Heute noch im Sozialen Netzwerk, morgen schon auf RTL II?

Der Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV) hat fünf soziale Netzwerke abgemahnt. Dabei sind MySpace, Facebook, Xing, Wer-Kennt-Wen und Lokalisten. Was der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert: „Dem Betreiber alle Rechte – dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren“, sagt Gerd Billen, Deutschlands „oberster Verbraucherschützer“.

Gemeint sind damit dann sicherlich solche Sachen wie die hier:

„6.1 Der Nutzer gestattet dem Betreiber, die eingestellten Inhalte für die Erbringung der unter wer-kennt-wen abrufbaren Dienstleistungen zu nutzen und räumt dem Betreiber die hierfür erforderlichen Rechte an den Inhalten unentgeltlich ein. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte über wer-kennt-wen oder gegebenenfalls andere Medien zugänglich zu machen.“

Wer weiß, dass Wer-Kennt-Wen zu RTL gehört, für den bekommt so ein letzter Satz doch ganz andere Bedeutungen. Möchten wir nicht alle gerne morgen auf RTL II sein?

Aus der Pressemitteilung des VZBV: Soziale Netzwerke mit mangelndem Fair-Play.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. „Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt“, so Elbrecht. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind. Auch beim Urheberrecht liegt hier einiges im Argen: einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, „aus beliebigen Gründen“ Inhalte zu löschen oder gar „ohne vorherige Mitteilung“ und „ohne Angabe von Gründen“ den Zugang für Mitglieder zu sperren. „Die Anbieter müssen in solchen Fällen die Nutzer informieren“, erklärt Carola Elbrecht. Die Nutzer werden dazu aufgefordert, möglichst viel von sich in Sozialen Netzwerken preiszugeben.

Die Aktion war längst überfällig. Wir lassen uns mal überraschen, was sonst noch so kommt. Die MySpace-AGB scheint mal überhaupt nicht an deutsches Recht angepasst zu sein. Die sieht eher aus wie eine reine sprachliche Übersetzung. Das dürfte noch spassig werden.

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9 Ergänzungen

  1. @1

    Genau, CC-BY, aber ich denke etwas Privatsphäre wär dann doch schon nicht schlecht ;)

    Und demnächst: Geheimdienste kaufen SozialeNetzwerke auf…

  2. Damit dürften die Probleme für die SNs in Zukunft noch grösser werden – damit wäre also nicht nur das Geschäftsmodell gescheitert…

    1. @Miro das ist so nicht ganz richtig. AOL als Eigentümer von ICQ drückt sich ausnehmend schwammig in einigen Teilen der AGBs aus.

      So ist stellenweise nicht ganz klar, ob die Übertragung des Copyrights auch übertragene Daten betrifft, bzw dies bei P2P-verbindungen überhaupt möglich ist.

      Dass dieser Zustand jedoch unangenehm aussehen könnte, zeigt dieser Artikel, der sich mit dem Folgen dieser Möglichkeit beschäftigt:

      http://www.kontrollausschluss.de/instant-messaging-plaudern-fr-das-protokoll.html

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.