Die EU-Justizkommissarin Věra Jourová hat sich auf eine Nachfrage der Europa-Piratin Julia Reda zur Sperrung der Webseiten des Chaos Computer Clubs (CCC) durch britische Provider Ende letzten Jahres in einem Brief (pdf) geäußert, den wir hier veröffentlichen. Reda hatte gefragt, ob und wie die Kommission auf die begründungslose Blockierung der CCC-Seiten für britische Kunden reagieren würde.
Die Antwort bleibt vage und eher grundsätzlicher Natur. Man „bemüht“ sich aber.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft ein Grundrecht darstellen. Sie ist bemüht, die Wahrung dieses Rechts mit allen ihr im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Verfügung stehenden Instrumenten sicherzustellen.
Man habe immerhin die
Vision des Internets als einheitliches, offenes, neutrales, freies und unfragmentiertes Netzwerk, das denselben Gesetzen unterliegt, die im Offline-Bereich gelten, in dem jeder Einzelne seine Rechte genießt und Rechtsmittel einlegen kann, wenn diese Rechte verletzt werden.
Die britischen Opt-Out-Sperren sollen angeblich gegen pornographische Inhalte und Terror-Propaganda helfen. Der CCC hatte die Zensur seiner Inhalte in Großbritannien kritisiert. Im Dezember konnte ein Teil der britischen Netznutzer, etwa die Kunden von Vodafone UK, nicht mehr auf ccc.de zugreifen. Betroffen waren auch die Ticket-Vorverkaufsseiten des Chaos Communication Congress.
Das „Overblocking“ in Großbritannien und auch in Frankreich wird von vielen Seiten kritisiert und im britischen Fall wegen der vielen betroffenen Seiten schon „The Great Firewall of Britain“ genannt. Jourová kündigt nun an, dass
die Kommission die Notwendigkeit einer spezifischen Initiative zu Melde- und Abhilfeverfahren, die Rechtssicherheit und Transparenz in Bezug auf die Art und Weise, wie Online-Vermittler vermeintlich illegale Inhalte vom Netz nehmen,
erstmal analysieren wolle.
Auch Jennifer Baker berichtet für The Register von einer geplanten „EU-wide complaint procedure“, die es für fälschlicherweise blockierte Webseiten geben soll.
Der im Europarat für Menschenrechte zuständige Nils Muižnieks hatte die Sperrpraktiken in Europa kritisiert, speziell für den Fall Frankreich:
The blocking of internet sites without prior judicial authorisation which recently started in France is a clear example of the risks that such measures represent for human rights, and particularly for freedom of expression and the right to receive and communicate information.
Man könnte es auch rechtsfreier Raum nennen.
