreZ)
    Jetzt anmelden zum Aktivenkongress Netzgesellschaft 2011 (#AKtiVCongreZ)

    Der FoeBud lädt ein zum zweiten Aktivenkongress Netzgesellschaft 2011 vom 7. bis 9. Oktober im DGB Bildungszentrum Hamburg-Sasel (Anreise Freitag 17:00 Uhr, Abreise Sonntag, 15:00 Uhr).

    Aus dem FoeBud-Newsletter:

    Zum Klärung der Verfassungsbeschwerde kam es gar nicht mehr, der elektronische Entgeltnachweis ELENA wurde vom FDP-geführten Wirtschaftsministerium vorher begraben. Vorbereitet wurde die Verfassungsbeschwerde auf dem Aktivenkongress des FoeBuD.

    Wie es nun weitergeht, wird eine Frage auf dem nächsten Kongress im Oktober sein. Denn noch immer wollen politische Kräfte auf Bundes- und EU-Ebene Überwachung und Kontrolle ausweiten. Doch auch Themen wie etwa Netzneutralität, Vorratsdatenspeicherung, Zensur und RFID sind weiter virulent. Daher heißt es, politische Strategien zu entwickeln: Ideen zu Aktionsformen fabrizieren, sammeln und gemeinsam überlegen, wie man diese umsetzen kann.

    Der AKtiVCongreZ / Kreativkongress (Kongress für aktive Bürgerrechtler) ist eine wirklich empfehlenswerte Veranstaltung in lockerer Atmosphäre und bietet Organisationen und Einzelpersonen die Möglichkeit zum Austausch. Auch interessierte Neueinsteiger und Neueinsteigerinnen sind dort herzlich willkommen und können sich direkt mit einbringen. Moderiert wird der Kongress von Wiebke Herding (Brüssel).

    Der Teilnahmebeitrag von 45€ beinhaltet 2 Übernachtungen im Einzelzimmer mit Bad, Fernseher, Telefon, WLan, Frühstücksbuffet, Mittagessen und Abendbuffet, Kaffeepausen, Sauna. Eine frühe Buchung empfiehlt sich, da nur 70 Plätze zur Verfügung stehen.

    5. September 2011 10
  • : Rückblick: Wie Zensursula auf den Weg gebracht wurde
    Rückblick: Wie Zensursula auf den Weg gebracht wurde

    Hadmut Danisch war als (damaliger) Vertreter eines Providers bei den Verhandlungen zur Einführung der Netzsperren in Deutschland dabei und berichtet zwei Jahre später sehr ausführlich von seinen Eindrücken und Erlebnissen am Verhandlungstisch: Wie die deutsche Internet-Kinderpornosperre zustande kam – und zugrunde ging. Eine sehr spannende und lesenswerte Einsicht, wie solche politischen Prozesse funktionieren. Und ein weiteres Mosaikstück in der Rekonstruktion der Ereignisse, die die deutsche Netzpolitik wesentlich verändert haben.

    Als Ergänzung sei hier nochmal auf die Masterarbeit von Andre Meister verwiesen, der sich wissenschaftlich damit auseinander gesetzt hat: Zugangserschwerungsgesetz – Eine Policy-Analyse zum Access-Blocking in Deutschland.

    23. Juni 2011 13
  • : Kabinett billigt Gesetzentwurf für „Löschen statt Sperren“
    Kabinett billigt Gesetzentwurf für „Löschen statt Sperren“

    Marco Buschmann und andere FDP-MdBs twittern gerade den nächsten Meilenstein bei der fachgerechten Entsorgung des Zugangserschwerungsgesetzes:

    Kabinett billigt Gesetzentwurf für „Löschen statt Sperren“! #Netzsperren verschwinden aus dem Bundesgesetzblatt! #FDP

    Ok, der Hinweis auf das Bundesgesetzblatt kommt evtl. etwas früh, schließlich entscheidet über Gesetzentwürfe immer noch das Parlament (Gibt es da eigentlich schon einen Termin für die Abstimmung?).

    Da es dort aber wohl kaum zu Problemen kommen dürfte, ist mit der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett wohl die letzte größere Hürde überwunden.

