Digital Rights
-
: Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken
: Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken Bei iRights.info gibt es ein Dossier von Philipp Otto über „Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken“:
In Sozialen Netzwerken wie schülerVZ, Facebook oder wer-kennt-wen werden alle Inhalte wie Nachrichten, Texte, Fotos, Videos oder Musikdateien von den Nutzern selbst eingestellt. Philipp Otto erläutert, worauf man achten muss, wenn man selbst sein Profil ins Netz stellt, und was man tun kann, wenn die eigenen Rechte verletzt werden.
Hier sind die einzelnen Teile:
Teil 1: Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken
Teil 2: Wenn die eigenen Persönlichkeitsrechte verletzt werden
Teil 3: Urheberrechte in sozialen Netzwerken
Teil 4: Wenn man selbst gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verstoßen hat -
: Neue Kampagnen-Banner für „Bürgerrechte wählen“
: Neue Kampagnen-Banner für „Bürgerrechte wählen“ Die Wahlkampagne „Bürgerrechte wählen“ hat viele neue Banner-Motive bekommen. Davon gefallen mir einige richtig gut. Diese beiden und noch mehr finden sich in der Banner-Galerie:
-
: Vodafone meets 1984
: Vodafone meets 1984 Jemand hat den aktuellen Vodafone-Werbeclip mit Szenen aus 1984 gemixt, um ein Statement gegen die freiwillige Unterstützung der Zensursula-Pläne durch Vodafone zu machen. Das kann man hier sehen:
Vodafone-Werbung „Heroes“ Satire from Generation Upload on Vimeo.
-
: Von der Leyen und Indien: Antwort der Botschaft
: Von der Leyen und Indien: Antwort der Botschaft Nachdem Frau von der Leyens Behauptung, dass Indien „keinerlei Ächtung von Kinderpornografie“ habe, hier schon widerlegt wurde, gibt es das ganze nun auch in offiziell von Ashutosh Agrawal aus der indischen Botschaft in Berlin:
Die Behauptung, dass es in Indien keine Gesetze gegen Kinderpornographie gibt und dass Kindesmißbrauch in Indien legal ist, ist völlig unbegründet und irreführend.
Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 beinhalten mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kindesmißbrauch, zum Beispiel den Abschnitt 354 über Verstösse gegen den Anstand gegenüber Frauen, Abschnitt 375 über die Straftat der Vergewaltigung (jeglicher Akt, geschehen in gegenseitigem Einvernehmen oder anders, mit einer minderjährigen Person wird als Vergewaltigung betrachtet) und Abschnitt 377 über unnatürliche Handlungen und Straftaten. Diese Abschnitte decken auf umfassende Weise die Verbrechen in Bezug auf Kindesmißbrauch ab.
Das Informationstechnologiegesetz in geänderter Form von 2008 wurde am 05. Februar 2009 erlassen, um sich mit den Fällen der Kinderpornographie in elektronischer Form zu befassen. Nach Abschnitt 67 Unterabsätze B (a) und (b) dieses Gesetzes ist es in Indien ein krimineller Akt, Material, welches Kinder in öbszöner, unanständiger oder sexuell expliziter Weise darstellt, in jeglicher elektronischen Form zu veröffentlichen, zu übertragen, zu sammeln, zu erschaffen, zu suchen, zu fördern, zu bewerben, auszutauschen oder zu vertreiben.
Die Begehung solcher Straftaten kann mit Haftstrafen in Höhe bis zu sieben Jahren und Geldstrafen bis zu einer Million Rupien (ungefähr 15000 Euro) bestraft werden. Es ist ebenfalls eine Straftat in Indien, solches Material im Internet zu betrachten oder herunterzuladen und der Strafrahmen dafür ist derselbe wie oben.
Die Unterabsätze B © und (e) decken andere Straftaten im Zusammenhang mit dem Online Mißbrauch von Kindern ab.
