Zensursula
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: Offline auf Zensursula-Petition hinweisen
: Offline auf Zensursula-Petition hinweisen
Florian hat uns eine DIN A4-Version von der Zensursula-Schablone als PDF geschickt, inklusive einem Foto-Beispiel, wie ein Ausdruck an der Uni aussieht. Als Idee hatte er noch, unter die Plakate „szene-typische“ ;) Abreiss-Zettel mit einer Internetadresse zu kleben. Gute Idee. Kann man dezentral nachmachen und auf die Petition hinweisen. Die DIN A4-Version kann man gut auf DIN A3 kopieren. Und als URL sollte man sowohl die Original Petitionsadresse als auch eine Shorturl-Adresse für Abtipper verwenden. (Wie war nochmal die eingängliche tinyurl-Adresse?)
Wer noch andere gute Ideen hat: Nur her damit. Stand aktuell: Mehr als 27000 Unterstützer am zweiten Tag.
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: 20.000 Unterstützer der Anti-Zensursula-Petition
: 20.000 Unterstützer der Anti-Zensursula-Petition
Die Petition “Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” beim ePetition-System des Deutschen Bundestages hat aktuell (Stand 21:09) schon 9749 Mitzeichner geschafft. Die 10.000 sollten heute noch geschafft werden. Die 10.000er-Marke ist gegen 21:23 schon überschritten worden! (Um 22:32 sind es sogar 11156 Mitzeichner). Aktueller Stand, Dienstag, 15:25: 20.000! Das ist ein hervorragendes Ergebnis für die ersten zehn Stunden, seitdem der Link durch Twitter, Blogs und nun auch schon durch die Online-Medien geht. Gefühlt wurde der Link über Twitter noch öfters in kurzer Zeit verteilt als vor einigen Wochen meine Abmahnung durch die Deutsche Bahn. Biszum 16.06.2009in drei Wochen (Siehe Kommentare) sollten die 50.000 Mitzeichner zu schaffen sein. Praktisch wäre auch, wenn viele, die den Link getwittert haben, diesen auch nochmal bloggen würden. Mit Blogs erreicht man viel mehr Menschen als mit Twitter.Schade ist die schlechte Performance des ePetitionssystems. Viele klagten über Datenbankfehler, durch zuviel gleichzeitige Nutzer. Auch wäre es interessant zu erfahren, warum man denn von allen Unterzeichnern die Namen und das Bundesland einfach mal als Liste in einer csv-Datei im praktischen Tabellenformat herunterladen kann. Der praktische Nutzen erschließt sich mir nicht wirklich. Das sorgt eher für Datenschutzsorgen bei potentiellen Unterstützern.
Ein schönes Twitter-Mashup ist @mitzeichner. Dort wird die Frequenz der neuen Unterstützer pro Minute angezeigt. Derzeit liegt der Wert bei 18! Viel mehr dürfte das System auch nicht schaffen.
Aktuell berichtet bundestag.de unter „Top-Themen der Woche“ über die allgemeine politische Diskussion rund um Netz-Sperren gegen Kinderpornografie: Zugang zu Kinderpornografie erschweren.
Währenddessen biegt die erste SPD-Bundestagsabgeordnete um die Ecke, und fordert eine Ausweitung der Sperrungen, wie die Taz berichtet: Internetsperren auch für Jugendpornos.
Die SPD-Jugendexpertin Marks möchte Internetsperren auch bei Pornos mit Jugendlichen bis 18 Jahren. So weit geht nicht einmal die CDU-Familienministerin.
In der Berliner-Zeitung gab es Stimmen aus der Opposition zu lesen: Strafe statt Kontrolle. Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz bezweifelte, dass das Gesetz verfassungskonform wird, weil das Telemediengesetz lediglich das Recht der Wirtschaft regelt, die Regelung von Medieninhalten aber in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt. Das BKA könne somit gar nicht zuständig sein. Volker Beck von den Grünen wurde mit den Worten zitiert:
„Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten“, kritisierte Beck den Gesetzentwurf. Die Bundesregierung wolle vor den Wahlen suggerieren, sie gehe wirkungsvoll gegen Kinderpornografie vor. Das Gegenteil sei aber der Fall.
Am Mittwoch wird das Gesetz in der ersten Lesung im Bundestag behandelt. Mal schauen, wie die Große Koalition dort das Vorhaben verteidigen wird.
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: Video-Aktion: Blogger gegen Netzzensur
: Video-Aktion: Blogger gegen Netzzensur Auf dem Politcamp09 hab ich einige Video-Statements zu den Netzzensur-Plänen der Bundesregierung von Bloggern eingeholt und diese auf Youtube gestellt. Mitmachen kann aber jeder: Stellt ein Statement von Euch auf Youtube und verwendet dabei den Tag „zensursula“. Seid dabei und erklärt, warum Ihr keine Netz-Sperren befürwortet.
Und unterzeichnet die Petition “Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” beim ePetition-System des Deutschen Bundestages und bloggt darüber.
Hier sind die ersten acht Teilnehmer der Aktion:
Alvar Freude, blog.odem.org:
Johnny Haeusler, spreeblick.com:
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: Anti-Zensursula – Petition unterzeichnen
: Anti-Zensursula – Petition unterzeichnen Es gibt jetzt die Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ beim ePetition-System des Deutschen Bundestages. Diese kann gerne dort unterzeichnet werden:
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
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: Warum wir dem BKA nicht vertrauen können und was das mit dem Föderalismus zu tun hat
: Warum wir dem BKA nicht vertrauen können und was das mit dem Föderalismus zu tun hat Das BKA soll ja die Kinderporno-Sperrlisten führen . Warum es ein Problem ist, dass eine Behörde hier Ermittler, Ankläger und Richter in einem ist, hat Kai Biermann in der ZEIT online vor ein paar Tagen schon mal schön dargelegt . Fefe hat hierzu die Missbrauchsmöglichkeiten gut auf den Punkt gebracht (nachdem er endlich den Unterschied zwischen „legal“ und „sie tun es einfach“ verstanden hatte).