    Siehe auch:  Bundesregierung streicht Websperren-Gesetz (Heise Online)

     

    25. Mai 2011 2
  • : Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz
    Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz

    MOGIS, der AK-Zensur und der Verein „Digitale Gesellschaft“ haben auf Einladung der Bundesministerium für Justiz heute fristgerecht jeweils eine eigene Stellungnahme zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz eingereicht und veröffentlicht.

    MOGiS schreibt u.a.:

    Zu den Regelungen des Aufhebungsgesetzes: im Zuge des Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes wurde das Telekommunikationsgesetz geändert. Insbesondere wurde in §96 TKG folgender Satz eingefügt „Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.“ Mit der Außerkraftsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes wäre dies eine unklare Bestimmung, bei der nicht klar wäre auf welche Gesetze es überhaupt noch Bezug nimmt. Wir schlagen deswegen in §96 TKG die Entferung der Wortgruppe „oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten“ vor. Die vorgesehene Beibehaltung des mit dem EGZugErschwG in den §96 TKG eingefügten Absatzes: „(2) Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig.“ ist dagegen zu begrüßen.

    Der AK-Zensur fordert u.a.:

    d) Nach Auffassung des AK Zensur ist es angezeigt, dass die Errichtung von Netzsperren gesetzlich ausgeschlossen wird. Auch aus Gründen der Rechtsklarheit und aus praktischen Erwägungen heraus rät der AK Zensur hierfür zu einer Grundgesetzänderung. Damit einhergehend sind eine Internetdienstefreiheit und die grundrechtliche Absicherung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in der Verfassung zu kodifizieren.
    e) Der AK Zensur hält eine unabhängige und ausführliche wissenschaftliche Evaluierung der Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes bzw. der Löschbemühungen für zwingend erforderlich.

    Der Verein „Digitale Gesellschaft“ fordert u.a.:

    Nach unserer Auffassung müssen Netz-Sperren – ob staatlich oder privat motiviert – für die Zukunft ausgeschlossen werden. Daher schlagen wir vor, das Telekommunikationsgesetz um einen §88a “Nichtanalyse / Nichtunterdrückung” zu ergänzen, in dem jede willkürliche Analyse, sowie jede Sperrung von Inhalten, Ziel- und Anfrage-adressen auf Providerebene für grundsätzlich unzulässig erklärt wird. Es handelt sich also um eine Konkretisierung und Ergänzung zum §88 TKG (Fernmeldegeheimnis). Diese Änderung würde auch der Klarstellung dienen, dass die geschilderten Eingriffe in den Internet-Verkehr zugleich Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG darstellen und als solche grundsätzlich unzulässig sind.

    11. Mai 2011 15
  • : Kleine Anfrage zum ZugErschwG beantwortet
    Keine Evaluierung nötig?
    Keine Evaluierung nötig?
    Kleine Anfrage zum ZugErschwG beantwortet

    In einer Sitzung am Montag (PDF) wird sich der Unterausschusses Neue Medien im Bundestag noch einmal kurz mit dem Zugangserschwerungsgesetz beschäftigen. Nein, es gibt leider keinen Videostream. Es gäbe auch nichts zu sehen, die Veranstaltung ist – einmal mehr – nicht öffentlich.

    Dafür gibt es etwas zu lesen. Und zwar von Konstantin von Notz (Grüne) einerseits, sowie von Lars Klingbeil und Burkhard Lischka (beide SPD) andererseits.

    Inzwischen hat die Bundesregierung nämlich die Kleine Anfrage (PDF) zum „Zum verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes und zum Stand der angekündigten Evaluierung“ beantwortet (PDF), die Anfang letzten Monats von den Fraktionen der SPD und der Grünen gestellt wurde.

    Tatsächlich sind ja immer noch, auch jetzt,  wo das Kabinett ein Eckpunktepapier zur Aufhebung des „ZugErschwG“ beschlossen hat und aus dem Bundesjustizministerium ein passender Gesetzentwurf vorliegt, ein paar Fragen offen.

