Zensur
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: Jetzt mitdiskutieren: Neue Runde beim Online-Jugendschutz
netzpolitik.org ist für 15-jährige nicht geeignet, sagt die Telekom. : Jetzt mitdiskutieren: Neue Runde beim Online-Jugendschutz Kurzversion:
- Die Bundesländer machen wieder einen neuen Anlauf zum JMStV. Das macht (fast) allen Arbeit, aber selbst der Jugendschutz profitiert davon nicht.
- Quasi alle Webseitenbetreiber „sollen“ laut JMStV alle ihre Webseiten mit Alterskennzeichen (6, 12, 16, 18) versehen.
- Nach dem neuen Entwurf müssen Betreiber von gewerbsmäßigen Webseiten mit nutzergenerierten Inhalten den Nutzern eine Möglichkeit der Alterskennzeichnung anbieten.
- Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hätte am liebsten Zwangsfilter für alle, beim Provider.
- Wir brauchen Eure Mithilfe: Schaut auf Euren Servern, wie viele Nutzer denn ein von der KJM „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert haben und beteiligt Euch an der Kommentierung des neuen JMStV-Entwurfs der Länder!
Die Bundesländer versuchen sich weiterhin an einer neuen Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Immerhin stellen sie ihn wieder öffentlich zur Diskussion, wir dürfen ihn also alle kommentieren. Und bitte, liebe Leser, macht das auch! Ich habe die Hoffnung noch nicht vollkommen aufgegeben, dass dies irgendwann doch noch zu einer modernen und nicht rückschrittlichen Gesetzgebung führen kann. Schließlich lässt sich Fritz Jaeckel, Chef der federführenden sächsischen Staatskanzlei, in der Pressemeldung so zitieren:
Wir freuen uns und sind gespannt auf Reaktionen, Anregungen und Hinweise der interessierten Öffentlichkeit. Dies ist ein ganz entscheidender Punkt in dem gesamten Prozess und für uns auch eine Art Praxistest.
Dann bin ich mal gespannt, ob er denn weiter vom anderen Teil seines Zitats überzeugt ist, wenn der Praxistest zum wiederholten male scheitert:
Mit dem jetzt vorgelegten Staatsvertragsentwurf haben die Länder einen wichtigen Schritt hin zu einem zeitgerechten Jugendmedienschutz zurückgelegt.
Zeitgerecht soll er sein, der neue Entwurf zum JMStV; der zunehmnden „konvergenten Medienwelt“ gerecht werden, also der Verschmelzungen der verschiedenen Medien gerecht werden. Dabei ist er alter, seit über 12 Jahren gescheiterter Wein in neuen Schläuchen. Das Internet wird mit der Medienkonvergenz nicht wie Fernsehen und Kino. Nein, es wird auch wie Flugblätter, Zeitungen, Zeitschriften, Theater, Radio, Stammtisch-Unterhaltungen, Gespräche an der Bushaltestelle, ebenso wie ein Fotoalbum, (privates oder öffentliches) Videoarchiv, eine Pinnwand, Experimentierlabor, natürlich auch wie Shopping-Kataloge oder die Telefonauskunft … und die beste Metapher für das Internet ist auch 2015 wie Anno 1997 immer noch das Telefon. Denn auch das Telefon ist ein flexibles Medium der eins-zu-eins-Kommunikation. Es kann jedoch auch zur einer-zu-vielen oder viele-zu-viele-Kommunikation genutzt werden – es ist somit interaktiv, jeder kann zum Sender werden. Wie das Internet. Bertolt Brecht hätte seine Freude daran und könnte seine Wünsche aus der Radiotheorie endlich verwirklichen.
Die Rundfunkkommission der Länder macht aus dem Internet aber wieder simplen Rundfunk. Der Geburtsfehler des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags wird fortgeschrieben, aus dem Scheitern der Änderungen von 2010 haben sie nichts gelernt: der neue JMStV setzt wieder auf Internet-Filter, „anerkannte Jugendschutzprogramme“ sollen die Eltern installieren, und wer irgendwas ins Netz stellt soll gefälligst ein maschinenlesbares Schildchen drauf kleben: ab 6, 12, 16 oder 18. Dabei sind die Eltern viel schauer: sie boykottieren die Filter, nur ein Bruchteil der Nutzer haben ein von der Komission für Jugendmedienschutz (KJM) „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert – obwohl es seit über drei jahren kostenlos „anerkannte“ Programme gibt nutzt sie kaum jemand. Wie viele Nutzer es genau gibt ist nicht klar, bisherige Tests und Schätzungen finden meist nur rund 0,005% der Nutzer mit einem solchen Filter, bei kleinen wie auch großen Webseiten mit mehr als 10 Mio Besuchen im Monat – wir freuen uns aber über mehr Zahlen und mehr Webseitenbetreiber, die mitzählen. Wie das geht habe ich nebenan beschrieben. Klar ist aber: die Nutzungszahlen sind marginal.
Die nächste Eskalationsstufe ist damit vorprogrammiert: die KJM fordert schon jetzt zwangsweise vorinstallierte Filter nach britischem Vorbild bei den Access-Providern. Damit sind wir quasi bei Zensursula Reloaded, auch wenn die Filter – noch – abschaltbar sein sollen.
Sollen. Apropos sollen! Noch aktueller als die Wünsche der KJM ist der Entwurf des JMStV. In §11 Abs. 4 heißt es:
Wer gewerbsmäßig oder in großem Umfang Telemedien verbreitet oder zugänglich macht, soll auch die für Kinder oder Jugendliche unbedenklichen Angebote für ein geeignetes Jugendschutzprogramm nach § 11 Abs. 1 und 2 programmieren, soweit dies zumutbar und ohne unverhältnismäßige Kosten möglich ist.
„Soll“ bedeutet juristisch in etwa „muss mit Ausnahmen“ – im Zweifel streitet man sich über die Ausnahmen dann vor Gericht. Klar ist der Wunsch der Regulierer: möglichst viele Inhalte im Netz sollen mit einem Alterskennzeichen versehen werden. Was für sowieso bewertete Spiele und Filme kein Problem ist, ist für Betreiber von vielen Webseiten nicht mehr so verhältnismäßig einfach – zumal die richtige Bewertung für Laien auch nicht trivial ist.
Eine Änderung im neuen JMStV hat es in sich: wer nutzergenerierte Inhalte hat, muss auf Nutzer-Wunsch die Möglichkeit der Kennzeichnung implementieren. § 11 Abs. 6 soll lauten:
Von Diensteanbietern, die gewerbsmäßig fremde Informationen für Nutzer speichern, kann der Nutzer verlangen, dass der Diensteanbieter ihm die Alterskennzeichnung nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 technisch ermöglicht.
Das betrifft viele Plattformbetreier von Youtube über die Wikipedia bis hin zum kleinen Blogger, von der großen bis zur kleinen Community, sofern eine (wenn auch kleine) Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die großen wird es weniger stören als die kleinen, auf die damit relativ viel Arbeit hinzu kommen kann.