Der Herausgeber der ZEIT, Michael Naumann, holt nun noch weiter aus und begründet ausführlich , warum er gemeinsam mit dem FDP-Politiker Gerhart Baum, dem Präsidenten der Bundesärztekammer und anderen gegen das BKA-Gesetz klagt . Darin fällt auch der Satz:
„Das grenzenlose Vertrauen ins BKA widerspricht dem Menschenverstand“
(Eine Klage der Bürgerrechtlerin Twister gegen das BKA-Gesetz ist schon seit Januar in Karlsruhe anhängig.)
Dass BKA hat in der Vergangenheit Beweise gefälscht , Honeypots betrieben und und sogar über eigene Anschläge nachgedacht . Wie sollten wir also sicher sein, dass z.B. mit einem Bundestrojaner nicht irgendwelchen Verdächtigen auch gleich Kinderpornografie oder anderes kompromittierendes Zeug untergeschoben wird? Die Bahn (immerhin noch ein Staatsunternehmen) hat es ja gerade vorgemacht . Nochmal: Warum sollten wir so einer Behörde vertrauen?
Die ganze Diskussion hat aber auch noch eine föderale Komponente. Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Kenntnis nach müssten eigentlich in diesem ganzen Zusammenhang nicht nur das Telemediengesetz, sondern auch das BKA-Gesetz und das Telekommunikationsgesetz geändert werden. Beide wären, soweit ich das überblicke, zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.
Und da wird es wirklich interessant. Denkt dran, dass das BKA-Gesetz im Bundesrat fast gescheitert wäre letztes Jahr, und mittlerweile sind die Mehrheiten da nochmal anders, weil es in Hessen keine CDU-Alleinregierung mehr gibt. Grüne und FDP sind gerade dabei, sich deutlich gegen diese Zensurinfrastruktur zu positionieren, und die Linke hat die Netzsperren bereits in der aktuellen Stunde im Bundestag Ende März am deutlichsten abgelehnt .
Man kann also hoffen, dass es in dieser ganzen Debatte um Internet-Sperren und eine damit verbundene neue Aufgabe für das BKA noch Gegenwind aus den Bundesländern geben wird. Gegenüber neuen Kompetenzen für eine Bundespolizeibehörde sind nämlich auch die Innenpolitiker der Länder oft skeptisch.
Solche Regelungen wie Zustimmungspflichtigkeit und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind oft zäh und werden von denen, die „etwas tun“ wollen, häufig als Bremsen dargestellt. Sie sind aber eine demokratische Absicherung gegen einen zu effektiven Staat, die dafür sorgen, dass nicht einfach mit einer Bundestagsmehrheit „durchregiert“ werden kann.
It’s not a bug, it’s a feature. Hoffen wir, dass es auch in diesem Fall noch genutzt wird.
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: Warum es um Zensur geht
: Warum es um Zensur geht Dieser Gastbeitrag stammt von Jens Scholz , der ausdrücklich zum Kopieren und Verbreiten aufgefordert hat. Wir kommen dem sehr gerne hiermit nach. Unsere Beiträge stehen übrigens auch alle unter einer Creative-Commons-Lizenz (Namensnennung, nichtkommerziell ), also greift gern zu Schere, Kleber und Trackback, wenn euch ein Text hier gefällt.
Weitere lesenswerte Beiträge zu dieser Debatte gibt es unter anderem von Marcel Weiss bei Netzwertig.com , von Stefan Graunke bei UnPolitik.de , von Felix Schwenzel bei wirres.net , sowie noch mehr im Wiki des Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) . Die aktuellen Überwachungsausweitungen in diesem Zusammenhang habt ihr sicher auch schon mitbekommen. Am 6. Mai soll der Gesetzentwurf im Bundestag behandelt werden. Sprecht doch vorher mal eure Wahlkreisabgeordneten darauf an, dass sie auch eure Stimmen brauchen werden im Herbst. Anrufen oder Besuchen ist übrigens viel wirksamer als Mailen.
Da reiben sich gerade so viele die Hände, daß man eigentlich ein beständiges Rauschen hören müsste. Die Idee, das Thema Kinderpornografie als Popanz vorzuschicken, um das nun geplante Internet-Zensursystem einzuführen war aber auch wirklich eine richtig gute. Hat das ja zuvor mit den Themen Terrorismus und Internet-Kriminalität nicht wirklich hingehauen, kann man hier spitzenmäßig mit dem Holzhammer wedeln und Kritiker einfachst diffamieren, indem man die eigentliche Kritik ignoriert und ihnen vorwirft, sie wollten die Verbreitung von Kinderpornografie schützen. Wie schnell schon der Vorwurf zum beruflichen und gesellschaftlichen Tod führen kann, zeigte man nur wenige Wochen zuvor ja schonmal anschaulich am Exempel Tauss (der übrigens natürlich nicht im Netz „erwischt“ wurde, sondern über Handykontakte und DVDs per Post).
Aber ich schweife schon wieder – wie es durch die Wahl dieses Themas ja auch gewünscht ist – ab.
Denn das Problem, das die Kritiker haben, ist ja natürlich nicht, daß man den Zugang zu Kinderpornografie sperren will, sondern das Sperrinstrumentarium, das man dazu baut. Schaut man sich das an, merkt man schnell: Es geht nicht um Kinderpornos und wie man dagegen vorgeht. Ging es nie.
Es geht um die Installation eines generellen technischen Systems und die generelle Art und Weise, wie es betrieben wird: Es geht darum, daß eine waschechte, diesen Namen zu Recht tragende, Zensur ermöglicht wird. Auch wenn die zunächst gesperrten Websites tatsächlich nur Kinderpornografie beinhalten (was die Liste eigentlich extrem kurz halten müsste) wäre sowohl die Technik, die Verwaltung und sogar die Psychologie installiert, um sofort eine effektive Zensur betreiben zu können.