    7. Mai 2011 6
  • : Entwurf zum Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung
    Entwurf zum Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung

    Es gibt erfreuliche Neuigkeiten, frisch getickert von Holger Bleich drüben bei Heise Online:

    Wie erwartet hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf für das Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung vorgelegt. Am heutigen Donnerstag wurde der Text bereits verschiedenen Interessenvertretern zugestellt, die gerade mal bis zum 11. Mai Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen. Schon am 25. Mai will sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen.

    Den Entwurf haben wir hier (PDF), falls mal jemand reinschauen möchte. Schaut ok aus, so auf den ersten Klick.

    5. Mai 2011 4
  • : Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
    Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

    Das Bundesjustizministerium hat verschiedene Verbände angeschrieben (PDF) und den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ (PDF) (aka „Zugangserschwerungsaufhebungsgesetz“) mit der Bitte zu einer Kommentierung verschickt.

    Bis zum 11. Mai hat man die Möglichkeit, etwaige Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen.

    5. Mai 2011 5
  • : White IT: Tauschbörsen größter Markt für Kinderpornographie
    White IT: Tauschbörsen größter Markt für Kinderpornographie

    In der Argumentation für Websperren hieß es bisher, dass diese ein wirksames Mittel gegen den „Milliardenmarkt für Kinderpornographie“ im Internet wären. Nachgewiesen werden konnte dieser Milliardenmarkt bisher nicht, die (wenigen) tatsächlich durchgeführten Studien zum Thema lassen vermuten, dass er in der behaupteten Form schlicht nicht existiert.

    Das bestätigen erneut auch die heute in Berlin veröffentlichten Ergebnisse des „White IT“-Bündnisses aus Niedersachsen. Nicht etwa das WWW sei Hauptumschlagplatz für Kinderpornographie, sondern „Unentgeltliche Tauschbörsen“:

    2. Mai 2011 24
  • : Zensursula – Ein Rückblick
    Demonstration
    Protestkundgebung gegen Zensursula, April 2009.
    Zensursula – Ein Rückblick

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes angekündigt wurde, daher ist es zu früh zum Feiern. Mit der Veröffentlichung meiner Master-Arbeit möchte ich dennoch bereits einen Rückblick wagen.

    20. April 2011 35
  • : BVerfG: Beschwerde gegen Zugangserschwerungsgesetz abgewiesen
    BVerfG: Beschwerde gegen Zugangserschwerungsgesetz abgewiesen

    Schlechte Nachrichten aus Karlsruhe. Wie mir die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts gerade bestätigte, wurde die vom AK Zensur initiierte Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz (1 BvR 508/11) als unzulässig abgewiesen. Zu den Gründen heißt es in der (von mir anonymisierten)* Entscheidung vom 29. März (PDF):

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 und § 92 BVerfGG genügt und ihr der Grundsatz der Subsidiarität gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG entgegensteht. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.  Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

    Bleibt zu hoffen, dass das angekündigte Aufhebungsgesetz der Bundesregierung baldmöglichst seinen Weg ins Parlament findet und dort beschlossen werden kann.

    PS: Parallel zur Entscheidung der Bundesregierung, das Zugangserschwerungsgesetz zu beerdigen, haben die Fraktionen von SPD und Grüne eine kleine Anfrage zum ihrer Ansicht nach „verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung des ZugErschwG“ und zur Evaluation des Versuchs „Löschen statt Sperren“ auf den Weg gebracht. Ralf Bendrath hat den Link zum Dokument (PDF) gestern Nacht bereits bei Twitter gepostet, ich will ihn euch nicht vorenthalten.

    Nachtrag: Die Pressestelle des BVerfG bat mich um Korrektur der Passage, ich hätte die Entscheidung anonymisiert. Richtig ist natürlich, dass die Beschwerdeführer bereits in der mir zugeschickten Fassung des Beschlusses anonymisiert waren (Das ist bei gerichtlichen Entscheidungen auch üblich).

    Ich habe lediglich noch die Bevollmächtigen anonymisiert, die, so die Pressestelle „grundsätzlich mit vollem Namen mit angegeben“ werden, „es sei denn es liegt beispielsweise ein Widerspruch hierzu vor“. Sorry für das Missverständnis.

