Zensur
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: Neue Domain Und Alte Zensurlisten: Neu gekaufte Domain ist auf Liste indizierter Webseiten – Was nun?
: Neue Domain Und Alte Zensurlisten: Neu gekaufte Domain ist auf Liste indizierter Webseiten – Was nun? Vor zwei Monaten hat ein anonymer Hacker die Liste indizierter Webseiten der BPJM geleakt – wir haben ausführlich darüber berichtet.
Florian „scusi“ Walther, Hacker, Aktivist im AK Zensur und Freund des Hauses, hat vor kurzem die Domain gameinferno.de gekauft und festgestellt, dass diese auf dem Index steht. Die ganze Story gibt’s beim ihm im Blog: Neue Domain Und Alte Zensurlisten
Ich fasse im folgenden mal zusammen was mir so bisher alles aufgefallen ist:
- Die BPjM hat das Konzept Domain und FQDN augenscheinlich nicht verstanden. Obwohl sie per Gesetzt dazu beauftragt sind Listen mit Domain und FQDN Namen zu führen. Immer wenn man mit der BPjM redet oder schreibt wird dass offensichtlich wenn BPjM Mitarbeiter von der Domain
gameinfernoreden (oder eben schreiben). - Die BPjM führt auf ihrer Liste knapp 500 Domains die überhaupt nicht registriert sind. Ein glatter Gesetzesverstoß, vgl. JushG §18 Abs. 7 und §21 Abs. 5.
- Die BPjM hat nicht verstanden was Browser tun, wie URLs normalisiert werden und dass es keine Groß- und Kleinschreibung bei Domainnamen gibt. Was zu Einträgen auf ihren Listen führt die niemals irgendetwas filtern werden, weil URLs wie
http://FooBar.orgniemals in ihrem tollen BPjM-Modul ankommen werden. - Die Implementierung des BPjM-Moduls ist einfach Schrott. Technisch völlig unbrauchbar. Wenn sie zum Beispiel die ganze Domain
foobar.orgsperren wollen, also alles unterhalb des root Verzeichnis (/) dann steht in ihrer tollen Sperrliste als Pfad die MD5summed41d8cd98f00b204e9800998ecf8427e. Das ist nicht die MD5summe für/sondern die für einen leeren String. Hier hat wohl jemand das Konzept von Pfaden und dem Wurzelverzeichnis nicht verstanden. Einmal mit Profis arbeiten, nur einmal. - Die Listen sind in keiner Weise gepflegt. Es finden sich haufenweise Domains die es nicht gibt, Domains die geparkt sind, Domains die mittlerweile andere Besitzer haben und auch völlig andere Inhalte als die die ursprünglich mal auf die Liste gesetzt wurden. Dabei steht im Gesetz dass Angebote für welche die Vorraussetzung nach denen diese ursprünglich auf die Liste gesetzt wurden von selbiger zu löschen sind. JuschG §18 Abs. 7. Ferner ist ebenfalls im JuschG in §21 Abs. 5 festgelegt dass die BPjM von Amts wegen tätig wird wenn bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Mediums in die Liste nach § 18 Abs. 7 Satz 1 nicht mehr vorliegen. Das ist meiner Meinung nach ein glatter Gesetzesverstoß, sehenden Auges – durch eine Bundesbehörde.
- Die BPjM ist langsam. Anscheinend ist es nicht möglich einen Eintrag auf ihren Zensurlisten innerhalb von 4 Wochen zu Löschen. Mit viel Glück schaffen sie 6 Wochen. Da is nix mit Datenautobahn die sind eher so die Kategorie mit einem Rollator auf dem Standstreifen.
- Die BPjM legt die Gesetzte welche ihre Arbeit betreffen besonders krude aus. So sind sie z.B. der Meinung Bundesgesetzte würden ihnen verbieten
whoiszu nutzen um zu prüfen ob domains noch vergeben sind. Ferner geht man bei der BPjM davon aus dass nur der ehemalige Besitzer der Domain die Streichung von der Liste veranlassen kann. Völlige geistige Umnachtung, auf ganzer Linie.
Wer selber mal eine Domain befreien will, dem empfehle ich eine der zahlreichen nicht registrierten Domains welche auf den Zensurlisten der BPjM stehen zu registrieren und das dann mal selber zu versuchen. Viel Glück!
Ich würde mich freuen von entsprechenden Experimenten, dem Verlauf und Ausgang zu hören.
- Die BPjM hat das Konzept Domain und FQDN augenscheinlich nicht verstanden. Obwohl sie per Gesetzt dazu beauftragt sind Listen mit Domain und FQDN Namen zu führen. Immer wenn man mit der BPjM redet oder schreibt wird dass offensichtlich wenn BPjM Mitarbeiter von der Domain
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: Türkei will Überwachungs- und Zensurbefugnisse im Internet ausweiten
Proteste zu Interetblockaden in der Türkei 2011 - CC BY 2.0 : Türkei will Überwachungs- und Zensurbefugnisse im Internet ausweiten Die türkische Telekommunikationsbehörde (TİB) bekommt aller Voraussicht nach in Zukunft noch weitreichendere Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse über die Internetnutzung der Bevölkerung. Seit Februar gilt in der Türkei eine 2‑jährige Speicherpflicht von Verkehrsdaten für Diensteanbieter, die Telekommunikationsbehörde kann diese Daten mit einer richterlichen Anordnung abfragen. Sollte sich ein aktueller Gesetzesentwurf durchsetzen, könnte TİB ohne weiteres Zutun Internetnutzungsdaten selbst erheben, speichern und dementsprechend schneller darauf zugreifen. Das bedeutete eine direkte, staatliche Vorratsdatenspeicherung ohne die Möglichkeit, deren Ge- und Missbrauch zu kontrollieren – auch wenn offiziell weiterhin eine richterliche Anordnung vorgesehen ist. Ein Regierungsvertreter sagte gegenüber Hürriyet Daily News:
Der Vorgang, Informationen zu bestimmtem Internetverkehr an ein Gericht zu geben, dauerte bisher mindestens einen Monat, das ist eine ernsthafte Verzögerung. Indem diese Informationen bei der TİB gespeichert werden, wird dieser Vorgang wesentlich schneller gehen.
Nicht nur mehr Überwachung, auch die Ausdehnung von Zensurmaßnahmen ist Teil der geplanten Neuregelung. Mit dem neuen Gesetz ließe sich der Zugang zu Internetseiten ohne richterliche Anordnung oder jegliche Art juristischen Verfahrens blockieren, sobald die „nationale Sicherheit“, die Verhinderung von Verbrechen oder eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Spiel seien. Eine Gummidefinition, die bei entsprechendem Auslegungswillen auf jede Situation zutreffen kann. Die Diensteanbieter haben dann, folgend dem bereits bestehenden Gesetz, vier Stunden Zeit, um die Website abzuschalten oder betreffende Inhalte zu entfernen. Zuvor hatte die 4‑Stunden-Sperrregelung nur in Fällen der „Verletzung der Privatsphäre“ einer Person gegolten.
Der Entwurf hat bereits die Abstimmung im Parlament hinter sich. Im nächsten und letzten Schritt muss der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ihm zustimmen. Betrachtet man sich dessen Einsatz für Twitter- und Youtubesperren in der jüngsten Vergangenheit, besteht darüber kein Zweifel.
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: Präsident des Iran prangert Internetzensur an
CC BY-SA 3.0 via wikimedia : Präsident des Iran prangert Internetzensur an Hassan Rohani, der Präsident des Iran, kritisierte in einer im iranischen Staatsfernsehen ausgestrahlten Rede die Internetzensur im Iran. Dort werden bis dato unter anderem Seiten wie Twitter, Facebook und YouTube geblockt, da sie unerwünschte politische oder sexuelle Inhalte enthalten könnten. Schon im Mai hatte er sich für die Entsperrung des Kurznachrichtendienstes WhatsApp eingesetzt, er selbst twittert unter Umgehung der offiziellen Sperren und stellt deren Wirksamkeit beim Schutz vor „unmoralischen Inhalten“ in Frage:
Manche Menschen denken, wir können Probleme durch das Bauen von Mauern lösen. Aber wenn du Filter einsetzt, nutzen die anderen Proxies. […] Die gegenwärtige Politik funktioniert nicht. Mit Gewalt kommt man zu keinen Ergebnissen.