Technik
Die Provider sollen ihre Nameserver so umbauen, daß Webseiten, die das BKA aussucht und ihnen nennt, nicht erreichbar sind und dem Nutzer bei Aufruf stattdessen eine Sperrseite angezeigt wird. Gleichzeitig soll das BKA jederzeit abrufen könne, welche Nutzer auf Webseiten aus dieser Liste zugreifen wollten und stattdessen auf die Sperrseite geleitet wurden.
Ein normaler Internetnutzer, der seinen Nameserver nicht auf einen freien DNS-Server umstellt, sieht bestimmte Seiten nicht und erhält die Mitteilung, er wolle sich gerade Kinderpornografie ansehen. Ob das stimmt, weiß er nicht und nachprüfen darf er das auch nicht, da ja schon die Suche nach Kinderpornografie strafbar ist. Der Nutzer muss sich in diesem Moment weiterhin im Klaren sein, daß er gerade etwas getan hat, was das BKA als illegal ansieht und als Grund ansehen kann, gegen ihn vorzugehen.
Die allein schon technisch verursachten Risiken für jeden Internetnutzer sind immens, noch dazu, weil man damit auch noch eine perfide Beweisumkehr eingebaut hat: Sie müssen künftig ihre Unschuld beweisen, z.B. daß sie „versehentlich“ die gesperrte Seite angesteuert haben. Viel Spaß beim Versuch, Richtern TinyUrls, iFrames, Rootkitangriffe, Hidden Scripting und so weiter zu erklären, wenn Sie überhaupt wissen, was das ist.
Die Lösung zunächst: Den Nameserver umstellen , um sich dieser Gefahr vollständig zu entziehen. Geht schnell und kann jeder.
Die Technik ist allerdings interessanterweise das kleinste Problem in dieser ganzen Geschichte. Es gibt Staaten, die in ihren Zensurbemühungen schon wesentlich weiter sind. Die Menschen dort können dennoch sowohl anonym als auch unzensiert das Internet benutzen. Das Internet ist von Nerds gebaut worden. Ein Staat kan da so viel fordern wie er will, er wird das Netz auf technischer Ebene never ever kontrollieren können.
Verwaltung
Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen:
1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei.
2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert.
3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch „mittelbare“ Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden.
4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein.
Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B. ).
Psychologie
Womit wir schon beim gewünschten Effekt von Zensur sind: Die Einführung der Schere im Kopf. Die wirksame Selbstzensur , weil man nicht weiß, was eventuell passiert, wenn man zu laut und deutlich Kritik äußert. Die Geheimhaltung der Sperrliste und ihre völlige Unverbindlichkeit durch das Fehlen jeglicher Kontolle ist ein bewußt eingesetzes Instrument, um Verunsicherung zu erzeugen.
Ein anderes ist die Verknüpfung mit dem Thema Kinderpornografie, womit wir wieder am Beginn dieses Artikels wären. Man weiß ja inzwischen, daß auch nur der leiseste Ruch, man könnte eventuell irgendwas mit Kindesmissbrauch und Pädophilen zu tun haben, die Existenz vernichten kann, selbst wenn hinterher rauskommt, daß tatsächlich nichts an den Vorwürfen dran war. Wie nahezu generell nichts rauskommt . Das ist ein so extrem starkes und wirksames Druckmittel, was natürlich beispielsweise ein Herr Gorny sofort erkennt, weil sein Versuch, diese Schere im Kopf einzuführen (durch den Versuch, Filesharing als schreckliches Verbrechen zu diskriminieren), wirkungslos blieb und er sich nun an den besser funktionierenden Trigger dranhängt (indem er Urheberrechtsverletzung mit Kindesmissbrauch gleichsetzt).
Die Justizministerin gibt dann noch Tipps in die richtigen Richtungen, die natürlich prompt reagieren . Überhaupt, das mal ganz nebenbei, finde ich es immer wieder seltsam, daß Frau Zypries immer wieder als Warnerin vermittelt wird. Dabei war – so sagt sie zumindest – sie es, die den Gesetzentwurf gegenüber dem Vorabvertrag von Frau von der Leyen verschärfen ließ und dieser nun schon den Zugriff auf Stopp-Seiten verfolgen lassen will.
Um die Frage zu beantworten, warum und wann es in einer Gesellschaft überhaupt dazu kommen kann, daß ein Teil davon meint, einen solchen Eingriff vornehmen zu müssen und der andere Teil (zu dem ich u.a. mich zähle) darin ein so massives Unrecht sieht, das es zu bekämpfen gilt, kann man sich bitte den Artikel „Kampf der Kulturen “
drüben[hier] bei netzpolitik.org durchlesen. -
: Der Kampf der Kulturen
: Der Kampf der Kulturen Es geht in den aktuellen politischen Debatten um das Internet um mehr als nur unverbundene Einzelthemen. Es geht auch nicht nur um „das Internet“ als Ganzes. Es geht auch um die Demokratiefähigkeit der kommenden Internet-Gesellschaft.
Auf den ersten Blick scheinen es einzelne Konflikte zu sein. Da diskutiert man momentan im Detail und sehr intensiv die Wirksamkeit und Verfassungsgemäßheit von Kinderporno-Sperren . Die Unterhaltungsindustrie fordert Sperren von Peer-to-Peer-Tauschbörsen oder Suchmaschinen wie Pirate Bay, wo das Urteil gerade Wellen schlägt . Second Life hat gerade angekündigt , dass man „Sex, Drogen und Gewalt“ in ein gesondertes Rotlichtviertel verbannen will, das nur per Altersnachweis betreten werden kann. Die Bildungsministerin Annette Schavan hat sich nach dem Massenmord von Winnenden für die Zensur von „Gewaltseiten“ ausgesprochen . Der geneigte Leser und die geneigte Leserin finden sicher noch mehr Vorstöße dafür, dass das Internet auf der Ebene der Inhalte kontrolliert und reguliert werden soll.