    Update, 18:00 Uhr: RA Thomas Stadler, der die Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit RA Dominik Boecker für vier Beschwerdeführer aus dem Umfeld des AK Zensur erhoben hat, hat in seinem Blog eine erste Stellungnahme gepostet.

    20. April 2011 35
  • : Aus für Internetsperren: Ein Schritt vor, zwei zurück?
    Aus für Internetsperren: Ein Schritt vor, zwei zurück?

    Ich finde den Nachrichtenwert der Meldung, das Kabinett in Berlin habe das „Aus für Internetsperren“ beschlossen, persönlich ja eher gering, den ein oder anderen Leser wird es aber sicher interessieren, was z.B. Heise Online schreibt:

    Die Bundesregierung will die umstrittenen Internet-Sperren gegen Kinderpornos kippen. Das Kabinett brachte am Mittwoch in Berlin laut dpa Eckpunkte für ein Gesetz auf den Weg, mit dem das bisherige Zungangserschwerungsgesetz aufgehoben werden soll. Künftig sollen Kinderpornos gelöscht werden. Zudem beschloss das Kabinett Eckpunkte für eine Visa-Warndatei, mit der künftig Visa-Missbrauch bekämpft werden soll. Auf beides hatten sich die Spitzen von Union und FDP in der vergangenen Woche bei einem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel verständigt. […]

    D.h. das „Aus für Internetsperren“ ist zunächst einmal nur ein Regierungsbeschluss, bzw. eine mehr oder weniger formelle Absichtserklärung, ein Gesetz zur Aufhebung des „Zugangserschwerungsgesetzes“ zu formulieren und im Parlament (Bundestag) einzubringen. Erst, wenn dieses (Aufhebungs-)Gesetz das Parlament durchlaufen hat, können wir wirklich von einem „Aus für Internetsperren“ sprechen.

    Wobei, nein, können wir leider nicht! Netzsperren drohen derzeit bekanntlich ja noch an anderen Fronten. Während es auf EU-Ebene derzeit gar nicht schlecht aussieht (Der aktuelle Verhandlungstext fordert keine verpflichtenden Netzsperren, auch wenn im Rahmen des CIRCAMP-Projektes parallel und mit deutscher Beteiligung entsprechende Datenbanken aufgebaut werden), zeichnet sich mit dem Glücksspielstaatsvertrag („GlüStV“, bitte merken! ‚) ein neues Problemfeld auf Länderebene ab.

    Beim Glücksspielstaatsvertrag ist es im Grunde wie beim JMStV im letzten Jahr. Im Gegensatz zum Zugangserschwerungsgesetz, das eine übergreifende technische Infrastruktur inkl. zentraler Sperrliste (DNS-Sperren, evtl. auch ein Zonenmodell, wie es Paul Vixie vorgeschlagen hat) etabliert hätte, handelt es sich bei Sperren nach dem GlüStV bzw. JMStV um ordnungsrechtliche Einzelfallentscheidungen (bzw. Verwaltungsakte). Oder eben um eine „ultima ratio“, also die letzte aller denkbaren Optionen, falls jemand die Neusprechvariante bevorzugt.

    Oder, noch anders gesagt, ich glaube nicht so recht, dass sich über Sperrverfügungen das halbe Internet wegsperren lässt, wie es offenbar selbst Protagonisten des Entwurfs hoffen:

    Man werde dafür sorgen, dass die Internetdienste unerlaubte Angebote sperrten, und man werde den elektronischen Zahlungsverkehr zu den betreffenden Firmen unterbrechen. „Das Geschäft der von uns zugelassenen Gesellschaften wird geschützt“, verspricht Robra. Auf diese Weise könne man 90 Prozent des Schwarzmarktes austrocknen, glaubt der Staatskanzleichef. (Quelle: Printausgabe der SZ, 8.4.2011, via „Digitale Linke“)

    Sollten die Ordnungsbehörden tatsächlich versuchen, das Angebot großflächig mit Sperrverfügungen zur regulieren, hätten wir eine – wohl auch verfassungsrechtlich – spannende Debatte. Bei der werden sicher auch wieder die Zugangsprovider mitspielen, die beim (bzw. vor dem) Zugangserschwerungsgesetz eingeknickt sind. Es dürfte fraglich sein, ob die Politik diese Debatte – gerade nach den Erfahrungen mit dem JMStV (die Möglichkeit, im Zuge des Medienschutzes Sperrverfügungen auszusprechen, besteht unabhängig von der gescheiterten Novellierung!) – führen möchte.

