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: Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an
Fátima Barros bei der Nachbetrachtung der 25. GEREK-Plenarsitzung. : Netzneutralität: Europäische Regulierer kündigen enge Zusammenarbeit mit FCC an Europäische Regulierer werden eng mit ihren US-amerikanischen FCC-Kollegen zusammenarbeiten, wenn sie die kommenden europäischen Leitlinien zur Netzneutralität erarbeiten. Das kündigte die scheidende Vorsitzende des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), Fátima Barros, heute in Brüssel an.
Als Startschuss für eine „Plattform der Kooperation“ könne der Workshop gelten, an dem letzte Woche neben Roberto Viola von der EU-Kommission auch der Vorsitzende der Federal Communications Commission (FCC), Tom Wheeler, teilgenommen hat. Diese Zusammenarbeit soll künftig verstärkt weitergeführt werden; zwischenzeitlich von der FCC gesammelte Erkenntnisse sollen in die europäischen Leitlinien einfließen, so Barros.
Von den USA lernen
In den USA gelten seit diesem Jahr strenge Regeln zur Netzneutralität, die seither geballten Angriffen seitens der Telekommunikationsindustrie sowie des republikanisch dominierten Kongresses ausgesetzt sind. Zuletzt sorgte etwa die Begrenzung des Datentransfervolumens beim Netzanbieter Comcast für Aufregung und führte bisher zu 13.000 Beschwerden bei der FCC, die dann eingreifen kann, sollten Verbraucher oder Wettbewerber geschädigt werden.
Da die EU-Verordnung solchen Kappungsgrenzen jedoch keinen Riegel vorschiebt, wird sich die europäische Konsultationsphase wie angekündigt auf vier umstrittene Bereiche konzentrieren: auf die Rolle von Spezialdiensten, auf „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating, auf die Rahmenbedingungen, die etwas über die Qualität des Internetzugangs aussagen, sowie auf mögliche Maßnahmen, die Netzanbieter in puncto Verkehrsmanagement ergreifen könnten.
Gespräche laufen
Erste Gespräche mit Interessensvertretern hätten bereits stattgefunden, so Barros, „was wir aber im Moment tun, ist zuzuhören“. Zunächst gehe es darum, unterschiedliche Sichtweisen einzufangen, deshalb könne sie sich noch nicht zu Details äußern. GEREK sei jedoch die entscheidende Bedeutung von Netzneutralität bewusst, die diese auf den freien Meinungsaustausch habe und die das gesamte Gemeinwesen betreffe. Wir werden sie – und insbesondere ihren Nachfolger Wilhelm Eschweiler von der deutschen Bundesnetzagentur – beim Wort nehmen.
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: #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität 2015 war das Jahr der Entscheidungen rund um Netzneutralität. Doch während die US-Regulierungsbehörde FCC im Februar starke Regeln zum Schutz des offenen Internets beschlossen hat, konnten sich die EU-Institutionen nicht einmal dazu durchringen, das Wort „Netzneutralität“ in der im Oktober verabschiedeten Verordnung zu erwähnen.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der fünfte Beitrag in dieser Reihe.
So ist es kein Wunder, dass der an entscheidenden Stellen schwammig gehaltene Text förmlich dazu einlädt, beliebig interpretiert zu werden. Kaum einen Tag nach der Abstimmung im EU-Parlament meldete sich etwa Telekom-Chef Timotheus Höttges zu Wort und sprach von einem „ausgewogenen Kompromiss“ – Anlass genug, um die Alarmglocken schrillen zu lassen.
Zwar sei zu bedauern, erklärte Höttges die Sicht der Industrie, dass überhaupt Regeln aufgestellt wurden, die mehr Regulierung bedeuten würden. Gleichzeitig stelle die Verordnung aber sicher, dass weiterhin „innovative Internetdienste“ entwickelt werden könnten und führte als Beispiele unter anderem Videokonferenzen und Online-Gaming an, die man künftig auf bezahlte Überholspuren auslagern könne.
Diese Auslegung erinnert frappant an die des Digitalkommissars Günther Oettinger, der nicht von ungefähr als industriefreundlich gilt. Auch er bezeichnete den Ansatz als „ausgewogen,“ Spezialdienste zuzulassen, um „Innovationsanreize“ für die europäische IT-Industrie zu schaffen.