Rohani plant, auch allgemein den Internetzugang für die iranische Bevölkerung zu verbessern und für schnelleren Mobilzugang zu sorgen. Das ist nicht bei allen gern gesehen, aus konservativen Kreisen stößt er mit seiner vergleichsweise liberalen Einstellung auf scharfe Kritik. Doch auch wenn Rohanis Absichten zu begrüßen sind, andere Teile seiner Politik sind es weniger. Seit seinem Amtsantritt ist etwa die Anzahl an Hinrichtungen angestiegen.
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: Stets zu Diensten: netzpolitik.org hilft der Polizei mit Kontaktdaten von anonymen Hacker
Polizeipräsidium Bonn : Stets zu Diensten: netzpolitik.org hilft der Polizei mit Kontaktdaten von anonymen Hacker Heute morgen kurz nach 6 Uhr (!) haben wir folgende Mail erhalten:
Subject: Auskunftsersuchen der Kriminalpolizei Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 10.07.2014 wurde von Ihnen ein Interview mit dem Titel
auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Es handelte sich um ein Interview mit einem „anonymen Hacker“.
Sofern Ihnen Personalien dieses „Hackers“ oder Kontaktdaten bekannt sind, bitte ich um Mitteilung dieser Daten.
Mit freundlichen Grüßen
<Name entfernt>
Polizeipräsidium Bonn(Der Link ist von uns, war auch in der HTML-Version nicht)
Als rechtschaffene Bürger antworten wir selbstverständlich der Polizei. Im Sinne der Transparenz tun wir das mal öffentlich:
Sehr geehrte<Anrede>
Vielen Dank für ihre Mail. Da der Hacker oder die Hackerin anonym ist, sind uns die Personalien nicht bekannt. Aber da wir mit dem Hacker oder der Hackerin kommuniziert haben, können wir ihnen selbstverständlich die Kontaktdaten mitteilen.
Die Webseite des Hackers oder der Hackerin, auf der der Hack publik gemacht wurde ist: http://bpjmleak.neocities.org/. (Den Link dahin mussten wir zwischenzeitlich entfernen, weil uns mit Klage gedroht wurde.) Auf dieser Seite steht ganz unten auch eine Kontaktinformation:
> I’d prefer to stay anonymous for now, but if you feel the need to contact me you can send an email to bpjmleak@riseup.net
Ich hoffe, ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Redaktion netzpolitik.orgStets zu Diensten.
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Waschmaschine im Netz: Wie Telekom und Vodafone Deep Packet Inspection als Feature verkaufen
Könnte Werbung von der Telekom sein. Ist aber vom <a href="http://hilf-telekom.de/remix/4754">Remix-Generator der DigiGes</a>. Waschmaschine im Netz: Wie Telekom und Vodafone Deep Packet Inspection als Feature verkaufen Dem eigenen Internet-Provider zu erlauben, seinen kompletten Internet-Verkehr zu überwachen, klingt nach Snowden eher nur so mittelschlau. Doch Telekom und Vodafone bieten genau das jetzt als Feature an. Eine „Waschmaschine im Netz“ soll per „Deep Packet Inspection“ vor Viren und Pornos schützen, inklusive Man-in-the-Middle-Angriff auf Verschlüsselung und Internet-Zensur.
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: Vom Datenschutz zur Internetzensur: Wie das „Recht auf Vergessen“ die Welt erobern soll
Google: gut oder böse? : Vom Datenschutz zur Internetzensur: Wie das „Recht auf Vergessen“ die Welt erobern soll
Google löscht Suchergebnisse im Sinne des EuGH-Urteils nur für europäische Versionen. Eine solche Entfernung ist für jeden Laien sekundenschnell zu umgehen – durch einen Wechsel zu google.com beispielsweise. Medienberichten zufolge scheinen europäische Datenschützer das zu kritisieren – und weltweite Umsetzung der europäischen Rechtsprechung zu fordern.Ein gefährlicher Trend für die Freiheit des Internets zeichnet sich ab. Die Interpretation des EuGH-Urteils zu Google in Spanien und dem Löschen von Suchergebnissen ist nicht einfach und läuft in viele Richtungen – genau wie die Einschätzungen zu denselben, derer wir auf diesem Blog einige veröffentlichten. Umstritten wie Urteil und Stilisierung zum „Recht auf Vergessen“ ist auch die tatsächliche Löschpraxis Googles. Der Suchmaschinengigant beschränkt die Entfernung von Links auf seine europäischen Versionen – also google.de, google.co.uk und dergleichen. Dafür erntet es nun anscheinend Kritik von Europas obersten Datenschützern.
Letzte Woche trafen sich die Artikel-29-Datenschutzgruppe, eine beratende Instanz der EU-Kommission, und Suchmaschinenbetreiber in Brüssel. Einer Nachricht von Reuters folgend berichteten verschiedene Seiten, die Datenschützer würden eine umfassendere, weltweite Löschung von Links fordern. Reuters bezieht sich auf eine ‚Quelle’, die bei diesem Treffen dabei war:
Regulierer befragten Google zu seiner Entscheidung, Suchergebnisse nur von seinen europäischen Suchmaschinen wie google.co.uk zu entfernen, was bedeutet, dass jeder einfach auf dieselben Informationen zugreifen kann, indem er zum weit verbreiteten google.com wechselt, sagte die Quelle, die bei dem Treffen zugegen war.
Auf iRights wird berichtet, dass Google auch kein Geoblocking mittels IP-Adressen-Erkennung einsetzt. Das bedeutet, obwohl ein Nutzer eindeutig aus Europa kommen kann, reicht ein einfacher Wechsel der Suchmaschine, um entfernte Suchergebnisse anzeigen zu lassen.
Dies wurde also kritisiert. Ob aber die Datenschützer tatsächlich fordern, die Suchergebnisse wenn schon, dann auf allen Suchmaschinen entfernen zu lassen, bleibt offen. Konkrete Forderungen wurden seitens der Artikel-29-Datenschutzgruppe noch nicht veröffentlicht.
Auch wenn eine solche Forderung der vollumfassenden Umsetzung des Urteils im Endeffekt konsequent ist, wie iRights feststellt – eine Übertragung regionalen Rechts auf den globalen Kontext stellt eine Gefahr für die Freiheit des Internets dar – und wird Nachahmer finden, wie Netzwertig.com befürchtet. Kann tatsächlich ein Ergebnis, was gegen das Recht in einem Land verstößt, weltweit entfernt werden? Wird dann irgendwann, wie Martin Weigert von Netzwertig mutmaßt, China Ergebnisse zum Tian’anmen-Massaker in Deutschland zensieren lassen? Können wir das wollen?
In Kanada ging eine Richterin in ihrem Urteil über Google bereits einen Schritt weiter, wie Gigaom.com schreibt. Eine kanadische Firma hatte geklagt, ein Konkurrenzunternehmen würde Produkte aufgrund gestohlener Handelsgeheimnisse weltweit verkaufen. Google, indirekt betroffen, solle die Suchergebnisse des Produktnamens entfernen, die auf Webseiten des Rivalen verlinken, um weitere wirtschaftliche Schädigung des Klägers zu vermeiden. Das „grenzenlose“ Internet war für das Gericht Grund genug, nicht nur eine nationale, sondern weltweite Sperrung zu erwirken. Suchergebnisse wurden bereits im amerikanischen und australischen Kontext entfernt. Dazu schreibt Gigaom:
Wir befinden uns hier auf gefährlichem Terrain, denn Google zu säubern ist nicht nur Zensur, es löscht auch Geschichte aus. Google ist heute wie ein Bibliothekskatalog des verfügbaren Wissens; während unterschiedliche Staaten entscheiden können, bestimmtes Wissen nicht verfügbar zu machen, sollten Menschen trotzdem wissen können, dass es überhaupt existiert – und der beste Weg dorthin verläuft über Google.