    Bevor Missverständnisse aufkommen: Das macht Netzsperren bzw. eine „Zensur“ im Einzelfall natürlich nicht besser. Sperrverfügungen sind als ordnungsrechtliche Maßnahme aber schlicht eine andere Qualität bzw. ein anderer Level als das Zugangserschwerungsgesetz.

    Wie auch immer, es gibt es dieses Jahr noch einiges zu tun.

    Update, 13.04.: Siehe auch Torsten Kleinz bei Hyperland:* „Netzsperren noch nicht vom Tisch“

    *Disclosure: „Hyperland“ wird von Blinkenlichten für das ZDF produziert. Während ich hier bei Netzpolitik mehr oder weniger als Gast schreiben darf (von mir aus auch als Ehrengast oder der Typ, der nicht nach Hause gehen wollte, als die Party vorbei war), verdiene ich dort einen Teil meiner Miete.

    Nur falls sich jemand über das Interview mit Markus zur „Digitalen Gesellschaft“ wundert. Die „Digitale Gesellschaft“ ist – ebenso wie Netzpolitik.org – ein Projekt von Newthinking Communications von Markus, mit dem ich ansonsten aber nichts zu tun habe. Bis Freitag/zur Anfrage, ob ich für Hyperland etwas schreiben wolle, wusste ich über die „dg“ nicht viel mehr als den Projektnamen.

    Im Interview selber findet man ein Antworten auf Fragen, die die geschätzten Kollegen bis zu meiner Deadline am Dienstag schlicht nicht gestellt hatten. „PR“ geht anders, das ist auch nicht mein Ding.

    13. April 2011 33
  • : AK Zensur appelliert an SPD und GRÜNE: Absage an Netzsperren in Koalitionsvertrag aufnehmen!
    AK Zensur appelliert an SPD und GRÜNE: Absage an Netzsperren in Koalitionsvertrag aufnehmen!

    Für die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Bündnis ’90/Die Grünen und der SPD in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hat der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) an beide Parteien appelliert, sich in ihrem Koalitionsvertrag klar gegen Internetsperren und Zensur auszusprechen und den Weg für eine moderne Netzpolitik auf Landesebene zu ebnen.