Und die Probleme einer richtigen Bewertung sind damit nicht gelöst. Viele Youtuber werden also möglicherweise bald vor der Frage stehen: ist ein Let’s Play Video eines Spiels ab 18 nun … ja, ab welchem Alter? Reicht ab 16, weil nicht Interaktiv? Was ist, wenn ein 12er Spiel mit saftigen Kommentaren garniert wird? Und mir scheint, dass diese Vorschrift sich tatsächlich an Youtube unc Co. richtet. Schließlich ist das für Kinder sehr interessant – aber die vielen vielen grausamen Filme, die für 6‑jährige nicht geeignet sind! Daher: so mancher Filter sperrt es derzeit einfach komplett.
Und wer soll die ganzen alten Videos bewerten? Und die Videos aus dem Ausland? Millionen Katzen- oder gar Eichhörnchen-Videos? Wer soll die ganzen Texte in der Wikipedia bewerten? Milliarden an alten Webseiten? Online-Zeitungen? Private Blogs? Mode-Blogs? Wie soll Echtzeitkommunikation eingestuft werden? Mit der allgemeinen Alterskennzeichnung haben die Länder wie absehbar mal wieder einen Bock geschossen. Deutschland ist das einzige Land, das auf diese Art des Möchtegern-Jugendschtzes zurückgreift.
Nicht zu vergessen: die von der KJM „anerkannten Jugendschutzprogramme“ sind weitgehend grausam, schlecht zu bedienen, in der Praxis nur schwer zu benutzen (beispielsweise der Telekom-Filter blockiert standardmäßig immer noch alle verschlüsselten Verbindungen für unter 16-jährige und damit beispielsweise Youtube) und spionieren das Nutzungsverhalten der Kinder aus.
Die Rundfunkkommission der Länder will der Medienkonvergenz Rechnung tragen. Also der Verschmelzung der unterschiedlichen Medien im Internet. Aber warum sollen Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Unterhaltungen und so weiter im Internet mit einer Alterskennzeichnung versehen werden, offline aber nicht? Warum beschränken sich die Länder nicht darauf, nur eine Alterskennzeichnung für solche Inhalte zu verlangen, die auch offline gekennzeichnet werden, also beispielsweise FSK-geprüfte Filme und und USK-geprüfte Spiele? Und aus Kinder- und Jugendschutz-Sicht darf man nicht vergessen: die eigentlichen Risiken des Internets sind Kommunikationsrisiken – vom Mobbing über (sexuelle) Anmache bis hin zu Betrügereien aller Art. Die einzige Antwort, die der JMStV hat, sind Filterprogramme. Aber die helfen dort rein gar nichts.
- Aktuellen JMStV-Entwurf diskutieren
- Tatsächliche Nutzung von „anerkannten Jugendschutzprogrammen“ zählen
- Weitere Kritik gibt es bei heise online
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: Gegen die Unterdrückung von Journalismus und Internetaktivismus in Ägypten – Heute Kundgebung in Berlin
: Gegen die Unterdrückung von Journalismus und Internetaktivismus in Ägypten – Heute Kundgebung in Berlin
Seit gestern ist der ägyptische Präsident Abdelfattah al-Sisi zum Deutschland-Besuch in Berlin. Eingeladen wurde der Militärmachthaber vom Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), der Ägypten vor einem Monat besucht hatte. Ägypten Land verfügt seit dem Sturz des früheren Präsidenten Husni Mubarak über kein Parlament. Das hat sich auch nach der Wahl von Mohammed Mursi (2013) und der späteren Machtübernahme von al-Sisi (2014) nicht geändert. Gleichzeitig wurden aber eine Reihe innenpolitischer Gesetze durchgepeitscht, die nunmehr keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen. So wurde das Demonstrationsgesetz geändert und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Ein Antiterrorgesetz stufte kürzlich auch jene Ultra-Fussballvereine als „terroristisch“ ein, die den Sturz des Dikators Mubarak maßgeblich mitorganisiert hatten.
Seit März 2014 haben ägyptische Gerichte an die 1.500 Entscheidungen zur Todesstrafe verhängt. Dies betrifft nicht nur 480 Muslimbrüder und auch deren Anführer Mursi persönlich. Die harten Urteile erfolgten häufig deshalb, da die Angeklagten nicht zum Prozess erschienen. Dann sieht das ägyptische Recht die Höchststrafe vor. Häufig wurde die Schuld auch gar nicht geprüft, die Betroffenen stattdessen in Massenverfahren abgeurteilt. Einige Urteile wurden bereits vollstreckt, darunter wegen Mordes und Diebstahls. Drei der Angeklagten saßen nach Medienberichten während der Verbrechen, die ihnen vorgeworfen wurden, bereits im Gefängnis.
Bis zu 40.000 Personen könnten nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen aus politischen Gründen inhaftiert sein, darunter mehrere hundert Kinder. Dies betrifft nicht nur Angehörige politischer Parteien und Abgeordnete, von denen einige bereits wegen fehlender medizinischer Behandlung im Gefängnis verstarben. Um die 200 Personen sollen bereits in den letzten zwei Jahren auf diese Weise zu Tode gekommen sein.
Auch zahlreiche JournalistInnen und BloggerInnen sind laut Amnesty International inhaftiert. Die drei Journalisten Abdullah Alfakharany, Samhi Mostafa und Mohamed Al-Adly wurden kürzlich zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Im Februar war der Journalist Alaa Abdel Fattah, eine Ikone im Kampf gegen Mubarak, für fünf Jahre ins Gefängnis gesteckt worden.
Zu den bekannteren Fällen gehört auch die Menschenrechtsanwältin Mahienour El-Massry, die am Montag zu 15 Monaten Haft verurteilt wurde. Einer der Vorwürfe: Sie habe an einer Demonstration gegen Polizeigewalt teilgenommen. Andere vom Regime Verfolgten sind Youssef Shaban und Loay Mohamed Abdel Rahman Der unter dem Namen Shawkan auftretende ägyptische Fotojournalist Mahmud Abu Zied ist seit fast zwei Jahren ohne Anklage oder Verhandlung im Gefängnis. Sein „Vergehen“: Er fotografierte eine Demonstration und gab sich dabei auch als Reporter zu erkennen. Hierzulande hatte auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung über den unterdrückten Journalismus berichtet. Al-Sisi konterte heute mit einer doppelseitigen Anzeige in der FAZ.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Ägypten laut Reporter ohne Grenzen auf Platz 158 von 180 Staaten. Ein internationales Buchprojekt sammelt nun Geld für eine umfangreiche Dokumentation. Die Organisation Journalists against Torture Observatory zählt allein 674 Verletzungen der Pressefreiheit in 2014. Die Fälle werden in einem Video dokumentiert.
