BEREC

  • : Neustart bei SaveTheInternet.eu: EU-Konsultation zur Netzneutralität
    Neustart bei SaveTheInternet.eu: EU-Konsultation zur Netzneutralität

    Es war einer der größten Erfolge der Demokratie in Zeiten des Internets: Für die Netzneutralität waren in den USA knapp vier Millionen Nachrichten aus der Zivilgesellschaft an die Regulierungsbehörde FCC nötig, in Indien über eine Million. Diese Staaten haben daraufhin Prinzipien der Netzneutralität beschlossen, Millionen von Stimmen blieben also nicht ohne Gehör. Das können wir in der EU auch noch schaffen, denn es wird eine Online-Konsultation geben.

    Unter Netzneutralität versteht man das Prinzip, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird, unabhängig von Sender, Empfänger, Inhalt oder Anwendung. Das EU-Parlament hat die historische Chance verpasst und im Oktober nur einem Kompromiss zur Netzneutralität zugestimmt, der vieles vage lässt – ein Geschenk für die Telekom, wenn wir nicht handeln. Denn nun ist die Zivilgesellschaft bei SaveTheInternet.eu gefragt: Die Kampagne zur Rettung der Netzneutralität geht in die zweite Runde – können auch wir die unsere Regulierungsbehörde von den Argumenten für Netzneutralität überzeugen?

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    Nachdem der erste Entwurf aus dem Parlament noch eine echte Netzneutralität enthalten hatte, weist die finale Verordnung gravierende Schwächen auf: So sind etwa Spezialdienste nicht klar definiert und die Diskriminierung einzelner Anbieter (Zero-Rating) ist nur schwammig geregelt, ebenso die unterschiedliche Behandlung von Inhalten nach „Verkehrskategorien“ durch die Provider. Rechtsunsicherheit per Gesetz also, mit erheblichem Nachbesserungsbedarf.

    Jetzt schon an der EU-Konsultation zum Thema teilnehmen!

    Daher ist nun BEREC an der Reihe, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (auf Deutsch als GEREK abgekürzt). BEREC soll bis Ende August einheitliche und konkrete Regelungen für den Umgang mit Netzneutralitätsverletzungen schaffen. Hierfür gab es bereits erste Treffen mit Interessensvertretern. Von Anfang Juni an wird es für einen Monat eine Online-Konsultation zum Thema geben, bei der die Meinung der Bürgerinnen und Bürger eingeholt werden soll.

    Bereits jetzt kann man auf SaveTheInternet.eu daran teilnehmen und der eigenen Meinung zur Zukunft des Netzes Gehör verschaffen. Aus den Antworten auf die Multiple-Choice- und Freitext-Felder auf SaveTheInternet.eu wird eine E‑Mail generiert, die nach Beginn der EU-Konsultation an BEREC weitergeleitet wird. Nicht nur ist der Zeitraum von einem Monat für die Konsultation relativ kurz, in den USA waren es drei Monate. Fraglich ist auch, wie BEREC anschließend bis Ende August alle Antworten auswerten und zudem einen fertigen Katalog zur Netzneutralität freigeben will. Zu hoffen ist, dass der Konsultationsprozess trotzdem vollständig in die BEREC-Entscheidung eingeht.

    Es ist noch nicht zu spät: Perspektiven

    „Es ist noch nicht zu spät für eine echte Netzneutralität in der EU.“ Das stand für uns schon mit der Entscheidung des EU-Parlaments fest. BEREC hat bereits angekündigt, eng mit der US-amerikanischen Regulierungsbehörde FCC zusammenzuarbeiten. Das ist ein gutes Zeichen, da die FCC bereits strenge Regeln zur Netzneutralität erlassen hat. Auf unserem Blog hat Thomas Lohninger aufgezeigt, wo Handlungsbedarf bei der Regulierung besteht. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die Stellungnahme der Organisation European Digital Rights (EDRi) an BEREC. Auch auf der Kampagnenseite gibt es weitere Informationen und eine Sektion mit häufig gestellten Fragen.

    In Kürze wird es auch eine deutsche Version von SaveTheInternet.eu geben, die wir dann an dieser Stelle verlinken.

    31. März 2016 2
  • : Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an
    Fátima Barros bei der Nachbetrachtung der 25. GEREK-Plenarsitzung.
    Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an

    Europäische Regulierer werden eng mit ihren US-amerikanischen FCC-Kollegen zusammenarbeiten, wenn sie die kommenden europäischen Leitlinien zur Netzneutralität erarbeiten. Das kündigte die scheidende Vorsitzende des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), Fátima Barros, heute in Brüssel an.

    Als Startschuss für eine „Plattform der Kooperation“ könne der Workshop gelten, an dem letzte Woche neben Roberto Viola von der EU-Kommission auch der Vorsitzende der Federal Communications Commission (FCC), Tom Wheeler, teilgenommen hat. Diese Zusammenarbeit soll künftig verstärkt weitergeführt werden; zwischenzeitlich von der FCC gesammelte Erkenntnisse sollen in die europäischen Leitlinien einfließen, so Barros.