Genau das ist der Punkt. Ob es sich um Datenschutz oder geistiges Eigentum handelt – wie weit dürfen Gerichte gehen, um Zugang zu Wissen – weltweit – zu beschränken? Und ist das Löschen von Links über Google nicht immer noch nur ein Nebenschauplatz, ein Bekämpfen von Symptomen? Lässt sich regionales Recht verallgemeinern? Wie wichtig ist Informationsfreiheit? Und wie schnell gelangen wir zur Internetzensur?
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: Neuer Anti-Terrorismus Gesetzentwurf in Frankreich weitet Netzsperren aus
Bernard Cazeneuve, französischer Innenminister (CC BY 2.0) : Neuer Anti-Terrorismus Gesetzentwurf in Frankreich weitet Netzsperren aus In Frankreich soll im September ein neues Anti-Terrorismus Gesetz verabschiedet werden. Der Rechtsausschuss der französischen Assemblée Nationale hat den Gesetzentwurf letzten Dienstag (22.07.) beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, terroristische Webseiten, die z.B. Bombenbaupläne beinhalten, sperren zu können. Außerdem soll schon die „Verteidigung“ und „Verherrlichung“ terroristischer Taten mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden. Zahlreiche Organisationen haben die vorgesehenen Maßnahmen als anti-demokratisch bezeichnet und scharf kritisiert.
Als Vorbild für den französischen Gesetzentwurf werden explizit deutsche und britische Gesetze genannt. Artikel 10 des Entwurfs erlaubt etwa, dass bei einer Online-Durchsuchung auch nicht-lokal gespeicherte Daten (z.B. in der Cloud) einbezogen werden können. Die gleiche Möglichkeit sieht hierzulande der deutsche Paragraf 110 Abs. 3 StPO vor.
Mehr Netzsperren
Der Entwurf weicht außerdem den Richtervorbehalt weiter auf. Netzsperren sind in Frankreich im Fall von Kinderpornografie bereits seit 2011 erlaubt. Jetzt sollen auch Websites, die Terrorismus verherrlichen oder dazu aufrufen, gesperrt werden können. Wer die Aufsicht über diese Sperrliste haben soll bleibt unklar, eine richterliche Genehmigung scheint jedenfalls nicht zwingend vorgesehen.
Online-Durchsuchung ausgeweitet
Zusätzlich sollen Fahnder der Kriminalpolizei bei heimlichen Online-Durchsuchungen bald auch audiovisuelles Material und Bilder mit untersuchen dürfen. Damit wird auch der Schutz von Journalisten und journalistischen Quellen untergraben, wie Reporter ohne Grenzen (fr) kritisiert. Sie fügen hinzu: Das Verteidigen von Terrorismus zu bestrafen heißt schon eine Meinung und nicht erst eine Handlung zu kriminalisieren.
Jérémie Zimmermann von La Quadrature du Net kritisiert den Gesetzentwurf deutlich:
„Wir können nicht zulassen, dass wir Schritt für Schritt in ein System gedrängt werden, in dem alle verdächtig sind, Schuld anstatt Unschuld vorausgesetzt wird und eine „Gesinnungspolizei“ die richterliche Kontrolle umgehen kann. Zensur durch die Regierung und Angriffe auf die Kommunikations- und Informationsfreiheit können nicht mit solch einer krassen Ausnutzung von Ängsten gerechtfertigt werden.“
Unter der Regierung Sarkozy hatte die sozialistische Opposition die Einführung von Netzsperren zum Wohle der inneren Sicherheit noch kritisiert. Jetzt will der französische Innenminister Bernard Cazeneuve den Entwurf in einem Schnellverfahren durchs Parlament peitschen. Auch hier scheint ihn wohl seine britische Amtskollegin inspiriert zu haben, die letzte Woche per „Notfallgesetz“ die für unverhältnismäßig erklärte Vorratsdatenspeicherung wieder einführte. Im September soll der Entwurf ins Plenum, die Regierungsmehrheit von Premierminister Manuel Valls, sowie Präsident François Hollande, sollen das Gesetzesvorhaben aber unterstützen.
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: Department of Dirty – Kampagne gegen Internetfilter in Großbritannien
: Department of Dirty – Kampagne gegen Internetfilter in Großbritannien Finde heraus ob du Zugang zumSchmutzigen Internet hast – ruf beim Kundendienst deiner „Abteilung für Schmutz“ an. Dein Mobiltelefon sollte standardmäßig Internetfilter aktiviert haben – triff heute die richtige Wahl.
So lautet der Slogan der neuen „Department of Dirty“-Kampagne der Open Rights Group. Sie hat zum Ziel, mit einem unterhaltsamen Video auf den Unsinn von Internetfiltern hinzuweisen, die in Großbritannien großflächig propagiert und von jedem größeren Internetanbieter umgesetzt werden. Sie sollen den Zugang zu nicht jugendfreien Inhalten blocken. Dazu gehören neben Pornographie auch Inhalte zu Alkohol, Selbstmord, Magersucht und Politik, wobei nicht selten Aufklärungs- und Informationsseiten ins Raster fallen. Die Plattform „Blocked!“, auf der man testen kann, ob eine Webseite von der Filterung eines oder mehrerer britischer Provider betroffen ist, zeigt, dass momentan 7% aller bisher getesteten Webseiten betroffen sind.
Es ergeben sich die üblichen Probleme wie Overblocking, ein zu generalisierende Einschätzung von unliebsamen Inhalten und die Grundlage einer Zensurinfrastruktur. Zum tatsächlichen Jugendschutz tragen sie aber kaum bei, wie dieser ironische Kommentar verdeutlicht:
Und nun, da alle Filter angeschaltet sind können die Kinder nichts mehr finden, was sie nicht sehen sollen, oder? Und Kinder tun immer alles, was ihre Eltern ihnen sagen. Sie würden niemals versuchen, einen Filter zu umgehen oder Dinge über USB-Sticks zu teilen. Also wenn wir die Filter anschalten müssen wir nicht mehr mit unseren Kindern über diese verzwickten Themen reden. Was für eine Hilfe!
Viel wichtiger also: Vermittlung von Medienkompetenz und Aufklärung. Dann braucht man auch keine Zensurmaßnahmen mehr.
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: Netz-Sperren in Österreich: Oberster Gerichtshof bestätigt kino.to Sperre (Update)
Sitz des Obersten Gerichtshofs: Justizpalast, Wien. : Netz-Sperren in Österreich: Oberster Gerichtshof bestätigt kino.to Sperre (Update) Barbara Wimmer berichtet auf futurezone.at:
In dem von österreichischen und deutschen Filmproduzenten seit 2010 mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) gegen den Internet-Provider UPC geführten Musterprozess hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die gegen UPC angeordnete einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs zum Portal kino.to zu Recht erlassen wurde.
Über die Hintergründe hatten wir im März berichtet.
Update: Jetzt gibt es auch eine Pressemitteilung des Gerichtshofs:
Aufgrund dieser Entscheidung bestätigte der Oberste Gerichthof nun eine entsprechende Anordnung des Oberlandesgerichts Wien. Access-Providern kann demnach untersagt werden, ihren Kunden den Zugang zu einer Website zu vermitteln, auf der Schutzgegenstände ohne Zustimmung der Rechteinhaber zugänglich gemacht werden. Das gilt aber nicht, wenn dadurch auch der rechtmäßige Zugang zu Informationen verhindert würde. Bestimmte technische Maßnahmen kann das Gericht nicht anordnen; die Auswahl obliegt dem Provider.
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: Netz-Sperren in Italien: Unter fast 7.000 gesperrten Seiten jetzt auch mega.co.nz und mail.ru
: Netz-Sperren in Italien: Unter fast 7.000 gesperrten Seiten jetzt auch mega.co.nz und mail.ru In Italien werden fast 7.000 Webseiten zensiert. Seit letzter Woche sind auch der Sharehoster Mega und der E‑Mail-Dienst Mail.Ru darunter. Diese beiden betroffenen Seiten wollen sich jetzt wehren.
