Zensur

  • : Zensur in Indonesien: Tumblr zu pornografisch, Netflix zu freizügig und LGBT-Inhalte zu gefährlich
    Indonesien fordert Tumblr zur Selbst-Zensur auf | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" >CC BY-NC-ND 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/laughingsquid/8185559217/" >Scott Beale</a>
    Zensur in Indonesien: Tumblr zu pornografisch, Netflix zu freizügig und LGBT-Inhalte zu gefährlich

    Am Mittwoch sperrte die indonesische Regierung die Plattform Tumblr aufgrund pornografischer Inhalte in manchen Blogs – die Blockade war Teil einer umfangreichen Sperr-Maßnahme, die rund 500 Webseiten betraf. Was Tumblr anging, war die öffentliche Empörung jedoch so massiv, dass die Regierung am Donnerstag zurückruderte und ankündigte, den Tumblr-Besitzer Yahoo auffordern zu wollen, seine Regeln bezüglich nicht jugendfreier Inhalte zu ändern. Zusätzlich soll die Plattform kontinuierlich von Beamt_innen überwacht werden, um sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden.

    2008 wurde in Indonesien das Herunterladen von Pornografie gesetzlich verboten. Mit dem Gesetz wurde alles unter Strafe gestellt, was öffentlich sexuelle Lust erregt oder gegen die Moral verstößt. Dazu gehörten auch uralte Traditionen, Tänze und andere Rituale heimischer Kulturen, sodass die Debatte um das Anti-Pornografie-Gesetz von zahlreichen Protesten von Frauen- und Menschenrechtsgruppen, Künstler_innen und Befürworter_innen des pluralistischen Staates begleitet wurde (Hoepfner 2009). Auf Basis des Gesetzes wurde im Mai 2014 auch das Videoportal Vimeo in Indonesien gesperrt. Ende Januar 2016 folgte die Blockade von Netflix, einerseits ebenfalls aufgrund zu gewalttätiger oder freizügiger Inhalte, andererseits, weil Netflix nicht die nötige Erlaubnis habe, um sein Angebot in Indonesien zu öffnen.

    Das Citizen Lab veröffentlichte zur Vimeo-Sperrung einen Blogeintrag über Informationskontrolle in Indonesien und analysierte die verschiedenen Zensur- und Filterpraktiken – übrigens exportierte auch das britisch-deutsche Unternehmen Gamma International seinen Staatstrojaner „made in Germany“ FinFisher nach Indonesien – ohne Lizenz. Doch Internetzensur ist in Indonesien gar nicht so leicht, da etwa 300 verschiedene Internetanbieter existieren. Das indonesische Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnik verwaltet daher Blacklists, zu denen jeder Vorschläge für zu blockierende Webseiten einreichen kann. Der genaue Selektionsprozess, was im Endeffekt auf die Blacklists gesetzt wird, bleibt jedoch unklar. Es verwundert kaum, dass das Citizen Lab verschiedene Seiten entdeckte, die fälschlicherweise als pornografisch klassifiziert worden sind.

    Der indonesischen Regierung ist nicht nur Pornografie ein Dorn im Auge. Vergangene Woche hat sie Instant Messenger aufgefordert, Emojis von gleichgeschlechtlichen Paaren zu entfernen – diese könnten zu „öffentlichen Unruhen“ führen. Die App Line ging dieser Forderung nach und entfernte die Emojis. Homosexualität ist nicht illegal in Indonesien, gilt jedoch als heikles Thema in der überwiegend muslimischen Bevölkerung. Zum „Schutz von Kindern“ wurden, ebenfalls vergangene Woche, Fernseh- und Radioprogramme verboten, welche das Leben von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) als „normal“ darstellen. Der Vize-Präsident Indonesiens, Muhammad Jusuf Kalla, untersagte sogar dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), eine LGBT-Gleichstellungskampagne weiterzuführen.

    Während die Zensurbemühungen der indonesischen Regierung keine Neuigkeit darstellen, kommt die aktuelle Stimmungsmache gegen LGBT-Personen für viele Menschenrechtsorganisationen eher überraschend – die Bevölkerung Indonesiens gilt im Vergleich zu anderen mehrheitlich muslimischen Staaten als tolerant. Graeme Reid von Human Rights Watch fordert den Präsidenten Joko Widodo auf, sich gegen die Hetze auszusprechen:

    Der Präsident hat sich lange für Pluralismus und Diversität eingesetzt. Nun ist die Gelegenheit, sein Engagement zu demonstrieren. […] Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle vor Gewalt und Diskriminierung zu schützen ist Teil der menschenrechtlichen Verpflichtung Indonesiens. Präsident Widodo sollte sich unmissverständlich für die Wahrung grundlegender Recht für alle Indonesier aussprechen und LGBT-Personen Schutz vor Angriffen zusagen.

    19. Februar 2016 18
  • : Wahl in Uganda: Social-Media-Portale abgeschaltet
    Wahl in Uganda: Social-Media-Portale abgeschaltet

    Bei den heute stattfindenden Präsidentschaftswahlen in Uganda ist es zu Unregelmäßigkeiten gekommen: Journalisten und Aktivisten berichten, dass sie seit Beginn des Wahltages nicht mehr auf Social-Media-Seiten wie Facebook, Twitter und WhatsApp zugreifen können. Auch mobile Bezahlsysteme sind von der Blockade betroffen.

    Während zu Beginn unklar war, wer hinter der Netzsperre steckt, hat sich die ugandische Telekommunikationsbehörde gegenüber dem ugandischen TV-Sender NBS Television dazu bekannt. Auf Anforderung der Wahlbehörde seien Facebook und Twitter gesperrt worden, weil dort noch nach Ende der offiziellen Kampagnenzeit Wahlwerbung betrieben worden sei. Die mobilen Bezahldienste hätten der Bestechung von Wählern gedient.

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    Seit dreißig Jahren regiert Präsident Yoweri Museveni in Uganda, der sich für eine weitere Amtszeit bewirbt. In den Umfragen liegt der 71-jährige Museveni vorn, doch es gibt auch aussichtsreiche Herausforderer wie seinen ehemaligen Leibarzt Kizza Besigye.

    Laut Reporter ohne Grenzen unterdrückt der Staatsapparat von Präsident Museveni die freie Presse massiv: In den vergangenen Monaten sind mehr als vierzig Journalisten festgenommen und angegriffen worden. Im letzten Jahr war bekannt geworden, dass Oppositionspolitiker durch das Militär mit der deutsch-britischen Spionagesoftware FinFisher überwacht worden waren.

    18. Februar 2016 16
  • : Zensur: Facebook gegen den Ursprung der Welt
    Gemeinfreies Bild <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:L_Origine_du_Monde-Courbet-Orsay-cadre.jpg">Wikiemdia Commons</a>
    Zensur: Facebook gegen den Ursprung der Welt

    Das Berufungsgericht in Paris erklärte in der letzten Woche die französische Justiz generell für zuständig, sobald es auf Facebook zu Rechtsstreitigkeiten kommt – obwohl das Unternehmen seinen Hauptsitz in Kalifornien und eine Niederlassung in Irland hat.

    In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks stimmen Nutzer einer Klausel zu, dass sie sich bei eventuellen Streitfällen der US-amerikanischen Gerichtbarkeit unterwerfen. Diese Klausel hat das französische Gericht jedoch nun für nichtig erklärt, da sie unfair und exzessiv sei:

    15. Streitfälle
    1. Du wirst jedweden Anspruch, Klagegegenstand oder Streitfall (Anspruch), den du uns gegenüber hast und der sich aus dieser Erklärung oder in Verbindung mit dieser bzw. mit Facebook ergibt, ausschließlich vor dem für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zuständigen US-Bezirksgericht oder vor einem Staatsgericht in San Mateo County klären bzw. klären lassen, und du stimmst zu, dass du dich bei einem Prozess hinsichtlich aller derartigen Ansprüche der personenbezogenen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte unterwirfst.