    Von den USA lernen

    In den USA gelten seit diesem Jahr strenge Regeln zur Netzneutralität, die seither geballten Angriffen seitens der Telekommunikationsindustrie sowie des republikanisch dominierten Kongresses ausgesetzt sind. Zuletzt sorgte etwa die Begrenzung des Datentransfervolumens beim Netzanbieter Comcast für Aufregung und führte bisher zu 13.000 Beschwerden bei der FCC, die dann eingreifen kann, sollten Verbraucher oder Wettbewerber geschädigt werden.

    Da die EU-Verordnung solchen Kappungsgrenzen jedoch keinen Riegel vorschiebt, wird sich die europäische Konsultationsphase wie angekündigt auf vier umstrittene Bereiche konzentrieren: auf die Rolle von Spezialdiensten, auf „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating, auf die Rahmenbedingungen, die etwas über die Qualität des Internetzugangs aussagen, sowie auf mögliche Maßnahmen, die Netzanbieter in puncto Verkehrsmanagement ergreifen könnten.

    Gespräche laufen

    Erste Gespräche mit Interessensvertretern hätten bereits stattgefunden, so Barros, „was wir aber im Moment tun, ist zuzuhören“. Zunächst gehe es darum, unterschiedliche Sichtweisen einzufangen, deshalb könne sie sich noch nicht zu Details äußern. GEREK sei jedoch die entscheidende Bedeutung von Netzneutralität bewusst, die diese auf den freien Meinungsaustausch habe und die das gesamte Gemeinwesen betreffe. Wir werden sie – und insbesondere ihren Nachfolger Wilhelm Eschweiler von der deutschen Bundesnetzagentur – beim Wort nehmen.

    16. Dezember 2015 3
  • : #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität
    campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität

    2015 war das Jahr der Entscheidungen rund um Netzneutralität. Doch während die US-Regulierungsbehörde FCC im Februar starke Regeln zum Schutz des offenen Internets beschlossen hat, konnten sich die EU-Institutionen nicht einmal dazu durchringen, das Wort „Netzneutralität“ in der im Oktober verabschiedeten Verordnung zu erwähnen.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der fünfte Beitrag in dieser Reihe.

    So ist es kein Wunder, dass der an entscheidenden Stellen schwammig gehaltene Text förmlich dazu einlädt, beliebig interpretiert zu werden. Kaum einen Tag nach der Abstimmung im EU-Parlament meldete sich etwa Telekom-Chef Timotheus Höttges zu Wort und sprach von einem „ausgewogenen Kompromiss“ – Anlass genug, um die Alarmglocken schrillen zu lassen.

    Zwar sei zu bedauern, erklärte Höttges die Sicht der Industrie, dass überhaupt Regeln aufgestellt wurden, die mehr Regulierung bedeuten würden. Gleichzeitig stelle die Verordnung aber sicher, dass weiterhin „innovative Internetdienste“ entwickelt werden könnten und führte als Beispiele unter anderem Videokonferenzen und Online-Gaming an, die man künftig auf bezahlte Überholspuren auslagern könne.

    Diese Auslegung erinnert frappant an die des Digitalkommissars Günther Oettinger, der nicht von ungefähr als industriefreundlich gilt. Auch er bezeichnete den Ansatz als „ausgewogen,“ Spezialdienste zuzulassen, um „Innovationsanreize“ für die europäische IT-Industrie zu schaffen.

    Solche Vorstöße sind als Kampfansage an die europäischen Regulierer zu verstehen, denen die Aufgabe zufällt, innerhalb der nächsten Monate verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen die nebulösen Passagen des Gesetztextes mit Inhalt füllen und Unklarheiten beseitigen. Beobachter gehen freilich davon aus, dass dies bloß den Ausgangspunkt für lang anhaltende Rechtsstreitigkeiten bilden wird, die auch in den USA auf der Tagesordnung stehen.

    Was ist eigentlich Netzneutralität, und warum ist sie so wichtig?

    Unter Netzneutralität versteht man das Prinzip, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird, unabhängig vom Sender, Empfänger, dem Inhalt oder der Anwendung. Diese grundsätzlichen fairen Ausgangsbedingungen haben bislang gewährleistet, dass sich das Internet zur der Plattform entwickeln konnte, wie wir sie heute kennen.

    Neue und unbekannte Anbieter müssen nicht befürchten, von Platzhirschen ausgebremst zu werden, die ihre Inhalte gerne schneller und zuverlässiger an die Nutzer ausliefern würden als die meist finanzschwächere Konkurrenz. Netzanbieter können dann auch nicht die Rolle eines Türhüters einnehmen und an beiden Stellen abkassieren: Bei den Nutzern auf der einen, und bei den Inhalteanbietern auf der anderen Seite.

    Erst diese Gleichberechtigung führt zu Wettbewerb und damit zu Innovation. Ein Zwei-Klassen-Netz hingegen verwandelt das Internet in einen Markplatz, der zwangsläufig große Anbieter bevorzugt und es den Nutzern erschwert oder gar unmöglich macht, selbst darüber zu bestimmen, wo sie sich im Netz aufhalten oder mit wem sie über welche Anwendung kommunizieren.

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    Wie ist die europäische Regelung zustande gekommen?

