Google löscht Suchergebnisse im Sinne des EuGH-Urteils nur für europäische Versionen. Eine solche Entfernung ist für jeden Laien sekundenschnell zu umgehen – durch einen Wechsel zu google.com beispielsweise. Medienberichten zufolge scheinen europäische Datenschützer das zu kritisieren – und weltweite Umsetzung der europäischen Rechtsprechung zu fordern.
Ein gefährlicher Trend für die Freiheit des Internets zeichnet sich ab. Die Interpretation des EuGH-Urteils zu Google in Spanien und dem Löschen von Suchergebnissen ist nicht einfach und läuft in viele Richtungen – genau wie die Einschätzungen zu denselben, derer wir auf diesem Blog einige veröffentlichten. Umstritten wie Urteil und Stilisierung zum „Recht auf Vergessen“ ist auch die tatsächliche Löschpraxis Googles. Der Suchmaschinengigant beschränkt die Entfernung von Links auf seine europäischen Versionen – also google.de, google.co.uk und dergleichen. Dafür erntet es nun anscheinend Kritik von Europas obersten Datenschützern.
Letzte Woche trafen sich die Artikel-29-Datenschutzgruppe, eine beratende Instanz der EU-Kommission, und Suchmaschinenbetreiber in Brüssel. Einer Nachricht von Reuters folgend berichteten verschiedene Seiten, die Datenschützer würden eine umfassendere, weltweite Löschung von Links fordern. Reuters bezieht sich auf eine ‚Quelle’, die bei diesem Treffen dabei war:
Regulierer befragten Google zu seiner Entscheidung, Suchergebnisse nur von seinen europäischen Suchmaschinen wie google.co.uk zu entfernen, was bedeutet, dass jeder einfach auf dieselben Informationen zugreifen kann, indem er zum weit verbreiteten google.com wechselt, sagte die Quelle, die bei dem Treffen zugegen war.
Auf iRights wird berichtet, dass Google auch kein Geoblocking mittels IP-Adressen-Erkennung einsetzt. Das bedeutet, obwohl ein Nutzer eindeutig aus Europa kommen kann, reicht ein einfacher Wechsel der Suchmaschine, um entfernte Suchergebnisse anzeigen zu lassen.
Dies wurde also kritisiert. Ob aber die Datenschützer tatsächlich fordern, die Suchergebnisse wenn schon, dann auf allen Suchmaschinen entfernen zu lassen, bleibt offen. Konkrete Forderungen wurden seitens der Artikel-29-Datenschutzgruppe noch nicht veröffentlicht.
Auch wenn eine solche Forderung der vollumfassenden Umsetzung des Urteils im Endeffekt konsequent ist, wie iRights feststellt – eine Übertragung regionalen Rechts auf den globalen Kontext stellt eine Gefahr für die Freiheit des Internets dar – und wird Nachahmer finden, wie Netzwertig.com befürchtet. Kann tatsächlich ein Ergebnis, was gegen das Recht in einem Land verstößt, weltweit entfernt werden? Wird dann irgendwann, wie Martin Weigert von Netzwertig mutmaßt, China Ergebnisse zum Tian’anmen-Massaker in Deutschland zensieren lassen? Können wir das wollen?
In Kanada ging eine Richterin in ihrem Urteil über Google bereits einen Schritt weiter, wie Gigaom.com schreibt. Eine kanadische Firma hatte geklagt, ein Konkurrenzunternehmen würde Produkte aufgrund gestohlener Handelsgeheimnisse weltweit verkaufen. Google, indirekt betroffen, solle die Suchergebnisse des Produktnamens entfernen, die auf Webseiten des Rivalen verlinken, um weitere wirtschaftliche Schädigung des Klägers zu vermeiden. Das „grenzenlose“ Internet war für das Gericht Grund genug, nicht nur eine nationale, sondern weltweite Sperrung zu erwirken. Suchergebnisse wurden bereits im amerikanischen und australischen Kontext entfernt. Dazu schreibt Gigaom:
Wir befinden uns hier auf gefährlichem Terrain, denn Google zu säubern ist nicht nur Zensur, es löscht auch Geschichte aus. Google ist heute wie ein Bibliothekskatalog des verfügbaren Wissens; während unterschiedliche Staaten entscheiden können, bestimmtes Wissen nicht verfügbar zu machen, sollten Menschen trotzdem wissen können, dass es überhaupt existiert – und der beste Weg dorthin verläuft über Google.
Genau das ist der Punkt. Ob es sich um Datenschutz oder geistiges Eigentum handelt – wie weit dürfen Gerichte gehen, um Zugang zu Wissen – weltweit – zu beschränken? Und ist das Löschen von Links über Google nicht immer noch nur ein Nebenschauplatz, ein Bekämpfen von Symptomen? Lässt sich regionales Recht verallgemeinern? Wie wichtig ist Informationsfreiheit? Und wie schnell gelangen wir zur Internetzensur?