    „Der Regierungswechsel in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bietet die Chance, neue Akzente in der Netzpolitik des Landes zu setzen. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) möchte Sie dabei darin bestärken, die auf Bundesebene bei GRÜNEN und SPD diesbezüglich erreichten Fortschritte auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fortzuführen. Wir bitten Sie daher, die Ablehnung von Netzsperren und Zensur ausdrücklich in Ihren Koalitionsvertrag aufzunehmen.
    Mit den Stimmen oder auf Initiative Ihrer Landesregierung darf es keinen Aufbau einer Zensur-Infrastruktur geben!
    Denn egal, ob es mit dem Kampf gegen Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern („Kinderpornographie“), illegalem Glücksspiel oder zur Stärkung von Urheberrechten begründet wird oder ob andere Ziele verfolgt werden: Das Aufstellen von „Stopp-Schildern“, „Legalitätsweichen“ oder gar die „Blockade“ des Transports von Datenpaketen bedeutet zwangsläufig immer den Aufbau einer technischen Kontrollinfrastruktur, die ein hohes Missbrauchspotential trägt. Gleiches gilt für die Versendung von „Warn-Hinweisen“. Unter veränderten politischen Vorzeichen können diese Infrastruktur und Maßnahmen sofort für Zensur und Meinungskontrolle im Internet verwendet werden. Diese Technik lässt sich niemals hinreichend sicher auf das ursprüngliche politische Ziel begrenzen.“ heißt es in dem heute veröffentlichen Schreiben an die Verhandlungsführer beider Parteien.
    Dabei sei es auch unerheblich, aus welchen Gründen eine Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden solle und ob dies auf Basis eines Gesetzes wie dem Zugangserschwerungsgesetz, dem derzeit diskutierten Glücksspiel-Staatsvertrag, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder mittels einer mehr oder weniger „freiwilligen“ Verpflichtung geschehe. „Zensur darf in einem demokratischen Rechtsstaat niemals ein geeignetes Mittel zur Erreichung selbst von legitimen Zielen sein“ so Alvar Freude zur Begründung im Auftrag des Arbeitskreises.
    „Eine technische Zensur-Infrastruktur ist ein Instrument mit bedrohlicher Wirkung auf die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das gilt umso mehr, als dass mit Sperren lediglich eine symbolische Wirkung erzielt werden kann und zwar unabhängig davon, mit welcher Intention diese ursprünglich eingerichtet wurden. Probleme müssen immer an der Wurzel angegangen werden. Technik und technische Eingriffe können keine Lösung für soziale Probleme sein. Kontrollierende und inhaltlich wertende Eingriffe in eine technologisch neutrale Infrastruktur sind eine Gefahr für den freiheitlichen Rechtsstaat.“
    Die Koalitionäre von SPD und GRÜNEN werden daher aufgefordert, sich im Koalitionsvertrag verbindlich darauf zu verständigen, dass die Errichtung einer solchen Infrastruktur  – egal mit welcher Begründung – von der neuen Landesregierung nicht gefordert, befördert oder unterstützt wird.
    http://ak-zensur.de/2011/04/ak-zensur-appelliert-an-spd-und-grune-absage-an-netzsperren-in-koalitionsvertrag-aufnehmen.html
    12. April 2011 12
  • : Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag?
    Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag?

    Gemeinsame Presseerklärung von AK-Zensur und Chaos Computer Club: Arbeitskreis gegen Internetsperren und Chaos Computer Club warnen vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag.

    Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zur Zeit abseits der Öffentlichkeit verhandelt wird. Der dem CCC zugespielte Entwurf des Staatsvertrages macht deutlich, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über die Einführung von Internetsperren nachdenken. Der Arbeitskreis fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen.

    „Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten“, erklärt Benjamin Stöcker, Mitglied im AK Zensur. „Damit wird dem freien Zugang zu Informationen im Netz der Kampf angesagt. Dabei dachten wir, die Politik hätte aus den Debakeln beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag und dem Zugangserschwerungsgesetz gelernt.“

    11. April 2011 23
  • : Tagesschau: Große Zustimmung für Ende der Internetsperren
    Tagesschau: Große Zustimmung für Ende der Internetsperren

    Die Tagesschau hat heute prominent über das Ende des Zugangserschwerungsgesetz direkt am Anfang berichtet: Große Zustimmung für Ende der Internetsperren.

    Das gibts als OGG und MP4. Und bei Youtube:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Ein kurzer Kommentar von mir kommt auch drin vor.

    6. April 2011 31
  • : Kommentar: Netzsperren sind erstmal beerdigt
    Kommentar: Netzsperren sind erstmal beerdigt

    Die Koalition hat gestern beschlossen, das Zugangserschwerungsgesetz endgültig zu beerdigen, was wohl durch ein Aufhebungsgesetz erfolgen wird. Das hatten alle Oppositionsfraktionen bereits durch eigene Anträge in den Bundestag eingebracht, aber bisher zögerte die Koalition. Allerdings ist ein Aufhebungsgesetz der einzige richtige rechtstaatliche Weg. Erfreulich ist, dass die FDP (und hier vor allem Leutheusser-Schnarrenberger) sich in diesem Thema mit ihrer Position durchgesetzt hat, die mittlerweile auch von vielen jungen CDU-lern und selbst CSU-lern (durch ihren Netzrat) geteilt wurde.