    Nach der ersten Lesung im EU-Parlament im April 2014, in der die Abgeordneten überraschend starke Netzneutralitätsregeln verabschiedeten, setzte der EU-Ministerrat alles daran, den Gesetzvorschlag wieder zu verwässern. Entsprechend fiel dann auch die Einigung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vom März 2015 aus, die es Netzanbietern unter anderem erlaubt hätte, den Zugang zu legalen Inhalten zu behindern oder gleich ganz zu sperren.

    Die folgenden Trilog-Verhandlungen, in denen sich die Kommission, das Parlament und der Ministerrat auf eine gemeinsame Position einigen mussten, waren von der traditionellen Intransparenz geprägt, die dieses Instrument mit sich bringt. Nur Interviews und gelegentliche Leaks brachten ein wenig Licht in den jeweils aktuellen Verhandlungsstand und zeigten, wie wenig die Kommission und der Ministerrat gewillt waren, sich der Position des Parlaments anzunähern.

    Ein erstes Etappenziel wurde schließlich Ende Juni erreicht, unmittelbar vor dem Ende der lettischen Ratspräsidentschaft. Günther Oettinger verkündete auf Twitter die Botschaft mit den unglücklich gewählten Worten, „das Ende von Roaming und Netzneutralität“ stehe unmittelbar bevor. Nach weiteren zähen Verhandlungen nickte der wichtige Industrieausschuss (ITRE) des EU-Parlaments den Verordnungsentwurf im Juli und im Oktober ab, bevor er am 27. Oktober in zweiter Lesung das Parlamentsplenum passierte.

    Abgeschlossen ist der Prozess damit jedoch noch nicht: Bis Ende August 2016 hat nun das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) Zeit, um gemeinsam mit der Kommission verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für die umstrittenen Spezialdienste festlegen, die Regelungen zum Verkehrsmanagement präzisieren sowie die bislang unklar formulierten Anforderungen an den Internetzugang selbst näher definieren.

    Die Schwächen der europäischen Regelung hat die Netzneutralitäts-Expertin Barbara van Schewick in einem Gastbeitrag zusammengefasst (hier im englischen Original). Welche langfristigen Folgen unterschiedliche Regulierungsansätze haben, die bis zur Fragmentierung des Internets reichen könnten, zeigt eine Studie von Ben Scott, Jan-Peter Kleinhans und Stefan Heumann, die zudem den weitgehend unregulierten Peering- und Transit-Markt als großes Problem identifiziert.

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    Von Internet-Taliban, staatlich diktiertem Einheitsnetz und Umweltschutz

    Die öffentliche Debatte war von hemmungsloser Polemik geprägt, der man trotz aller Tragik einen gewissen Unterhaltungswert nicht absprechen konnte. Besonders in Erinnerung blieben uns die Aussagen von Günther Oettinger, der der Netzgemeinde „Talbian-artige“ Tendenzen unterstellte und davor warnte, dass Netzneutralität Leben kosten könnte. Der deutsche Branchenverband Bitkom befürchtete negative Auswirkungen auf die Umwelt und stellte zudem die gleichermaßen absurde Behauptung in den Raum, strenge Regeln zur Netzneutralität würden IPTV, also Fernsehen übers Internet, verbieten.

    Eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ wünschte sich die Telekom Deutschland von geneigten Inhalteanbietern, um die Qualität des Internets zu sichern. Keinesfalls dürfe es zu einem „staatlich diktierten Einheitsnetz“ kommen, mahnte der Ex-Monopolist – eine Argumentation, die Günther Oettinger dankbar aufgriff und die Debatte aus seiner Sicht zusammenfasste: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“

    Überhaupt ist es auffällig, wie oft sich die Sichtweise des EU-Kommissars mit der der Telekom-Lobby überschneidet. Überraschen sollte das freilich nicht, schließlich trifft sich Oettinger bevorzugt mit Vertretern der Industrie und schummelt bei der Lobby-Transparenz.

    Blick nach außen

    In den USA drehte sich alles um die Entscheidung der Regulierungsbehörde FCC, Netzbetreiber unter dem „Title II“ des Telecommunications Act als sogenannte „Common carrier“ neu einzustufen. Erst diese Re-Klassifizierung erlaubte es den Regulierern, Provider wie andere Anbieter grundlegender Infrastruktur wie Wasser oder Gas zu behandeln und gab ihnen die Werkzeuge in die Hand, Regeln zur Netzneutralität zu erlassen. Entsprechend wenden sich die laufenden Gerichtsverfahren gegen diese Neueinstufung und könnten bis vor dem Obersten Gerichtshof landen. Natürlich hält das aber Netzbetreiber nicht von Versuchen ab, die Regeln durch die Hintertür zu umgehen.

    In Indien gab es in diesem Jahr zwar keine einschlägigen regulatorischen Entscheidungen, dafür aber eine äußerst erfolgreiche Kampagne, die sich gegen die Facebook-Initiative internet.org richtete. Das Projekt wollte zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkte Internetzugänge bieten, verlor aber in Folge des öffentlichen Drucks zahlreiche Kooperationspartner. Die Kampagne könnte als Blaupause für andere Länder herhalten, über denen das vermeintlich freie Facebook-Angebot schwebt.