Und hier der relevante Auszug aus dem Informationstechnologiegesetz (Änderung) in der Form von 2008 erlassen am 05. Februar 2009:
Abschnitt 67 Absatz B – Bestrafung für das Veröffentlichen, Übertragen oder das Betrachten im Internet von Material, welches Kinder bei sexuell expliziten Handlungen etc. in elektronischer Form darstellt.
Wer immer
A) Material, welches Kinder bei expliziten sexuellen Handlungen oder Verhaltensweisen darstellt in jeglicher elektronischer Form veröffentlicht oder überträgt oder dafür sorgt, dass es veröffentlicht oder übertragen wird oder wer
B) Texte oder digitale Bilder, Material in beliebiger elektronischen Form, welches Kinder auf obzöne oder unanständige oder sexuell explizite Weise darstellt, sammelt, sucht, im Internet betrachtet, herunterlädt, bewirbt, promotet, austauscht oder verbreitet oder wer
C) Beziehungen online zu einem oder mehreren Kindern unterhält, dazu verleitet oder überredet zum Zwecke des Begehens oder über sexuell explizite Handlungen oder auf eine Weise, die einen vernünftigen Erwachsenen auf der Computerquelle beleidigen kann oder wer
D) den Mißbrauch von Kindern online begünstigt oder wer
e) den selbst oder von anderen begangenen Mißbrauch im Hinblick auf sexuell explizite Handlungen mit Kindern in beliebiger elektronischer Form aufzeichnet
Wird bei erstmaliger Verurteilung mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe bis zu einer Million Rupien und bei der zweiten und weiteren Verurteilungen mit Haftsrafe bis zu sieben Jahren sowie Geldstrafe bis zu einer Million Rupien bestraft.
Die Behauptungen, in Indien, Kasachstan oder Osteuropa wäre Kinderpornografie legal, beziehen sich anscheinend alle nur auf eine kleine Übersicht des National Center for Missing & Exploited Children. Dessen Aussagekraft hat aber schon Dirk Landau schön auseinandergenommen. Wissenschaftlich fundierte Ergebnisse lassen sich jedoch aus keiner der beiden Untersuchungen ableiten. Wenigstens gibt die Bundesregierung zu, dass sie keine Erkenntnisse hat, in welchen Staaten „Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe“ steht.
Wie wäre es denn mal, das zu untersuchen? Und dann politischen und diplomatischen Druck zu erzeugen, um eventuelle Staaten zu gesetzlichen Regelungen zu bewegen? In Bezug auf Steueroasen droht man immerhin mit der Kavallerie. Warum nicht bei diesem Thema? Man hatte ja immerhin vier Regierungsjahre Zeit dafür.
Update: Jörg Tauss hat sich beim indischen Boschafter für vdL entschuldigt.
-
: Heute noch im Sozialen Netzwerk, morgen schon auf RTL II?
: Heute noch im Sozialen Netzwerk, morgen schon auf RTL II? Der Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV) hat fünf soziale Netzwerke abgemahnt. Dabei sind MySpace, Facebook, Xing, Wer-Kennt-Wen und Lokalisten. Was der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert: „Dem Betreiber alle Rechte – dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren“, sagt Gerd Billen, Deutschlands „oberster Verbraucherschützer“.
Gemeint sind damit dann sicherlich solche Sachen wie die hier:
„6.1 Der Nutzer gestattet dem Betreiber, die eingestellten Inhalte für die Erbringung der unter wer-kennt-wen abrufbaren Dienstleistungen zu nutzen und räumt dem Betreiber die hierfür erforderlichen Rechte an den Inhalten unentgeltlich ein. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte über wer-kennt-wen oder gegebenenfalls andere Medien zugänglich zu machen.“
Wer weiß, dass Wer-Kennt-Wen zu RTL gehört, für den bekommt so ein letzter Satz doch ganz andere Bedeutungen. Möchten wir nicht alle gerne morgen auf RTL II sein?