Wie hängen diese Themen und Auseinandersetzungen zusammen? Nur schulterzuckend mit dem beginnenden Wahlkampf zu argumentieren reicht auf jeden Fall nicht aus.
Die Zonierung des offenen Kommunikationsraumes
Worum es hier geht, ist die grundlegende Eigenschaft des Internet als offener Kommunikationsraum. Dieser soll nach den verschiedenen Regulierungs-Vorschlägen in nationale und regionale Territorien zerstückelt werden, daneben sollen Alters-Zonen für Erwachsene und Kinder eingerichtet und noch weitere Zäune gebaut und chinesische Mauern errichtet werden. Manche Gegenden dürfen von manchen Leuten schon gar nicht mehr betreten werden, oder wenn, dann nur nach dem Vorzeigen eines Ausweises . Auch die zeitliche Zonierung wird vorangetrieben: Während die von den Zuschauern bezahlten Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nur maximal eine Woche lang bereitgestellt werden dürfen, wird anderswo schon über vorgeschriebene „Sendezeiten“ im Internet nachgedacht .
Langsam fügen sich die Stücke zusammen, und die ersten Vorstöße zu einer allgemeinen Legitimierung der Inhalte- und Zugangskontrollen für das Internet tauchen auf. Susanne Gaschke schreibt heute auf der Titelseite der ZEIT, wie aus ihrer Sicht das Pirate-Bay-Urteil, die Kinderporno-Sperren und der Heidelberger Appell zusammenhängen: Es geht gegen „die Ideologen des freien Wissens“ (
Der Text ist konsequenter Weise nicht online verfügbarUpdate: Einen Tag später doch).Und Jan Krone spricht sich ebenfalls heute bei Carta für eine umfassende Regulierung des Internet auf EU-Ebene aus:
Das Credo „im Internet darf jeder, was er will“ stellt zur regulatorischen Entwicklung anderer Verbreitungskanäle von Informationen wie Fernsehen oder Radio eine vergleichsweise lange Epoche dar; die jetzt ihrem unaufhaltsamen Ende entgegenschreitet.
Wie in der EU abschließend darüber gedacht wird, ist noch umstritten. Bei den Verhandlungen zuim Telekom-Paket scheinen die Netz-Aktivisten bislang erfolgreich dafür zu sorgen, dass es keine Inhaltekontrollen gibt. Aber der damalige Innenkommissar Franco Frattini hat bereits vor Jahren deutlich gemacht , worum es auch gehen kann:
I do intend to carry out a clear exploring exercise with the private sector … on how it is possible to use technology to prevent people from using or searching dangerous words like bomb, kill, genocide or terrorism.
Die digitale Freiheit und ihre Gegner
Was die Befürworter der Forderungen nach einer Kontrolle des Internet nicht verstanden haben, ist die spezielle Eigenschaft digitaler Medieninhalte. Sie können einfach beliebig und fast ohne Transaktionskosten kopiert, verteilt, verschlüsselt und gespeichert werden. Es wächst derzeit eine Generation heran, die sich daran gewöhnt hat. Diese Generation wird auch weiterhin von den technischen Eigenschaften Gebrauch machen und sich nicht an künstlich eingezogene Grenzen halten wollen. Wenn nach Pirate Bay auch die Torrent-Suche bei Google verboten werden sollte, dann tauscht man eben wieder auf dem Schulhof per USB-Festplatte oder Handy-Verbindung (das haben wir früher mit C‑64-Games auch so gemacht). Die harte Pädophilen-Szene hat sich ja offenbar bereits auf diese Offline-Vertriebswege zurückgezogen . Und wenn die Regierung eine Great Firewall aufbaut um missliebige Feindsender auszusperren, dann gräbt man eben Tunnel .
Die Versuche, den freien Fluss von Meinungen, Informationen, Kommunikationen und Inhalten technisch zu kontrollieren, können prinzipiell in drei Richtungen ausgehen:
1) Sie werden ins Leere laufen. Damit hat man dann eine Situation, in der immer weiter verbreitete Kulturtechniken offiziell kriminalisiert sind, aber dies so gut wie keinerlei Auswirkungen auf das Nutzerverhalten hat. Ein solches Auseinanderklaffen von Recht und Rechtswirklichkeit kann und sollte auf Dauer nicht durchgehalten werden, weil damit die Idee des Rechts als legitimem Selbststeuerungsmechanismus der Gesellschaft insgesamt in Gefahr gerät.
2) Sie werden Umgehungsstrategien und ‑technologien provozieren, die die Transaktionskosten (wahrscheinlich nur marginal) erhöhen. Damit erzeugt man eine neue digitale Spaltung – zwischen einer neuen Info-Elite, die weiss, wo sie sich ihre Informationen beschaffen und ungestört kommunizieren kann, und denen, die das nicht können. Ob das für eine demokratische Gesellschaft und ihre Ideale von (Chancen-)Gerechtigkeit förderlich ist, wage ich zu bezweifeln.
3) Sie verwandeln den ersten vollständig transnationalen offenen Kommunikationsraum in eine kontrollierte Maschine, die nur noch das zulässt, was vorher technisch erlaubt wurde. Statt Sperrlisten hätten wir dann vom Ministerium für Wahrheit und Liebe herausgegebene Whitelists mit zertifizierten Webseiten, die wir uns zu vorgesehenen Uhrzeiten ansehen dürfen, und in Chats dürfte man nur noch die netten Wörter benutzen , die vorher ins System eingebaut wurden. Dass diese Version eine gesellschaftliche Dystopie darstellt, die mit einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar ist, liegt auf der Hand.
Natürlich rede ich hier nicht dem freien Fluss von Dokumenten des Kindesmissbrauchs das Wort. Auch personenbezogene Daten sollten nicht frei im Netz umherschwirren können, und geschäftsmäßige Urheberrechtsverletzung verstößt im übrigen auch gegen die in diesem Blog verwendete Creative-Commons-Lizenz. Der Punkt ist aber, wie bei der normalen Kriminalitätsbekämpfung auch: Man muss an echte Menschen und wirkliche Täter heran, man muss abwägen nach öffentlichem Verfolgungsinteresse und Schwere des Vergehens, man muss sich auf fundamental veränderte kulturelle Praktiken auch einstellen können.