    Die Debatte darüber, welche Auswirkungen solche Zero-Rating-Modelle haben können, ist jedoch noch lange nicht beendet. Beispielsweise konnten sich die unabhängig von internet.org vertriebenen Twitter- oder Facebook-Packs am indischen Markt nicht durchsetzen, während die US-Tochter von T‑Mobile mit „kostenlosen“ Musik- und Videostreaming-Angeboten experimentiert – und dabei möglicherweise unbeabsichtigt das Konzept von Datentransferlimits in Frage stellt.

    5. Dezember 2015
  • : EU-Regeln zu Netzneutralität und Roaming treten in Kraft
    EU-Regeln zu Netzneutralität und Roaming treten in Kraft

    Der im Oktober vom EU-Parlament abgesegnete Kompromiss zur Netzneutralität und zur Abschaffung der Roaming-Gebühren ist heute offiziell in Kraft getreten. Die allermeisten Regeln gelten jedoch erst ab dem 30. April 2016, wobei die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union noch einige Ausnahmen und Übergangsfristen nennt.

    Wie berichtet sollen etwa die Roaming-Gebühren im Mobilfunk erst ein Jahr später, mit dem 15. Juni 2017, gänzlich wegfallen – doch nur dann, wenn die EU-Kommission es bis dahin geschafft hat, nach wie vor offene Fragen im Bereich der Großkundenentgelte zu lösen. Das betrifft die Gebühren, die sich die Netzbetreiber gegenseitig verrechnen, sobald Kunden ein fremdes Netz im Ausland nutzen.

    Ebenfalls ausstehend sind verbindliche Leitlinien, die Unklarheiten und Schlupflöcher schließen helfen sollen, die noch in den Netzneutralitäts-Regeln klaffen. Diese erarbeitet das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in Zusammenarbeit mit der Kommission bis Ende Juni 2016, bis sie nach einer öffentlichen Konsultationsphase mit dem 31. August 2016 in Kraft treten können.

    Vom Ausgang dieses Prozesses wird abhängen, wie offen und diskriminierungsfrei sich das Internet in Europa in den kommenden Jahrzehnten entwickeln wird. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass sogenannte Spezialdienste, also bezahlte Überholspuren, die „allgemeine Qualität“ normaler Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen. Die Feinjustierung des gemeinsamen europäischen Telekommunikationsmarktes könne nun beginnen, wie GEREK in einer Aussendung mitteilte.

    30. November 2015 3
  • : Unterschiedliche Regeln zur Netzneutralität könnten Internet fragmentieren
    Regeln für Netzneutralität sollen sicherstellen, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/mrtopf/5113277185/">Christian Scholz</a>
    Unterschiedliche Regeln zur Netzneutralität könnten Internet fragmentieren

    Sollten die USA und die EU ihre jeweiligen Regeln für Netzneutralität unterschiedlich auslegen, könnte das weitreichende Folgen bis hin zu einer Fragmentierung des Internets nach sich ziehen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Stiftung Neue Verantwortung, die die Debatten der vergangenen Jahre nachzeichnet und die unterschiedlichen Ansätze sowie deren potenzielle Auswirkungen untersucht.

    Zwar überschneiden sich die postulierten Regeln in vielen Punkten, an etlichen Stellen überwiegen jedoch die Unterschiede. Wie drastisch diese in der Praxis ausfallen werden, lässt sich allerdings noch nicht abschließend festhalten: Zum einen haben die EU-Institutionen den unlängst ausgehandelten Kompromiss noch nicht abgesegnet, auch wenn davon auszugehen ist, dass er in der vorliegenden Form im Herbst beschlossen werden wird. Zum anderen wird es an den nationalen europäischen Regulierungsbehörden und Gerichtshöfen liegen, die Unklarheiten der geplanten Verordnung auszulegen, insbesondere was Spezialdienste und Zero-Rating-Angebote betrifft.

    Im Unterschied dazu lassen die Anfang des Jahres von der US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) aufgestellten Regeln deutlich weniger Interpretationsspielraum offen, schon allein deshalb, weil sie auf einer klaren theoretischen Grundlage fußen. Der FCC-Ansatz, der die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung aller Datenpakete festschreibt, geht von einem sogenannten „virtuous cycle“ aus, also dem Gegenteil eines Teufelskreises.

    Der „Virtuous Cycle“

    Neue Dienste und Applikationen, die auch – und vor allem – von bislang unbekannten Unternehmen stammen können, schrauben die Anforderungen an die dazu notwendige Netzkapazität unweigerlich nach oben. Konsumenten, die diese innovativen Angebote nutzen wollen, werden in der Folge nach entsprechend breitbandigen Anschlüssen verlangen und bereit sein, dafür zu bezahlen. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollten die Netzbetreiber, jedenfalls bei einer funktionierenden Marktstruktur, in den Ausbau der Infrastruktur investieren, um ihre Kunden nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Das wiederum schafft die Grundlage für neue Angebote, die die neu geschaffenen Kapazitäten ausreizen, was zu einem weiteren Ausbau führt und so weiter.