    Anlass war die Zensur und Schließung des Kontos eines französischen Lehrers im Februar 2011. Sein Verbrechen: Er veröffentlichte das Kunstwerk Der Ursprung der Welt von Gustave Courbet auf seiner Seite zusammen mit einem Link zu einem Dokumentarfilm auf Arte. Facebook nutzt schon seit längerem „Gemeinschaftsstandards“, um sich zum privaten Sittenwächter zu ernennen und in Europa vollkommen legale Meinungsäußerungen zu zensieren. Bilder, die Genitalien oder entblößte weibliche Brustwarzen darstellen, sind verboten.

    Der Lehrer klagte daraufhin gegen Facebook mit dem Vorwurf, die Firma habe seine Meinungsfreiheit verletzt und forderte 20.000 Euro Schadenersatz. Im März 2015 erklärte das Pariser Landgericht, dass nicht ein Gericht in Kalifornien sondern die französische Justiz zuständig sei. Facebook legte Widerspruch ein und verlor in der letzten Woche vor dem Berufungsgericht. Dieses Urteil wird sich nun in Frankreich auf alle US-amerikanischen Dienste mit ähnlichen Klauseln auswirken.

    Le Monde gegenüber erklärte der Anwalt des Lehrers „dass dies ein Urteil ist, das Geschichte machen wird. Es wird Facebook dazu zwingen, die Klausel zu löschen und darüber hinaus alle amerikanischen Dienste, die sie benutzen.“ In den kommenden Monaten werden sich die Anhörungen wieder dem eigentlichen Inhalt der Klage zuwenden und über die Zensur und Löschungen von Facebook urteilen.

    17. Februar 2016 12
  • : Internet in Äthiopien: Ein Trauerspiel
    Internet in Äthiopien: Ein Trauerspiel

    Wir berichteten auf Netzpolitik bereits über die Internet-Überwachung in Äthiopien sowie über Festnahmen von regierungskritischen Blogger_innen und Journalist_innen. Justin Lynch hat nun für Motherboard einen ausführlichen Artikel über das überwachte Internet in Äthiopien geschrieben, über die Angst der Regierung vor kritischen Meinungen und die repressiven Maßnahmen gegen Medienschaffende: The Tragedy of Ethiopia’s Internet.

    It’s unclear exactly how many Ethiopians can access the internet. Those who can, however, must contend with the specter of state surveillance. The Ethiopian government is suspected of deploying spyware and other hacking and surveillance tools to surveil individuals, including at least one American citizen, hooked to the web. Because of these alleged cybersleuthing efforts, the Ethiopian government has turned an engine of commerce and information into an afterthought and an instrument of surveillance.

    Former American diplomats, current members of Ethiopia’s intelligence agency, and foreign policy experts all told me that the Ethiopian government is afraid of dissident views spreading online, and has crafted its intelligence service, telecom sector, and legal codes to stamp out digital dissent.

    10. Februar 2016
  • : Blog-Plattform Medium in Malaysia gesperrt, weil sie Inhalte nicht löschen wollte: „We stand by investigative journalists“
    Korruptionsvorwürfe gegen Premierminister Razak führten im Juli 2015 zur Sperrung der Sarawak Report Webseite | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" >CC BY-NC-ND 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/firdausjongket/8168914036/" >Firdaus Latif</a>
    Blog-Plattform Medium in Malaysia gesperrt, weil sie Inhalte nicht löschen wollte: „We stand by investigative journalists“

    Seit einer Woche ist die Blog-Plattform Medium in Malaysia gesperrt, weil sie sich geweigert hatte, einen Artikel zu löschen. Dabei handelt es sich um einen Post der investigativen journalistischen Webseite Sarawak Report, die bereits etliche kritische Artikel über Korruption in Malaysia veröffentlicht hatte – viele von ihnen basierten auf geleakten Dokumenten. Seit Sommer 2015 wird die Sarawak Report Webseite in Malaysia geblockt, nachdem dort berichtet wurde, dass 700 Millionen Dollar auf dem Konto des Premierministers Najib Razak aufgetaucht waren. Nachdem die Webseite also geblockt wurde, veröffentlichte Sarawak Report ihre Artikel auch auf Medium.

    Vergangene Woche erhielt Medium eine Mail der Malaysian Communications and Multimedia Commission, einer Behörde zur Regulierung des Kommunikations- und Multimedia-Sektors. Darin wir die Blog-Plattform aufgefordert, einen Artikel von Sarawak Report zu entfernen, da dessen Inhalt „falsch, unbegründet und irreführend“ sei und gegen Artikel 233 des Malaysia Communications and Multimedia Act von 1998 verstoße (pdf, S. 118). Der Artikel würde zudem die soziale Stabilität Malaysias beeinflussen, das Vertrauen in die Wirtschaft beeinträchtigen und „einen demokratisch gewählten Premierminister und seine Regierung unterminieren“.

    Medium reagierte einen Tag später, forderte die in der Mail erwähnten offiziellen Beurteilungen des Artikels als falsch und fragte nach einem rechtlichen Beschluss. Statt einer Antwort erhielten sie am folgenden Tag jedoch nur Meldungen von Medium-Nutzer_innen in Malaysia, die nicht mehr auf die Blog-Plattform zugreifen konnten. Gegenüber Digital News Asia gab die Communications and Multimedia Commission an, Internet Provider angewiesen zu haben die Seite zu blocken, da Sarawak Report dort veröffentlicht. Erneut wird mit Artikel 233 argumentiert, der die „unsachgemäße Verwendung von Netzwerkeinrichtungen oder Netzwerkdiensten“ regelt.

    Medium gibt an, zwar nicht beurteilen zu können, ob der Artikel von Sarawak Report wahrheitsgemäß ist – jedoch auch keine Beweise erhalten zu haben, dass er gegen Gesetze verstößt.

    We stand by investigative journalists who publish on Medium. Until we receive an order from a court of competent jurisdiction, the post stays up.

    29. Januar 2016
  • : Junge Journalisten für Logan Symposium gesucht
    cc-by-nc von <a href="https://www.flickr.com/photos/wepnet/7790259790/">wepnet</a>
    Junge Journalisten für Logan Symposium gesucht

    Im Rahmen des durch das Center for Investigative Journalism organisierten „Logan CIJ Symposium“ im März in Berlin sucht das „Youth Media Program“ noch Teilnehmer_innen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren, die bei der Herstellung von Videointerviews und eines Dokumentarfilms helfen möchten. Wichtig ist ein grundlegendes oder auch überbordendes Interesse für die Themen des Symposiums: Geheimdienstliche Überwachung, Zensur, Journalismus und Hacktivism.

    Da es im Februar ein Trainings-Wochenende geben wird, scheut euch bitte nicht, euch zu bewerben auch wenn ihr bisher nicht so viel Erfahrung im Umgang mit Audio- / Videotechnik habt. Aufgrund der Teamstruktur würden Englischkenntnisse die Zusammenarbeit aber schon vereinfachen.

    Bei Interesse meldet euch bis Freitag den 15.01. bei: theresia(punkt) reinhold (at) posteo.de für genauere Informationen. Falls ihr euch direkt bewerben möchtet, reicht eine Mail, die uns eure Motivation zeigt (keine CVs, Zeugnisse etc). Vor allem Menschen mit Diskriminierungserfahrung sind dazu angehalten, sich zu bewerben.

    Generelle Informationen zu dem Symposium (in Englisch) finder ihr hier.

    12. Januar 2016
  • : 32C3 zum Nachschauen: Zensur & digitale Selbstverteidigung
    Quelle: <a href="http://www.thehungryandfoolish.com/2012/03/20/bizarre-censored-words-chinese-internet/">The Hungry and Foolish</a>
    32C3 zum Nachschauen: Zensur & digitale Selbstverteidigung

    In der Reihe unserer Vortragsempfehlungen des 32. Chaos Communication Congress geht es diesmal um Zensur und die Selbstverteidigung dagegen.