Aus der Pressemitteilung des VZBV: Soziale Netzwerke mit mangelndem Fair-Play.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. „Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt“, so Elbrecht. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind. Auch beim Urheberrecht liegt hier einiges im Argen: einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, „aus beliebigen Gründen“ Inhalte zu löschen oder gar „ohne vorherige Mitteilung“ und „ohne Angabe von Gründen“ den Zugang für Mitglieder zu sperren. „Die Anbieter müssen in solchen Fällen die Nutzer informieren“, erklärt Carola Elbrecht. Die Nutzer werden dazu aufgefordert, möglichst viel von sich in Sozialen Netzwerken preiszugeben.
Die Aktion war längst überfällig. Wir lassen uns mal überraschen, was sonst noch so kommt. Die MySpace-AGB scheint mal überhaupt nicht an deutsches Recht angepasst zu sein. Die sieht eher aus wie eine reine sprachliche Übersetzung. Das dürfte noch spassig werden.
-
: Der Bundesdatenschutzbeauftragte bloggt
: Der Bundesdatenschutzbeauftragte bloggt Der Bundesdatenschutzbeauftragte bloggt jetzt. Irgendwie zumindest. Letzte Woche hatten wir über das neue Forum auf der Webseite des Bundesdatenschutzbeauftragten geschrieben. Nun wird dort ein Blog von Peter Schaar angekündigt. Es funktioniert wohl als eigener Thread innerhalb des Forums.
Ein Blog ist es nicht unbedingt, weil die üblichen Charakteristika eines Blogs nicht vorhanden sind, wie RSS-Feeds. Aber wenn man „bloggen“ als Kulturtechnik „Im Internet publizieren“ definiert, dann kann man es irgendwie auch Blog nennen. Mal schauen, wie Peter Schaar das neue Medium nutzen wird. Schade ist trotzdem, dass man nicht wirklich mitbekommt, wenn neue Artikel vorhanden sind.
Vielleicht kann ja einer der Techies beim Bundesdatenschutzbeauftragten einen RSS-Feed aus der Forum-Software bauen?Danke, RSS-Feeds gibts jetzt.Das erste Posting sieht so aus:
Knapp zwei Wochen nach dem Start des Datenschutz-Forums im Internet habe ich mich entschlossen, dasselbe um einen Blog zu ergänzen (für die Uneingeweihten: „Blog“ steht als Kurzform für „Web Log“ und ist eine Art Tagebuch, das über das World Wide Web verbreitet wird). Mein Anspruch ist es dabei, jeweils zu einem Thema meine persönliche Sichtweise beizusteuern und damit die Orientierung im Umgang mit einer Vielzahl täglicher Datenschutzmeldungen zu erleichtern. Dabei geht es mir nicht darum, den Inhalt von Pressemitteilungen oder sonstigen offiziellen Statements zu doppeln, sondern Hintergründe aufzuzeigen und Fragen zu erläutern, die in der regulären Pressearbeit häufig zu kurz kommen. Natürlich soll über den Inhalt des Blogs diskutiert werden – das Datenschutzforum ist dafür der beste Ort. Sie sind herzlich eingeladen mitzumachen. Anregungen und Kritik sind jederzeit willkommen.
Was ich bisher trotz Einloggens noch nicht entdeckt habe, ist eine Feedback-Funktion. Sind denn Kommentare wirklich nicht eingeplant?
Ansonsten wäre ein echtes Blog prima. So ohne Anmeldeprozedur für Kommentare (Die man dann auch einschaltet), mit einem schöneren Design
und natürlich RSS. -
: Netzzensur-Pläne scheitern in Israel
: Netzzensur-Pläne scheitern in Israel Israel scheint auch eine Diskussion über Netzzensur gehabt zu haben. Eine Plattform namens Israelnet berichtet, dass der Rechtsausschuss der Knesset am Donnerstag einen Gesetzesvorschlag der religiösen Partei Schas abgelehnt hatte: Gesetzesvorschlag für Internetzensur abgelehnt. Dieser wollte Provider verpflichten, Pornographie, Gewalt und Glückspiele durch die Provider sperren zu lassen.