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: BPjM-Leak: Leaker und Hoster entfernen Liste in Deutschland indizierter Webseiten – vorerst
: BPjM-Leak: Leaker und Hoster entfernen Liste in Deutschland indizierter Webseiten – vorerst Der Freehoster Neocities und die anonyme Hackerin der Liste in Deutschland indizierter Webseiten haben sich entschieden, die URLs vorerst von der Seite zu nehmen. Die Kommission für Jugendmedienschutz hatte nicht nur uns mit Strafanzeige gedroht, sondern auch Neocities kontaktiert. Der Freehoster will sich jetzt juristischen Beistand holen.
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: Interview mit Bundesprüfstelle: Angebot, Kinderpornografie zu löschen statt sperren „können wir nicht nachkommen“
Logo der FSM zum BPjM-Modul. : Interview mit Bundesprüfstelle: Angebot, Kinderpornografie zu löschen statt sperren „können wir nicht nachkommen“ Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien lehnt das Angebot der anonymen Hackerin ab, Webseiten mit strafbarer Kinderpornografie zu löschen statt zu sperren. Das erklärt die Behörde im Interview mit netzpolitik.org. Einzelne Fälle von Overblocking will man nicht kommentieren, aber die Vorwürfe überprüfen.
Am Dienstag haben wir berichtet, dass die geheime Liste in Deutschland indizierter Webseiten veröffentlicht wurde. Am Mittwoch erklärten wir, warum wir den Link zur Originalseite entfernt haben. Gestern haben wir ein Interview mit dem oder der anonymen Hacker/in veröffentlicht.
Jetzt haben wir auch eine Antwort der zuständigen Stelle, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Obwohl wir bereits am Dienstag Mittag vor der Veröffentlichung unseres ersten Beitrags angefragt hatten, erhielten wir erst gestern eine Antwort. Weitere Rückfragen wurden heute beantwortet. Hier die Korrespondenz als Interview:
netzpolitik.org: Unter BPjM-Leak gibt jemand an, das „BPJM-Modul“ reverse-engineered zu haben. Laut dieser Aussage konnte er oder sie über 99 % der URLs errechnen und veröffentlichen. Können sie bestätigen, dass es sich um ihre Liste handelt?
BPjM: Zu diesem Vorgang verweisen wir zunächst auf unsere aktuelle Stellungnahme, die auf www.bundespruefstelle.de eingesehen werden kann.
Klarstellend merken wir an, dass nach eigener Beschreibung der/des o.g. keine Rückrechnung der zur Gewährleistung der Nichtöffentlichkeit verschlüsselten (gehashten) Daten erfolgte, sondern versucht wurde, eine Rekonstruktion der im BPjM-Modul enthaltenen indizierten Telemedienangebote vorzunehmen.
Unverkennbar enthält diese Auflistung auch jugendschutzrelevante URLs, die nach Indizierung durch die BPJM in das BPJM-Modul eingespeist wurden und Erziehenden bei Anwendung entsprechender Filterprogramme den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Inhalten ermöglichen sollen.
Zur Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Daten wird die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) im Interesse des Jugendmedienschutzes allerdings keine Aussage treffen.
netzpolitik.org: Das verstehe ich nicht. Wie wird denn die Jugend geschützt, indem die Anzahl der indizierten URLs nicht bekannt ist?
BPjM: Bei den im Modul enthaltenen URLs handelt es sich um Angebote, die trotz ergangener Indizierungsentscheidung weiterhin im Netz frei abrufbar sind. Um dem Jugendschutz dennoch an Orten, an denen Minderjährige Zugriff auf das Internet haben, nachzukommen, kann das BPjM-Modul im Rahmen des jeweils eingesetzten Filterprogramms den Abruf jugendgefährdender Inhalte verhindern. Ob es sich bei den über das Modul geblockten Seiten um 3.000 Angebote oder um 3.100 Angebote handelt, ist für diejenigen, die das Modul nutzen wollen, nicht relevant; sie möchten einfach alles ausblocken können, was seitens der BPjM bereits als jugendgefährdend eingestuft wurde. Die jeweiligen zusätzlichen Filtersysteme, in die das Modul eingebunden ist, filtern weitere Inhalte aus, z.B. pornographische Angebote etc. Die Menge der bislang indizierten Onlineangebote ist jederzeit über die BPjM-Website (Statistik) einsehbar. Die BPjM kann und will aber nicht bestätigen, ob die Inhalte der veröffentlichten Leak-Liste tatsächlich hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität den gegenwärtigen Indizierungs-/Moduldaten entsprechen.
netzpolitik.org: Was sagen sie zu den Bemerkungen im Abschnitt „Analysis of the list entries“ der Seite „BPjM-Leak“? Warum sind fast die Hälfte aller Einträge nicht mehr erreichbar, aber trotzdem in der Liste?
BPjM: Selbstverständlich wird die BPjM die in diesem Zusammenhang erhobenen Anmerkungen zu mutmaßlichen Modulbestandsfehlern analysieren. Ausdrücklich ist jedoch schon jetzt festzustellen, dass eine Indizierung von Telemedien sowie deren Streichung nach einem rechtsstaatlichen, im Jugendschutzgesetz geregelten Verfahren – unter Beteiligung des davon betroffenen Telemedienanbieters, wie schon oben erläutert, – erfolgt. Somit sind ausschließlich solche Angebote im BPJM-Modul enthalten, für die der Gesetzgeber die Bereitstellung in Filterprogrammen bestimmt.
Weitere Informationen zum Indizierungsverfahren und zum BPjM-Modul unter: www.bundespruefstelle.de
netzpolitik.org: Wie wird der Prozess „zu mutmaßlichen Modulbestandsfehlern“ aussehen?
BPjM: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft darüber geben, wie die Analyse der mutmaßlichen Modulbestandsfehler gestaltet sein wird.
netzpolitik.org: Warum ist ein einzelnes Konsolen-Spiel auf Amazon auf dem Index? (Im Gegensatz zu allen oder gar keinen?)
BPjM: (Keine Antwort.)
netzpolitik.org: Warum ist das komplette „eBay der Musik“ discogs.com/sell/list auf dem Index?
BPjM: (Keine Antwort.)
netzpolitik.org: Warum ist bible.org auf dem Index?
BPjM: (Keine Antwort.)
netzpolitik.org: Die KJM hatte uns am Dienstag angerufen und mit Strafanzeige wegen angeblicher „Zugänglichmachung von Kinderpornografie“ gedroht, wenn wir den Link auf die Originalseite nicht rausnehmen. Was halten sie von diesem Verfahren? Vertreten sie ebenso diese Rechtsauffassung der KJM? Handelte die KJM in ihrem Namen oder mit ihrer Bewilligung?
BPjM: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat als Aufsicht über den Jugendschutz im Internet gerade die Aufgabe, gegen mögliche Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorzugehen. Dies geschieht unabhängig von der Tätigkeit der BPjM und bedarf deshalb auch nicht ihrer Zustimmung.
netzpolitik.org: Der oder die anonyme Hackerin hat uns gesagt:
Wenn ich von URLs auf der Liste erfahren würde, die solches Material enthalten, würde ich sowohl eine Abuse-Mail an sowohl den Domain-Kontakt als auch den Hoster schreiben und den Missbrauch melden. Die zuständigen Behörden des Landes, in dem die Website gehostet wird, über die URL zu informieren, wäre auch eine gute Idee. Dann würde ich erwarten, dass die Website innerhalb weniger Stunden vom Netz genommen wird. Wenn ich weiß, dass eine Domain Material über Kindesmissbrauch enthält, würde ich die URL mit ihrem MD5-Hash ersetzen.
Können sie uns die konkreten URLs nennen, hinter denen sich strafbares Material nach § 184b StGB befindet? Dann sorgen wir gemeinsam mit dem/der Hacker/in dafür, dass das aus dem Netz verschwindet.