Dessen ungeachtet unterstützt die Bundesregierung Ägypten im Rahmen einer „Transformationspartnerschaft“. Die müsste eigentlich an einem klaren Bekenntnis zur Demokratie fußen – davon ist Ägypten unter al-Sisi aber weit entfernt. Seit 2012 verhandelt das Innenministerium über eine Polizeipartnerschaft. Während der Amtszeit Mursis wurden die Verhandlungen ausgesetzt, unter al-Sisi aber wieder aufgenommen. Außerdem planen das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei umfangreiche Kooperationen mit ägyptischen Polizei- und Geheimdienstbehörden. 2010, kurz vor dem Sturz des Diktators Mubarak, hatte das BKA die ägytischen Behörden bereits zur Überwachung des Internet ausgebildet.
In Berlin sollen nun an die 20 Versammlungen gegen, aber auch für den Militärmachthaber al-Sisi angemeldet worden sein. Eine davon hatte Reporter ohne Grenzen heute morgen abgehalten, eine andere findet heute um 18 Uhr in der Nähe der ägyptischen Botschaft am Tiergarten statt. Für die Koordination der Proteste gegen al-Sisi hat sich unter dem Namen „Tahrir Berlin“ ein linkes Bündnis aus vorwiegend arabischen AktivistInnen zusammengefunden. Auf dem Twitteraccount der Gruppe finden sich weitere Informationen zur Unterdrückung von Menschenrechtsorganisationen, Journalismus und Internetaktivismus in Ägypten. Der Hashtag: #MerkelSisi.
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: Geleaktes Dokument des Rates der EU könnte Pornofilter in Großbritannien in Gefahr bringen
Quelle: <a href="http://www.thehungryandfoolish.com/2012/03/20/bizarre-censored-words-chinese-internet/">The Hungry and Foolish</a> : Geleaktes Dokument des Rates der EU könnte Pornofilter in Großbritannien in Gefahr bringen Laut The Sunday Times will die EU das Blockieren von anstößigem Material für Mobilfunk- und Internetunternehmen verbieten. Die Zeitung beruft sich dabei auf ein geleaktes Policy-Dokument des Rates der EU vom 17. Mai 2015, in dem stehe, dass der Endnutzer die volle Kontrolle über seinen Internettraffic haben soll, also auch Jugendfiltern explizit zustimmen muss, wenn er diese nutzen will.
Das würde die Praktiken Großbritanniens, Pornographie großflächig zu blocken, hinfällig machen. Dort gibt es bei den meisten Internetprovidern voreingestellte Jugendfilter, die jedoch nicht nur Pornographie, sondern auch andere kritische Inhalte wie Webseiten zu Essstörungen, Alkohol, Suizid, Esoterik, Aufklärungsseiten und Zensurumgehungstools unzugänglich machen (sollen).
David Cameron, dem britischen Premierminister, dürfte das Dokument des Rates gar nicht passen. Denn der will Filter, die bereits auf dem Server des Providers umgesetzt sind. Der Nutzer hat damit keinen direkten Einfluss mehr auf das Blocking und müsste aus Eigeninitiative seinen Provider kontaktieren, um den Filter abschalten zu lassen. Ein Vertreter des britischen Department for Culture, Media and Sport sagte:
The UK government will not support any proposals that do not allow us to maintain our child protection policies or bring forward new policies.
Regierungsberater John Carr dazu:
The prime minister and children’s organisations have been campaigning for it, and the industry have been willing to do it. It seems incredible that an obscure measure from Brussels could bring all this to a halt.
Da fragt man sich, was hier obskur ist: Die Verteidigung eines freien Internets – niemand hindert jemanden daran, die Filter nach Zustimmung anzuschalten! – oder der Aufbau einer intransparenten Zensurinfrastruktur, die zum Over-Blocking neigt und für andere Zwecke missbraucht werden kann.
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: EU-Kommission gefährdet mit Vorschlag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Pressefreiheit und Whistleblower
Nicht den Mund verbieten lassen, leistet Widerstand! <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0 via flickr/</a><a href="https://www.flickr.com/photos/cutiemoo/3111207407">cutiemoo</a> : EU-Kommission gefährdet mit Vorschlag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Pressefreiheit und Whistleblower Correct!v ruft dazu auf, gegen eine geplante neue EU-Richtlinie zu protestieren. Sie gefährdet die Pressefreiheit sowie die Rechte von Whistleblowern, indem sie Regelungen „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ treffen will.
Der Entwurf der Richtlinie, der bereits 2013 von der Kommission veröffentlicht wurde, war bisher weithin unbeachtet. Er stammt aus der Feder einer Anwaltskanzlei, Baker&McKenzie, und ist auf größtmöglichen „Schutz“ von Geschäftsgeheimnissen ausgelegt. Und damit auf die größtmögliche Zurückhaltung von Informationen und Intransparenz. Dabei ist es schlimm genug, dass Richtlinienentwürfe von kommerziellen Kanzleien und Lobbyisten geschrieben werden und nicht unter Beratung von Grundrechts- und Verfassungsverständigen.
Correct!v fasst die Knackpunkte zusammen:
- Journalisten sollen Geschäftsgeheimnisse nur in Ausnahmefällen veröffentlichen dürfen. Dabei ist es gerade der Job von Journalisten, Fehlverhalten zu recherchieren und aufzudecken. Oft berichten Journalisten von Fehlverhalten in Unternehmen, ohne dass das Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat. Darauf zielt aber die Richtlinie ab.
- Geschäftsgeheimnisse sollen nur öffentlich werden dürfen, wenn jemand damit sein Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit rechtmäßig wahrnimmt. Diese Formulierung gibt Unternehmen ein weiteres Einfallstor, um Journalisten von der Arbeit abzuhalten. Denn die Beweisführung vor Gericht liegt beim Journalisten. Zeitraubende und teure Gerichtsverfahren können die Folge sein.
- Wie genau das rechtlich geregelt wird, ist den Mitgliedsstaaten der EU überlassen. Die schwammigen Formulierungen können von Länder bei der Interpretation genutzt werden, die nicht beste Freunde der Meinungs- und Pressefreiheit sind. Auch, um ihre staatlichen Unternehmen zu schützen.
Was das auch für uns bedeutet, können wir uns vorstellen. Das Leaken von Dokumenten wird noch schwieriger und das auch, wenn unser Ziel ist, Missstände aufzudecken und öffentlich zu machen. Das können wir nicht, wenn wir jedesmal ein Gerichtsverfahren fürchten oder führen müssen. Eine praktische, implizite Zensur, die im schlimmsten Fall auch noch in das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP integriert werden wird.
Gestern Mittag fand ein Schattenmeeting zur Richtlinie im EU-Parlament statt, am 16. Juni soll abgestimmt werden.
Bis dahin kann man noch versuchen, die Parlamentarier zur Ablehnung der betreffenden Paragraphen aufzufordern. Correct!v empfiehlt, Dietmar Köster, Julia Reda und Axel Voss zu kontaktieren.
Doch nicht nur die geplante EU-Richtlinie gefährdet die Pressefreiheit. Aus Richtung Vorratsdatenspeicherung wird der Quellenschutz torpediert, noch dazu soll ein neuer Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt werden.