Nur ein Mitglied des Ausschusses, der Minister für religiöse Angelegenheiten, Jakov Margi (Schas), stimmte dafür, dass der Vorschlag an die Knesset weitergeleitet wird. Die restlichen sieben Minister lehnten den Gesetzesvorschlag ab. Verschiedene Rechtsexperten hatten gegen den Vorschlag protestiert, da nach ihrer Meinung ein solches Gesetz dem Recht der israelischen Bürger auf freie Information sowie die Privatsphäre eingeschränkt hätte. Ein Knackpunkt des Vorschlages war, dass über die Kriterien, welche Webseiten „geeignet“ seien und welche nicht, allein das Ministerium für Kommunikation entschieden hätte.
-
: Der Zensursula Rocksong
: Der Zensursula Rocksong Einen weiteren Zensursula-Song hab ich bei Kulturtechno gefunden. Der Rock-Song „Zensursula 2.0“ ist musikalisch etwas besser als der Zensi-Zensa-Zensursula Ballermann Song und stammt wohl von „Osslowski & Dolores“. Bei Rapidshare gibt es eine MP3 in hoher Qualität.
-
: FDP will hessische Polizei aufrüsten
: FDP will hessische Polizei aufrüsten Patrick Breyer schreibt in daten-speicherung.de über einen hessischen „Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze“ (PDF).
Wer bei der letzten hessischen Landtagswahl gehofft hat, die FDP in Hessen werde nicht nur den freiheitsrechtlichen Amoklauf der CDU stoppen, sondern eine Wende der Innenpolitik weg von Symbolgesetzen hin zu Wirksamkeit und Freiheit durchsetzen, den enttäuscht der vorliegende Gesetzentwurf. Anders als der vielversprechende rot-grüne Koalitionsvertrag scheint die hessische FDP einer abgeschwächten Schäuble-Doktrin zu folgen, wonach die Machtbefugnisse des Staates so weit auszudehnen sind, wie es unsere Verfassung gerade noch zulässt. Da der jetzige Gesetzentwurf selbst diese Grenzen in vielen Punkten sprengt, müssen sich Hessens Politiker auf eine weitere Aufhebung ihres Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einrichten.
-
: Freier Datenflus im Netz – das Internet als Gemeingut?
: Freier Datenflus im Netz – das Internet als Gemeingut? Deutschlandradio Kultur hat am Samstag in der Sendung Breitband erneut über Netzneutralität berichtet: Freier Datenflus im Netz – das Internet als Gemeingut?
Das Prinzip der so genannten Netzneutralität besagt, dass alle Inhalte des Internets gleichberechtigt druchgeleitet werden, dass Internetzugangsanbieter wie die Telekom keine Portale und Websiten sperren oder langsamer ausliefern dürfen. Vergangene Woche sprachen wir mit Barbara van Schewick, Professorin an der Stanford Universität über das – in Europa eher unbeachtete – Thema Netzneutralität. Sie betonte den kulturellen und wirtschaftlichen Gewinn, den unsere Gesellschaft durch das gleichberechtigte Internet hat. Das Prinzip des freien Datenflusses im Netz sieht Barbara van Schewick aber nun wie viele andere gefährdet. Denn sowohl in den USA als auch in Europa arbeiten Lobbyisten von Telekommunikationskonzernen bereits daran, dass kommerzielle Vorfahrtsregeln auf der Datenautobahn Realität werden. Muss die freie Fahrt für freie Daten ins Grundgesetz? Ist das Internet ein schützenswerter Bereich? Darüber reden wir mit dem Juristen Dr.Till Kreutzer von der Internetplattform irights.info.