BPjM: Ihrer Bitte, Ihnen diejenigen URLs zu benennen, die aufgrund von Inhalten nach § 184b StGB indiziert wurden, kann die BPjM nicht nachkommen. Unabhängig davon, dass die Strafandrohung für Inhalte nach § 184c StGB (jugendpornographische Schriften) jener für Inhalte nach § 184b StGB entspricht, also auch der Abruf von jugendpornographischen Inhalten eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann, ist keine Berechtigung ersichtlich, nach der die BPjM Außenstehenden Fundstellen benennen dürfte, unter denen sich kinder- oder jugendpornographische Inhalte finden lassen. Darüber hinaus wurde die veröffentlichte Liste der URLs möglicherweise bereits (mehrfach) kopiert. Wenn nun genau die nach § 184b StGB und § 184c StGB relevanten URLs aus der ersten Auflistung entfernt würden, wäre die Rekonstruktion eines sich dann gezielt auf Kinder- und Jugendpornographie fokussierenden Listenauszugs jedermann und auf einfachste Weise möglich. Daran kann und darf sich die Bundesprüfstelle nicht beteiligen.
netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 28
: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 28 Wer hätte gedacht, dass wir einmal auf Druck einen Link löschen würden? Wer für möglich gehalten, dass wir uns quasi selbst zensieren? Um Zensur drehte sich einiges bei Netzpolitik diese Woche.
Am 8. Juli berichteten wir, dass ein(e) anonyme® Hacker(in) eine Liste indizierter Webseiten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geleakt hat. Das ist an sich schon eine große Nachricht: Solche Sperrlisten kennen wir aus anderen Ländern, sie sind zumeist außerordentlich fehleranfällig und sperren mehr, als ihrem Auftrag entspricht. Auch die Qualität der geleakten Liste bestätigt dies. In unserem Beitrag setzten wir einen Link auf die Seite der Veröffentlichung – und plötzlich wurden wir selbst zu ‚Verbreitern von Kinderpornografie’ und gerieten unter juristischen Druck. Und entschieden uns schließlich, wegen des großen persönlichen und finanziellen Risikos, den Link wieder zu entfernen – eine Entscheidung, der sowohl mit Verständnis als auch mit Kritik begegnet wurde. Zur Vertiefung der Thematik führten wir ein Interview mit dem/der Hacker(in) und veröffentlichten auch einen Gastbeitrag von Joachim Bellé vom AK Zensur. Fragen, die diese Ereignisse aufwerfen: Ist der Schutz der Liste wichtiger als die freie Berichterstattung über Missstände? Wieso wird so sehr darum gekämpft, Links zu entfernen und Seiten zu sperren, anstatt die konkreten Inhalte zu löschen? Leakte die BPJM ihre Liste nicht eigentlich selbst? Denn nur weil man den Klartext nicht sieht, heißt das nicht, dass er nicht da ist. Handelt es sich überhaupt um ein Leak der Liste? Das Thema ist jedenfalls noch nicht abgeschlossen.
Aber auch an anderen Fronten bewegt sich die Welt – siehe Datenschutz. Um ihren Verwaltungsaufwand zu verringern und Effizienz zu erhöhen, strebt die EU „Single Points of Contact“ für den Austausch polizeilicher Daten an. Riesige Datenmengen in zentralisierten Händen. Die finden sich übrigens auch bei Facebook, was dieses eiskalt und „AGB-entsprechend“ ausnutzt, wie jetzt einige Leute schockiert zum ersten Mal bemerken. Um unsere Daten zu schützen, benötigen wir kompetentes Personal. Die Wiederwahl einen besonders qualifizierten Datenschützers haben die Piraten in Schleswig-Holstein aber gerade aus Verfahrensgründen erfolgreich verhindert.
Aber was wäre eine netzpolitische Woche ohne neue NSA-Enthüllungen und Nachrichten über unseren Lieblings-Untersuchungsausschuss. Großer Schock: Ein Doppelagent spionierte den NSAUA aus. Nein. Schrecklich. Das politische Berlin ist entsetzt. Die Enttarnung von Agenten ist sowieso gerade groß in Mode. Aber nichts kann unsere transatlantischen Beziehungen trüben. Auch wenn manche über die Dummheit weinen. Sowieso ist es überraschend, dass ausgerechnet Abgeordnete aus dem NSAUA Gegenstand gezielter Überwachung werden. Welch Schicksalsschlag. Obwohl die Sitzungen des Untersuchnugsausschusses doch bereits optimal geschützt sind, zum Beispiel durch ansprechende Hintergrundmusik. An der Bedeutung von Snowden als Zeuge ändert sich immer noch nichts, an dem Gezerre um seine Vernehmung auch nichts. Immer wieder erfrischend, die Briefe seines Anwalts aus Moskau zu lesen, der die öffentlichen Äußerungen der Ausschussmitglieder eigentlich nicht kommentieren will. Aus neuen Analysen der Dokumente geht darüberhinaus hervor, dass die anlasslose Massenüberwachung die gezielte Überwachung weit übersteigt. Und dass die gezielte Überwachung – aus geheimen Gründen – zum Beispiel gegen augenscheinlich unschuldige US-amerikanische Muslime eingesetzt wird. Wenn gar nichts mehr hilft, einfach zurücklehnen und sich die schönen HD-Aufnahmen des NSA-Geländes in Utah ansehen.
In other news: O2 bietet jetzt besonders vorteilhafte Flatrates an, die endlich keine echten Flatrates mehr sind – darauf hat der Kunde lange gewartet. Es ist schön, zu sehen, wie diese nervigen Vielsurfer dann mehr bezahlen dürfen als der durschnittliche Unter-300-GB-pro-Monat-Internetnutzer. Mehr davon, bitte. Wir finden schließlich alle Netzneutralität total doof.
Zur Aufheiterung, oder für einen erleichternden Facepalm: Das Video der Verleihung des Grimme-Online-Awards an netzpolitik.org. Wir können uns immer noch nicht entscheiden, ob dieser Auftritt nicht absichtlich humoristisch war und sich seinerseits um einen Preis in der Kategorie „Spezial II: Bestes Online Slapstick Video“ bewirbt. Wir wünschen viel Erfolg!
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: Die Internetversteher im Taka-Tuka-Land: „Nur weil man etwas nicht sieht bedeutet das noch nicht, dass es nicht da ist“
: Die Internetversteher im Taka-Tuka-Land: „Nur weil man etwas nicht sieht bedeutet das noch nicht, dass es nicht da ist“
Dieser Gastbeitrag ist von Joachim Bellé, Aktivist im Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur).An Pippi Langstrumpf muss ich immer denken, wenn jemand mit großer Stärke, ungeachtet der Physik und Logik naive Gedanken durchzieht und sich die Welt ohne Rücksicht auf Andere so macht, wie sie einem gefällt. Selbst Kinder verstehen Pippis Welt und können sich, wohl wissend, dass alles nur Phantasie ist, totlachen. Erwachsene verlieren offenbar diese Fähigkeit. Mit verbissenem Ernst und der Macht der Gesetze längst vergangener Zeiten biegen sie sich die Welt, wie sie nicht sein sollte.
Was ist geschehen? Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM) stellt Strafanzeige gegen die Hacker, die ihre indizierte Liste zum Internet veröffentlicht haben. Sie droht, ungeachtet der Pressefreiheit, der mit 500.000 Euro Bußgeld, wer in Artikeln zum Thema auf eine Seiten verlinkt, die (keine) Links zu indizierten Inhalten führt. Natürlich, da stehen auf der verlinkten Webseite Adressen im Klartext. Die sind aber nicht anklickbar. Die stehen nicht da, um sich Porn reinzuziehen. Die stehen da, um einen Missstand aufzuzeigen.
Verboten
Ohne Zweifel ist es verboten, die Liste der jugendgefährdenden Medien abzudrucken oder zu veröffentlichen. Wie absolut ein Gebot oder Verbot ist, das zeigt uns aber die BPjM selbst. Denn obwohl eine Zensur nicht statt findet, zensiert die Prüfstelle Medien. Das ist ihre Aufgabe. Es dürfte klar sein, das ist ein Widerspruch, der nur gerechtfertigt ist, wenn man die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Manchmal ist eben die Missachtung von Verboten zum Wohle Aller absolut geboten.