Also, werdet aktiv und protestiert auf allen Ebenen. Und danke an correct!v, dass ihr zum Protest aufruft und das Thema aufgebracht habt!
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: Netzsperren: EU-Kommission ist „bemüht“
: Netzsperren: EU-Kommission ist „bemüht“ Die EU-Justizkommissarin Věra Jourová hat sich auf eine Nachfrage der Europa-Piratin Julia Reda zur Sperrung der Webseiten des Chaos Computer Clubs (CCC) durch britische Provider Ende letzten Jahres in einem Brief (pdf) geäußert, den wir hier veröffentlichen. Reda hatte gefragt, ob und wie die Kommission auf die begründungslose Blockierung der CCC-Seiten für britische Kunden reagieren würde.
Die Antwort bleibt vage und eher grundsätzlicher Natur. Man „bemüht“ sich aber.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft ein Grundrecht darstellen. Sie ist bemüht, die Wahrung dieses Rechts mit allen ihr im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Verfügung stehenden Instrumenten sicherzustellen.
Man habe immerhin die
Vision des Internets als einheitliches, offenes, neutrales, freies und unfragmentiertes Netzwerk, das denselben Gesetzen unterliegt, die im Offline-Bereich gelten, in dem jeder Einzelne seine Rechte genießt und Rechtsmittel einlegen kann, wenn diese Rechte verletzt werden.
Die britischen Opt-Out-Sperren sollen angeblich gegen pornographische Inhalte und Terror-Propaganda helfen. Der CCC hatte die Zensur seiner Inhalte in Großbritannien kritisiert. Im Dezember konnte ein Teil der britischen Netznutzer, etwa die Kunden von Vodafone UK, nicht mehr auf ccc.de zugreifen. Betroffen waren auch die Ticket-Vorverkaufsseiten des Chaos Communication Congress.
Das „Overblocking“ in Großbritannien und auch in Frankreich wird von vielen Seiten kritisiert und im britischen Fall wegen der vielen betroffenen Seiten schon „The Great Firewall of Britain“ genannt. Jourová kündigt nun an, dass
die Kommission die Notwendigkeit einer spezifischen Initiative zu Melde- und Abhilfeverfahren, die Rechtssicherheit und Transparenz in Bezug auf die Art und Weise, wie Online-Vermittler vermeintlich illegale Inhalte vom Netz nehmen,
erstmal analysieren wolle.
Auch Jennifer Baker berichtet für The Register von einer geplanten „EU-wide complaint procedure“, die es für fälschlicherweise blockierte Webseiten geben soll.
Der im Europarat für Menschenrechte zuständige Nils Muižnieks hatte die Sperrpraktiken in Europa kritisiert, speziell für den Fall Frankreich:
The blocking of internet sites without prior judicial authorisation which recently started in France is a clear example of the risks that such measures represent for human rights, and particularly for freedom of expression and the right to receive and communicate information.
Man könnte es auch rechtsfreier Raum nennen.
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: Twitter, Youtube und andere Webseiten in Türkei für einige Stunden blockiert
: Twitter, Youtube und andere Webseiten in Türkei für einige Stunden blockiert Am Osterwochenende wurden in der Türkei erneut Twitter, YouTube und 166 andere Websites gesperrt. Nach acht Stunden wurden die Sperren wieder aufgehoben. Auch Facebook war, wenn auch sehr kurzzeitig, blockiert. Der Anlass? Die Veröffentlichung von Fotos des Staatsanwaltes Mehmet Selim Kiraz in Istanbul, der Opfer einer Geiselnahme geworden war. Er ist bei einem Befreiungsversuch gestorben.
Vor etwa einem Jahr kam es schon einmal zu einer Sperrung von Twitter und Co., nachdem in einem Korruptionsskandal belastendes Material über Politiker verbreitet wurde.
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: Nicht mehr für Kommentare ins Gefängnis: Mehr Meinungsfreiheit für Indien
CC BY 2.0 via flickr/newtown_grafitti : Nicht mehr für Kommentare ins Gefängnis: Mehr Meinungsfreiheit für Indien Der Oberste Gerichtshof in Indien hat heute Absatz 66A des Information Technology Act für ungültig erklärt, durch den ein Urheber beleidigender und falscher Nachrichten, die über Computer und Kommunikationsgeräte versendet wurden, mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden konnte. Dass vor allem der Term „beleidigend“ stark von subjektiven und willkürlichen Entscheidungen abhängig ist, schränkte die Meinungsfreiheit maßgeblich ein, daher hatte eine Jura-Studentin sich für die Abschaffung des Paragraphen eingesetzt und 2012 geklagt.
It is being misused by BJP governments, Congress governments… all over the country. Even when the Congress was in power, it was being misused. Governments have their own political agenda; a law has to be for the people.
Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass ein Missbrauch der Formulierung nicht ausgeschlossen werden kann. Und kann sich dabei auf viele Beispiele stützen. Wie die Inhaftierung eines Jugendlichen, der einen Facebook-Post gegen einen indischen Politiker verfasst hatte. Noch absurder war die Verhafung einer jungen Frau, die ein „Like“ für einen Facebook-Post ausgesprochen hatte, der eine politische Entscheidung in Mumbai kritisierte.
Indische Bürgerrechtler freuen sich über das Urteil, unter dem Hashtag #66A lässt sich das nachvollziehen.
Doch das Urteil lässt andere Paragraphen bestehen, die ebenso fragwürdig sind. =„https://en.wikipedia.org/wiki/Information_Technology_Act_2000“>Beispielsweise 69A, der es ermöglicht, Inhalte und Websites zu blockieren. Zuletzt wurde im Januar die Zensur von 32 Seiten bekannt. Doch bis das über 200-seitige Urteil komplett analysiert ist, wird es wohl noch einige Tage dauern.
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: Frankreich blockt „djihadistische“ Webseiten
: Frankreich blockt „djihadistische“ Webseiten Die französische Regierung hat die Sperrung von fünf Webseiten angeordnet, deren Inhalte Terrorismus verherrlichen sollen. Die Sperrung betrifft alhayatmedia.wordpress.com, jihadmin.com, mujahida89.wordpress.com, is0lamanation.blogspot.fr und islamic-news.info. Die Maßnahmen finden im Rahmen des im November 2014 erlassenen Anti-Terrorismus-Gesetzes in Frankreich statt, das die Sperrung von Inhalten erleichtert. Der aktuelle Fall ist die erste Anwendung der neuen Gesetze – ganz ohne richterliche Verfügung. Festzulegen, wer terroristische Inhalte verbreitet oder nicht und wer geblockt werden soll, liegt damit im alleinigen Ermessensspielraum des Innenministeriums. Ohne jegliche richterliche, geschweigedenn demokratische, Kontrolle.
Die Blockierung der Websites, beziehungsweise die Weiterleitung auf die Seite des französischen Innenministeriums, wird bisher nur über DNS-Sperren umgesetzt und ist daher durch die Nutzung alternativer DNS-Server leicht umgehbar.