    Ende Dezember letzten Jahres fand in Hamburg der 32. Chaos Communication Congress statt, von dem wir mehrfach berichtet haben. Bei weit über einhundert gehaltenen Vorträgen zu Technik‑, Politik‑, Kunst- und Gesellschaftsthemen ist es äußerst schwer zu entscheiden, welche sehenswert sind. Daher werden wir in den nächsten Tagen einige Vorträge thematisch sortiert vorstellen.

    Die hier empfohlenen Vorträge sind alle auf Englisch gehalten worden, aber auch mit einer deutschen Simultan-Übersetzung zum Download in der CCC-Mediathek verfügbar.

    How the Great Firewall discovers hidden circumvention servers

    Im ersten Vortrag geht es um die legendäre Firewall in China und wie sie in der Lage ist, Umgehungsversuche und die dafür nötigen Server aufzuspüren. Empfehlenswert ist der Vortrag vor allem, da er eine gute Vorstellung von der Firewall ermöglicht, inklusive des Katz-und-Maus-Spiels, das sich die Betroffenen, die Forscher und die Gegner der Firewall liefern. Am Ende des Vortrags wird der aktuelle Stand des Spiels erläutert und welche Protokolle und Umgehungsversuche zur Zeit möglich sind.

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    Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek als Stream und Download auf Englisch und Deutsch verfügbar.

    Mobile Censorship in Iran

    Der Iran gehört zu den Ländern mit der striktesten Internetzensur und ist damit ein interessanter Fall, technisch ebenso wie gesellschaftlich. Mit der Verbreitung von Smartphones haben sich auch die Zensurmaßnahmen der Regierung geändert. Viele Apps werden einfach von der Regierung blockiert, für manche andere gibt es kontrollierbare Nachbauten der Regierung. In dem Vortrag geht es aber nicht nur darum, wie die Zensurlandschaft im Iran aussieht, sondern auch darum, welche Apps sich durchsetzen konnten und aus welchen Gründen. Für die Bevölkerung ist Überwachung nicht immer das ausschlaggebende Argument für oder gegen eine bestimmte App.

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    Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek als Stream und Download auf Englisch und Deutsch verfügbar.

    State of the Onion

    „State of the Onion“ ist der Jahresbericht des Tor-Projekts. Das Tor-Projekt konnte im letzten Jahr enormen Zuwachs verzeichnen. Die Nutzer haben sich vervielfacht ebenso wie die Mitglieder der Community und die Zahl der Relays. Der Vortrag wirft einen Blick auf die Entwicklungen des letzten Jahres und gibt eine kleine Vorschau auf kommende Projekte und Veränderungen.

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    Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek als Stream und Download auf Englisch und Deutsch verfügbar.

    Wir wollen an dieser Stelle zur Nutzung von Tor ermuntern und verweisen auf die Tipps zur richtigen Nutzung.

    Tor onion services: more useful than you think

    Im letzten Vortrag werden die sogenannten „Onion Services“ (ehemals „Hidden Services“) vorgestellt. Die Onion Services können unter anderem genutzt werden, wenn Internetseiten betrieben werden sollen, deren Existenz von anderen nicht gern gesehen ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Hosten von geleakten Dokumenten handeln. Eingangs wird genau erklärt, worum es sich bei den Onion Services handelt und anschließend gibt es anschauliche Beispiele für bestehende und zukünftige Einsatzgebiete.

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    Der Vortrag ist in der CCC-Mediathek als Stream und Download auf Englisch und Deutsch verfügbar.

    11. Januar 2016 4
  • : Türkei: YouTube-Sperre verstößt gegen Menschenrechte
    Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Foto: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:European_Court_of_Human_Rights.jpg"> CherryX</a> / < a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode" > CC-by-sa 3.0)
    Türkei: YouTube-Sperre verstößt gegen Menschenrechte

    Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat gestern die jahrelange Sperrung von YouTube durch türkische Behörden für rechtswidrig erklärt. Die drei Beschwerdeführer sind skeptisch, ob das Urteil etwas an der prekären Lage der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ändert.

    Von Mai 2008 bis Oktober 2010 war in der Türkei der Zugang zu YouTube vollständig gesperrt. Grund hierfür waren zehn Videos, die nach Ansicht der Regierung das Andenken an den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk verletzten. Die Beschwerdeführer, drei Juraprofessoren, zogen dagegen erfolglos vor türkische Gerichte und schließlich zur höchsten europäischen Instanz – dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

    Die Richter*innen sehen in der Sperrung eine Verletzung der Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergeschrieben ist (Urteil auf Französisch, Pressemitteilung auf Englisch). Die Kläger hätten glaubwürdig nachweisen können, dass ihr Recht auf Informationsfreiheit durch die jahrelange Sperrung verletzt worden sei. Bei der Videoplattform handele es sich um eine wichtige Informationsquelle für politische und soziale Themen, die in den herkömmlichen Medien nicht vorkommen würden.

    Die Blockade von Webseiten gehört in der Türkei zur Tagesordnung, so ist auch die pessimistische Reaktion der Beschwerdeführer zu erklären. Sie sehen das Urteil als einen wichtigen Meilenstein in ihrem Kampf gegen Internetzensur und für Meinungsfreiheit an, hätten sich aber eine deutliche Kritik seitens der Richter am türkischen Gesetz Nr. 5651 gewünscht, sagten sie gegenüber dem Internet Policy Review. Das berüchtigte Gesetz legalisiert erstmals die Sperrung kompletter Websites und wird von Bürgerrechtler*innen kritisiert (Interview dazu bei uns).

    In kaum einem demokratischen Land der Welt steht die Presse- und Meinungsfreiheit so auf dem Spiel wie in der Türkei. So wurden zwei Redakteure der erst vor zwei Wochen durch Reporter ohne Grenzen als „Medium des Jahres“ ausgezeichneten Tageszeitung Cumhuriyet aufgrund des Vorwurfs der Spionage und des Geheimnisverrats verhaftet. Bei Telepolis fasst Gerrit Wustmann diese und andere Verhaftungen und Anklagen der letzten Wochen zusammen.

    2. Dezember 2015 6
  • : Bangladesch: Facebook und Messengerdienste seit zwei Wochen gesperrt
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/zeevveez/7186553884/" >zeevveez</a>
    Bangladesch: Facebook und Messengerdienste seit zwei Wochen gesperrt

    Als am 18. November 2015 die Gnadengesuche zweier Oppositionspolitiker aus Bangladesch, die 2013 wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt worden waren, abgelehnt worden sind, gab es etwa eine Stunde lang in ganz Bangladesch kein Internet. Die Sperre von Facebook sowie Messengern wie WhatsApp und Viber besteht weiterhin, also bereits seit zwei Wochen.

    Aus Angst vor Unruhen im Zuge der Bestätigung der Todesstrafen, im Sinne der „Nationalen Sicherheit“, wies die bangladeschische Regierung Telekommunikationsanbieter am 18. November an, Facebook, Whatsapp und Viber und später weitere Dienste zu sperren – dass daraufhin alles gesperrt wurde, sei allerdings ein „Missverständnis“ gewesen. Während nach wenigen Stunden die meisten Dienste wieder online waren, sind es Facebook sowie die zwei Messengerdienste bis heute nicht.

    Am 28. November gab die Regierung Bangladeschs bekannt, eine Vereinbarung mit Facebook treffen zu wollen, die das Unternehmen verpflichtet auf Anfrage Nutzerdaten herauszugeben. Dies solle die „Cybersecurity“ des Landes sicherstellen. Seit 2013, als Facebook erstmals den „Global Government Requests Report“ veröffentlichte, wurden auf Bitten der bangladeschischen Regierung keinerlei Benutzerdaten herausgegeben – die Chancen für ein Gelingen des gewünschten Abkommens stehen daher eher schlecht.

    Den Einwohner_innen Bangladeschs, die über VPNs oder Proxies auf Soziale Netzwerke zugreifen, warf der Telekommunikationsminister Tarana Halim vor, illegal zu handeln. Richtig einig scheint man sich über das Social Media Verbot allerdings nicht zu sein, so aktualisiert der Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie, Zunaid Ahmed Palak, regelmäßig seine Facebook-Seite – und fordert „Be Digital Build Digital“.