Wer dabei mit technischen Lösungen auf soziale Probleme reagiert, hat den Wandel, den wir gerade durchlaufen, nicht verstanden. Er hat vor allem nicht verstanden, dass der freie Fluss von Inhalten, Wissen, Kulturgütern und auch von unrasierten und ungewaschenen Meinungen insgesamt ein riesiger Fortschritt ist.
Glücklicherweise hat das die ZEIT verstanden, die heute neben Susanne Gaschke auch den Darwin-Biografen Jürgen Neffe über das Ende des gedruckten Buches und seine multimediale Zukunft schreiben lässt :
Wir sehen Venedig im 17. Jahrhundert, lassen uns durch Vatikan oder Pentagon führen, verfolgen den Briefroman mit der täglichen Mail oder erfahren den biografischen Hintergrund einer Schlüsselszene bei Robert Walser. Wir erleben Autoren im Ringen um ihr Lebenswerk, das sie immer weiter verfolgen und verändern. Andere schreiben runde Bücher mit unendlichen Geschichten ohne Anfang und Ende. Zettels Albtraum als Erfüllung der Träume von Walker Percy und David Foster Wallace mit seinen unsterblichen Fußnoten. Und nur ein Augenzwinkern entfernt, sämtliche Sekundärliteratur – goldene Zeiten für Kundschafter auf den Spuren des K., die mehr verstehen wollen, als sie allein begreifen können.
Der Kampf der Kulturen und die Zukunft der Demokratie
Dieser Kulturkampf, der sich gerade zuspitzt, verläuft zwischen den Vertretern der freien Informations- , Kommunikations- oder Wissensgesellschaft auf der einen Seite und denjenigen, die vor der neugewonnenen Freiheit Angst haben und sie begrenzen und umzäunen wollen.
Natürlich ist das kein reiner Generationenkonflikt zwischen „Digital Natives“ und Internet-Ausdruckern und ‑wiedereinscannern . In jeder Generation (update: und in jeder Partei ) gibt es Menschen, die sich an der hinzugewonnenen Freiheit erfreuen und solche, die sie fürchten. Da unterscheidet sich Deutschland nicht prinzipiell von China. Es könnte aber sein, dass die mit dem Internet und anderen digitalen Kulturtechniken aufgewachsenen Menschen stärker darauf drängen werden, diese Freiheiten auch weiterhin leben zu können. Wir hätten dann auch auf politischer Ebene einen demografischen Wandel hin zu liberaleren oder libertäreren Positionen zu erwarten.
Falls die klassischen Massenmedien und Unterhaltungskonzerne es nicht schaffen, dieser Entwicklung Ausdruck zu verleihen und sie auch in neue Formen von Öffentlichkeit und neue Geschäftsmodelle umzusetzen, dann werden die Kinder der neuen Freiheit ihre eigenen Medien und Öffentlichkeiten schaffen und Musik oder Filme weiterhin als kostenlose Wegwerfware verstehen. Das wäre tragisch, aber kein Untergang. Was noch fehlt, sind dann aber neue übergreifende politische Öffentlichkeiten, die die derzeitige Fragementierung der diversen Blogo‑, Twitter- und Facebook-Sphären in persönliche Öffentlichkeiten und meinungshomogene Echo-Chambers überwinden können.
Falls aber die herrschende Politik (damit meine ich alle etablierten Parteien) darauf nicht reagiert und diesen kulturellen Wandel aufgreift, wird dies zu noch mehr Parteienverdrossenheit (nicht Politikverdrossenheit ) führen, zu mehr außerparlamentartischen Protesten, oder zum Erstarken von thematisch begrenzten Protestparteien. Diese Entwicklung macht mir mehr Sorgen, denn hier geht es um die Integrationsfähigkeit unserer Demokratie.
Es geht aber auch um die technisch bedingte Nachhaltigkeit unserer Demokratie. Wir müssen sehr aufpassen, dass mit all den Kontroll‑, Filter- und Überwachungstechnologien nicht mittelfristig eine Infrastruktur entsteht, die unglaubliche Missbrauchsrisiken birgt. Von Karl Popper stammt der Satz
„Wie können wir unsere politischen Einrichtungen so aufbauen, dass auch unfähige und unredliche Machthaber keinen großen Schaden anrichten können?“
Dass Institutionen und Technologien ähnliche Strukturen haben, wusste schon Arnold Gehlen . Beide sind mehr oder weniger rational geschaffene Werkzeuge, die Handeln ermöglichen, zu dem man als einzelner nicht in der Lage wäre. Spätestens heutzutage, in einer Welt, die so durchdrungen ist mit Technologien, muss Popper daher ergänzt werden durch die Frage:
„Wie können wir unsere technischen Infrastrukturen so aufbauen, dass auch unfähige und unredliche Machthaber damit keinen großen Schaden anrichten können?“
Es geht in den konkreten Auseinandersetzungen um die Regulierung und Kontrolle des Internet im Kern um die Frage: Soll man erst einmal alles zulassen und dann sehen, ob einzelne Gesetze übertreten? Oder soll man von vornherein versuchen, unerwünschtes Verhalten zu verhindern und potenzielle Übeltäter (also uns alle) präventiv zu überwachen und zu kontrollieren?
Was ich an anderer Stelle schon mal dazu geschrieben hatte , gilt heute umso mehr:
Die utopischen Visionen des Netzes basieren auf einem demokratischen Misstrauen der Bürger gegenüber dem Staat, die dystopischen auf einem autoritären Misstrauen des Staates gegenüber den Bürgern. Welche Vision sich am Ende durchsetzen wird, ist noch offen. Der Kampf zwischen ihnen wird allerdings auf beiden Seiten teilweise mit neuen Mitteln geführt, die das Internet erst möglich gemacht hat.