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: Welttag gegen Internetzensur
: Welttag gegen Internetzensur Heute ist Welttag gegen Internetzensur. Aus diesem Anlass hat Reporter ohne Grenzen neun in elf Ländern gesperrte Webseiten gespiegelt und damit wieder zugänglich gemacht. Darunter befinden sich unter anderem Seiten aus Russland, China, Bahrain und Vietnam.
Reporter ohne Grenzen zählt die Länder, in denen die zuvor blockierten Seiten zugänglich gemacht wurden, wegen ihrer scharfen Zensur zu den Feinden des Internets. Mit ihrer Great Firewall schottet etwa die Regierung in Peking das Internet für Chinas Bürger ab, neben zahlreichen Webseiten sind auch Facebook, Twitter und zunehmend VPNs blockiert. 29 Journalisten und 72 Blogger sind inhaftiert. Im Iran, wo derzeit 17 Journalisten sowie 28 Onlineaktivisten und Bürgerjournalisten hinter Gitter sitzen, arbeitet die Regierung seit Jahren an einem „halalen“, vollständig staatlich kontrollierten Internet. Dort sollen mehrere Millionen Webseiten blockiert sein.
Klar, neun Webseiten sind ein symbolischer Anfang. Doch, wenn auch etwas versteckt, findet sich eine Anleitung, wie man selbst Seiten spiegeln kann, um mehr Inhalte wieder zugänglich zu machen.
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: Iran verstärkt Internetzensur und verhaftet Facebook-Nutzer
Logo des Anti-Zensur-Projekts "Weapons of Mouse Destruction" via sxsw.com : Iran verstärkt Internetzensur und verhaftet Facebook-Nutzer Der Iran verschärft seine Internetkontrollen, so berichtete die Nachrichtenagentur Reuters am Montag und beruft sich auf das iranische Staatsfernsehen. Das widerspricht den Aussagen des iranischen Präsidenten Hassan Rohani, der im letzten Jahr angekündigt hatte, die Zensur des Internets einzuschränken.
Das Center for Investigation of Organized Crime, eine Abteilung der iranischen Geheimdienste habe mehrere Facebook-Nutzer aufgrund der Verbreitung unmoralischer Inhalte verhaftet – dabei ein Video einer Gruppe Iraner beim Tanzen zu westlicher Musik – und verkündete:
[Facebook] is trying to push its users toward immoral content via its suggestion system, by making them choose harmful, decadent and obscene content over beneficial and educational subject matter.
Soziale Netzwerke und ähnliches werden im Iran zwar seit längerem geblockt und zensiert, aber bekanntermaßen dauert es nicht lange bis viele Nutzer Möglichkeiten finden, die Sperren zu umgehen. Zusätzlich existiert das sogenannte „Spider“-Programm, das weitere Soziale Netzwerke überwacht.
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: Indien zensiert 32 Websites
: Indien zensiert 32 Websites
Das indische Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie hat am 17. Dezember die indischen ISPs dazu verpflichtet, 32 Websites zu blockieren. Grund für die Anweisung war die Anforderung der Anti-Terror-Abteilung der Polizei von Mumbai, die behauptet, die Websites werden für dschihadistische Propaganda genutzt und trieben Jugendliche in die Arme des Islamischen Staates (ISIS/ISIL).Unter den 32 Websites sind beliebte wie vimeo.com, archive.org oder pastebin.com sowie zahlreiche ähnliche, die vor allem von Software-Entwickler_innen genutzt werden. Die pauschale Sperrung dieser Websites lässt sich kaum mit Terrorismus-Bekämpfung begründen.
Die ‚Blocking List’ des IT-Ministeriums (PDF, 1,9 mb) wird in einem Blogpost für Huffington Post India von Kaustubh Srikanth (Tactical Tech) gemeinsam mit Leif Ryge, Aaron Gibson und Claudio Guarnieri erstmals veröffentlicht. Da zunächst keine weiteren Informationen die Internet-Sperren bekannt waren, hat das Team letzte Woche untersucht, wie die Sperren von sieben indischen ISPs, darunter TATA Communications und die staatliche Mahanagar Telecom Nigam Limited (MTNL), umgesetzt wurden.
Recherche zur Internet-Zensur in Indien
Die Recherche wurde mithilfe des Open Source Zensur-Recherche-Toolkits des Open Observatory of Network Interference (OONI) sowie weiterer Schritte durchgeführt. Die Anweisung des Ministeriums gab zwar vor, welche Websites blockiert werden sollten, überließ aber den ISPs die Umsetzung, die entsprehend variierte.
So gab es unterschiedliche Nachrichten an Nutzer_innen, die versuchten, die zensierten Website aufzurufen:
- „The page you have requested has been blocked, because the URL is banned“
- „This site has been blocked as per the instruction of Competent Authority“
- „<!–This is a comment. Comments are not displayed in the browser–>“
- „The requested url is blocked, based on the blocking Instruction order received from the Department of Telecommunications, Ministry of Communications & IT, Government of India“
- „HTTP Error 404 – File or Directory not found“
- The page you have requested has been blocked, because the URL is banned.“
Die Umsetzung der Sperren variierte ebenfalls von ISP zu ISP, teilweise wurden auch bei einem ISP verschiedene Methoden eingesetzt. Anscheinend nutzte TATA Proxy-Server, um Traffic zu bestimmten IP-Adressen zu modifizieren. Bei einigen TATA-Verbindungen wurden Requests an manche IP-Adressen auf der Basis des Inhalts mancher HTTP-Requests blockiert, während dieselben HTTP-Requests an andere IPs nicht blockiert wurden. Hier wurden bspw. Unterschiede zwischen an Google-IPs gerichtete Requests und and Yahoo-IPs gerichtete Requests festgestellt.
Der staatliche ISP MTNL nutzt anstelle von Deep Packet Inspection eine Kombination aus DNS- und IP-basierten Sperren. Mehr Details zur Recherche im Original-Blogpost, außerdem sind die meisten OONI-Berichte hier einsehbar.
Mit Blick auf die indischen Leser_innen wird noch beschrieben, dass alle blockierten Websites mit dem Tor Browser, VPNs oder Psiphon für Android erreichbar sind und auf zusätzliche Information zum Thema Internet-Zensur verwiesen.
Aktuelle Situation
Vier der 32 URLs sind seit dem 31. Dezember wieder erreichbar: github.com, vimeo.com, dailymotion.com and weebly.com. Das Team beobachtet die Situation und kündigt weitere Veröffentlichungen an.
Wer Kontakt aufnehmen möchte, kann das per Mail an censorship-in@chaoslab.in (PGP). Twitter-Hashtag zum Thema ist #GOIblocks.