    Cumar Debul Dey, ein Richter des Supreme Court, forderte am 26. November die Regierung auf, die Sperren innerhalb von 24 Stunden aufzuheben. Diese seien „willkürlich“ und verletzten die Grundrechte der Bürger_innen Bangladeschs. Zudem seien sie ein Hindernis auf dem Weg zu einem „digitalen Bangladesch“, wie es sich Premierministerin Hasina Wajed wünsche. Bisher gab es jedoch keine Reaktion auf seine Forderung.

    Internationale Aufmerksamkeit wurde Bangladesch dieses Jahr vor allem durch Anschläge auf Blogger_innen zuteil, mindestens vier säkuläre Aktivist_innen sind seit Jahresbeginn von Islamist_innen grausam ermordet worden. Deutschlandradio Kultur veröffentlichte gestern einen Beitrag, in dem der Vater eines ermordeten Bloggers, ein aktiver Blogger und ein Islamist ihre Sicht der Dinge schildern.

    2. Dezember 2015 2
  • : Online Censorship: Was in Sozialen Medien zensiert wird
    Online Censorship: Was in Sozialen Medien zensiert wird

    Gestern wurde die Webseite OnlineCensorship.org gelauncht, deren Ziel es ist, Social Media Unternehmen zu mehr Transparenz und Rechenschaft bezüglich ihrer Lösch-Entscheidungen zu bewegen. Auf der Seite, die von der Electronic Frontier Foundation (EFF) und Visualizing Impact initiiert wurde, können Nutzer_innen gesperrte oder gelöschte Inhalte melden und Angaben zur Begründung des Social Media Unternehmens machen – sie bleiben dabei anonym.

    Bisher umfasst das Melde-Tool die Plattformen Facebook, Twitter, Flickr, Google+, Instagram und Youtube und ist nur auf Englisch verfügbar, es soll jedoch zeitnah auch in andere Sprachen übersetzt werden.

    [Social Media Unternehmen] sind große Fans von Daten – also sammeln wir Berichte ihrer Nutzer, um deutlich zu machen welche Inhalte entfernt werden, warum Unternehmen bestimmte Lösch-Entscheidungen treffen, und wie Lösch-Entscheidungen Nutzergruppen auf der ganzen Welt beeinflussen.

    Beim Sammeln dieser Meldungen geht es uns nicht nur um Trends. Wir suchen nach dem Kontext und wollen verstehen wie das Entfernen von Inhalten das Leben der Nutzer beeinträchtigt. Oftmals sind die Gruppen, die von Online-Zensur am meisten betroffen sind, auch die marginalisiertesten – bei denjenigen Menschen, die zensiert werden, handelt es sich also um die, die am wenigsten gehört werden. Unser Ziel ist es, diese Stimmen zu verstärken und ihnen zu helfen, sich für eine Veränderung einzusetzen.

    In einem kurzen Podcast spricht Dan Misener über die Initiative und geht auf weitergehende Fragen ein, die durch das Projekt untersucht werden sollen: etwa, wie sich der Umgang mit Hate Speech in Europa und in den USA unterscheidet. Die große Problematik bleibe jedoch, wie Soziale Medien entscheiden, was akzeptabel ist und was nicht.

    Wenn so viel von unserer Kommunikation durch große Technologieunternehmen und Plattformen vermittelt wird, sind wir es uns wirklich schuldig, sehr aufmerksam darauf zu achten was wir sagen dürfen, und was wir nicht sagen dürfen.

    19. November 2015 4
  • : mb21 vergibt Preise für herausragende Kinder- und Jugendmedienproduktionen
    mb21 vergibt Preise für herausragende Kinder- und Jugendmedienproduktionen

    mb21 ist der deutsche Multimedia-Preis für Kinder und Jugendliche. Bereits zum 17. Mal zeichnet er Medienproduktionen von jungen Menschen bis 25 Jahre aus. Dabei gibt er einen breiten Überblick über jugendliches Medienhandeln, deren Talente in der Nutzung von (Web-)Technologie und den Themen, die Kinder und Jugendliche im jeweiligen Jahr beschäftigen. Ein Stöbern im Archiv lohnt also, im Folgenden die Highlights aus netzpolitischer Perspektive im Jahr 2015:

    Neulandeuphonie

    Neulandeuphonie ist eine Installation, die auf allen angeschlossenen Rechnern auf Websites negative Begriffe durch positiv konnotierte Begriffe ersetzt. Außerdem werden sämtliche Bilder durch Katzenfotos ausgetauscht.

    Durch diese „künstlerische Verdichtung“, wie die jungen Entwickler bei der Preisvergabe betonten, möchten sie auf staatliche Zensur aufmerksam machen. Das Projekt wurde bei Jugend hackt entwickelt, der Code liegt bei github.

    The Touch Technology

    Juan Pablo Garcia Sossa möchte mit seiner Arbeit Kritik an der oberflächlichen „Selfie-Kultur“ üben. Wer sich lediglich vor der Kamera positioniert, wird nur sehr verpixelt dargestellt. Erst das gemeinsame, bewußte in Szene setzen mit hohem Körperkontakt führt zu einem scharfen Photo. Damit gibt der junge Künstler eine neue Dimension und Achtsamkeit in das schnelllebige Darstellen vor der Kamera. Und erhielt den Sonderpreis Medienkunst bei mb21 für seine Arbeit.

    Die Laudatio:

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    Streets of Berlin

    Omid Mirnour möchte mit seinem YouTube-Channel „Streets of Berlin“ Menschen, die sonst keine Stimme in der Gesellschaft haben, Aufmerksamkeit verschaffen. Dabei begegnet er Menschen auf der Straße auf Augenhöhe und gibt den Zuschauern damit tiefe Einblicke in Persönlichkeiten und Geschichten, die sonst nur erahnt werden können. „Streets of Berlin“ ist eines dieser Netzprojekte, die einem verdeutlichen, wofür Engagement für ein weiter freies Netz sich lohnt: Offenheit, Kreativität, Engagement.

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    Unser erstes „WRO – World Robot Olympiad“-Abenteuer

    Auch Kinder zeigen beim Wettbewerb schon Engagement für große Themen – der 10-Jährige Marcel und der 9‑Jährige Fynn bauten mit Lego-Mindstorms das Weltkulturerbe des Zeche-Zollvereins nach, „weil das geschützt werden muss […], und nur wenn man etwas kennt, spendet man auch“, so Fynn. Das ganze Gebäude ist natürlich an den richtigen Stellen bewegt, sehr detailliert und liebevoll umgesetzt und hat sowohl wegen des großen Engagements zum Thema als auch der Kreativität die Jury von mb21 überzeugt: ein wunderbares Beispiel, wie früh über lebensweltbezogene Themen (aus der Region) Technikbegeisterung entstehen (und gefördert) werden kann.

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    Im Archiv gibt es zahlreiche weitere spannende Projekte aus diesem und den letzten Jahren. Auch ein Besuch des rahmenden Kinder- und Jugend-Medienfestivals mit fast 4.000 Besuchern und Kinder- und Jugendangeboten in neun Stockwerken der Technischen Sammlungen lohnt sich – im November 2016 wieder.

    18. November 2015
  • : Türkei: Studie untersucht Wahrnehmung über Freiheiten im Internet
    CC BY-NC 2.0 by <a href="https://www.flickr.com/photos/oraletosman/5723338022/" >Özgür Elbir</a>
    Türkei: Studie untersucht Wahrnehmung über Freiheiten im Internet

    In den vergangenen Jahren stand die Türkei in der Kritik, vermehrt Online-Inhalte zu zensieren und restriktive Sperr- und Überwachungsrechte einzuführen. Eine im Oktober veröffentlichte Studie widmet sich der Wahrnehmung der Bürger_innen über diese Entwicklungen und hebt hervor, dass die Thematisierung von Freiheiten im Internet in der Türkei stark politisiert ist.