Mal sehen, ob die „Generation Internet“ den Kampf gewinnt.
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: Internetzensur-Gesetz: Zypries zu Zensursula
: Internetzensur-Gesetz: Zypries zu Zensursula Epilog: Aktuell hält die kommentierende Mehrheit unserer Leser die unten (und formals in der Überschrift) interpretierte, akustisch schwer verständliche Äußerung für etwas in die Richtung „Wir könn’ doch mal/ mir jetzt Bescheid sagen, dass Ihr hochgeht.” Ich glaube das immernoch nicht, will das aber mal als Gegendarstellung nicht ungenannt lassen. Andere behaupten bestätigen zu können, dass sie auf der Pressekonferenz auf jeden Fall wiederholt „Sch***.“ fluchte. Was auch immer exakt gesagt wurde, vermitteln Körpersprache und Simmlage doch deutlich ihre negative Haltung. (In dieser Urslaubszeit tut hier der Fileupload bei mir auch leider nicht …)
Hier
die letzteeine interpretierte Bemerkung unserer Justizministerin Brigitte Zypries unmittelbar vor Beginn der gestrigen Pressekonferenz der Bundesregierung zum Start der Internetzensur-Gesetzgebung zu Familienminisiterin Ursula von der Leyen:„Wir könn’n nochmal“ – Hier ist Scheiße, einmal so [und knallt beim „Hier“ ihre Tischvorlage hin]
Quelle: ARD-Aktuell Beitrag für die 14h Tagesschau vom 22. April 2009.
Unglaublich ehrlich – und immerhin laut genug. (Ja, ich hab mir die Stelle > 42x verstärkt, komprimiert und verlangsamt angehört.)Sehr lesenwert auch die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung: Zickenkrieg im Bundeskabinett.
Danke liebe ARD. Kann wer bitte noch nen Mitschnitt der gesamten Pressekonferenz bereitstellen?
Auch interessant: Gesetze betreffend des Fernmeldewesens sind des Bundesrates Zustimmungs-pflichtig. Die Bundesregierung sieht das hier natürlich anders.
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: Bundesregierung beschließt Zensurgesetz
: Bundesregierung beschließt Zensurgesetz Das Bundeskabinett hat heute morgen den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet“ verabschiedet. Die wesentlichen inhaltlichen Aspekte und Neuerungen konnte man schon gestern anhand der geleakten Fassung u.a. bei heise und Thomas Stadler nachlesen. Update: Eine gute Analyse gibt es heute auch bei Focus.
Die Kritik richtet sich derzeit vor allem auf drei Aspekte:
- Die Bundesregierung geht von falschen Tatsachen bezüglich eines Massenmarkte für Kinderpornografie und der Verbreitungswege aus.
- Die Sperren sind unwirksam und daher zunächst reine Symbolpolitik zu Beginn der Wahlkampfsaison. Mittelfristig ist aber mit einer Verschärfung der technischen Zugangserschwernisse zu rechnen, etwa durch DPI-Filter und ähnliches. Daher ist dies der Einstieg in eine Zensur-Infrastruktur.
- Die Sperrlisten werden vom BKA zusammengestellt, das damit Ermittler, Ankläger und Richter in einem ist – ohne demokratische oder gerichtliche Kontrolle. Zudem soll es die Zugriffe auf die gesperrten Seiten bei den Providern abfragen dürfen.
Justizministerin (!) Brigitte Zypries hat in der Pressekonferenz gleich noch die Unschuldsvermutung abgeschafft für Leute, die aus Versehen oder als Opfer einer gezielten Falle (Rickrolling, anyone?) auf die Stopp-Seiten geraten:
„Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.“
Reaktionen
Spreeblick protestiert mit einem Online-Streik . Tragt euch ein!
Kai Biermann kommentiert in der ZEIT: „Keine Allmacht für das BKA!“
Heise zitiert unter anderen Kritikern den Informationsrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Uni Münster: Er
sprach gegenüber heise online von einer „Sauerei“, dass es nun doch um die Aufzeichnung von IP-Adressen gehe. Noch vor einer Woche habe das Bundesfamilienministerium das Gegenteil versichert. Die Erfassung personenbezogener Daten bezeichnete der Rechtsprofessor als „schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis“, dem nicht durch ein reines „Zitieren“ der entsprechenden Normen zur Einschränkung von Grundrechten Genüge getan werden könne.
Der AK gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) hat eine Pressemitteilung veröffentlicht:
AK Zensur fordert: Täter verfolgen statt Grundrechte beugen
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) erklärt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Internet-Sperren:
Der Bundesregierung geht es bei dem Gesetzentwurf zu den geplanten Internetsperren nicht um die effektive Bekämpfung der Kinderpornographie. Sie betreibt Wahlkampf auf Kosten missbrauchter Kinder, schützt die Täter, vernachlässigt die Strafverfolgung und initiiert eine grundgesetzwidrige Internet-Zensur-Infrastruktur unter Kontrolle des BKA. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auf der Sperrliste auch weitere missliebige Internet-Inhalte stehen.
Der Gesetzenwurf sieht auch eine Sperrung von Webseiten aus Deutschland und anderen europäischen Ländern vor. Auch auf den bekannten Sperrlisten in Skandinavien stehen Webseiten aus Deutschland. Diese sind der Bundesregierung und dem BKA seit Monaten bekannt. Es wäre problemlos möglich, die Server abzuschalten und die Inhalte aus dem Netz zu entfernen, statt sie nur mit einer relativ leicht umgehbaren Sperre zu belegen. Warum wurden die Server bisher nicht abgeschaltet, warum wird die Strafverfolgung unterlassen?
Die Begründung des Gesetzesentwurfs geht von falschen Voraussetzungen aus:
- Es gibt keine Hinweise darauf, dass Kinderpornographie im Internet ein kommerzieller Massenmarkt ist.