Die Frage nach dem Warum
Ist das hier bei dem Leak der Indexliste der Fall? Warum taten sie das? Ich kann das nicht sagen. Doch ich kann sagen, warum ich das getan hätte.
So 2009 wollte Ursula von der Leyen Stopp-Schilder im Internet installieren. Wer auf böse Inhalte im Netz zugreifen wollte, der sollte statt der Inhalte ein Stopp-Schild sehen. Damals ging es um Bilder von Kindesmissbrauch. Doch Einige forderten durchaus auch die Webseiten auf der Indexliste der BPjM zu sperren. Wir fanden das alles falsch. Ein Grund dafür war, dass wir die Sperrlisten anderer Länder einsehen konnten. Wir konnten uns davon überzeugen, dass Seiten zu Unrecht gesperrt wurden und das vorgegebene Ziel offenbar nur eine untergeordnete Rolle spielte. Diese Listen hatten immer eine sehr mangelhafte Qualität. Wenn politische Parteien gesperrt wurden, dann muss man von Missbrauch und undemokratischem Verhalten sprechen.
Ursula von der Leyen konnte sich nicht durchsetzen. Das hat dazu geführt, dass heute 97% der den Behörden bekannten Seiten mit Missbrauchsbildern von den Hostern selbst vom Netz genommen werden. 97% Erfolg durch Löschen stehen gegen 0% Entfernung der Bilder durch Sperren. Löschen statt Sperren ist Realität geworden, auch weil Listen indizierter Seiten veröffentlicht wurden.
Diese Geschichte lässt mich an den 1934 im KZ in Oranienburg gestorbenen Erich Mühsam denken. Der dichtete und starb im vollem Bewusstsein um die Konsequenzen: „Brich das Gesetz“.
Leak?
Man kann die Frage stellen, ob es sich bei dem Leak überhaupt um die Veröffentlichung der indizierten Liste handelt. Zunächst einmal haben die Hacker klar eine Liste von nicht besonders tollen Webseiten veröffentlicht. Es ist zwar technisch etwas komplizierter, doch diese Liste kann sich jeder selbst erstellen. Man braucht dazu eine beliebige Liste von Webseiten aus dem Netz und eine FritzBox. Listen mit Millionen von URLs findet man zum Beispiel bei Alexa. Bei der FritzBox stellt man den Jugendschutzfilter ein und dann wirft man die Liste dagegen. Überall, wo die FritzBox den Zugang verweigert steht die Seite auf dem Index. Sie sollten auf keinen Fall in einem Forum im Internet nachfragen, warum die FritzBox eine Seite www.bösexxx.de sperrt. Sie veröffentlichen damit einen Teil der indizierten Liste der BPjM. Sie dürfen sich auch nicht überzeugen, ob diese URL wirklich böse ist. Denn einige Einträge auf der Liste beinhalten Webadressen, deren bloßes Ansehen laut BPjM Strafverfolgung nach sich ziehen kann. Vermutlich bekommen sie auch Beulenpest davon. Vermutlich ist es besser ganz auf das Netz zu verzichten um ganz sicher zu sein. So muss man jedenfalls die Aussage der BPjM interpretieren.
Wobei sich gleich die Frage stellt, woher die Behörden denn wissen wollen, welche Seite ich denn gerade aufgerufen habe. Entweder möchte uns die BPjM Angst machen oder die Zusammenarbeit der NSA mit den deutschen Geheimdiensten ist noch fataler, als sowieso gedacht. In diesem Kontext ist die Aussage der BPjM schon recht zweifelhaft. Wer mit dem „Lauschern an der Wand“, Angst und Drohungen argumentiert, dem soll ich vertrauen, dass er Grundrechte interpretieren und einschränken darf?
Ja, gegen Missbrauch und menschenunwürdige Inhalte im Netz muss vorgegangen werden. Die Sicht der Politik auf das Netz, die geistige Gleichschaltung der Medien, macht das jedoch unmöglich. Internet ist kein Radio und keine Zeitung.
Ist gleich gleich gleich?
Aber war das nun ein Leak der Liste? Das hängt davon ab, ob Gleichheit Identität bedeutet. Ich bin nicht mein Zwilling, obwohl wir gleich aussehen. Die veröffentlichte Liste ist keine Kopie der Liste der BPjM. Die ist nur das Ergebnis einer FritzBox Simulation. Sie ist nicht einmal 100% identisch.
Wer nun meint, das sei spitzfindig, der hat vielleicht Recht. Doch als Internetbürger muss man sehen, dass ich es mit Computern zu tun habe. Da spielt der Unterschied zwischen Gleichheit und Identität eine wesentliche Rolle. Man könnte (zugegeben sehr überheblich) sagen, als „Internetversteher“ ist mir das in Fleisch und Blut übergegangen.
Fakt ist in jedem Fall: es wurde nicht die Liste der BPjM veröffentlicht. Es wurde auch keine Kopie veröffentlicht. Die Hacker können nichts dafür, dass die BPjM auf ein Verfahren setzt, das man Security by Obscurity nennt. Die BPjM macht einen fatalen Fehler, veröffentlicht den Index und sucht nun einen Schuldigen.
Es ist Internet. Das lässt sich nicht so behandeln, wie der Playboy oder die Titanic. Man kann nicht einfach eine Auflage einer Zeitung einfach einkassieren. Man kann sich nicht die Welt nach Belieben und gegen jede Logik so machen, wie sie einem gefällt.
Piraten
Betrachtet man die von der BPjM verwendete Technik, so wird es auch für den Laien interessant. Die Liste beinhaltet die Webadressen nicht im Klartext. Statt dessen werden geschickte Prüfsummen veröffentlicht. Die wird vom „Jugendschutzprogramm“ oder von der FritzBox mit der Prüfsumme der Adresse verglichen, die ein Nutzer gerade ansehen will. Sind die Prüfsummen gleich, so wird der Zugang verweigert.
Der Vorteil: Man kann so eine Prüfsumme nicht einfach in den Browser eingeben um zu einer verbotenen Seite zu gelangen. So denkt die BPjM, die Liste sei ausreichend geheim.
Leider stimmt das so schon lange nicht mehr. Das Bittorrent Verfahren zum Tauschen von Dateien im Netz macht genau das Selbe. Ein Torrent ist im Wesentlichem eine solche Prüfsumme. Allerdings wird genau damit der Zugang ermöglicht statt, wie von der BPjM erwünscht, unterbunden. Das identische Verfahren mit umgekehrtem Ergebnis? Vielleicht hätte man vorher ein wenig nachdenken können.
Wenn the PirateBay Urheberrechtsverletzungen begeht, indem es Prüfsummen von Medien veröffentlicht und damit diese Medien zugänglich macht, dann hat die BPjM mit ihrer indizierten Liste von Prüfsummen die verbotenen Inhalte ebenfalls zugänglich gemacht. Nur weil jemand den Hashcode noch nicht lesen kann bedeutet das noch lange nicht, dass niemand ihn lesen kann. Nur weil man etwas nicht sieht bedeutet das noch nicht, dass es nicht da ist. Das haben die Hacker eindrucksvoll bewiesen.
Die Quelle der Liste ist ganz eindeutig die BPjM selbst. Und die hat diese Liste persönlich und ungefragt in der Welt verteilt, grob fahrlässig und ganz ungeachtet der Konsequenzen, in dem Wissen, das bisher keine Sperrliste unveröffentlicht blieb. Daran ist nichts überraschend. Das ist nur logische Konsequenz aus dem Versuch das Netz zu zensieren statt den Menschen den Umgang mit dem Netz beizubringen.
Wie Pippi Langstrumpf machten sie sich die Welt, wie es ihnen gefällt. Die Piraten, die „Hacker“ sind schuldig. Die BPjM macht technisch genau das Selbe und ist unschuldig.