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: PEN-Studie zu globaler Selbstzensur von SchriftstellerInnen
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"> CC BY 2.0 </a> via Flickr/ <a href="https://www.flickr.com/photos/katsrcool/15232452174/in/photolist-pd3ikL-8J2Bwr-75GAc-2Arcig-5kGr8-i8ZLZx-688kYy-8U1ADR-3nuUQ-4J6B3S-dhBPbm-dhBPfN-dhBwan-dhBw3n-dhBx6W-pHpxXK-79WijU-54FvhV-8wwYJg-8Zzdnh-dUBAiN-3522zm-dhBG7E-dhBFcs-3SaSn2-os7qex-7ZnexQ-8BXjuB-dhByeK-4rzAk7-dGHpKH-dhBM2F-dhBK8e-dhBNyg-6WaUE5-dhBhNE-dhBvRT-amfCst-9aRgkT-dfY8of-9u4ter-aSnUcD-4CTo58-8UYbT9-dhBhyX-hyMGk2-hyLe5A-hyMQbT-hyMJRp-hyLj4J"> Kool Cat Photography </a> : PEN-Studie zu globaler Selbstzensur von SchriftstellerInnen PEN America, ein Zweig der internationalen Schriftstellervereinigung, veröffentlichte mit Global Chilling heute die Ergebnisse einer Studie über den Einfluss von Massenüberwachung auf Internationale AutorInnen. Bereits 2013 führte Pen eine ähnliche Umfrage zu Selbstzensur durch Massenüberwachung in den USA durch.
Auch bei der neuesten Umfrage, soll untersucht werden, welche Auswirkung staatliche Überwachung der breiten Masse auf die Arbeits‑, Recherche- und Denkweise der AutorInnen haben.
Im Rahmen dieser Umfrage antworteten 772 Befragte aus 50 Ländern. Diese Länder sind in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt: frei, teilweise frei und unfrei – klassifiziert durch die us-Amerikanische NGO Freedom House hinsichtlich demokratischen und liberalen Aspekten. In die erste Kategorien fielen im Jahr 2013 88 Länder, unter anderem die USA, die Länder Europas, Australien, Neuseeland, Brasilien, Peru und Indien zählen. Eine vollständige Karte über die Aufteilung ist auf ihrer Webseite zu finden.
Generell lässt sich sagen, dass der Einfluss der Geheimdienste auf die freie Meinungsäußerung und das Sicherheitsgefühl von SchriftstellerInnen einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss nimmt. Die Ergebnisse der Umfrage fasste PEN in drei Aspekten zusammen, die die im vorletzten Jahr gemachten Beobachtungen untermauern.
Zum einen zeigt sich, dass die Besorgnis über staatliche Überwachung bei AutorInnen aus allen Ländern sehr hoch ist. In den freien Ländern gaben 75% der Befragten an, sehr oder zumindest einigermaßen, besorgt zu sein. In teilweise freien Ländern lag der Prozentsatz bei 84% und in nicht-freien Ländern bei 80%. In den Staaten der Five Eyes (Australien, Canada, USA, England und Neuseeland) sind es zusammen 84%. Dies deckt sich mit den Umfrageergebnissen von 2013, als 85% der us-Amerikanischen AutorInnen angaben, aufgrund geheimdienstlicher Aktivitäten in Sorge zu sein.
Überwachung führt zu Selbstzensur
PEN gelangt außerdem zu der Schlussfolgerung, dass es eine weltweite Selbstzensur gäbe. Diese entstünde aus der Angst vor negativen Konsequenzen, sei es eine Verletzung der Privatsphäre seitens der staatlichen Geheimdienste oder die Einschränkung der Meinungsfreiheit. So geben 34% der AutorInnen in freien Ländern an, dass sie es vermeiden über bestimmte Themen zu schreiben oder zu sprechen, bzw. erwogen dies nach eigenen Aussagen ernsthaft. Innerhalb der USA handele es sich immerhin noch um 27%. In teilweisen freien und unfreien Ländern liegen die Zahlen bei 44% und 61%.
In freien Ländern schränkten 42% ihre Social Media-Aktivitäten ein, oder zogen es ernstlich in Erwägung, gegenüber 46% in teils- und 53% in unfreien Ländern. Darüberhinaus vermieden 31%, bzw. 38% und 68% der SchriftstellerInnen in persönlicher Kommunikation per Telefon, E‑Mail etc. bestimmte Thematiken und immerhin 26% der Befragten in freien und unfreien Länder, vermeideten den Besuch bestimmter Webseiten oder die Suche nach diversen Begriffen. In teils-freien Ländern sind dies 18%.
Die dritte Erkenntnis ist, dass die Überwachungsprogramme der USA die Reputation dieses Staates geschädigt hätten.
36% der Befragten in freien Ländern gingen davon aus, dass die Meinungsfreiheit in den USA nicht so hoch geschätzt wird, wie in den von ihnen bewohnten Ländern. Lediglich 17% sind anderer Meinung. Vor allem in West Europa (57%) und den Ländern der Five Eyes (60%) herrschte die Wahrnehmung vor, dass die Glaubwürdigkeit der USA enorm gelitten hätte, während nur 30% davon ausgingen, dass sie wieder hergestellt werden könnte.
Der vollständige Report soll im Frühjahr diesen Jahres veröffentlicht werden.
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: Cover-Zensur: So einen Jesus will der Apple-Kiosk nicht
: Cover-Zensur: So einen Jesus will der Apple-Kiosk nicht Die aktuelle Ausgabe des Cicero hat einen Jesus auf dem Coder, der deutlich moderner wirkt als in den klassischen Darstellungen. Kein Problem sollte man meinen. Apple sieht das anders und zensiert die digitale Ausgabe im eigenen iTunes-Kiosk. Das berichtet die FAZ: So einen Jesus will der Apple-Kiosk nicht.
Mäßig provokant, aber für Apple des politisch Unkorrekten schon zu viel. Die „Cicero“-Ausgabe wurde aus dem digitalen Zeitungskiosk von Apple verbannt. Der Vorwurf lautet wohl nicht auf Blasphemie. Das schloss die „Cicero“-Redaktion, nachdem sie ein älteres E‑Paper ohne Joint erfolgreich in den Apple-Kiosk hochladen konnte.
Schöne neue Medienwelt. Plattformneutralität, my ass.
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: Zu extremistisch? Britische Provider filtern Chaos Computer Club weg
: Zu extremistisch? Britische Provider filtern Chaos Computer Club weg In Großbritannien können wir leider seit einiger Zeit beobachten, wie eine Netzzensur-Infrastruktur, die ursprünglich mit der Begründung einer Bekämpfung von Kinderpornographie eingeführt wurde, auf andere Inhalte ausgeweitet wird. Mittlerweile gibt es Filterlisten auch für unterschiedlichste Sex-Fetische und gegen extremistische Seiten. Jetzt ist ccc.de Opfer dieser Filterlisten geworden und da auf der Seite keine Pornos gefunden wurden bleibt nur die andere Variante übrig. Und hier sehen wir eine eklatante Einschränkung von Meinungs- und Informationsfreiheit in einem unserer EU-Nachbarstaaten.