    Die offene Frage bleibt: Was war der Deal? Die Visa-Datei kann es nicht gewesen sein, dazu ist diese nicht bedeutend genug. Außerdem stand das schon im Koalitionsvertrag. Und so schwebt immer noch das Damoklesschwert der Vorratsdatenspeicherung über allem, die vehement von unserem neuen Innenminister Friedrich vertreten wird und die gestern vertagt wurde. Wird es also bei der nächsten Runde eine Vorratsdatenspeicherung geben, die vielleicht nur etwas gekürzt wird, um die Gesichter aller Beteiligten zu bewahren? Die Union könnte es als Sieg verkaufen, diese wieder eingeführt zu haben und die FDP könnte es als Teil-Sieg verkaufen, zumindest die Laufzeit verkürzt zu haben. Aber trotzdem würden unser Verbindungsdaten protokolliert werden. Oder wartet man tatsächlich auf die EU-Evaluation, um anhand derer Handlungsempfehlungen eine Blaupause zu haben, um diese wieder einzuführen? Eine weitere Variante aus Sicht der Union wäre, das ungeliebte Gesetz wieder losgeworden zu sein, um dem Koalitionspartner FDP einen Erfolg zu schenken und ihn in den Meinungsumfragen wieder über 5% zu bekommen.

    6. April 2011 60
  • : Koalition beerdigt Internetsperren
    Koalition beerdigt Internetsperren

    Schwarz-Gelb hat als eine der letzten Charmeoffensiven verkünden lassen, dass sie endgültig auf auf die Totgeburt des „umstrittenen Sperren von Kinderpornos im Internet“ verzichtet. So haben sich laut dpa die Politik-Spitzen gerade verständigt. Allerdings einigte man sich auf Schaffung der Visa-Warndatei. Hier ein Dump der dpa-Meldung bei der Rhein-Zeitung.

    Die spannende Frage ist: Gab es einen weiteren Deal zwischen Union und FDP? Bekommen wir dafür jetzt die Vorratsdatenspeicherung?

    5. April 2011 45
  • : Bundesjustizministerium erklärt Löschen statt Sperren
    Bundesjustizministerium erklärt Löschen statt Sperren

    Das Bundesjustizministerium erklärt in einem kurzen Imagefilm das Prinzip von „Löschen statt Sperren“:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    In der ersten Folge beschäftigen wir uns mit dem Thema: „Warum Löschen statt Sperren?“ Dass Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten aus dem Internet müssen, ist eine Selbstverständlichkeit – ob diese Seiten allerdings gelöscht oder gesperrt werden sollen, wird diskutiert.

    29. März 2011 25
  • : Zeit-Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    Zeit-Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

    Die Zeit hat unsere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren und Facebook-Regulierung interviewt: „Ihr Reflex greift zu kurz“.

    ZEIT: Einer der Streitpunkte wird die Vorratsdatenspeicherung sein. Vor einem Jahr hat das Verfassungsgericht sie in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Seither streitet die Bundesregierung über eine Neuregelung. Wie lange soll der gesetzlose Zustand noch andauern?

    Leutheusser-Schnarrenberger: Der Zustand ist nicht gesetzlos, sondern so wie vor 2008. Auch damals war die Sicherheit gewährleistet. Karlsruhe hat ein verfassungswidriges Gesetz kassiert, das vergessen manche gerne.

    10. März 2011 13
  • : Löschen oder Sperren – Streit um Netzgesetz
    Löschen oder Sperren – Streit um Netzgesetz

    NDR-Zapp hat gestern über „Löschen oder Sperren – Streit um Netzgesetz“ berichtet. Das Video gibts auch bei Youtube:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Stopp – hat Ursula von der Leyen gefordert! Stopp zu Kinderpornografie im Internet. Zwei Jahre ist das her. Medienwirksam hatte die damalige Familienministerin das Sperren von Internetseiten gefordert. Nicht genug – fanden damals viele. Löschen sei besser. Und so gabs erstmal Streit und das Problem wurde um ein Jahr vertagt. Dieses Jahr ist jetzt rum. Doch wie geht es weiter?

    Christian Bahls von Mogis wurde u.a. dazu interviewt. Die rund 45 Minuten lange Rohfassung seines Interviews gibt es auf der Zapp-Seite.

    3. März 2011 16