Qualität
Die Qualität der Liste der BPjM ist schnell besprochen. Über die Hälfte der Prüfsummen verweisen auf Seiten, die schon lange nicht mehr existieren. Unter den verbotenen Seiten befinden sich welche, die in Europa gehostet werden. 37 Seiten aus Deutschland wurden indiziert, obwohl das nach den Aussagen der BPjM und der Bundesregierung weder notwendig noch angemessen ist. Viele Seiten verweisen auf legale Dinge, etwa Internet-Shops. Viele Seiten benötigen einen Login und stellen damit eine geschlossene Gruppe dar. In geschlossenen Gruppen darf legal auch harte Pornographie verbreitet werden. Viele Seiten verweisen auf Klickstrecken mit angeblich „aufreizenden Bildern“ und ohne Effektiven Inhalt. Da kann man sich totklicken. Jeder Klick generiert Geld für die Betreiber für Nichts. Wer dadurch nicht geheilt wird auf jeden Mist zu klicken, dem ist nicht mehr zu helfen.
Viele Seiten sind nach US-Recht legal. Nur „Kinderpornographie“ habe ich nicht gefunden. Man sehe mir das nach. Braucht man eine Minute, um eine Seite zu prüfen, so braucht man 50h und keine Sekunde Pause, wenn man alles prüfen möchte. Die Chance, bei einer zufällig ausgewählten Seite auf der Liste auf sogenannte „Kinderpornographie“ zu stoßen, liegt im Promillebereich.
Wer behauptet, diese unverschlüsselte Liste würde den Zugang zu „Kinderpornographie“ ermöglichen, der kann nicht rechnen. Der hält sich eben für Pippi Langstrumpf, sehr süß, aber leider nicht realistisch. Internet ist offenbar Taka-Tuka-Land, ist Neuland. Und, um ein Zitat des Herrn Uhl einmal zu erweitern, nicht nur die USA verhalten sich wie digitale Besatzer.
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: Militärputsch 2014: Internetsperren in Thailand
: Militärputsch 2014: Internetsperren in Thailand Das thailändische Militär hat das Land seit dem Putsch am 22. Mai fest im Griff. Um die politische Kontrolle abzusichern und Gegenstimmen zu unterdrücken, greift das Militärregime zu Kommunikationsüberwachung und ‑zensur, vor allem online. Was wird da gefiltert und blockiert?
Eine Besonderheit dieses Putsches ist, dass das Kriegsrecht bereits zwei Tage vor dem eigentlichen Putsch verhängt wurde. So war es dem Militär möglich, im Vorfeld Rede‑, Versammlungs- und Pressefreiheit massiv einzuschränken und so den erfolgreichen Verlauf der Machtübernahme zu gewährleisten. Kurz darauf sorgte die kurzfristige Unzugänglichkeit von Facebook für Schlagzeilen. Citizen Lab, das interdisziplinäre Forschungslabor aus Toronto, hat sich eingehend mit Online-Sperren ab dem Putschzeitpunkt befasst und veröffentlichte gestern einen Bericht über Filterung in Thailand im Zeitraum vom 22. Mai bis 26. Juni.
Die Autoren untersuchen, wie genau in Thailand was online gefiltert wird und welche weiteren Formen der Informationskontrolle im Anschluss an den Putsch angewendet werden. Von 437 getesteten URL waren 56 bei verschiedenen Internetanbietern gesperrt:
Die Ergebnisse identifizieren insgesamt 56 blockierte URLs im Land. Die blockierten Inhalte beinhalten sowohl politisches Material, wie von inländischen unabhängigen Nachrichtenmedien und internationaler Staatsstreich-kritischer Berichterstatung, als auch Accounts sozialer Medien die Anti-Putsch-Material teilen, sowie Umgehungswerkzeuge, Glücksspielwebseiten und Pornografie.
Dank der kontinuierlichen Testweise konnten die Autoren die dynamische Entwicklung der Filterung feststellen. Je nach sich wandelndem Inhalt und Art der Hoster veränderte sich auch die Art der Sperrung.
Neben den Online-Blockaden führte die Junta noch weitere kommunikationskontrollierende Maßnahmen durch, wie etwa die Schaffung neuer Behörden zur Überwachung und Kontrolle von Online-Inhalten, die Überwachung mobiler Kommunikation, gezieltes Vorgehen gegen Aktivisten und social-network-affine ehemalige Regierungsmitglieder, Befragungen von Akademikern und Journalisten und die Einführung einer App, um Facebook-Anmeldeinformationen abzuschöpfen.
Der Bericht von Citizen Lab ist eher technisch, weist aber auf einen wichtigen Umstand hin: In Zeiten politischer Umbrüche, Krisen und Konflikte ist Kommunikation, vor allem das Internet, ein besonders umkämpftes Gut. Das Militärregime geht mit großer Härte gegen kritische Meinungen vor, setzte Belohnungen für identifizierende Bilder von Demonstranten aus, überwacht Aktivisten und führt Phishingangriffe und Netzsperren durch. Das soll der Stabilisierung der Situation, aber vor allem der Machthaber dienen. Mit einer Demokratie hat das überhaupt nichts zu tun, aber im Kriegsrecht ist alles erlaubt. Dass dabei die eigene Bevölkerung unterdrückt wird, gerät zur Nebensächlichkeit.
Whether and to what extent these information controls affect the ICT landscape in Thailand in years to come remains to be seen.
Der längerfristige Einfluss dieser strikten Kontrollmaßnahen muss noch abgewartet werden. Citizen Lab bleibt an der Untersuchung der Lage dran.
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: Interview with BPjM-Leaker: Website Blacklists shouldn’t be done „in an intransparent way by a government“
Screenshot of the website "BPJM-Leak" with a description of the hack and the extracted list of URLs. : Interview with BPjM-Leaker: Website Blacklists shouldn’t be done „in an intransparent way by a government“ An anonymous hacker has reverse-engineered and published the once-secret blacklist of URLs produced by a German federal agency. He or she did this mainly out of technical curiosity – and found that it was really easy to do. The hacker hopes not go get sued for this action – and offers a general critique on secret, state-sponsored internet censorship.
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BPjM-Leaker im Interview: „Erfahre ich von Kinderpornografie, nehme ich das von der Liste und aus dem Netz“
Screenshot of the website "BPJM-Leak" with a description of the hack and the extracted list of URLs. BPjM-Leaker im Interview: „Erfahre ich von Kinderpornografie, nehme ich das von der Liste und aus dem Netz“ Falls es auf der veröffentlichten Liste indizierter Webseiten wirklich Kinderpornografie geben sollte, würde der Leaker diese URLs entfernen und sich für die Löschung der Inhalte einsetzen. Das sagte der oder die anonyme Hackerin im Interview mit netzpolitik.org.
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BPjM-Leak: Warum wir erstmals einen Link aus unserer Berichterstattung entfernen. Oder: Verbreiten wir Kinderpornografie?
Wir so anno 2009 gegen Zensursula: "Löschen statt sperren!" BPjM-Leak: Warum wir erstmals einen Link aus unserer Berichterstattung entfernen. Oder: Verbreiten wir Kinderpornografie? Das erste Mal in unseren fast zehn Jahren an Berichterstattung haben wir einen Link aus einem Beitrag entfernt. Die Kommission für Jugendmedienschutz hat gedroht, uns wegen der „Zugänglichmachung von Kinderpornografie“ anzuzeigen. Anlass ist unser Bericht über die veröffentlichte Sperrliste indizierter Webseiten der Bundesprüfstelle.
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Liste indizierter Webseiten geleakt: Bundesprüfstelle bestätigt Netz-Sperren-Kritik wie Overblocking
Liste indizierter Webseiten geleakt: Bundesprüfstelle bestätigt Netz-Sperren-Kritik wie Overblocking Die geheime Liste an in Deutschland indizierten Webseiten sperrt viel mehr, als ihr Auftrag. Das ist jetzt überprüfbar, da eine anonyme Hackerin die Liste an über 3.000 URLs reverse-engineered und veröffentlicht hat. Fast die Hälfte aller der als jugendgefährdend eingestuften Webseiten existiert gar nicht mehr.
