Name, Anschrift, Telefonnummer und IP-Adresse – diese und viele weitere Daten speichert das Bundeskriminalamt ab heute von allen Passagieren von Auslandsflügen. Fünf Jahre lange dürfen Behörden die Daten speichern, analysieren und mit anderen Staaten teilen. Kritiker sprechen von einer Rasterfahndung.