    Weil sich etablierte Platzhirsche keinen bevorzugten Zugang erkaufen können und Datenpakete selbst des kleinsten Start-ups gleichberechtigt durch das Netz transportiert werden, kann Innovation auch an den Rändern stattfinden und somit ein Umfeld schaffen, von dem alle profitieren: Diensteanbieter, die sich sicher sein können, dass ihre Angebote nach dem Best-Effort-Prinzip zum Kunden ausgeliefert werden; Netzbetreiber, denen zusätzliche Umsätze in die Kassen gespült werden; Konsumenten, die in den Genuss schnellerer Übertragungsgeschwindigkeiten kommen; und nicht zuletzt die gesamte Volkswirtschaft, die auf einer robusten und gut ausgebauten Infrastruktur aufbauen kann. Ohne Netzneutralität würden für Netzbetreiber hingegen die Anreize überwiegen, Netzwerküberlastungen mittels bezahlter Überholspuren zu monetarisieren – zu Lasten des Breitbandausbaus, der allen zugutekommt.

    Gefahr der Fragmentierung

    Auf unserer Seite des Atlantiks ist die Lage nicht ganz so klar. In dem offenkundigen Bemühen, alle zufriedenzustellen, weist der Kompromissentwurf eine Reihe an Schlupflöchern auf. Ob und wie diese gefüllt werden, wird darüber entscheiden, wie unterschiedlich sich das Internet in den beiden Wirtschaftsräumen entwickeln wird.

    Sollten in der EU Spezialdienste, also bezahlte Überholspuren, zur neuen Normalität werden, dürfte das aller Wahrscheinlichkeit nach die Position bereits etablierter Telekommunikationsunternehmen stärken und die der aufkeimenden europäischen Internetwirtschaft schwächen. Letztere befindet sich im Vergleich zu US-amerikanischen OTT-Anbietern (Over-the-top-Content) jetzt schon im Hintertreffen. Zu erwartende Verhandlungen mit dutzenden Netzbetreibern, die über die einzelnen EU-Mitgliedstaaten verteilt sind, lassen sich von finanziell gut ausgestatteten Anbietern einfacher stemmen als von unbekannten Start-ups.

    Der aus der Monetarisierung von Überlastungen resultierende Stillstand beim Netzausbau würde darüber hinaus Konsumenten frustrieren und die Nachfrage nach neuen, innovativen Angeboten dämpfen. Das Ergebnis dieser Entwicklung wäre das Gegenteil eines „Virtuous Cycle“: Als Gewinner des Teufelskreises würden große europäische Netzbetreiber und US-amerikanische Diensteanbieter aussteigen.

    Zusätzlich besteht die Gefahr, dass es sich für Anbieter nicht lohnen würde, solche Verträge in kleineren EU-Ländern auszuhandeln, weil die zu erwartenden Umsätze den Aufwand nicht rechtfertigen würden. Abhängig vom Marktumfeld könnte das Internet deutlich anders aussehen, indem einzelne Angebote nur bedingt oder gar nicht erreichbar wären. Als Vorboten dieser Entwicklung könnte man sogenannte Zero-Rating-Angebote sehen, die bestimmte Dienste vom vertraglich festgelegten Datentransfervolumen ausnehmen, stellenweise aber als „vollwertiger“ Internetzugang vermarktet und wahrgenommen werden.

    Peering regulieren!

    Zu einer weiteren Fragmentierung könnte die weitgehend unregulierte Situation an den Zusammenschaltungspunkten zwischen Providern (Peering beziehungsweise Transit) beitragen. Dass die FCC diese Frage überhaupt aufgreift, stellt schon eine beachtenswerte Ausnahme dar: Üblicherweise halten sich Regulierungsbehörden dabei vornehm zurück und verlassen sich lieber darauf, dass das der Markt wie bisher schon von selbst regeln wird. Freilich zeigte spätestens die Auseinandersetzung um die mangelhafte Anbindung der Video-Plattform Netflix zwischen 2013 und 2014, dass ungelöste Peering-Konflikte Dienste unbenutzbar machen können, dabei die Netzneutralität untergraben wird und das letztlich zu Lasten von Konsumenten geht.

    Die neuen Regeln in den USA erweitern den Einflussbereich der FCC und schreiben fest, dass der Austausch von Traffic zwischen den Providern „gerecht und angemessen“ abzulaufen habe. Beschwerden gegen angebliche Verstöße sollen von Fall zu Fall behandelt werden. Auf EU-Ebene bleibt das Thema derzeit noch außen vor – so entschied sich etwa das „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ BEREC im Jahr 2012 dafür, Peering im Zusammenhang mit Netzneutralität bis auf Weiteres nicht zu berücksichtigen. Auch die deutsche Bundesnetzagentur setzt ausdrücklich auf „soviel De-Regulierung wie möglich“.

    Bleibt dieser Bereich jedoch wie bisher intransparent und unreguliert, steigen für Netzbetreiber die Anreize, Inhalteanbieter respektive deren Provider nach Belieben zu erpressen und von ihnen willkürlich festgesetzte Preise für den Austausch von Daten zu verlangen. Im schlimmsten Fall könnte das auf (ökonomischen) Protektionismus und Zensur von Inhalten hinauslaufen. Sollten zu viele Länder eine solche Diskriminierung zulassen, besteht die Gefahr, dass das Internet in viele einzelne, voneinander abgeschirmte Bereiche zerfällt – und das Internet, wie wir es bisher gekannt haben, fast unweigerlich verloren geht.