Der Chaos Computer Club ist not amused, auch weil die 31c3-Congressseiten samt Ticketvorverkauf gesperrt sind: Chaos Computer Club zur Zensur seiner Inhalte in Großbritannien. Britischen Internetnutzern sei die Ip-Adresse http://213.73.89.123/ empfohlen.
Die technischen Umgehungsmöglichkeiten der Zensurlisten ändern aber nichts daran, daß es – wie beim Beispiel der Seiten des CCC – zum sogenannten Overblocking kommt, also auch Inhalte gesperrt werden, die keine der faktisch zensierten Themen enthalten. Möglicherweise geht aber der CCC in Großbritannien, einem Land, das seit Jahren abseits mitteleuropäischer Standards der Meinungsfreiheit agiert, als „extremistisch“ durch. „Schon bei der Einführung dieser Filter war klar, daß sie mißbraucht werden würden. Daß sie nun aber nicht nur den Zugang zu unserer Seite, sondern auch noch zu unseren Veranstaltungen erschweren, das schockiert selbst uns,“ sagte Dirk Engling, Sprecher des CCC. „Wir sehen uns leider darin bestätigt, daß Zensurinfrastruktur – ganz unabhängig vom Land, in dem sie eingesetzt wird – früher oder später auch zur Durchsetzung politischer Interessen eingesetzt wird.“
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: Netz-Sperren in Großbritannien: Eingeführt gegen Pornografie, ausgeweitet auf Copyright, jetzt Markenrechte
: Netz-Sperren in Großbritannien: Eingeführt gegen Pornografie, ausgeweitet auf Copyright, jetzt Markenrechte Der britische Guardian berichtet: Internet service providers must help crack down on fake goods, high court rules
The Courts had already granted orders requiring ISPs to block sites for infringement of copyright in relation to pirated content. This decision is a logical extension of that principle to trade marks.
Laut dem Urteil müssen jetzt auch cartierloveonline.com, iwcwatchtop.com, replicawatchesiwc.com, 1iwc.com, montblancpensonlineuk.com und montblancoutletonline.co.uk gesperrt werden.
Womit (mal wieder) bewiesen war, dass wir bei Zensursula Recht hatten: Sind Netz-Sperren einmal eingeführt, werden sie auf andere Bereiche ausgeweitet.
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: YouTube Content ID: Wie Microsoft und Google unsere Berichterstattung behindern – und niemand Schuld ist
: YouTube Content ID: Wie Microsoft und Google unsere Berichterstattung behindern – und niemand Schuld ist YouTube hat Inhalte von uns gesperrt, weil diese angeblich Copyrights von Microsoft verletzen sollen. Die drei Videos zeigen, wie die Trojaner-Hersteller FinFisher Sicherheitslücken auf einem Windows-Rechner ausnutzen. Zwar wurden die Videos wieder freigeschaltet, dennoch verdeutlicht der Vorfall das häufige Overblocking von Algorithmen wie YouTubes Content ID.
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: Netzsperren: ab heute in Österreich, bald in ganz Europa – kinox.to heißt jetzt kinox.tv
: Netzsperren: ab heute in Österreich, bald in ganz Europa – kinox.to heißt jetzt kinox.tv Seit heute gibt es Internet-Sperren in Österreich. Die Webseiten kinox.to und movie4k.to sind bei dem Betreiber UPC nicht mehr erreichbar. Vorherige Sperren der Webseite kino.to eskalierten von den österreichischen Höchstgerichten bereits bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und führten dort zu einem Urteil mit dem Netzsperren in ganz Europa zum legitimem Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen wurden. In Österreich sehen wir jetzt zuerst, was möglicherweise in ganz Europa passieren wird, nämlich wie komplett ohne Gesetzesänderungen nur aufgrund dieses EuGH Urteils eine Zensurinfrastruktur im Internet etabliert werden muss.
Konsequenzen für ganz Europa
Ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung wurde der EuGH von österreichischen Gerichten (in diesem Fall Oberster Gerichtshof, OGH) in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren angerufen. Es wurde also in einem laufenden Verfahren vor einem nationalen Höchstgericht eine Pause gemacht, um den EuGH in der Klärung von europarechtlichen Fragen anzurufen. Wenn der EuGH sein Urteil gefällt hat wird dieses erstens sofort bindend in ganz Europa und zweitens reaktiviert es das nationale Verfahren, was für dieses Land dann meist unmittelbare rechtliche Konsequenzen auf nationaler Ebene hat. Wenn das Urteil des EuGH keine sofortigen Konsequenzen in einem Land entfaltet, kann ein Verfahren vor einem nationalen Höchstgericht angestrebt werden, um mit dem Urteil des EuGH im Rücken nationales Recht zu ändern. Mit diesem Mechanismus kann man aktuell in den meisten Ländern sowohl die Vorratsdatenspeicherung abschaffen, als auch Netzsperren einführen.
Disclaimer: Natürlich können nationale Höchstgerichte immer noch anders urteilen als der EuGH und auch der Weg zum nationalen Höchstgericht ist weder trivial noch billig. Außerdem gibt es auch noch EU-Länder komplett ohne Verfassungsgerichtshof (Bsp. Niederlande).
Erzwungene Privatisierung der Rechtsdurchsetzung
Zurück nach Österreich. Die Anwälte der Unterhaltungsindustrie haben nach dem Urteil des OGH Sperraufforderungen für die Webseiten kinox.to, movie4k.to und thepiratebay.se an mehrere große ISPs verschickt. Ähnlich wie beim „Right to be Forgotten“ Urteil des EuGH (C‑131/12) ist auch hier kein Richtervorbehalt vorgesehen, sondern die Entscheidung ob ein Lösch-/Sperr-Anforderung gerechtfertigt ist soll von einem Unternehmen getroffen werden. Trotzdem haben es die ISPs in Österreich darauf ankommen lassen und sich gegen die Unterlassungserklärung der Rechteinhaber gewehrt, um eine Entscheidung vor dem Handelsgericht Wien zu erwirken. Über diesen Weg können ISPs sich sozusagen noch mal eine rechtliche Absicherung für Sperranforderungen holen, auf den Anwaltskosten bleiben sie dabei aber sitzen. Ob das ein nachhaltiges Modell ist, vor allem für kleinere Provider, ist sehr zweifelhaft. Wenn der Provider der Sperraufforderung voreilig nachkommt können auch die Kunden den Zugang zu gesperrten Seiten klagen. Mit der aktuellen Situation sind alle unzufrieden, außer die Vertreter der Rechteinhaber.Was wird gesperrt?
Gesperrt werden können Webseiten, die unerlaubterweise Zugang zu überwiegend urheberrechtlich geschützte Inhalten ermöglichen, zum Beispiel Video-Streaming Portale wie kino.to. Bei One-Click-Hoster wie Rapidshare ist die Situation unklar. ThePiratebay hat es in dem Urteil des OGH geschafft davon zu kommen, weil die Plattform auch legale Inhalte zugänglich macht greift das „Recht der Nutzer auf rechtmäßigen Zugang zu Informationen“ und sie kann nicht gesperrt werden. Die genaue Grenzziehung ist – wie immer – unklar.