    Die Türkei ist in Sachen Pressefreiheit und freies Internet nicht gerade ein leuchtendes Vorbild – das zeigt sich nicht zuletzt in den Rankings von Reporter ohne Grenzen und Freedom House. In der Rangliste der Pressefreiheit belegt die Türkei 2015 Platz 149 von 180, im Freedom of the Net Bericht (S.797) wird sie als „partly free“, also teilweise frei bewertet. Im Rahmen eines Projekts der Ohio State University und der Koç University in Istanbul wurde, in Zusammenarbeit mit dem Center for Global Communication Studies der University of Pennsylvania, die Wahrnehmung der türkischen Bürger_innen untersucht: Wie erleben und bewerten sie die Debatte über Freiheiten im Internet in der Türkei, und wie nutzen sie Internet und Social Media als alternative Informationsquellen inmitten einer zensierten Medienumgebung?

    Für die Studie „Benchmarking Demand: Turkey’s Contested Internet“ (pdf) interviewten die Wissenschaftler_innen 1161 zufällig ausgewählte Menschen im Zeitraum vom 20. Dezember 2014 bis zum 2. Februar 2015. Diese wurden in drei Gruppen eingeteilt: Zu den Nicht-Nutzer_innen des Internets gehören vor allem ältere Frauen, die aus großen Haushalten mit geringem Einkommen stammen und die regierende AKP unterstützen. „Heavy Users“, die das Internet jeden Tag nutzen, sind hingegen zumeist jung, männlich, haben einen höheren Bildungsabschluss und unterstützen die größte Oppositionspartei CHP oder gar keine Partei. „Light Users“ nutzen das Internet zwei bis drei Mal in der Woche oder seltener und ähneln zwar den „Heavy Users“, bezeichnen sich jedoch als religiös und unterstützen mehrheitlich die AKP. Dies deckt sich mit anderen Daten: 40% der Nutzer_innen in der Türkei sind demnach zwischen 15 und 24 Jahre alt, 29% zwischen 25 und 34 Jahre alt. Laut einer Umfrage von 2014 geben 25% an, das Abitur gemacht zu haben, 52% der Nutzer_innen haben sogar einen Hochschulabschluss.

    Bilge Yesil, Dozentin an der City University of New York, hat die wichtigsten Erkenntnisse der Studie erläutert. Die Ergebnisse machten vor allem deutlich, dass das freie Internet ein stark politisiertes Thema ist. Bürger_innen, die angeben das Internet sei „stark zensiert oder zensiert“ sind mehrheitlich Wähler_innen der Oppositionsparteien oder unterstützen keine Partei. 69% der Wähler_innen der CHP, 62% der HDP und 47% derer die keine Partei unterstützen, geben an, die Gewährleistung von Freiheiten im Netz sei gering in der Türkei. Im Gegensatz dazu geben 47% der AKP-Wähler_innen an, das Internet sei „sehr frei oder frei“ (Abb. 13, S. 26).

    Recep Tayyip Erdoğan ließ in seiner damaligen Funktion als Ministerpräsident der Türkei im März 2014 Twitter abschalten und bezeichnete es 2013 als die „größte Bedrohung für die Gesellschaft“ – auch darüber hinaus wurde die Kritik an Social Media dafür genutzt, Restriktionen des Internets zu rechtfertigen. Bis Mai diesen Jahres wurden so 80.000 Webseiten gesperrt, in den vergangenen Jahren wurden immer weitreichendere Sperr- und Überwachungsrechte verabschiedet. Die Panikmache seitens der Regierung scheint Wirkung zu zeigen: nicht nur 38% der Nicht-Nutzer_innen, sondern auch 36% der „Light User“ und 32% der „Heavy User“ stimmen der Aussage zu, Social Media sei eine Gefahr für die Gesellschaft. Weiterhin geben 43% der Nicht-Nutzer_innen, 40 Prozent der „Light User“ und 36% der „Heavy User“ an, dass andere Staaten die sozialen Medien nutzen um die Türkei zu schwächen und zu destabilisieren (Abb. 4, S. 17). Dennoch sprechen sich 47% der Interviewten gegen die Twitter-Sperre aus, sowie 45% gegen die Sperrung von Youtube.

    Interessant ist, dass obwohl 33% der Befragten zugeben, bestimmte Webseiten und Blogs aufgrund von Überwachung durch die Regierung zu meiden, nur 8% angeben, die Online-Sperren von 2014 „gelegentlich“ umgangen zu haben, 4% „oft“ und 5% „die ganze Zeit“ (Tabelle 7, S. 26; Abb. 19, S. 34).
    Einig ist sich die Mehrheit der befragten Bürger_innen über die Zensur von Pornografie. Etwa 70%, darunter Nutzer_innen sowie Nicht-Nutzer_innen des Internets, befürworten das Zensieren von sexuell expliziten Inhalten (Tabelle 5, S. 22).

    Wie Bilge Yesil feststellt, ergeben sich aus der Studie interessante weiterführende Fragen, etwa wo die Bürger_innen das Internet nutzen, welche Filter sie anwenden (müssen) und wie sie dazu stehen, dass Nutzer_innen zunehmend für Online-Posts verhaftet werden. Auch sieht Yesil Parallelen zur Wahrnehmung von Freiheiten im Internet in Russland, vor allem in der Annahme, das Internet werde von anderen Ländern instrumentalisiert um dem eigenen Staat zu schaden. Was die Zensur bei Twitter betrifft, hat die Türkei Russland allerdings deutlich auf den zweiten Platz verbannt.

    Anfang November startete Reporter ohne Grenzen die Timeline of censorship in Turkey, um Verletzungen der Presse- und Meinungsfreiheit zu dokumentieren. Das Material dafür scheint ihnen leider nicht auszugehen.

    11. November 2015 1
  • : Kanadisches Unternehmen unterstützt Huthi-Rebellen bei Internetkontrolle im Jemen
    Während des bewaffneten Konflikts im Jemen spielt auch Internetzensur eine wichtige Rolle - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0">CC BY-SA 4.0</a> via wikimedia/<a href="https://en.wikipedia.org/wiki/Saudi_Arabian-led_intervention_in_Yemen#/media/File:Air_strike_in_Sana%27a_11-5-2015.jpg">Mr. Ibrahem</a>
    Kanadisches Unternehmen unterstützt Huthi-Rebellen bei Internetkontrolle im Jemen

    Die Forschungsgruppe Citizen Lab hat analysiert, wie die kanadische Firma Netsweeper dabei hilft, im Jemen das Internet zu filtern. Netsweeper bietet vor allem Filtersoftware an:

    Netsweeper solutions enable jurisdictions to filter or block inappropriate or illegal web content and malicious, web-borne threats before subscriber Internet requests are processed. By deploying Netsweeper’s patented, real-time, dynamic Internet content filtering and web threat management solutions in-the-core of the country network, jurisdictions will be able to provide a fast, clean and reliable Internet service by processing regular volumes of throughput without impacting internet performance.

    Wer die Kunden sind, interessiert Netsweeper offensichtlich nicht, und so leistet das Unternehmen den Huthi-Rebellen Unterstützung, die 2015 die Macht über den Jemen übernahmen und dabei auch das Parlament auflösten. Der bewaffnete Konflikt im Land dauert bereits seit 2004 an, in wechselnder Intensität. 2015 tat sich Saudi-Arabien mit weiteren arabischen Staaten zusammen und startete eine militärische Intervention, die im März 2015 auch zu Luftangriffen führte.

    Der UN-Sicherheitsrat hat im April 2015 ein Waffenembargo gegen die Huthi-Gruppe verhängt. Mithilfe Netsweepers Technologie werden durch den größten Internetprovider und De-Facto-Monopolisten des Landes, YemenNet, politisch unerwünschte Inhalte, unabhängige Medienseiten und alle Seiten mit israelischer Domain blockiert. YemenNet befindet sich unter Kontrolle der Huthis.

    Ron Deibert, Direktor von Citizen Lab, kommentiert:

    By continuing to provide services to YemenNet in the middle of a civil war and humanitarian crisis, and while a rebel group targeted by UN sanctions is in control, Netsweeper is a party to the armed conflict acting on behalf of one of the belligerents.