    2. September 2015 7
  • : Der Spin um den Netzneutralitätskompromiss
    Zu viel Spin kann leichte Übelkeitsgefühle verursachen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/ <a href="https://www.flickr.com/photos/dobrych/3843131096/">Ilya</a>
    Der Spin um den Netzneutralitätskompromiss

    Ob ein Gesetz Klarheit schafft, lässt sich in der Regel daran ablesen, wie im Nachgang die öffentliche Debatte verläuft. So lässt sich etwa Digitalkommissar Günther Oettinger nicht davon abhalten, längst überholte Zeitungsartikel als Beleg anzuführen, dass der Kompromiss zur Netzneutralität selbst ehemalige Kritiker zufrieden stellt und demnach alles in Ordnung ist. Dabei ignoriert er willentlich auf den aktuellen Stand gebrachte Analysen, die vor Rechtsunsicherheiten und jahrelangen Gerichtsverfahren warnen.

    Der an entscheidenen Stellen schwammig formulierte Gesetzestext lasse ausreichend Schlupflöcher offen, schreibt beispielsweise die Digitale Gesellschaft, die Netzbetreiber dazu nutzen könnten, um etwa bezahlte Überholspuren oder vom Datenvolumen ausgenommene Zero-Rating-Dienste anzubieten – bis ein solcher Fall vor einer nationalen Regulierungsbehörde oder einem Gericht landet.

    Die Stoßrichtung von Oettinger ist indes klar: Scheinbare Fakten schaffen, positive Stimmung verbreiten und darauf hoffen, dass sich die Kritiker schon beruhigen werden. Das mittlerweile lose für Ende August vereinbarte Treffen mit Vertretern der Bürgerrechtsorganisation EDRi.org kommt freilich ein wenig spät, und ob es an der eingeschlagenen Linie etwas ändern wird, darf man getrost bezweifeln.

    „Netzaktivisten im Graben“

    Eine fast noch aggressivere Linie fährt das Marktforschungsinstitut YouGov, das zusammen mit dem Beratungsunternehmen WIK-Consult eine repräsentative Studie zum Thema erstellt hat. Auftraggeber war die EU-Behörde BEREC (Body of European Regulators of Electronic Communications), die die Kommission und nationale Regulierungsbehörden bei Fragen im Telekommunikationssektor berät. Offenbar soll die Interpretation der Ergebnisse wohl auch den Netzanbietern Schützenhilfe leisten, denn ein rechtlicher Graubereich scheint in dieser Welt nicht zu existieren. Stattdessen steht der Weg in ein Zwei-Klassen-Netz endgültig fest, Widerstand zwecklos.

    Obwohl sich die teils widersprüchlichen Resultate der Umfrage durchaus anders auslegen lassen, ergießt der Pressetext Spott und Häme über „Netzaktivisten“, die nun im „Graben“ liegen würden. Endkunden hingegen würden die möglichen Folgen der geplanten Regelung „jedoch durchaus positiv“ bewerten und sich auf der „Überholspur“ befinden – wenn man die Ergebnisse nur richtig dreht und wendet.

    So lehne etwa eine klare Mehrheit der Verbraucher eine Beschränkung des Datenvolumens ab. Knapp 90 % der Deutschen würden gar den Anbieter wechseln, sollte dieser das Volumen begrenzen. Für YouGov-Studienleiterin Anna Schneider ergibt sich daraus Folgendes: „Insbesondere Zero-Rating, das spezielle Dienste von Datenvolumenbeschränkungen ausnimmt, kann den Markt kräftig durchrütteln. Denn hier entstehen neue Chancen für Anbieter von besonders günstigen Tarifen.“

    Zero-Rating-Angebote ergeben selbstverständlich nur dann Sinn, wenn das Datenvolumen limitiert ist. Wer nicht darauf achten muss, ob der Stream eines HD-Videos künstlich auferlegte Grenzen sprengt, wird sich nur schwerlich für eine Netflix-Flatrate begeistern lassen. Und ein stark eingeschränkter „Basis-Dienst“, zu dem sich nach Bedarf Zugänge zu sozialen Netzwerken, Musik-Angeboten und Ähnlichem hinzubuchen lassen, hat mit einem freien und offenen Internet, wie wir es kennen, nichts mehr zu tun.

    Spezialdienste: Endlich wird Klartext geredet

    „Ein bevorzugter Zugang zu Anwendungen und Diensten für diejenigen, die mehr bezahlen, findet fast jeder zweite Deutsche (47 Prozent) fair,“ heißt es zum Thema Spezialdienste, woraus sich laut René Arnold von WIK-Consult ergebe, „dass hier eine Regelung geschaffen wurde, die den Nutzern zugutekommt. Nun ist es an den Anbietern von Internetzugängen, die Kundenbedürfnisse genauer zu verstehen und entsprechende Produkte anzubieten.“ Um was es wirklich geht, wird unmittelbar danach angesprochen: „Dabei ist Priorisierung von bestimmten Diensten wie Videostreaming nur die eine Seite der Medaille,“ erklärt der Pressetext.