Solche Vorstöße sind als Kampfansage an die europäischen Regulierer zu verstehen, denen die Aufgabe zufällt, innerhalb der nächsten Monate verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen die nebulösen Passagen des Gesetztextes mit Inhalt füllen und Unklarheiten beseitigen. Beobachter gehen freilich davon aus, dass dies bloß den Ausgangspunkt für lang anhaltende Rechtsstreitigkeiten bilden wird, die auch in den USA auf der Tagesordnung stehen.
Was ist eigentlich Netzneutralität, und warum ist sie so wichtig?
Unter Netzneutralität versteht man das Prinzip, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird, unabhängig vom Sender, Empfänger, dem Inhalt oder der Anwendung. Diese grundsätzlichen fairen Ausgangsbedingungen haben bislang gewährleistet, dass sich das Internet zur der Plattform entwickeln konnte, wie wir sie heute kennen.
Neue und unbekannte Anbieter müssen nicht befürchten, von Platzhirschen ausgebremst zu werden, die ihre Inhalte gerne schneller und zuverlässiger an die Nutzer ausliefern würden als die meist finanzschwächere Konkurrenz. Netzanbieter können dann auch nicht die Rolle eines Türhüters einnehmen und an beiden Stellen abkassieren: Bei den Nutzern auf der einen, und bei den Inhalteanbietern auf der anderen Seite.
Erst diese Gleichberechtigung führt zu Wettbewerb und damit zu Innovation. Ein Zwei-Klassen-Netz hingegen verwandelt das Internet in einen Markplatz, der zwangsläufig große Anbieter bevorzugt und es den Nutzern erschwert oder gar unmöglich macht, selbst darüber zu bestimmen, wo sie sich im Netz aufhalten oder mit wem sie über welche Anwendung kommunizieren.
Wie ist die europäische Regelung zustande gekommen?
Nach der ersten Lesung im EU-Parlament im April 2014, in der die Abgeordneten überraschend starke Netzneutralitätsregeln verabschiedeten, setzte der EU-Ministerrat alles daran, den Gesetzvorschlag wieder zu verwässern. Entsprechend fiel dann auch die Einigung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vom März 2015 aus, die es Netzanbietern unter anderem erlaubt hätte, den Zugang zu legalen Inhalten zu behindern oder gleich ganz zu sperren.
Die folgenden Trilog-Verhandlungen, in denen sich die Kommission, das Parlament und der Ministerrat auf eine gemeinsame Position einigen mussten, waren von der traditionellen Intransparenz geprägt, die dieses Instrument mit sich bringt. Nur Interviews und gelegentliche Leaks brachten ein wenig Licht in den jeweils aktuellen Verhandlungsstand und zeigten, wie wenig die Kommission und der Ministerrat gewillt waren, sich der Position des Parlaments anzunähern.
Ein erstes Etappenziel wurde schließlich Ende Juni erreicht, unmittelbar vor dem Ende der lettischen Ratspräsidentschaft. Günther Oettinger verkündete auf Twitter die Botschaft mit den unglücklich gewählten Worten, „das Ende von Roaming und Netzneutralität“ stehe unmittelbar bevor. Nach weiteren zähen Verhandlungen nickte der wichtige Industrieausschuss (ITRE) des EU-Parlaments den Verordnungsentwurf im Juli und im Oktober ab, bevor er am 27. Oktober in zweiter Lesung das Parlamentsplenum passierte.
Abgeschlossen ist der Prozess damit jedoch noch nicht: Bis Ende August 2016 hat nun das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) Zeit, um gemeinsam mit der Kommission verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für die umstrittenen Spezialdienste festlegen, die Regelungen zum Verkehrsmanagement präzisieren sowie die bislang unklar formulierten Anforderungen an den Internetzugang selbst näher definieren.
Die Schwächen der europäischen Regelung hat die Netzneutralitäts-Expertin Barbara van Schewick in einem Gastbeitrag zusammengefasst (hier im englischen Original). Welche langfristigen Folgen unterschiedliche Regulierungsansätze haben, die bis zur Fragmentierung des Internets reichen könnten, zeigt eine Studie von Ben Scott, Jan-Peter Kleinhans und Stefan Heumann, die zudem den weitgehend unregulierten Peering- und Transit-Markt als großes Problem identifiziert.