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: Die Zukunft des Internets: Pew Studie identifiziert die vier größten Bedrohungen für ein freies Netz
: Die Zukunft des Internets: Pew Studie identifiziert die vier größten Bedrohungen für ein freies Netz Tagesaktuelle Meldungen über Bedrohungen des Netzes sind unser Geschäft. Wir verbloggen, was wichtig ist, was jetzt passiert, was im Moment vor sich geht. Da bleibt kaum Zeit, um einmal innezuhalten und darüber zu sinnieren, wie das alles in fünf oder zehn Jahren aussieht. Welche Themen dann noch nachwirken, was vielleicht noch immer aktuell ist? Eine neue Studie des Pew Research Institutes vom 3. Juli mit dem Titel „Digital Life in 2025. Net Threats“ geht dieser Frage nun nach.
Um ein Bild einer möglichen Zukunft zu zeichnen, greifen die Macher der Studie statt zu quantitativen, statistischen Methoden lieber zum ‚canvassing’, d.h. sie gingen auf drei unterschiedlicher Expertengruppen zu: Bekannte Internetexperten sowie Analysten aus der Tech-Industrie und schließlich über spezifische Mailing-Listen des Pew Research Institutes. Über 1400 beantworteten die Frage:
Accessing and sharing content online – By 2025, will there be significant changes for the worse and hindrances to the ways in which people get and share content online compared with the way globally networked people can operate online today?
(Deutsche Übersetzung: Online-Zugang und Teilen von Inhalten: Werden bis 2025 signifikante Veränderungen zum Schlechteren oder Hindernisse für die Art und Weise, wie man online an Inhalte kommt und diese teilt, auftreten, verglichen mit der Art wie global vernetzte Menschen heute online handeln können?)
Zu dieser Ja-Nein-Frage konnten die Befragten noch eine Einschätzung der größten Bedrohungen und möglichen Gegenmaßnahmen liefern, sowohl anonym als auch namentlich.
Ganze 65% der Teilnehmer antworteten auf die Eingangfrage mit „Nein“, nur 35% mit „Ja“. Darin drückt sich der Glaube an ein freies Internet auch in der Zukunft aus. Für viele steht dieser Optimismus jedoch nicht für sich und ist mehr Hoffnung als definitive Überzeugung. Die Studie identifiziert vier große Bedrohungen, die den befragten Experten Sorgen bereiten:
1) Nationalstaatliche Bedenken um Sicherheit und politische Kontrolle werden zu stärkerer Zensur, Filterung, Fragmentierung und Balkanisierung des Internet führen.
Wenn Staaten wie China und Türkei Inhalte im Netz zensieren oder Zugänge blockieren, so tun sie dass unter Berufung auf nationale Sicherheit, Integrität und moralische Schutzansprüche. Häufig ist es aber vor allem politische Kontrolle, die darüber stabilisiert werden soll. Paul Saffo (Discern Analytics/Universität Stanford) sagt in der Studie: „Regierungen werden immer besser in der Blockierung von Zugängen zu unwillkommenen Webseiten.“. Christopher Wilkinson, Vorstandsmitglied von EURid.eu, formulierte: „Überwachung… kühlt bestenfalls Kommunikation ab und schlimmstenfalls erleichtert sie Industriespionage, aber sie hat nicht besonders viel mit Sicherheit zu tun.“ Auch regionale Schutzbedenken wie wirtschaftlicher Protektionismus aber auch Datenschutzinitiativen können zu „Flaschenhälsen“ werden die das freie Internet bedrohen. Dem gegenüber stehen optimistischere Sichtweisen, die argumentieren, Offenheit und Innovation würden Kontrolle übertrumpfen:
It won’t be a bloodless revolution, sadly, but it will be a revolution nonetheless. – Paul Jones, ibiblio.org
2) Im Zuge der Enthüllungen über Regierungs- und industrielle Überwachung und angesichts wahrscheinlich noch stärkerer Überwachung wird sich Vertrauen in Zukunft verflüchtigen.
Den Experten zufolge stellt die umfangreiche Massen- bis hin zur Totalüberwachung eine deutliche Bedrohung für freien Zugang und Teilen von Inhalten dar. Peter S. Vogel (Internetrecht-Experte bei Gardere Wynne Sewell) sagte dazu: „Datenschutzfragen sind die größte Bedrohung für den Zugang zu und den Austausch von Internet-Inhalten im Jahr 2014, und es gibt wenig Grund zu erwarten, dass sich das bis zum Jahr 2025 ändern wird, insbesondere angesichts der Cyber-Terror-Bedrohungen mit denen Internet-Nutzer und Unternehmen weltweit konfrontiert sind.“ Die Snowden-Enthüllungen würden zu einer stärkeren ‚Balkanisierung’, also Zersetzung/Fragmentierung des Internets führen, weil immer mehr Internetnutzer sich vor den Zugriffen der Sicherheitsbehörden schützen wollen, so Kate Crawford (Professorin und Forscherin).
3) Kommerzieller Druck, der alles von der Internet-Infrastruktur bis zum Informationsfluss beeinflusst, wird die offene Struktur des Online-Lebens gefährden.
Die zentralen Probleme an dieser Stelle sind das Netzneutralitätsprinzip, was immer häufiger untergraben wird, Kopierschutzbestimmungen und Patentgesetzgebung und die Kurzsichtigkeit von Regierungen und Unternehmen. Durch Absprachen und wettbewerbsfeindliche Praktiken werde die erneute Schaffung eines Internets der Leute verhindert, so ein anonymer Chefberater.
Es ist sehr gut möglich, dass das Prinzip der Netzneutralität unterlaufen wird. In einer politischen Realität, wo die Positionen mit Geld gekauft werden, hängt viel davon ab, wie viel ISPs und Content-Anbieter bereit und in der Lage sind, für die Verteidigung ihre konkurrierenden Interessen zu zahlen. Leider zählen die Interessen der täglichen Nutzer sehr wenig. – PJ Rey, Doktorand
Dem gegenüber stehen hoffnungsvollere Perspektiven, denen zufolge wirtschaftliche und soziale Anreize die Bedrohung abmildern können. Es müsse nur die Marktmacht großer Unternehmen gebrochen und dem einzelnen Nutzer die Kontrolle zurückgegeben werden:
[C]ontinuing to dismantle the ‘middle men’ is key. ‑Glenn Edens, PARC
4) Bemühungen, dem TMI-Problem (Too much Information – zu viele Informationen) zu begegnen, könnten zu Überkompensation führen und das Teilen von Inhalten vereiteln
Informationsströme könnten aufgrund von Filter-Algorithmen sehr stark eingeschränkt und manipuliert werden. Von einem offenen und freien Internet würde dann nicht mehr die Rede sein.
Der Trend, Informationen immer weiter und einfacherer verfügbar zu machen wird sicher 2025 andauern. Die größte Herausforderung wird dann wohl das Problem sein, guten und sinnvollen Inhalt zu finden wenn man will. – Joel Halpern, Ericsson
Die Bedrohungen sind nicht neu
Wer regelmäßig unseren Blog liest, dem fällt auf, dass hier vorrangig Themen angesprochen werden, mit denen wir uns schon seit Jahren beschäftigen und auf deren Problematik wir beständig hinweisen. Sicher sind einige der Experten, die im Zuge dieser Studie befragt worden sind, nicht unbedingt unserer Meinung was beispielsweise Privatsphäre und Datenschutz angeht. Der allgemeine Trend jedoch lautet: Wenn jetzt nicht gegen Netzneutralitätsverstöße, Totalüberwachung, unpassendes Urheberrecht und marktbeherrschende Internetfirmen vorgegangen wird, mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen, politischen und technologischen Mitteln, dann wird es ein freies Netz bis 2025 sicher nicht (mehr) geben. Die Studie mag mit Eventualitäten herumspielen und sich auf Expertenmeinungen berufen, aber wer daraus nur Zukunftsmusik liest, der liest sie falsch: Die Bedrohungen von morgen sind unsere Aufgaben von heute!