    Dabei erfolgt die Filterung des Internets teilweise verdeckt. Nicht in jedem Fall wird eine Meldung ausgegeben, dass die Seite blockiert wurde, zum Teil werden den Nutzer „Not Found“-Seiten präsentiert, aus denen nicht sofort ersichtlich ist, ob es sich nur um einen Fehler oder eine Blockade handelt. Zeigt eine Meldung das Blockieren einer Webseite an, teilen sich die Begründungen in „Custom“, „Pornography“, „Web Proxy“ und „Nudity“. Die ersten beiden Kategorien sind mit einem Gesamtanteil von über 90 Prozent dabei deutlich häufiger vertreten als der Rest.

    Kritische Inhalte werden nicht nur durch Internetzensur klein gehalten, es kam in der Vergangenheit bereits zu Entführungen und Hausdurchsuchungen von und bei kritischen Journalisten, Medien und Aktivisten.

    Es kommen auch teilweise und komplette Ausfälle des Internets vor, so wie im März 2015. Das in Hand der Huthi liegende Kommunikations- und Informationstechnik-Ministerium schnitt den Jemen kurzzeitig vom jeglicher internationaler Kommunikation ab, teilweise Ausfälle in bestimmten Regionen kamen häufiger vor.

    Überwachung ist ein weiteres Thema in Jemens Liste an Menschenrechtsverstößen. Der Hacking-Team-Leak enthält mehrere Mailkonversationen zwischen Hacking Team und jemenitischen Unternehmen, die am Erwerb von Überwachungssoftware interessiert waren. Ob es letztlich zu einem Erwerb ebenjener kam, lässt sich bisher nicht ermitteln.

    Der Bericht von Citizen Lab beschreibt überdies die sonstige Infrastruktursituation im Jemen. Es kommt regelmäßig zu Ausfällen, die beispielsweise Elektrizität und Treibstoff betreffen. Dadurch wird der sowieso bereits restriktive Zugang zu Medien weiter erschwert. Nicht nur Online‑, sondern gleichfalls Printmedien wird die Produktion teils unmöglich gemacht, da sie weder Printmedien herstellen noch recherchieren können. Eine Situation, die den Huthis in die Hände spielt, auch wenn die Urheberschaft der Versorgungsknappheit nicht eindeutig geklärt werden kann.

    Auch wenn die Nutzung der Filter- und Zensurmaßnahmen durch die Huthi-Rebellen massiv ist, muss bedacht werden, dass Filtersoftware schon lange vor deren Machtübernahme in Nutzung war. Citizen Lab gibt daher zu bedenken:

    The Yemen case therefore underscores that „dual-use“ technologies can be put to nefarious ends when circumstances change; and in situations of warfare, change can be extreme.

    21. Oktober 2015 1
  • : Russland: Pläne für ein nationales Internet?
    CC BY 2.0<a href="https://www.flickr.com/photos/ssoosay/13992113126/in/photolist-njreKL-5C6Zar-boA4g9-6tuR3-8syJEf-6JMtGf-6AddVi-crmqzb-crmqjE-crmqqb-8YXnf6-8Z1qFh-8Z1qzG-8Z1qHj-8Z1qCL-8wugaG-8BEoQZ-8BEh8H-8Z1qKw-8Z1qv3-8YXnuD-8YXpEM-8YXpAn-8YXpUz-8Z1taA-8Z1sSw-8YXpJk-8YXpPH-8Z1t1W-8Z1sQu-8YXq9P-8Z1sVC-8Z1tt3-8Z1tqm-8YXpZB-8Z1tf5-8Z1t6y-8YXpqZ-8YXpX2-crmr2J-mwohtw-crmqJS-8BHsz9-8BEmMZ-8BHo6S-8BHupo-8BEgna-8BHrRL-8BEiXM-8BHmCu" >Surian Soosay</a>
    Russland: Pläne für ein nationales Internet?

    Russland ist nicht gerade bekannt für sein offenes Internet, zuletzt drohte es damit, den Zugang zur russischsprachigen Wikipedia aufgrund eines Artikels über illegale Drogen zu sperren. Das Gesetz zur Internet-Zensur, das 2012 in Kraft trat, führte zu allerlei Zensurbemühungen, sogar ein „Ausschalter für ausländisches Internet“ war im Gespräch. Dieser Wunsch nach Abschottung vom „CIA-Spezialprojekt“ Internet (so Putin 2014) scheint noch immer aktuell zu sein – ein aktueller Leak von Anonymous International legt laut Global Voices offen, dass in Russland über ein nationales, völlig abgeschottetes Internet nachgedacht wird.

    7. Oktober 2015 6
  • : Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen
    EU-Kommission
    CC-by Flickr TPCOM
    Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen

    Die EU-Kommission plant Ende des Monats eine umfangreiche Konsultation zur Rolle der Online-Plattformen zu veröffentlichen, die bis ins Frühjahr 2016 laufen soll.

    Politico hat heute eine Version dieser Konsultation geleakt (pdf), mit der die Kommission öffentliche Kommentare zum „regulatorischen Umfeld für Internet-Plattformen, Online-Vermittler, Daten und Cloud Computing und der kollaborativen Wirtschaft“ einholen möchte.

    Der Entwurf des Fragebogens enthält insgesamt 92 Fragen und beschäftigt sich unter anderem mit der wettbewerbsrechtlichen Stellung und Transparenz von Plattformen, der Provider-Haftung und der Frage, wie Unternehmen Profiling-Aktivitäten nachgehen, um ihren Nutzern gezielte Werbung anzuzeigen. Weiterhin wird um Input zur Frage gebeten, wie mit vermeintlich illegalen Inhalten im Netz umgegangen werden soll.

    Die Definition der „Plattformen“ umfasst Suchmaschinen, soziale Medien, Video-Portale, App Stores usw. – folgende Unternehmen werden explizit genannt: Google, Bing, Facebook, Twitter, Google Shopping, Kelkoo, Twenga, TripAdvisor, Yelp, PayPal, Apple Pay, Deezer, Spotify, Netflix, Canal Play, Apple TV, Airbnb, Uber, TaskRabbit und BlaBlaCar.

    Zuvor hatten die Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights und Access zehn Kernpunkte an Kommissar Oettinger übermittelt, die beachtet werden sollten, damit die Konsultation neutral, sorgfältig und ausgewogen wird (pdf):

    11. September 2015 5
  • : Rechte Hetze im Netz: Was will Maas eigentlich von Facebook?
    maas
    Justizminister Heiko Maas. Lizenz: CC BY-ND 2.0, via flickr/SPD Saar
    Rechte Hetze im Netz: Was will Maas eigentlich von Facebook?

    Letzte Woche kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas an, dass er sich gerne mit Facebook über die Gemeinschaftsstandards des US-Unternehmens unterhalten wolle. Der Tagesspiegel berichtete, dass der Minister über die Art und Weise unzufrieden ist, wie Facebook mit rassistischen und fremdenfeindlichen Einträgen umgeht.

    In einem Brief wies er Facebook darauf hin, dass das Soziale Netzwerk nach eigenen Angaben alle Hassbotschaften löscht, „in denen unter anderem Rasse, Ethnizität, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, schwere Behinderungen oder Krankheiten von Personen angegriffen würden“. Im Artikel des Tagesspiegels und andere die über seinen Brief berichten, ist jedoch ganz und gar nicht klar, um welche Art von Inhalten es ihm eigentlich geht.

    Allgemeine Konfusion: Unerwünschte (aber legale) Inhalte vs. illegale Aktivitäten

    Es scheint, als leide Heiko Maas an der weit verbreiteten Krankheit, die das Differenzierungsvermögen zwischen rechtswidrigen Einträgen und der legitimen Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit beeinträchtigt. Viel zu oft werden unerwünschte (aber legale) Inhalte und illegale Aktivitäten im Netz vermischt. Dies zeigte dann auch prompt die Antwort von Facebook auf seinen Brief, die das Thema Mobbing gleich mit in den Topf wirft: Eine Sprecherin erklärte, Facebook trage eine „besondere Verantwortung“ und arbeite „jeden Tag sehr hart daran, die Menschen auf Facebook vor Missbrauch, Hassrede und Mobbing zu schützen“.