-
: Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat
: Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat Das war es dann wohl vorläufig bis die Sache beim Bundesverfassungsgericht landet: Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt. Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten.
Hat jemand die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Länder? Wäre ja interessant zu schauen, welche Bundesländer mit welchen Koalitionen wie abgestimmt haben.
Update: Hier ist der Mitschnitt der Bundesrats-Abstimmung. Hat ganze 3,5 Minuten gedauert (man hatte auch 93 Tagesordnungspunkte durchzuwinken):
Ich finde gerade kein Protokoll dazu, welche Bundesländer den Vermittlungsausschuss anrufen wollten.
-
: Netzneutralität: Gute Bytes, schlechte Bytes
: Netzneutralität: Gute Bytes, schlechte Bytes Zeit Online berichtet über Netzneutralität und hat dazu u.a. Michael Horn vom Chaos Computer Club befragt: Gute Bytes, schlechte Bytes.
Michael Horn vom Chaos Computer Club (CCC) kritisiert, dass sich Contentanbieter und Provider schon heute die Durchleitung von den großen Carriern wie der Telekom erkaufen müssen. Früher hätte es in so einem Fall eine Netzzusammenschaltung gegeben, ein sogenanntes Peering. Heute sei die „Datensteuer“ für die Telekom längst zu einer weiteren nicht unerheblichen Einnahmequelle geworden. Und die Unternehmen zahlten lieber, als sich zu beschweren, in der Hoffnung einen guten Deal auf Kosten der Konkurrenz gemacht zu haben. Der ahnungslose Internetnutzer wundere sich im Zweifel nur, warum er auf eine bestimmte Seite länger warten muss als auf eine andere.[…]„Man kann das kaum kontrollieren. Das ist ein sehr subtiles Mittel der Konsumentensteuerung“, bemängelt auch Horn vom CCC. Und dass alle Daten im Netz gleichbehandelt werden, sei auch die Garantie für die Freiheit des Kommunikationsmediums Internet. Szenarien, in denen kommerzielle Angebote bevorzugt behandelt würden, wären nur ein weiterer Schritt hin zu einem eindimensionalen Shoppingnetz, von dem auch die Film- und Musikindustrie so gerne träume.
-
: Petition gegen ein Verbot von Action-Computerspielen
: Petition gegen ein Verbot von Action-Computerspielen Hatte ich schon früher bei Twitter verlinkt: Die Petition „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung – Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen“ vom 05.06.2009 richtet sich gegen eine Politik, die Computerspiele als Killerspiele sieht. Bisher wurden 32849 Mitzeichner gefunden und die Petition hat noch durch das (im Gegensatz zur Bekämpfung von Kinderpornographie) populäre Thema und die Mobilisierungsfähigkeit der Computerspieler das Potential, in den kommenden Wochen zur meist gezeichneten Petition zu werden.
Darum geht es konkret in den Forderungen:
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, …
• den irreführenden und diskriminierenden Begriff „Killerspiele“ aus der politischen Diskussion zu nehmen.
• das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.
• den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
• Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen.
• die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.Der Zensursula-Petitions-Account kann zur Zeichnung gerne zweitverwertet werden.
-
: Phänomen Piratenpartei: Ein Spot zur Bundestagswahl 2009
: Phänomen Piratenpartei: Ein Spot zur Bundestagswahl 2009 Jemand hat aus vielen TV-Berichten rund um die Piratenpartei ein schönes Mash-Up gebastelt: Phänomen Piratenpartei: Ein Spot zur Bundestagswahl 2009.