Viel bedenklicher ist jedoch die Definition eines „Vermittlers“ im EuGH-Urteil. Theoretisch könnte damit nicht nur der ISP zur Sperrung verpflichtet sein, sondern zum Beispiel auch VPN Anbieter.
Technische Umsetzung und Transparenz
Die Aktuelle Sperre bei UPC basiert nur auf DNS-Ebene, obwohl in der originalen Sperrverfügung die Rechteinhaber noch eine „kombinierte Sperrung auf DNS- und IP-Ebene“ gefordert hatten. Nach dem EuGH- und OGH-Urteil gilt für die „zumutbaren Maßnahmen“ der Sperre ein „Erfolgsverbot“, das heißt der Rechteinhaber muss nur einmal erfolgreich nachweisen das er eine Netzsperre umgehen kann, um weiter Druck auf den Provider ausüben zu können bestehende Sperren zu verschärfen. Gleichzeitig darf die Maßnahme des Betreibers aber auch nicht überbordend sein, da sonst der Nutzer in seinen Rechten auf legale Informationen zuzugreifen eingeschränkt wird. Wirkliche Klärung bringen wohl erst weitere Gerichtsverfahren.
Wie man an der geleakten Sperrverfügung oben sieht, gibt es keine eingebaute Transparenz für diese Sperrlisten. Da theoretisch jeder Rechteinhaber jedem ISP (oder sonstigen „Vermittler“) eine Sperrverfügung schicken kann, gibt es keine zentrale Liste der gesperrten Seiten und der eingesetzten technischen Zensurmaßnahmen. Hier wäre wohl dringend eine technische Lösung gefordert um erfolgte Sperren wenigstens zu detektieren und zentral sichtbar zu machen.
keine politische Frage?
Die politischen Reaktionen sind zwar einhellig gegen die aktuellen Entwicklungen. SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS haben alle mit ihren jeweiligen Sprechern die Entwicklungen kritisiert und sich gegen Zensur ausgesprochen. Die wissen aber alle, dass sie jetzt in einer recht komfortablen Position sind. Die Politik muss keine Gesetze mehr ändern, um der Unterhaltungsindustrie zu ihrem Willen zu verhelfen: einfach nichts tun und die Gerichte machen lassen reicht um eine Seite im ewigen Urheberrechtsstreit zufrieden zu stellen. Deshalb gibt es auch keine politische Verantwortung für die aktuellen Entwicklungen. Wir haben ein Problem.
Schon diesen Herbst gibt es eine österreichische Urheberrechts-Novelle, dort muss dieses Problem behoben werden.
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: #occupycentral – Proteste und Netzzensur in Hongkong
: #occupycentral – Proteste und Netzzensur in Hongkong
In Hongkong finden momentan Proteste gegen die chinesische Regierung und für freie Wahlen statt, die unter den Hashtags #occupycentral und #umbrellarevolution zu finden sind. Das SocialMediaWatchBlog beschreibt, worum es auch geht:Als Reaktion auf die Online-Protestbewegung und die Bilder, die aus Hongkong um die Welt gehen, wurden Instagram und Sina Weibo geblockt, bzw. zensiert. So konnte Instagram etwa in China nicht mehr genutzt werden, damit keine Bilder aus Hongkong Festland-China erreichen.
Da die Netzzensur ziemlich heftig ist und teilweise auch Mobilfunknetze ausgeschaltet werden, nutzen Teile der Protestierenden auch Mesh-Netzwerke, die über Apps wie FireChat über Bluetooth hergestellt werden können. NPR berichtet darüber: How Hong Kong Protesters Are Connecting, Without Cell Or Wi-Fi Networks.
Bei Youtube gibt es faszinierende drei Minuten Drohnenflug über die Proteste auf den Straßen von Hongkong zu sehen (wenn man die Werbung überlebt bzw. weggeklickt hat):
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: Fünf Jahre nach Zensursula stellt die Bundesregierung fest: Löschen statt Sperren funktioniert!
: Fünf Jahre nach Zensursula stellt die Bundesregierung fest: Löschen statt Sperren funktioniert! Fast alle Internet-Inhalte mit „Kinderpornografie“ lassen sich zeitnah und problemlos löschen. Das belegt auch der aktuelle Bericht der Bundesregierung mit Statistiken. Damit geben Bundeskriminalamt und Regierung den Kritikern von Internet-Zensur in allen Punkten recht.
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: Ausschalter für „ausländisches Internet“ in Russland geplant – „zum Schutz vor EU und USA“
Quo vadis, Internet in Russland? : Ausschalter für „ausländisches Internet“ in Russland geplant – „zum Schutz vor EU und USA“ Russland ist desöfteren durch Zensurbemühungen im Internet aufgefallen und geht nun noch einen Schritt weiter: Laut Berichten der russischen Wirtschaftszeitung Vedomosti plant die Regierung, in Krisen- und Unruhesituationen eine Abschaltung des Internets oder eine Abschottung des Zugangs zum globalen Netz zu ermöglichen – komplett oder in Teilen etwa für Nachrichtenseiten oder Soziale Netzwerke.
Am Montag soll dazu im russischen Sicherheitsrat unter Beteiligung des Präsidenten Vladimir Putin debattiert werden. Auch Telkos, Internetfirmen und NGOs haben laut Vedomosti Gespräche zur „Funktion des russischen Teils des Internets in Notsituationen“ bestätigt.
Als offizieller Grund für den angestrebten Ausschalter, der faktisch eine komplette Auslöschung jeglicher Kritik- und Meinungsfreiheit auf Knopfdruck ermöglichen würde, wird von einem Kreml-Pressesprecher gegenüber Interfax die „völlige Unberechenbarkeit der USA und der Europäischen Union“ genannt. Die Maßnahmen dienten der Sicherheit Russlands, etwa durch das Blockieren ausländischer IP-Adressen. Es wird beteuert, die Abschottung solle nur in ernsten Situationen durchgeführt werden, etwa bei Kriegszuständen – oder Protesten.
Wir wissen, wer das globale Internet kontrolliert. Und wegen dessen Unberechenbarkeit müssen wir darüber nachdenken, wie wir unsere nationale Sicherheit gewährleisten können.
Neben diesen weitreichenden Zensurmöglichkeiten soll eine weitere staatliche Kompetenzausweitung bei dem Treffen am Montag diskutiert werden: Die Übertragung von Rechten bei der .ru-Domainvergabe an den Staat. Bisher lag diese in Händen der öffentlichen Einrichtung Coordination Center for TLD RU, an dem auch ein Vertreter des russischen Telekommunikationsministeriums beteiligt ist. Doch die Regierung strebt die alleinige und vollständige Kontrolle über den russischen Teil des Internets an. Dabei ist auch eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung hilfreich, die alle Anbieter von Internetdiensten in Russland zwingt, Personendaten auf Servern in Russland zu speichern.