- Kinderpornographie im Internet zeichnet sich nicht durch offene Verfügbarkeit aus.
- Nahezu alle der in ausländischen Sperrlisten verzeichneten Server stehen in Ländern, in denen Strafverfolgung durchaus möglich wäre. Viele davon auch in Deutschland und anderen EU-Staaten.
Die neuen Sperr-Regelungen werden im Telemediengesetz hinzugefügt und nicht in einem eigenen Gesetz behandelt. So können sie leicht auf weitere Inhalte ausgedehnt werden. Die geheime Sperrliste des BKA unterliegt keiner rechtsstaatlichen Kontrolle – die Gewaltenteilung scheint aufgehoben: das BKA wird zu Ermittler, Ankläger und Richter in einem. Es wird zu einer unkontrollierbaren Zensur-Behörde. Entgegen der Ankündigung von vergangenem Freitag sollen Daten von Nutzern, die auf die Stopp-Seiten gelangen, gespeichert werden. Dies ist nicht nur datenschutzrechtlich bedenklich,[4] sondern bietet Kriminellen auch ganz neue Möglichkeiten, um Unschuldige in den Verdacht des Konsums kinderpornographischer Darstellungen zu bringen.
Die Bundesregierung will Kindesmissbrauch ausblenden anstatt ganz aus dem Internet zu nehmen. Der AK Zensur fordert hingegen die Täter mit den bestehenden Rechtsmitteln zu verfolgen, die auch in der überwiegenden Mehrheit der Quelländer vorhanden sind. So bekämpft man das Übel nachhaltig an der Wurzel und kann auf eine grundrechtswidrige Placebo-Lösung verzichten.
Der Schleswig-Holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert protestiert gegen die Speicherung der Zugriffe auf gesperrte Seiten:
Die nun bekannt gewordenen Planungen haben (…) eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würde eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung zur Bekämpfung der Kinderpornografie erfolgen, die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde: Allein der Umstand, dass eine Internetadresse angeklickt wird, wird zum Ermittlungsansatz wegen Kinderpornografie genommen. Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft, da er nicht wissen kann, ob diese Adresse selbst gelistet ist oder ob diese auf eine gelistete Adresse automatisch weiterleitet.
Die Süddeutsche hat übrigens einen interessanten Artikel über den Konflikt zwischen Brigitte Zypries und Ursula von der Leyen.
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: Der neue Gesetzesentwurf zu Internet-Sperren ist da
: Der neue Gesetzesentwurf zu Internet-Sperren ist da Alvar Freude vom AK Zensur hat ihn :
Der neue Gesetzentwurf für Internet-Sperren (PDF, 100 kB) ist da. Er unterscheidet sich in einigen Punkten vom alten Entwurf . Wie heise online schon berichtete , gibt es keine Ausnahme mehr für Webseiten aus dem EU-Ausland (und auch nicht aus dem Inland) und die Provider dürfen IPs protokollieren und weitergeben.
Das Bundeskabinett will den Entwurf morgen beschließen.
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: (Update) Gedanken zur medialen Wahrnehmung & Gesetzentwurf am Mittwoch #Zensursula
: (Update) Gedanken zur medialen Wahrnehmung & Gesetzentwurf am Mittwoch #Zensursula Die Provider sollen „das Stoppschild“ nun selber hosten und die Zugriffsdaten dem BKA übermitteln, berichtet heise online am heutigen Montag Abend. Schon am Mittwoch will die Bundesregierung im Kabinett den ersten Gesetzesentwurf über Zensurmaßnahme für das Internet verabschieden, um das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
Felix von Leitner bringt den größten Missstand an der aktuellen Wahrnehmung unserer Kritik wie folgt dar:
Leider harken die Medien immer noch auf dem Punkt herum, dass die Sperren nicht funktionieren werden. DAS IST NICHT DER PUNKT. Im GEGENTEIL. Ihr lasst euch da gerade Instrumentalisieren für die nächste Runde. In der ersten Runde etablieren sie Zensur, die nicht funktioniert, aber gerade noch so von den üblichen Mitläufern als vertretbar angesehen wird, und in der zweiten Runde werden sie dann richtige Zensur etablieren, und dann ist es zu spät, grundsätzlich dagegen zu sein, weil wir ja schon Zensur haben.
Dem kann ich mich nur anschließen – nicht zuletzt weil mir diese genauso um Ohren geflogen ist, was dazu führte, dass sie den „Kritiksatz“ in den Ticker-Meldungen am Morgen Unterzeichnung dominierte und wurde nicht immer länger ausgeführt (Angebote an den Quellen vom Netz nehmen.). Grade in meiner Rolle als Leiter der Demo hätte ich hier sensibler mit der Presse umgehen müssen.
Zu dieser Argumentation Felix von Leitner weiter:
Also bitte: erwähnt nicht mehr, dass die Filter nicht funktionieren. Das ist nicht nur ein schlechtes Argument, es ist aktiv kontraproduktiv. Wer das auch nur in den Mund nimmt, ist Teil des Problems, nicht der Lösung.
Bitte – auch wenn das Argument an sich auch garnicht falsch sein mag und solche Sperren immer für irgendwen umgehbar blieben. Denn was das alles in nächster Konsequenz heißt, weiss auch Stefan Krempl auf Heise weiter zu berichten:
Zur Verteidigung gegen diese Kritik schreibt das Kabinett klipp und klar, dass „die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg“. Es sei schließlich nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht auszuschließen, „dass der Zugang zu kinderpornographischen Inhalten trotz der Sperrmaßnahmen der Anbieter nicht vollständig verhindert werden kann“. Es sei aber „bereits viel erreicht, wenn solche Angebote nicht ohne Weiteres zugänglich sind“.