    Die Kundenbedürfnisse dürften recht klar sein: Kaum jemanden werden ruckelnde Youtube-Videos zufriedenstellen, die erst auf einer bezahlten Überholspur flüssig laufen. Netzanbieter wiederum reiben sich bei der Vorstellung die Hände, die Bandbreite von Standard-Zugängen ungestraft verknappen zu können, um anschließend doppelt zu kassieren – auf der einen Seite bei den Verbrauchern, und auf der anderen bei finanziell gut ausgestatteten Inhalteanbietern, die sich solche Kooperationen leisten können. Auf der Strecke bleiben freilich nicht nur Nutzer, sondern auch bisher unbekannte Internet-Dienste, die nach Gutdünken ausgebremst werden könnten. Um genau das geht es hier ausdrücklich – und nicht um die viel beschworenen „lebenswichtigen“ Szenarien wie Industrie 4.0 oder Telemedizin, die sonst als Beispiele für den Einsatz von Spezialdiensten herangezogen werden.

    Trotz des versuchten Spins, den umstrittenen Kompromiss als verbraucherfreundlich darzustellen, stimmt die Studie dennoch leicht hoffnungsfroh. Sollten tatsächlich Konsumenten auf dem freien Markt über das Schicksal der Netzneutralität entscheiden – und ausreichend Anbieter zur Verfügung haben, zu denen sie problemlos wechseln können –, dann dürften Geschäftsmodelle, die einen unbeschränkten und vollwertigen Internetzugang bereitstellen, die Oberhand gewinnen.

    28. Juli 2015 2
  • : Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details
    Wie die Deutsche Telekom Deep Packet Inspection einsetzt.
    Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details

    Die großen deutschen Internet-Provider weigern sich, öffentlich zu erklären, wie sie die Netzneutralität verletzen. Durch eine IFG-Anfrage erhielten wir ihre Antworten an die Bundesnetzagentur – jedoch weitgehend geschwärzt. Die europäischen Regulierungsbehörden hatten vor zwei Jahren festgestellt, dass Provider in ganz Europa priorisieren, drosseln und blockieren.

    29. Oktober 2014 18
  • : Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn
    Schützt vor Überwachungslücken: Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0 DE</a>.
    Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn

    Um die Ausführungen der deutschen Internet-Anbieter zum Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen zu lesen, sollen wir nach Bonn reisen. Das verlangt die Bundesnetzagentur als Antwort auf unsere Informationsfreiheits-Anfrage. Der Grund: die Regulierungsbehörde will „eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen begleiten“.

    24. Juli 2014 21
  • : EU-Regulierer BEREC kritisiert EU-Pläne gegen Netzneutralität
    EU-Regulierer BEREC kritisiert EU-Pläne gegen Netzneutralität

    BEREC, die EU-Behörde für Regulierungsfragen im Telekommunikationssektor, kritisiert den von EU-Kommissarin Neelie Kroes vorgelegten Entwurf zur Regelung der Netzneutralität: BEREC statement on the publication of a European Commission proposal for a Regulation on the European single market.

    Größte Kritik zwischen den Zeilen ist, dass man sich keine Gedanken zu den Auswirkungen im Sinne eines Impact Asessments gemacht habe. Die Generaldirektion für Justiz hatte zuvor kritisiert, dass Kroes und ihr Kabinett sich keine Gedanken um die Auswirkungen auif Wettbewerb und den Zugang zu Kommunikationsdiensten gemacht habe.

    Die Behörde bedauert zudem, dass sie keine Gelegenheit zur Kooperation während der Ausarbeitung des Vorschlags hatte und kritsiert, dass es keine öffentliche Konsultation gab – wodurch weder Bürger noch die Industrie etwas zu den Vorschlägen sagen konnte.

    However, BEREC is concerned that the proposed regulation is being rushed through the European legislature without proper explanation and full exploration of its potential consequences, given that the proposals represent a shift away from the current approach (based on pro-competitive regulation) towards one that favours market consolidation. BEREC is concerned that the draft regulation will jeopardise the integrity of the EU framework and its achievements, in terms of investment, competition and consumer benefit. In this respect it is also important to bear in mind that the state of the sector in Europe is not quite as bleak as has been suggested. Furthermore, in BEREC’s view, the proposals risk undermining legal certainty, in contrast to the Commission’s own stated objectives of creating a predictable regulatory environment, essential to the promotion of efficient investment and effective competition.

    BEREC hatte im letzten Jahr in einer Studie aufgezeigt hatte, dass immer mehr EU-Bürger nur eingeschränkten Internetzugang haben.

    17. September 2013 1
  • : Dritter Fachdialog Netzneutralität im Wirtschaftsministerium: Wir müssen uns empören!
    Anne Ruth Herkes, Beamtete Staatssekretärin. © BMWi
    Dritter Fachdialog Netzneutralität im Wirtschaftsministerium: Wir müssen uns empören!