    In Deutschland fallen Hassreden unter den Tatbestand der Volksverhetzung (StGB, §130(1)), der dann erfüllt ist, wenn jemand zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zur Gewalt gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet werden. Beim Thema Mobbing sieht es jedoch anders aus, denn bislang ist beispielsweise Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland kein Straftatbestand.

    Die ZEIT erwähnte, dass Maas mehr „Eigeninitiative“ vom Unternehmen fordere – und dies ist mehr als bedenklich. Er bittet Facebook nun zu einem Gespräch in sein Ministerium, „um Möglichkeiten zu erörtern, die Effektivität und Transparenz ihrer Gemeinschaftsstandards zu verbessern“. Mehr Transparenz ist ja generell begrüßenswert, aber was meint er mit Effektivität? Ein Blick in die Grundchrechtecharta (Art. 52) genügt, um zu festzustellen, dass es äußert heikel ist, einem US-Unternehmen polizeiliche und richterliche Aufgaben sowie die Verantwortung für die Umsetzung von Sanktionen zu übergeben.

    Viel zu häufig sperrt Facebook bereits Einträge oder ganze Konten, die hierzulande vollkommen legal sind – etwa aus der LGBT-Community oder weil sie zu viel (weibliche) Brust zeigen. So wurde 2012 das Facebook-Konto des New Yorkers vorübergehend gesperrt, da ein Cartoon mit zwei Pinselstrichen gegen die Gemeinschaftsstandards verstieß (nicht aber gegen deutsches Recht). Dasselbe Schicksal ereilte vor einigen Monaten Femen-Aktivistin Eloïse Bouton, als sie das Titelbild ihres Buchs „Confession d’une ex-Femen“ hochlud. Weiterhin gibt es bisher keine Strafen für die missbräuchliche Meldung von legitimen Einträgen – ein Problem unter dem Dissidenten weltweit leiden. Hinzu kommt, dass die Moderation der Inhalte auf Facebook nicht nur von Dublin aus, sondern immer häufiger von Arbeitskräften in Indien oder komplett automatisiert gehandhabt wird.

    Willkürliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch US-Unternehmen

    Heiko Maas hat Recht: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es ist kein Raum, in dem US-Unternehmen willkürlich löschen und sperren können, was hierzulande unter die legale Meinungsäußerung fällt. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass die Zensuraktivitäten von Facebook bereits ein Problem sind. Jetzt darf nicht auf vermehrte außergerichtliche Aktivitäten und Prozesse ohne klare rechtliche Grundlage, Aufsicht und justizielle Kontrolle gepocht werden.

    Eine weitere Frage könnte Maas dem Sozialen Netzwerk stellen: Warum verbietet Facebook illegales Verhalten noch einmal doppelt-gemoppelt durch die eigenen Gemeinschaftsstandards? Aber es wird noch komplizierter. Im WDR-Blog führt Dennis Horn drei Beispiele auf, die nach Facebook’s Gemeinschaftsstandards vollkommen OK wären, in Deutschland jedoch sehr wahrscheinlich rechtswidrig sind.

    Der Vorgang, um mutmaßlich illegale Inhalten und Posts sperren zu lassen, müsste in der Praxis viel besser getrennt sein von Prozessen für das Sperren von Inhalten, die den Gemeinschaftsstandard oder die AGBs eines Providers verletzen. Für Nutzer muss Klarheit darüber geschaffen werden, ob sie beschuldigt werden gegen AGBs oder ob sie gegen das Gesetz verstoßen. Was weiterhin fehlt sind fairere Prozesse, wie zum Beispiel Notifikationen an den Nutzer und die Möglichkeit für einen Widerspruch vor der Sperrung eines Posts oder Accounts. Weiterhin muss ein Recht auf Wiedergutmachung her, sobald fälschlicherweise gelöscht oder gesperrt wurde.

    Das eigentliche Problem: Effektive Strafverfolgung von rechten Terroristen

    Sollte es sich bei der Forderung von Heiko Maas nun aber um klar illegale Einträge handeln, dann ist Facebook bereits rechtlich nach Kenntnisnahme des Inhalts zur Löschung verpflichtet. Es ist genau wie in der analogen Welt: Jeder kann Strafanzeige stellen, denn dann sind Polizei und Gerichte dazu gezwungen, zu ermitteln. Anstatt einfach nur mehr Engagement von Facebook zu fordern, wäre es also umso wichtiger zu erfahren, wie Maas die Ermittlung und Verfolgung der Täter plant und wie bereits geltendes Rechts durchgesetzt wird – nicht zuletzt um so zu verhindern, dass Inhalte überall an vielen verschiedenen Stellen immer wieder hochgeladen werden.

    Patrick Beuth schreibt vollkommen richtig, dass Justizminister Maas nicht so tun sollte, als könne Facebook die Hasstiraden gegen Flüchtlinge im Netz alleine stoppen. Leider wird bereits viel zu oft von sozialen Netzwerken, Suchmaschinen oder anderen Providern erwartet, dass sie darüber urteilen, ob Inhalte gegen Zivil- oder Strafrecht verstoßen ohne dass die Strafverfolgung hinterher kommt. Der Innenpolitische Sprecher der Bundesfraktion Volker Beck bestätigte in einem Statement, dass zu oft „fast keine keine Anstrengungen zur Ermittlung der Täter“ unternommen würden. Und genau das ist das eigentliche Problem.

    Was wir brauchen, ist eine Analyse von bereits existierenden Ansätzen und Best Practices für das Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte, ohne dass Grundrechte verletzt werden. Wenn Maas eine wirklich sinnvolle Lösung finden möchte, sollte er daher nicht nur ein Gespräch mit Facebook führen, sondern direkt auch Justizbehörden, Nutzer und Bürgerrechtler mit an den Tisch setzen – damit ein solcher Ansatz erarbeitet werden und Zensur durch willkürliche Aktivitäten eines US-Unternehmens verhindert werden können.

    31. August 2015 46
  • : Russland droht Wikipedia mit Sperre
    Stein des Anstoßes: Ein Artikel über das Cannabis-Produkt Charas. Via Wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Tosh_Valley_charas.jpg">Atonedstonedsparrow</a>
    Russland droht Wikipedia mit Sperre

    Wegen eines Artikels über „illegale Drogen“ sollen russische Provider damit beginnen, ihren Nutzern den Zugang zu Wikipedia zu sperren. Eine entsprechende Aufforderung hat die Aufsichtsbehörde Roskomnadsor heute an alle Netzbetreiber verschickt. Aus der knapp gehaltenen Ankündigung auf der Webseite der Behörde lässt sich mit etwas wackliger Hilfe von Google Translate herauslesen, dass sich die Sperre allein auf die russischsprachige Version der Wikipedia bezieht; andere Wikipedia-Angebote sollten davon also unberührt bleiben.

    Dennoch bleibt das Ausmaß der Sperrung unklar. Laut einem Posting auf der Wikimedia-Mailingliste sei die ursprüngliche Absicht gewesen, bloß den Zugang zu einem Artikel über die Haschisch-Variante Charas zu blockieren, was aber technisch nicht realisierbar ist. Mehr Informationen sollten aus dem offiziellen Schreiben hervorgehen, das zur Zeit leider nur auf Russisch vorliegt und wir mangels Russischkenntnissen nicht lesen können. Über Hinweise freuen wir uns in den Kommentaren.

    Es ist nicht das erste Mal, dass Russland bestimmte Internetangebote sperrt, seit 2012 ein Gesetz zur Internet-Zensur in Kraft getreten ist. Erst vor wenigen Tagen wurde der Plattform Reddit angedroht, wegen eines einzelnen Threads, in dem es um Tipps zum Cannabis-Anbau ging, den Zugang zur gesamten Webseite abzudrehen. Auch Informationen zum Umgang mit Methamphetamin, Amphetamin, LSD und anderen Drogen würden die russischen Behörden am liebsten in der Versenkung verschwinden lassen.