Von Leitners Fazit scheint mir nur plausibel: „Bemerkenswert offenherzig geben sie zu, dass es in der ersten Runde nicht um Erfolg geht. Im Gegenteil. Das SOLL nicht funktionieren, damit es danach eine zweite Runde geben kann.“
Wikileaks & Verlinkungsketten
Ferner möchte ich an dieser Stelle noch auf auf den Bericht und Kommentar von Annika Kremer auf gulli.com verweisen, der sich insbesondere der nun auch geforderten Strafbarkeit von Verlinkung gesperrter Inhalte widmet:Ebenfalls neu ist, dass man die Idee der „Verlinkungskette“ weitertreibt: Nach dem neuen Entwurf sollen nicht nur kinderpornographische Websites gesperrt werden können, sondern auch Angebote, „deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen“. Wie heise schreibt, könnten damit bei entsprechender Auslegung „auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen“ werden. Dann, so befürchtet man, könnten „auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten.“
Zur der überstürzten Anberaumung der ganzen Maßnahmen und der aktuellen Stimmung meint Kremer weiter:
Durch den Termin in bereits wenigen Tagen lässt man Gegnern der Maßnahmen zudem kaum Zeit zum reagieren. Auch die sich gerade formierende Protestbewegung wird Mühe haben, so etwas wirksames auf die Beine zu stellen. Auch, wenn das Gesetz noch durch den Bundestag muss, was erfahrungsgemäß eine Weile dauert, ist es erschreckend und für die Gegner dieser Maßnahmen problematisch, dass so schnell neue, weitergehende Ideen aufkommen. Das Bild, das einem hierzu einfällt, ist, wieder einmal, das eines DDoS-Angriffs: Eines DDoS-Angriffs auf die Aufmerkamkeit, die Zeit, die Ressourcen der politischen Gegner. Man kann nur hoffen, dass diese zäher und erfindungsreicher sind, als angenommen, und auch unter diesen Umständen noch konstruktiv, konsequent und ohne sich selbst ins Unrecht zu setzen ihre Meinung vertreten.
Update: In einzelnen Rezeptionen dieses Beitrags entgegnet man Felix von Leitners Auffassung damit, dass zum einen keine Zensur vorläge und zum anderen, dass man sich ja mit dem Argument der Unwirksam doch nur gegen Phase wendet. Ich hab mich erstmal zurückgehalten dies zu kommentieren. Nun bezieht Felix Stellung zu diesen Entgegnungen, hier die Kernpunkte:
Punkt 1: „es ist nicht Zensur, wenn man illegale Inhalte aus dem Netz entfernt“.
Antwort: Das ist ja gerade der Punkt! Netzfilter sind eben NICHT ein Werkzeug, um illegale Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Netzfilter sind ein Werkzeug der Zensur. Wollte man illegale Inhalte aus dem Netz entfernen, würde man eine Email an den jeweiligen Hoster schreiben und innerhalb von Stunden ist das dann jeweils aus dem Netz. Wenn wir das hier aber auf eine Internet-Zensurliste packen, ist es eben gerade NICHT aus dem Internet entfernt. Die in Deutschland gehosteten Kinderpornos würden dann z.B. aus Österreich oder von Mallorca aus immer noch abrufbar sein, um mal beliebte Ferienorte zu nehmen. Wenn wir das (im Übrigen auch falsche) Argument anwenden, dass wir die Kinderpornographieindustrie austrocknen wollen, indem wir ihnen die zahlenden Kunden entziehen, dann braucht man keinen Mathematiker, um da den Widerspruch zu erkennen.Punkt 2: „ich trete ja gerade gegen die ‚erste Stufe’ ein“.
Das stimmt eben nicht. Wenn jemand gegen Stufe 1 argumentiert, weil die vorgeschlagenen Methoden nicht funktionieren, dann ist das erstens ein schwaches Argument (das ist wie wenn man bei der Prügel-Polizei-Debatte fordert, dass die Cops mit scharfer Munition ausgestattet werden sollen, dann gäbe es weniger Prügelopfer) und zweitens wird es uns bei der jetzt schon absehbaren Debatte um Phase 2 wie ein Bumerang treffen. Und ich kann jetzt schon kommen sehen, dass wir Phase 2 auch verlieren. Phase 1 verlieren wir, weil wir mit schwachen Argumenten wie „aber so filtert man nicht effektiv“ gekommen sind, und Phase 2 verlieren wir, weil wir in Phase 1 gesagt haben, dass die Methode nicht effektiv genug ist.Ich will an dieser Stelle keine Kritik platt machen, bin aber selbst von dieser Auffassung doch leider sehr überzeugt. Das ist alles andere als ein Zuckerschlecken. Es fühlt sich eher nach Granit an.
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: Die dreizehn Lügen der Zensursula
: Die dreizehn Lügen der Zensursula Im folgenden Beitrag analysiert, kommentiert und erwidert Netzaktivist Lutz Donnerhacke die Aussagen des Familienministeriums zur Notwendigkeit von Zensurmaßnahmen gegen die Dokumentation von Kindesmißhandlungen. Dabei will Donnerhacke 13 Lügen ausgemacht haben, welche das Ministerium in den vergangenen Tagen und Wochen in Form von Textblock-Antworten und anderen Stellungnahmen verbreiten ließ. Aber lest selbst …
[Das] konsequente Vorgehen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie [ist] eine unbedingte Notwendigkeit, denn das Internet darf diesbezüglich kein rechtsfreier Raum sein.
Lüge #1: Das Internet ist nicht rechtsfrei.
Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet.
Lüge #2 und Hauptproblem bei den tragenden Politikern: Es gibt keinen Massenmarkt, es gibt keinen kommerziellen Vertrieb, es gibt keine Millionenumsätze.
Es sind Einzeltäter und die tauschen in geschlossenen Zirkeln, vornehmlich außerhalb des Internets.Und die Verantwortlichen sowie Täter nehmen monatlich Millionenbeträge ein.
Wiederholung von Lüge #2.
Nur ein geringer Anteil der Kinderpornographie wird über deutsche Server verbreitet.
Lüge #3: Das Hauptteil der geschlossenen Zirkel wird in Deutschland gehostet.