    Gestern fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) der dritte Fachdialog Netzneutralität statt. Das ist ein unregelmäßiges Treffen, wo sich Regierungsvertreter, Institutionen und vor allem Telekommunikations-Lobby treffen und darüber reden, dass zu viel Netzneutralität nicht so wirklich gut sein soll.

    Auch gestern war es wieder sehr ausgewogen, zusammen mit einem Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverband waren wir zu zweit vom Digitale Gesellschaft e.V. die einzige Lobby für Nutzerinteressen vor Ort. Das spiegelte sich auch auf den Podien wieder, außer Jeanette Hofmann, die als Wissenschaftlerin geladen war, gab es natürlich niemand mit Nutzerperspektive auf der Bühne. Warum auch, geht ja nur um Netzneutralität?

    Bundesregierung lehnt ITU-Pläne zur Netzkontrolle ab

    Die Einleitungsworte gab es von Anne Ruth Herkes, Staatssekretärin im BMWi. Sie kündigte für das kommende Jahr eine „Strategie Entwicklung intelligenter Netze“ an, die in Kooperation mit Wirtschaft und Wissenschaft geplant wird. Auch hier sind keine Verbraucher mit am Tisch. Herkes las vermutlich in Teilen dieselbe Rede ab, die ihr Chef Philipp Rösler Medienberichten zufolge fast zeitgleich auf dem Bitkom-Trendkongress um die Ecke vorlas. Zumindest deckten sich Zitate zu Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT) und zur Internationalen Fernmeldeunion (ITU), die ich mitbekommen habe.

    Es war vorher schon klar, aber seit gestern hat sich die Bundesregierung in Form des federführenden BMWi auch öffentlich positioniert, dass man in den bei ITU/WCIT zu verhandelnden Internationalen Telekommunikations-Regulierungen (ITR) „keine Regelungen zur Internetkriminalität, zu Internetinhalten, zur Netzneutralität oder zu Fragen der Besteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen“ zu treffen vorhabe. Gleichzeitig gab es ein klares Bekenntnis pro ICANN und gegen ITU und damit für einen Multistakeholder-Ansatz. Schade nur, dass die Bundesregierung diesen Multistakeholder-Ansatz selbst nicht so ernst nimmt. Bei internationalen Foren reisen immer nur ein paar Ministeriumsbeamte an, während andere Staaten höherrangige Politiker entsenden. Und auf nationaler Ebene gibt es noch weniger Bemühungen, mit einem Multistakeholder-Ansatz über das Netz zu diskutieren.

    28. November 2012 10
  • Deep Packet Inspection: Der Unterschied zwischen Internet in Diktaturen und Deutschland ist nur eine Konfigurationsdatei
    Deep Packet Inspection Der Unterschied zwischen Internet in Diktaturen und Deutschland ist nur eine Konfigurationsdatei

    Weltweit nimmt der Einsatz von Deep Packet Inspection Technologien zu. In autoritären Staaten werden damit Internet-Seiten und Suchbegriffe zensiert sowie Benutzer überwacht. Doch die selbe Technik ist auch bei deutschen Providern im Einsatz, gegen Skype und Filesharing. Der Unterschied ist nur eine Konfigurationsdatei – die kann per Mausklick blitzschnell geändert werden.

    8. November 2012 36
  • : Jetzt auch wissenschaftlich belegt: Netzneutralität wird permanent verletzt
    Jetzt auch wissenschaftlich belegt: Netzneutralität wird permanent verletzt

    Weltweit drosseln oder blockieren Internet-Provider Filesharing-Protokolle wie BitTorrent mittels Deep Packet Inspection. Das zeigen neue Daten von Wissenschaftlern aus New York und den Niederlanden. In Deutschland fällt vor allem Kabel Deutschland negativ auf.

    Das Tool Glasnost des Max-Planck-Instituts für Softwaresysteme ermöglicht Internet-Nutzern, zu untersuchen, ob ihr Provider in Filesharing-Traffic eingreift. Forscher der Syracuse University sowie der Technischen Universität Delft haben die Datenbank der Messergebnisse nun untersucht und auf deeppacket.info dokumentiert.

    Aus den Daten geht hervor, dass Internet-Anbieter weiterhin in den Traffic ihrer User eingreifen. Insgesamt geht die Anzahl der Eingriffe zwar leicht zurück, dennoch sind die Ergebnisse regional recht unterschiedlich:

    22. Mai 2012 48
  • : BEREC-Studie: DPI bei vielen Providern bereits im Einsatz
    BEREC-Studie: DPI bei vielen Providern bereits im Einsatz

    In einer Vorabankündigung zu einer Studie, die BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) bereits am 6. März veröffentlichte, finden sich einige interessante Punkte zum Thema Netzneutralität.

    So stellt die EU-Behörde in einer Pressemitteilung fest, dass die heftig debattierte Drosselung oder Bevorzugung einzelner Internet-Anwendungen bei einem Großteil der europäischen Provider bereits Praxis ist. In erster Linie seien Internettelefoniedienste (VoIP) in mobilen Netzen sowie Peer-to-peer-Verkehr sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzbereich betroffen. Auch werde bei manchen Anbietern der Datendurchsatz von Videostreams mit der Begründung, „Datenstaus“ zu vermeiden, verringert.

    21. März 2012 9