Von Internet-Taliban, staatlich diktiertem Einheitsnetz und Umweltschutz
Die öffentliche Debatte war von hemmungsloser Polemik geprägt, der man trotz aller Tragik einen gewissen Unterhaltungswert nicht absprechen konnte. Besonders in Erinnerung blieben uns die Aussagen von Günther Oettinger, der der Netzgemeinde „Talbian-artige“ Tendenzen unterstellte und davor warnte, dass Netzneutralität Leben kosten könnte. Der deutsche Branchenverband Bitkom befürchtete negative Auswirkungen auf die Umwelt und stellte zudem die gleichermaßen absurde Behauptung in den Raum, strenge Regeln zur Netzneutralität würden IPTV, also Fernsehen übers Internet, verbieten.
„Eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ wünschte sich die Telekom Deutschland von geneigten Inhalteanbietern, um die Qualität des Internets zu sichern. Keinesfalls dürfe es zu einem „staatlich diktierten Einheitsnetz“ kommen, mahnte der Ex-Monopolist – eine Argumentation, die Günther Oettinger dankbar aufgriff und die Debatte aus seiner Sicht zusammenfasste: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“
Überhaupt ist es auffällig, wie oft sich die Sichtweise des EU-Kommissars mit der der Telekom-Lobby überschneidet. Überraschen sollte das freilich nicht, schließlich trifft sich Oettinger bevorzugt mit Vertretern der Industrie und schummelt bei der Lobby-Transparenz.
Blick nach außen
In den USA drehte sich alles um die Entscheidung der Regulierungsbehörde FCC, Netzbetreiber unter dem „Title II“ des Telecommunications Act als sogenannte „Common carrier“ neu einzustufen. Erst diese Re-Klassifizierung erlaubte es den Regulierern, Provider wie andere Anbieter grundlegender Infrastruktur wie Wasser oder Gas zu behandeln und gab ihnen die Werkzeuge in die Hand, Regeln zur Netzneutralität zu erlassen. Entsprechend wenden sich die laufenden Gerichtsverfahren gegen diese Neueinstufung und könnten bis vor dem Obersten Gerichtshof landen. Natürlich hält das aber Netzbetreiber nicht von Versuchen ab, die Regeln durch die Hintertür zu umgehen.
In Indien gab es in diesem Jahr zwar keine einschlägigen regulatorischen Entscheidungen, dafür aber eine äußerst erfolgreiche Kampagne, die sich gegen die Facebook-Initiative internet.org richtete. Das Projekt wollte zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkte Internetzugänge bieten, verlor aber in Folge des öffentlichen Drucks zahlreiche Kooperationspartner. Die Kampagne könnte als Blaupause für andere Länder herhalten, über denen das vermeintlich freie Facebook-Angebot schwebt.
Die Debatte darüber, welche Auswirkungen solche Zero-Rating-Modelle haben können, ist jedoch noch lange nicht beendet. Beispielsweise konnten sich die unabhängig von internet.org vertriebenen Twitter- oder Facebook-Packs am indischen Markt nicht durchsetzen, während die US-Tochter von T‑Mobile mit „kostenlosen“ Musik- und Videostreaming-Angeboten experimentiert – und dabei möglicherweise unbeabsichtigt das Konzept von Datentransferlimits in Frage stellt.
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: EU-Regeln zu Netzneutralität und Roaming treten in Kraft
: EU-Regeln zu Netzneutralität und Roaming treten in Kraft Der im Oktober vom EU-Parlament abgesegnete Kompromiss zur Netzneutralität und zur Abschaffung der Roaming-Gebühren ist heute offiziell in Kraft getreten. Die allermeisten Regeln gelten jedoch erst ab dem 30. April 2016, wobei die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union noch einige Ausnahmen und Übergangsfristen nennt.
Wie berichtet sollen etwa die Roaming-Gebühren im Mobilfunk erst ein Jahr später, mit dem 15. Juni 2017, gänzlich wegfallen – doch nur dann, wenn die EU-Kommission es bis dahin geschafft hat, nach wie vor offene Fragen im Bereich der Großkundenentgelte zu lösen. Das betrifft die Gebühren, die sich die Netzbetreiber gegenseitig verrechnen, sobald Kunden ein fremdes Netz im Ausland nutzen.
Ebenfalls ausstehend sind verbindliche Leitlinien, die Unklarheiten und Schlupflöcher schließen helfen sollen, die noch in den Netzneutralitäts-Regeln klaffen. Diese erarbeitet das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in Zusammenarbeit mit der Kommission bis Ende Juni 2016, bis sie nach einer öffentlichen Konsultationsphase mit dem 31. August 2016 in Kraft treten können.