Ein tolles Sammelsurium an Politiker-Statement von Pofalla über Dirk Niebel bis hin zum schönsten:
„Die Piratenpartei ist im Kern eine Witzpartei, denn sie hat kein inhaltliches Programm und fordert populäre Dinge, die bedeuten, dass in Zukunft im Internet nur noch Chaos sein soll.“
Das hat nicht jemand gesagt, sondern Philipp Mißfelder von der Jungen Union / CDU. Und damit ernennen wir ihn zum Politiker des Tages! Zum Glück hat ja die CDU ein inhaltliches Programm und fordert nie populäre Dinge. Um Philipp Mißfelder besser vorzustellen sei hier auf ein tolles Portrait von Dirk Kurbjuweit aus einem der vergangenen Print-Spiel verwiesen: Der Schattenmann.
Niemand hat so zielstrebig Karriere in der CDU gemacht wie Philipp Mißfelder. Er ist auf dem Weg nach ganz oben, aber dafür muss er sich ständig der Kanzlerin anbiedern. Ein Bericht über den Zustand des Menschen in der Politik.
-
: Coole Netzzensur – Werbung aus Australien
: Coole Netzzensur – Werbung aus Australien Aus Australien kommt ein ziemlich cooler Anti-Netzzensur-Videoclip:
Mehr Infos hier: GetUp! – Censor This? Censordyne.
-
: Piraten jagen Partei-Schnarchnasen
: Piraten jagen Partei-Schnarchnasen Das Handelsblatt kommentiert den Internet-Wahlkampf und die Diskussion rund um Netzpolitik in Deutschland, die von den Volksparteien verschlafen wird: Piraten jagen Partei-Schnarchnasen.
Das Problem besteht darin, dass die Netzpolitik von den Spitzen der Parteien noch nicht ernst genommen wird. Alibi-Formulierungen ersetzen einen ernsthaften und seriösen Abgleich von Interessen. Damit werden sie nicht mehr lange durchkommen. Denn von einer Flanke her drängt die wirtschaftliche Realität: Man denke nur an die Verwüstung, die Google mit seinem Buchprojekt anrichten könnte. Von der anderen Flanke her stürmen die Nutzer und Netzaktivisten, die sich nach dem Aufmerksamkeitsgewinn dank „Zensursula“ ermutigt fühlen. Und dann sind da auch noch die organisierten Piraten, die nach dem Achtungserfolg bei der Europawahl viel Wind in ihren Segeln spüren. So viel dürfte feststehen: 2009 ist der letzte Wahlkampf, bei dem die Volksparteien die Netzpolitik verschnarchen können.
-
: Frau von der Leyen kommentieren
: Frau von der Leyen kommentieren Ich wurde heute Morgen von MDR-Sputnik-Radio eingeladen, einige Zitate von Ursula von der Leyen zur Zensursula-Debatte zu kommentieren. Das kann man sich als MP3 anhören.
Update: Die URL der MP3 hatte gewechselt. Der Link funktioniert jetzt wieder.
-
: Netzpolitik-Podcast 080: Frank Rieger über die Vorratsdatenspeicherung
: Netzpolitik-Podcast 080: Frank Rieger über die Vorratsdatenspeicherung Der Netzpolitik-Podcast Folge 080 ist ein Interview mit Frank Rieger vom Chaos Computer Club. Frank hat mit Constanze Kurz und einigen anderen Co-Autoren auf Einladung des Bundesverfassungsgericht ein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung geschrieben. Das Bundesverfassungsgericht holt sich momentan Gutachten von Experten ein, um auf deren Basis über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden zu können. Viele unserer Leser und Leserinnen sind Teil der Klage, weil sich mehr als 34.000 Menschen der größten Massenklage aller Zeiten angeschlossen haben.
Der Chaos Computer Club hat am Montag das Gutachten veröffentlicht. Auf 59 Seiten kann man in allgemeinverständlicher Sprache die technischen Hintergründe der Vorratsdatenspeicherung nachlesen und ihre Folgen für unsere Privatsphäre und den Datenschutz nachvollziehen. Man kann aber auch den 43 Minuten langen Podcast hören, wo wir das Gutachten und seine vielen Unterthemen ausführlich besprochen haben.