    24. August 2015 70
  • : Hinweis auf Sicherheitslücke in argentinischem Wahlsystem führt zu Hausdurchsuchung
    Hinweis auf Sicherheitslücke in argentinischem Wahlsystem führt zu Hausdurchsuchung

    shoot_the_messenger_meme

    Am gestrigen Sonntag fanden in Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires Bürgermeisterwahlen statt. Im Vorfeld wurde bei dem Programmierer Joaquín Sorianello eine Hausdurchsuchung durchgeführt, elektronische Geräte wurden beschlagnahmt. Der Grund: Sorianello hatte von Schwachstellen im elektronischen Wahlsystem berichtet, das bei Wahlen im letzten Jahr eingesetzt worden war und das auch bei den aktuellen Wahlen verwendet wurde.

    Er fand heraus, das SSL-Keys des Systems auf einem öffentlich zugänglichen Server lagen. Eine Zugangssicherung war nur rudimentär vorhanden und leicht zu überwinden. Andere Forscher zeigten, dass es möglich ist, in dem System mehrfach abzustimmen. Durch die Möglichkeit der Signierung durch Dritte können ebenso falsche Wahlergebnisse an die Datencenter gesendet werden. Die Untersuchungen wurden möglich, da der Code des Systems vor etwa zwei Wochen geleakt wurde und eine Untersuchung des Systems so durchführbar war.

    Sorianello hatte sich, nachdem er Sicherheitslücken festgestellt bzw. von ihnen Kenntnis hatte, an die Firma MSA (Magic Software Argentina) gewandt, die für die Entwicklung des Systems verantwortlich ist. Er sagt:

    Ich habe nichts zu verbergen, ich habe lediglich von dem Sicherheitsproblem erfahren und die Firma MSA davon in Kenntnis gesetzt […] Wenn ich etwas hätte hacken oder etwas Schädliches hätte tun wollen, hätte ich die Firma nicht benachrichtigt.

    Die Firma habe sich nicht bei ihm zurückgemeldet, die Durchsuchung kam überraschend, während er sich außerhalb der Stadt aufhielt. Der Fall ist ein trauriges Beispiel für die „Shoot the Messenger“-Politik, in der man eher versucht, denjenigen zum Schweigen zu bringen, der Missstände aufdeckt, als diese wirklich zu beheben.

    6. Juli 2015 5
  • : Jillian York über freie Meinungsäußerung und die Macht von Internet-Unternehmen
    Jillian York @ rp:14 <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr<a href="https://www.flickr.com/photos/re-publica/14087417488/in/photolist-nsRGqq-dkd81E-dkd6vg-dkd6qn-dkd7YL-ehEVv5-cq8gv7-e19kKW-e13B7k-bE8VSq-e13DND-bUuK67-bUuJsw-bUuJNA-e13D6x-e19h29-e19fyj-7u69LN-7u6a1s-asdwPK-asg91N-4uW5bA-asgdxf-asdiwp-asdggR-asdpjT-asdhS2-asdvdk-asdq7M-asdseF-asg5Dh-asdtya-asde3B-asg1Cj-asfTRd-asdpKv-asgdeu-asgfvA-asfWX5-asdBJR-asg78q-asdxZx-asg287-asgfY9-asdAtn-asg5mQ-asdqua-asdxxF-asgaNY-asdw44">re-publica</a>
    Jillian York über freie Meinungsäußerung und die Macht von Internet-Unternehmen

    Die Netzaktivistin Jillian York spricht in einem Interview mit dailydot.com über Aktuelles rund um das Thema freie Meinungsäußerung.

    Ihrer Meinung nach geht die größte Bedrohung, derer wir uns nicht ausreichend bewusst sind, auf unser Recht zur freien Meinungsäußerung und das Recht zum Schutz unserer Privatsphäre von Unternehmen aus. Diese würden immer noch all unsere Daten sammeln. Außerdem hätten sie die Macht, die Normen darüber zu ändern, was in der Öffentlichkeit gesagt, geschrieben und gezeigt werden darf. Als Begründung führt sie an, dass die „corporate online spaces“ der Web-Giganten Facebook, Google und Twitter im Bereich der freien Rede die neue Öffentlichkeit darstellen würden.

    Den eigentlichen Widerspruch sieht sie vor allem darin, dass Unternehmen – wie die eben genannten – zwar versuchen, eine Plattform für globalen Meinungsaustausch zu schaffen und sich öffentlich für das Recht zur freien Meinungsäußerung stark machen. Jedoch werden gleichzeitig, um nur ein Beispiel zu nennen, Bilder klassischer Kunst zensiert, weil dort nackte Körper zu sehen sind. Das passt nicht zusammen. Nichts desto weniger ist ihr Ausblick auf die nächsten fünf Jahre optimistisch.

    I think that in five years, the world will be much more aware of these issues. Optimistically, I also hope that this will become part of our (at an individual level) broader politics; right now, the fight against surveillance and censorship – perhaps because it’s a fight that crosses political boundaries – is often divorced from other politics, and that worries me. I would like to see us view this from a broader political lens and act accordingly.

    17. Juni 2015 1
  • : Urteil des EGMR: Plattformbetreiber sollen mit Schadensersatz für Kommentare haften
    Mit einer Nachricht über Eisbrecher hat der ganze Rechtsstreit angefangen - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Eisbrecher#/media/File:Sampo.JPG">Kat1100</a>
    Urteil des EGMR: Plattformbetreiber sollen mit Schadensersatz für Kommentare haften

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil am gestrigen Tag beschlossen, dass Betreiber von Online-Foren für Kommentare in ebendiesen verantwortlich sind. Doch es soll in gewissen Fällen nicht reichen, dass ein Betreiber die Kommentare schnellstmöglich nach Aufforderung eines Anwalts löscht. Schadensersatzforderungen sollen möglich sein, wenn eine automatische Filterung für beleidigende Inhalte und Drohungen vorhanden ist, aber nicht sofort ohne Benachrichtigung der Betroffenen gelöscht wird.

    Der Fall gründet sich auf eine frühere Klage gegen die estnische Webseite delfi.ee. 2013 hatte der EGMR geurteilt, dass die Nachrichtenplattform für Kommentare verantwortlich ist. Ein Aufsichtsratmitglied und Hauptanteilseigner des Fährbetreiber SLK hatte die Betreiber der Seite verklagt, da ein Bericht erzürnte Leserkommentare auslöste. Es ging um den Einsatz von Eisbrechern und deren negativen Effekt auf die Pläne, Autostraßen zu einigen Inseln vor der estnischen Küste einzurichten. Delfi.ee sollte 320 Euro Schadensersatz zahlen.

    Das Urteil des EGMR wird jedoch keine generelle Schadensersatzwelle für Forenbetreiber auslösen. Verantwortlich für die unverzügliche Löschung von Kommentaren sind diese in Deutschland sowieso, im besonderen Fall von delfi.ee lag jedoch ein System vor, das die Beleidigungen sofort hätte löschen können. Aus dem Urteil:

    Nevertheless, there was a system of notice-and-take-down in place: any reader could mark a comment as leim (an Estonian word for an insulting or mocking message or a message inciting hatred on the Internet) and the comment was removed expeditiously. Furthermore, there was a system of automatic deletion of comments that included certain stems of obscene words. In addition, a victim of a defamatory comment could directly notify the applicant company, in which case the comment was removed immediately.

    Es handelt sich demnach eher um ein Spezialurteil denn um eine generalisierbare Grundsatzentscheidung. Es wurde herausgestellt, dass kein Betreiber alle Kommentare vor der Veröffentlichung kontrollieren muss, wenn keine Spezialsysteme dafür im Einsatz sind. Ein Ende von Foren und Plattformen aufgrund von Haftungsproblemen ist also nicht in Sicht.

    17. Juni 2015 3