Vom Ausgang dieses Prozesses wird abhängen, wie offen und diskriminierungsfrei sich das Internet in Europa in den kommenden Jahrzehnten entwickeln wird. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass sogenannte Spezialdienste, also bezahlte Überholspuren, die „allgemeine Qualität“ normaler Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen. Die Feinjustierung des gemeinsamen europäischen Telekommunikationsmarktes könne nun beginnen, wie GEREK in einer Aussendung mitteilte.
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: Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details
Wie die Deutsche Telekom Deep Packet Inspection einsetzt. : Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details Die großen deutschen Internet-Provider weigern sich, öffentlich zu erklären, wie sie die Netzneutralität verletzen. Durch eine IFG-Anfrage erhielten wir ihre Antworten an die Bundesnetzagentur – jedoch weitgehend geschwärzt. Die europäischen Regulierungsbehörden hatten vor zwei Jahren festgestellt, dass Provider in ganz Europa priorisieren, drosseln und blockieren.
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: Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn
Schützt vor Überwachungslücken: Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0 DE</a>. : Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn Um die Ausführungen der deutschen Internet-Anbieter zum Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen zu lesen, sollen wir nach Bonn reisen. Das verlangt die Bundesnetzagentur als Antwort auf unsere Informationsfreiheits-Anfrage. Der Grund: die Regulierungsbehörde will „eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen begleiten“.
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: EU-Regulierer BEREC kritisiert EU-Pläne gegen Netzneutralität
: EU-Regulierer BEREC kritisiert EU-Pläne gegen Netzneutralität BEREC, die EU-Behörde für Regulierungsfragen im Telekommunikationssektor, kritisiert den von EU-Kommissarin Neelie Kroes vorgelegten Entwurf zur Regelung der Netzneutralität: BEREC statement on the publication of a European Commission proposal for a Regulation on the European single market.
Größte Kritik zwischen den Zeilen ist, dass man sich keine Gedanken zu den Auswirkungen im Sinne eines Impact Asessments gemacht habe. Die Generaldirektion für Justiz hatte zuvor kritisiert, dass Kroes und ihr Kabinett sich keine Gedanken um die Auswirkungen auif Wettbewerb und den Zugang zu Kommunikationsdiensten gemacht habe.
Die Behörde bedauert zudem, dass sie keine Gelegenheit zur Kooperation während der Ausarbeitung des Vorschlags hatte und kritsiert, dass es keine öffentliche Konsultation gab – wodurch weder Bürger noch die Industrie etwas zu den Vorschlägen sagen konnte.
However, BEREC is concerned that the proposed regulation is being rushed through the European legislature without proper explanation and full exploration of its potential consequences, given that the proposals represent a shift away from the current approach (based on pro-competitive regulation) towards one that favours market consolidation. BEREC is concerned that the draft regulation will jeopardise the integrity of the EU framework and its achievements, in terms of investment, competition and consumer benefit. In this respect it is also important to bear in mind that the state of the sector in Europe is not quite as bleak as has been suggested. Furthermore, in BEREC’s view, the proposals risk undermining legal certainty, in contrast to the Commission’s own stated objectives of creating a predictable regulatory environment, essential to the promotion of efficient investment and effective competition.
BEREC hatte im letzten Jahr in einer Studie aufgezeigt hatte, dass immer mehr EU-Bürger nur eingeschränkten Internetzugang haben.
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: Dritter Fachdialog Netzneutralität im Wirtschaftsministerium: Wir müssen uns empören!
Anne Ruth Herkes, Beamtete Staatssekretärin. © BMWi : Dritter Fachdialog Netzneutralität im Wirtschaftsministerium: Wir müssen uns empören! Gestern fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) der dritte Fachdialog Netzneutralität statt. Das ist ein unregelmäßiges Treffen, wo sich Regierungsvertreter, Institutionen und vor allem Telekommunikations-Lobby treffen und darüber reden, dass zu viel Netzneutralität nicht so wirklich gut sein soll.
Auch gestern war es wieder sehr ausgewogen, zusammen mit einem Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverband waren wir zu zweit vom Digitale Gesellschaft e.V. die einzige Lobby für Nutzerinteressen vor Ort. Das spiegelte sich auch auf den Podien wieder, außer Jeanette Hofmann, die als Wissenschaftlerin geladen war, gab es natürlich niemand mit Nutzerperspektive auf der Bühne. Warum auch, geht ja nur um Netzneutralität?