-
: Internet-Sperren: Jetzt sind die Länder gefordert
: Internet-Sperren: Jetzt sind die Länder gefordert Es gibt eine neue Pressemitteilung des AK-Zensur: Internet-Sperren: Jetzt sind die Länder gefordert.
Landesregierungen sollen gegen umstrittenes Internet-Sperr-Gesetz stimmen: Bürgerinnen und Bürger appellieren an die Ministerpräsidenten
Stuttgart, 8. Juli 2009. Bei der Bundestagsdebatte am 18. Juni 2009 wurde das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz gegen deutliche Bedenken der Opposition beschlossen. Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei sind auf Landesebene an acht Regierungen beteiligt. Anlässlich der Bundesratssitzung am kommenden Freitag, dem 10. Juli 2009, hat der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur die Landtagsfraktionen der FDP (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen), der Grünen (Bremen und Hamburg) und der Linken (Berlin) in einem offenen Brief zum Handeln aufgefordert. Diese acht Länder stellen mit 39 Stimmen eine Mehrheit im Bundesrat. In dem bereits letzte Woche verschickten Schreiben, das sich zusätzlich direkt an die vom jeweils kleinen Koalitionspartner gestellten stellvertretenden Ministerpräsidenten wendet, heißt es unter anderem:
-
: Politiker des Tages: Sascha Raabe, SPD
: Politiker des Tages: Sascha Raabe, SPD Zum Politiker des Tages erklären wir heute Sascha Raabe, Bundestagsabgeordneter der SPD: Dieser nimmt in einer Pressemitteilung zur Gründung eines Kreisverbandes der Piratenpartei in Main-Kinzig Stellung. Dabei überspannt er etwas den Bogen und suggeriert, dass die Zensursula-Gegner den ungehinderten Zugang zu Kinderpornographie im Netz fordern. Das ist natürlich nicht so. Aber lest selbst einen kleinen Ausschnitt:
„Wir können es doch als Gesellschaft nicht hinnehmen, das – so wie es die Piratenpartei fordert- Jugendliche und Erwachsene ungehindert Zugang zu Kinderpornos im Internet haben können, nur weil diese vom Ausland aus angeboten werden. Meinungs- und Informationsfreiheit bedeutet nicht, dass es ein Grundrecht auf ungehinderten Zugang zu Kinderpornographie im Internet gibt. Das Grundgesetz schützt vor allem die Rechte der Schwächsten und das sind hier die missbrauchten Kinder und nicht die sogenannte Internet-Community. Überhaupt finde ich es anmaßend, wenn die Piratenpartei sich als Vertreter der gesamten Internet-Community aufspielt. Ich nutze selbst das Internet von Anfang an und fühle mich überhaupt nicht dadurch beeinträchtigt, dass kinderpornographische Seiten aus dem Inland wie aus dem Ausland gelöscht oder gesperrt werden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Da wäre übrigens wieder „Die Internet-Community„TM und „Der rechtsfreie Raum„TM. Man hat manchmal das Gefühl, beim Thema Netzpolitik gibt es einen Bullshit-Bingo-Aggregator für Politiker-Pressemitteilungen. Der Wortschatz ist dann nicht besonders groß.
Die Einleitung der Pressemitteilung ist übrigens:
Mit Kopfschütteln quittierte der Bundestagsabgeordnete für den Main-Kinzig-Kreis Dr. Sascha Raabe (SPD) die Beweggründe zur Gründung des Kreisverbandes Main-Kinzig der Piratenpartei.
Da fragt man sich, ob die SPD immer noch Kopfschüttelnd da stehen wird, wenn junge und netz-kompetente Menschen sie kaum noch wählen?
Update: Danke an Wortwart für den Hinweis in den Kommentaren. Sascha Raabe ist nach eigenen Angaben ein richtiger „Digital Native“, wenn er das Internet „seit Anfang an“, also seit er geboren ist, nutzt.