Bundesregierung lehnt ITU-Pläne zur Netzkontrolle ab
Die Einleitungsworte gab es von Anne Ruth Herkes, Staatssekretärin im BMWi. Sie kündigte für das kommende Jahr eine „Strategie Entwicklung intelligenter Netze“ an, die in Kooperation mit Wirtschaft und Wissenschaft geplant wird. Auch hier sind keine Verbraucher mit am Tisch. Herkes las vermutlich in Teilen dieselbe Rede ab, die ihr Chef Philipp Rösler Medienberichten zufolge fast zeitgleich auf dem Bitkom-Trendkongress um die Ecke vorlas. Zumindest deckten sich Zitate zu Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT) und zur Internationalen Fernmeldeunion (ITU), die ich mitbekommen habe.
Es war vorher schon klar, aber seit gestern hat sich die Bundesregierung in Form des federführenden BMWi auch öffentlich positioniert, dass man in den bei ITU/WCIT zu verhandelnden Internationalen Telekommunikations-Regulierungen (ITR) „keine Regelungen zur Internetkriminalität, zu Internetinhalten, zur Netzneutralität oder zu Fragen der Besteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen“ zu treffen vorhabe. Gleichzeitig gab es ein klares Bekenntnis pro ICANN und gegen ITU und damit für einen Multistakeholder-Ansatz. Schade nur, dass die Bundesregierung diesen Multistakeholder-Ansatz selbst nicht so ernst nimmt. Bei internationalen Foren reisen immer nur ein paar Ministeriumsbeamte an, während andere Staaten höherrangige Politiker entsenden. Und auf nationaler Ebene gibt es noch weniger Bemühungen, mit einem Multistakeholder-Ansatz über das Netz zu diskutieren.
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Deep Packet Inspection: Der Unterschied zwischen Internet in Diktaturen und Deutschland ist nur eine Konfigurationsdatei
Deep Packet Inspection: Der Unterschied zwischen Internet in Diktaturen und Deutschland ist nur eine Konfigurationsdatei Weltweit nimmt der Einsatz von Deep Packet Inspection Technologien zu. In autoritären Staaten werden damit Internet-Seiten und Suchbegriffe zensiert sowie Benutzer überwacht. Doch die selbe Technik ist auch bei deutschen Providern im Einsatz, gegen Skype und Filesharing. Der Unterschied ist nur eine Konfigurationsdatei – die kann per Mausklick blitzschnell geändert werden.
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: Jetzt auch wissenschaftlich belegt: Netzneutralität wird permanent verletzt
: Jetzt auch wissenschaftlich belegt: Netzneutralität wird permanent verletzt Weltweit drosseln oder blockieren Internet-Provider Filesharing-Protokolle wie BitTorrent mittels Deep Packet Inspection. Das zeigen neue Daten von Wissenschaftlern aus New York und den Niederlanden. In Deutschland fällt vor allem Kabel Deutschland negativ auf.
Das Tool Glasnost des Max-Planck-Instituts für Softwaresysteme ermöglicht Internet-Nutzern, zu untersuchen, ob ihr Provider in Filesharing-Traffic eingreift. Forscher der Syracuse University sowie der Technischen Universität Delft haben die Datenbank der Messergebnisse nun untersucht und auf deeppacket.info dokumentiert.
Aus den Daten geht hervor, dass Internet-Anbieter weiterhin in den Traffic ihrer User eingreifen. Insgesamt geht die Anzahl der Eingriffe zwar leicht zurück, dennoch sind die Ergebnisse regional recht unterschiedlich:
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: BEREC-Studie: DPI bei vielen Providern bereits im Einsatz
: BEREC-Studie: DPI bei vielen Providern bereits im Einsatz In einer Vorabankündigung zu einer Studie, die BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) bereits am 6. März veröffentlichte, finden sich einige interessante Punkte zum Thema Netzneutralität.
So stellt die EU-Behörde in einer Pressemitteilung fest, dass die heftig debattierte Drosselung oder Bevorzugung einzelner Internet-Anwendungen bei einem Großteil der europäischen Provider bereits Praxis ist. In erster Linie seien Internettelefoniedienste (VoIP) in mobilen Netzen sowie Peer-to-peer-Verkehr sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzbereich betroffen. Auch werde bei manchen Anbietern der Datendurchsatz von Videostreams mit der Begründung, „Datenstaus“ zu vermeiden, verringert.
